Daten
Kommune
Jülich
Größe
183 kB
Datum
07.02.2018
Erstellt
22.01.18, 15:48
Aktualisiert
06.03.18, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 60 Az.: Amt 60 Leml
Jülich, 04.01.2018
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 2/2018
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
01.02.2018
Stadtrat
07.02.2018
TOP
Ergebnisse
Abrechnung von Erschließungsbeiträgen " Christine-Reuter-Weg“, Jülich-Daubenrath
hier: Einzelfallsatzung, Fertigstellungsbeschluss
Anlg.:2
60
60
III
SD.Net
Beschlussentwurf:
„Die Satzung über die Festlegung der anrechenbaren Breite und der Herstellungsmerkmale im verkehrsberuhigten Bereich des Baugebietes „Christine-Reuter-Weg“, Jülich-Daubenrath
wird wie folgt erlassen:
Folgt Satzung im Wortlaut!
Es wird festgestellt, dass die Erschließungsanlage im Abrechnungsgebiet „Christine-Reuter-Weg“
in der heute in der Örtlichkeit vorhandenen Form gemäß § 8 der Satzung über die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen in der Stadt Jülich vom 11.3.1998 in Verbindung mit der Satzung über die
Festlegung der anrechenbaren Breite und der Herstellungsmerkmale im verkehrsberuhigten Bereich
des Abrechnungsgebietes „Christine-Reuter-Weg“, Jülich-Daubenrath mit deren Bekanntmachung
endgültig fertig gestellt ist.“
Begründung:
Mit Ratsbeschluss vom 07.09.2000 wurden die Straßen im Bebauungsplangebiet Daubenrath Nr. 1
„Daubenrather Kirchweg“, d.h.die Straße Christine-Reuter-Weg (ehemals Daubenrather Kirchweg),
von Kasterstraße bis südwestliche Bebauungsplangrenze, sowie die hiervon abzweigende
Stichstraße (ebenfalls Christine-Reuter-Weg) zu einem einheitlichen Abrechnungsgebiet erklärt.
Insofern wurde gem. § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Erschließungbeiträgen der Stadt
Jülich vom 11.3.98 der Erschließungsaufwand für diese Erschließungseinheit Baugebiet „ChristineReuter-Weg“ insgesamt ermittelt und auf die hierdurch erschlossenen Grundstücke verteilt.
Für die Erschließungsbeitragsabrechnung von verkehrsberuhigten Bereichen sind gemäß § 2 Abs. 8
und § 8 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Jülich vom
11.3.1998 (EBS) die anrechenbaren Breiten der Erschließungsanlage sowie die Herstellungsmerkmale durch Einzelfallsatzung festzulegen.
Die anrechenbare Breite des Verkehrsraumes wird analog zu der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 aa EBS festgelegten Breite von nicht-verkehrsberuhigt ausgebauten Straßen bei ein- oder zweigeschossig bebaubaren Anliegergrundstücken auf 18,50 m festgelegt, da die erschließungsmäßige Situation von verkehrsberuhigten Bereichen mit diesen Straßen vergleichbar ist. Da die durchschnittliche Verkehrsraumbreite in der Straße „Christine-Reuter-Weg“ erheblich unter dieser anrechenbaren Breite von
18,50 m liegt, ist somit vergleichbar mit anderen Erschließungsstraßen - der beitragsfähige Erschließungsaufwand für den gesamten Verkehrsraum auf die Anlieger (zu 90%) umlagefähig.
Die Herstellungsmerkmale werden analog zu § 8 Abs. 1 und 2 EBS festgelegt, wobei jedoch die
konventionelle Aufteilung des Verkehrsraumes in Fahrbahn und beidseitige Gehwege im verkehrsberuhigten Bereich entfällt. Nach vorliegender endgültiger technischer Fertigstellung wird mit Bekanntmachung der Einzelfallsatzung sowie danach erfolgender straßenrechtlichen
Widmung die Beitragspflicht zu den Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch für dieses Abrechnungsgebiet „Christine-Reuter-Weg“ in Jülich entstehen.
Für diese Erschließungsanlage ist unter Berücksichtigung des 10%igen Stadtanteiles ein umlagefähiger Erschließungsaufwand in Höhe von rd. 164.000,- € entstanden.
Da von den Grundstückseigentümern bereits Vorauszahlungen erbracht wurden, ergibt sich letztendlich noch eine Beitragszahlung von insgesamt rd. 35.000,-- €.
1.Finanzielle Auswirkungen:
X
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 2/2018
X
nein
nein
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