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Sitzungsvorlage (Regionalplanänderung zur Realisierung eines Informations- und Gastronomieangebotes in dem aus dem "Konzept zur sanften touristischen Inwertsetzung" zu entnehmenden Umfange auf dem Gebiet der Gemeinde Niederzier)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
130 kB
Datum
07.02.2018
Erstellt
08.01.18, 16:07
Aktualisiert
06.03.18, 12:01
Sitzungsvorlage (Regionalplanänderung zur Realisierung eines Informations- und Gastronomieangebotes in dem aus dem "Konzept zur sanften touristischen Inwertsetzung" zu entnehmenden Umfange auf dem Gebiet der Gemeinde Niederzier) Sitzungsvorlage (Regionalplanänderung zur Realisierung eines Informations- und Gastronomieangebotes in dem aus dem "Konzept zur sanften touristischen Inwertsetzung" zu entnehmenden Umfange auf dem Gebiet der Gemeinde Niederzier) Sitzungsvorlage (Regionalplanänderung zur Realisierung eines Informations- und Gastronomieangebotes in dem aus dem "Konzept zur sanften touristischen Inwertsetzung" zu entnehmenden Umfange auf dem Gebiet der Gemeinde Niederzier)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: AS/Wo Jülich, 14.12.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 407/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 18.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss 01.02.2018 Stadtrat 07.02.2018 TOP Ergebnisse Einstimmig; Enthaltungen: 0 Regionalplanänderung zur Realisierung eines Informations- und Gastronomieangebotes in dem aus dem "Konzept zur sanften touristischen Inwertsetzung" zu entnehmenden Umfange auf dem Gebiet der Gemeinde Niederzier Anlg.: 1 61 AS 60 Er III Sc SD.Net Lem Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich stimmt der geplanten Regionalplanänderung zur Realisierung eines Informations- und Gastronomieangebotes in dem aus dem "Konzept zur sanften touristischen Inwertsetzung" zu entnehmenden Umfange auf dem Gebiet der Gemeinde Niederzier zu. Begründung: Mit dem Beschluss wird die Zustimmung zur Errichtung eines Gebäudes am sog. "Niederzier See" zwischen den Ortschaften Niederzier und Hambach am Fuße der Sophienhöhe gegeben. Das Gebäude soll ca. 200 m² für den Gastronomie- und ca. 100 m² für den Informationsbereich aufweisen. Gleichzeitig ist damit die Aussage verbunden, dass ein gleichartiges Gebäude auf dem Gebiet der Stadt Jülich am Fuße der Sophienhöhe in unmittelbar zeitlichem Zusammenhang nicht geplant bzw. errichtet werden wird. Ausdrücklich wird hiermit nicht ausgeschlossen, dass eine derartige Entwicklung im Gestaltungsprozess rund um den Tagebau Hambach in Gänze für die Stadt Jülich entfallen wird. Sachdarstellung: Die Gemeinde Niederzier hat bereits im Vorfeld zur Gründung der Anrainerinitiative für den Tagebau Hambach in einem breiten Öffentlichkeitsprozess und unter Beauftragung des renommierten Tourismusbüros PROJECT M aus Trier ein „Konzept zur sanften touristischen Inwertsetzung“ der Sophienhöhe erstellt. Aus diesem Konzept, welches der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist, ist zu entnehmen, wie aus Sicht der Gemeinde Niederzier erste Schritte zur Nutzung der Sophienhöhe durch Jedermann umzusetzen wären. Die Gemeinde Niederzier hat bereits zu Beginn des Anrainerprozesses für den Tagebau Hambach auf das bestehende Konzept hingewiesen und um Berücksichtigung im weiteren Verlauf gebeten. Selbstverständlich stellt die Gemeinde Niederzier sämtliche Unterlagen aus dem Entstehungsprozess und das fertige Konzept der Anrainergemeinschaft kostenlos zur Verfügung. Durch die nunmehr vorgesehene Regionalplanänderung und damit durch die im Ergebnis stattfindende Errichtung eines Gastronomie- und Informationsstandortes, möchte die Gemeinde Niederzier mit Unterstützung der indeland-Gesellschaft einen ersten Brückenschlag zwischen dem indeland und dem künftigen Tagebauumfeld Hambach schaffen. Der vorgesehen Ort eignet sich ausweislich des Konzeptes der Inwertsetzung und aus Sicht der Gemeinde Niederzier hervorragend, um bereits bestehende Infrastrukturen in Form von Rad- und Wanderwegen aus dem indeland und dem gesamten Kreisgebiet an die Sophienhöhe und damit auch an die ebenfalls bereits bestehende Naherholungsinfrastruktur der Sophienhöhe anzuschließen. Damit findet gleichfalls der Aufschluss an die Naherholungsbereiche der Stadt Jülich und der Gemeinde Titz statt. Ebenso ist eine Kooperation mit der bereits seit Jahrzehnten existierenden Pappelschule als Infozentrum für den Tagebau Hambach geplant. Nicht zuletzt aus diesem Grunde war auch der Bergbautreibende in den Entstehungsprozess für die Konzeption von Beginn an eingebunden und unterstützt die gesamten Planungen. Neben einer geplanten (auch finanziellen) Unterstützung durch die indeland Gesellschaft haben bereits im Entstehungsprozess zum Konzept für die Sophienhöhe mehrere Investoren Interesse an besagtem Standort geäußert, sodass zunächst von einer kostenneutralen Realisierung auszugehen ist. Parallel zur vorgesehenen Regionalplanänderung sind selbstverständlich konkrete Kostenermittlungen durchzuführen. In jedem Fall ist eine Kostenbeteiligung durch die Stadt Jülich / die Gemeinde Titz nicht vorgesehen. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass ausweislich des „Konzeptes zur sanften touristischen Inwertsetzung der Sophienhöhe“, insbesondere der bereits vorhandene Teil der Sophienhöhe mit seinen bestehenden Infrastrukturen ein großes Potential birgt, welches durch geringe Eingriffe und Maßnahmen in kurzer Zeit gehoben werden kann. Damit kann die bereits angedachte stattfindende Nutzung der Sophienhöhe qualitativ und minimalinvasiv erheblich verbessert werden. Dies kann ohne charakterliche Veränderung der jetzigen Sophienhöhe und damit der naturnahen Erholung erfolgen. Dementsprechend sind Planungen, wie Sie z. B. aus dem Konzept „Bergwelt Sophienhöhe“ bekannt sind, hier nicht angedacht und für die Zukunft auch nicht zu befürchten. Die Gemeinde Niederzier bittet daher die Räte der Stadt Jülich und der Gemeinde Titz um deren Zustimmung zur Regionalplanänderung auf dem Gemeindegebiet Niederzier Nach positiver Beschlussfassung in den beiden Nachbarkommunen würde die Verwaltung die notwendigen Planungsunterlagen erstellen lassen und einen offiziellen Antrag an die Bezirksregierung stellen. Im Laufe des Jahres könnte dann die Regionalplanänderung umgesetzt werden. Möglichst parallel sollen die gemeindlichen Bauleitplanverfahren vorbereitet und umgesetzt werden. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 407/2017 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 407/2017 Seite 3