Daten
Kommune
Jülich
Größe
403 kB
Datum
07.02.2018
Erstellt
09.01.18, 09:15
Aktualisiert
09.01.18, 09:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zur Vorlagen-Nr.: 408/2017
Flächennutzungsplan-Änderung
Bauflächenrücknahme zu Gunsten
B-Plan Kirchberg Nr. 13
“Donatusweg II“
Begründung und Umweltbericht
Planungsamt der Stadt Jülich
Stadt Jülich
Flächennutzungsplan-Änderung
Bauflächenrücknahme zu Gunsten B-Plan Kirchberg Nr. 13 “Donatusweg II“
Begründung und Umweltbericht
14.07.2017
Inhaltsverzeichnis
Seite
Begründung und Umweltbericht
…………………………………………………………......
2
1
Planungsvorgaben
1.1
Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes
1.2
Beschreibung des Gebietes und Abgrenzung
1.3
Darstellung des Flächennutzungsplanes
2.
Inhalt der Änderung des Flächennutzungsplanes ………………………..
2
3.
Umweltbericht …………………………………………………………………….
3
3.1
Beschreibung der Festsetzungen ……..……..……………………………..……
3
3.2
Auswirkung der Planung auf die Umwelt ……………………………………….
3
3.3
Untersuchungsrelevante Schutzgüter und Funktionen ……………..…………
3
3.4
Zusammenfassende Bewertung
5
………………………..
2
………………………………...
2
……………………………………..
2
……………………………………..…………
Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020
E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de
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Stadt Jülich
Flächennutzungsplan-Änderung
Bauflächenrücknahme zu Gunsten B-Plan Kirchberg Nr. 13 “Donatusweg II“
Begründung und Umweltbericht
14.07.2017
Begründung und Umweltbericht
1.
Planungsvorgaben
1.1
Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Bebauungsplan Jülich-Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II" wurde mit Datum vom
21.08.2015 rechtsverbindlich. Damit wurden bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen in Verlängerung der vorhandenen Bebauung entlang des Donatusweges als
Wohnbauflächen in den Bebauungszusammenhang einbezogen.
Der Flächennutzungsplan wurde für den Bereich des Bebauungsplanes im Parallelverfahren geändert.
Mit dieser Flächennutzungsplan-Änderung soll nun im Gegenzug eine Bauflächen-Rücknahme zugunsten einer Fläche für die Landwirtschaft erfolgen.
1.2
Beschreibung des Gebietes und Abgrenzung
Das Änderungsgebiet befindet sich am Süd-West-Rand des Ortsteils Kirchberg.
Es umfasst bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen, die die Ortslage Kirchberg in
diesem Bereich umschließen.
1.3
Darstellung des Flächennutzungsplanes
Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Jülich weist für das Änderungsgebiet „Wohnbaufläche“ aus.
2.
Inhalt der Änderung des Flächennutzungsplanes
Mit dieser Änderung erfolgt eine Bauflächenrücknahme zu Gunsten des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“. Der Änderungsbereich wird
entsprechend seiner tatsächlichen Nutzung als „Fläche für die Landwirtschaft“
ausgewiesen.
Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020
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Begründung und Umweltbericht
14.07.2017
3.
Umweltbericht
3.1
Beschreibung des Festsetzungen
Da der tiefer gelegene Teil der Ortslage Kirchberg von den Schutzgebieten der Ruraue, des Altdorfer Mühlenteiches und den Waldbeständen des Fuchstal-Waldes bzw.
der Waldbestände nördlich von Kirchberg umfasst ist sind hier Erweiterungsmöglichkeiten des Siedlungsraumes nicht darstellbar.
Die angedachte Entwicklung des Siedlungsraumes Kirchberg umfasst daher das Geviert zwischen Donatusweg und der Bebauung „Am Wiesenhang“ bzw. zwischen der
Bebauung „Am Schrickenhof“ und dem unbefestigten Wirtschaftsweg.
Mit der im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren Kirchberg Nr.13 „Donatusweg II“ einhergehenden Flächennutzungsplanänderung wurden Flächen, die
bisher der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten waren, durch Ausweisung als
Wohnbauflächen in den Bebauungszusammenhang der Ortslage Kirchberg mit
einbezogen.
Entsprechend der Forderung des § 1a (2) BauGB nach einem sparsamen und
schonenden Umgang mit Grund und Boden sollen im Gegenzug über diese Flächennutzungsplanänderung Flächen, die sich jenseits des zuvor beschriebenen
Gevierts befinden als Bauflächen zurückgenommen werden und entsprechend
ihrer tatsächlichen Nutzung als „Flächen für die Landwirtschaft“ ausgewiesen
werden.
3.2
Auswirkung der Planung auf die Umwelt
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist eine Umweltprüfung vorzunehmen, in der
die möglicherweise vorhandenen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und
bewertet werden. Die Ziele der hier vorliegenden Flächennutzungsplan-Änderung
wurden bereits in den vorherigen Abschnitten beschrieben.
3.3
Untersuchungsrelevante Schutzgüter und Funktionen
Nachfolgend werden die umweltbezogenen Auswirkungen für die von der Planung
berührten Schutzgüter beschrieben und bewertet.
Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020
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Bauflächenrücknahme zu Gunsten B-Plan Kirchberg Nr. 13 “Donatusweg II“
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Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie Landschaft
Durch diese Ausweisung als „Fläche für die Landwirtschaft“ wird für den Änderungsbereich die zuvor über die Ausweisung als „Wohnbaufläche“ zu erwartende zusätzliche Versiegelung von Boden zurückgenommen.
Als Teil der Offenlandfläche zwischen Siedlungsraum Kirchberg und neuem Indelauf
erreicht der Änderungsbereich auch als Teil einer intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche aus floristischer und faunistischer Sicht eine höhere Wertigkeit im Vergleich zu einer Wohnbaufläche.
Natürliche oder naturnahe Biotope sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Schutzgut Boden
Durch Wegfall der Ausweisung als Wohnbaufläche zu Gunsten einer Fläche für die
Landwirtschaft kann die Bodenbeschaffenheit bisher gänzlich unversiegelte Bereiche
erhalten werden.
Ebenso behält der Boden seine Funktion als Speicher, Filter und Puffer von Niederschlagswasser.
In Bezug auf das Grundwasser sind die Grundwasserneubildungsrate und der Schutz
des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen oder Verunreinigungen relevant. Durch
die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt keine Veränderung gegenüber der
tatsächlich ausgeübten Nutzung.
Altlastverdachtsflächen sind innerhalb des Änderungsbereiches nicht vorhanden.
Schutzgut Wasser
Oberflächenwässer existieren im Plangebiet nicht.
In Bezug auf das Grundwasser sind die Grundwasserneubildungsrate und der Schutz
des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen oder Verunreinigungen relevant. Durch
die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt keine Veränderung gegenüber der
tatsächlich ausgeübten Nutzung.
Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020
E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de
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Schutzgut Luft / Klima
Da durch die festgeschriebene Nutzung selbst keine das Klima und die Luft belastenden unzulässigen Emissionen entstehen sind keine Auswirkungen zu erwarten.
Schutzgut Mensch
Das Plangebiet wird überwiegend intensiv als landwirtschaftliche Fläche genutzt, ferner schließt es einen Wirtschaftsweg mit ein.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
In der Region wurde bislang keine systematische Erfassung von Bodendenkmälern
durchgeführt.
Aufgrund der bereits bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung wird nicht davon
ausgegangen, dass zukünftig archäologische Bodenfunde zu Tage treten.
Sonstige Sachgüter werden durch die Planung nicht berührt.
3.4
Zusammenfassende Bewertung
Es ist festzustellen, dass der wesentliche Bereich der natürlichen Schutzgüter nicht
beeinträchtigt wird. Gründe, die einer Verwirklichung der Planung sowie deren Zielsetzung grundsätzlich entgegenstehen, sind nicht erkennbar.
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