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Sitzungsvorlage (Anlage 3 zu SV 408-2017 Begründung und Umweltbericht FNP-Änderung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
403 kB
Datum
07.02.2018
Erstellt
09.01.18, 09:15
Aktualisiert
09.01.18, 09:15
Sitzungsvorlage (Anlage 3 zu SV 408-2017 Begründung und Umweltbericht FNP-Änderung) Sitzungsvorlage (Anlage 3 zu SV 408-2017 Begründung und Umweltbericht FNP-Änderung) Sitzungsvorlage (Anlage 3 zu SV 408-2017 Begründung und Umweltbericht FNP-Änderung) Sitzungsvorlage (Anlage 3 zu SV 408-2017 Begründung und Umweltbericht FNP-Änderung) Sitzungsvorlage (Anlage 3 zu SV 408-2017 Begründung und Umweltbericht FNP-Änderung) Sitzungsvorlage (Anlage 3 zu SV 408-2017 Begründung und Umweltbericht FNP-Änderung)

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Inhalt der Datei

Anlage 3 zur Vorlagen-Nr.: 408/2017 Flächennutzungsplan-Änderung Bauflächenrücknahme zu Gunsten B-Plan Kirchberg Nr. 13 “Donatusweg II“ Begründung und Umweltbericht Planungsamt der Stadt Jülich Stadt Jülich Flächennutzungsplan-Änderung Bauflächenrücknahme zu Gunsten B-Plan Kirchberg Nr. 13 “Donatusweg II“ Begründung und Umweltbericht 14.07.2017 Inhaltsverzeichnis Seite Begründung und Umweltbericht …………………………………………………………...... 2 1 Planungsvorgaben 1.1 Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes 1.2 Beschreibung des Gebietes und Abgrenzung 1.3 Darstellung des Flächennutzungsplanes 2. Inhalt der Änderung des Flächennutzungsplanes ……………………….. 2 3. Umweltbericht ……………………………………………………………………. 3 3.1 Beschreibung der Festsetzungen ……..……..……………………………..…… 3 3.2 Auswirkung der Planung auf die Umwelt ………………………………………. 3 3.3 Untersuchungsrelevante Schutzgüter und Funktionen ……………..………… 3 3.4 Zusammenfassende Bewertung 5 ……………………….. 2 ………………………………... 2 …………………………………….. 2 ……………………………………..………… Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 1 Stadt Jülich Flächennutzungsplan-Änderung Bauflächenrücknahme zu Gunsten B-Plan Kirchberg Nr. 13 “Donatusweg II“ Begründung und Umweltbericht 14.07.2017 Begründung und Umweltbericht 1. Planungsvorgaben 1.1 Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes Der Bebauungsplan Jülich-Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II" wurde mit Datum vom 21.08.2015 rechtsverbindlich. Damit wurden bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen in Verlängerung der vorhandenen Bebauung entlang des Donatusweges als Wohnbauflächen in den Bebauungszusammenhang einbezogen. Der Flächennutzungsplan wurde für den Bereich des Bebauungsplanes im Parallelverfahren geändert. Mit dieser Flächennutzungsplan-Änderung soll nun im Gegenzug eine Bauflächen-Rücknahme zugunsten einer Fläche für die Landwirtschaft erfolgen. 1.2 Beschreibung des Gebietes und Abgrenzung Das Änderungsgebiet befindet sich am Süd-West-Rand des Ortsteils Kirchberg. Es umfasst bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen, die die Ortslage Kirchberg in diesem Bereich umschließen. 1.3 Darstellung des Flächennutzungsplanes Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Jülich weist für das Änderungsgebiet „Wohnbaufläche“ aus. 2. Inhalt der Änderung des Flächennutzungsplanes Mit dieser Änderung erfolgt eine Bauflächenrücknahme zu Gunsten des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“. Der Änderungsbereich wird entsprechend seiner tatsächlichen Nutzung als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 2 Stadt Jülich Flächennutzungsplan-Änderung Bauflächenrücknahme zu Gunsten B-Plan Kirchberg Nr. 13 “Donatusweg II“ Begründung und Umweltbericht 14.07.2017 3. Umweltbericht 3.1 Beschreibung des Festsetzungen Da der tiefer gelegene Teil der Ortslage Kirchberg von den Schutzgebieten der Ruraue, des Altdorfer Mühlenteiches und den Waldbeständen des Fuchstal-Waldes bzw. der Waldbestände nördlich von Kirchberg umfasst ist sind hier Erweiterungsmöglichkeiten des Siedlungsraumes nicht darstellbar. Die angedachte Entwicklung des Siedlungsraumes Kirchberg umfasst daher das Geviert zwischen Donatusweg und der Bebauung „Am Wiesenhang“ bzw. zwischen der Bebauung „Am Schrickenhof“ und dem unbefestigten Wirtschaftsweg. Mit der im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren Kirchberg Nr.13 „Donatusweg II“ einhergehenden Flächennutzungsplanänderung wurden Flächen, die bisher der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten waren, durch Ausweisung als Wohnbauflächen in den Bebauungszusammenhang der Ortslage Kirchberg mit einbezogen. Entsprechend der Forderung des § 1a (2) BauGB nach einem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sollen im Gegenzug über diese Flächennutzungsplanänderung Flächen, die sich jenseits des zuvor beschriebenen Gevierts befinden als Bauflächen zurückgenommen werden und entsprechend ihrer tatsächlichen Nutzung als „Flächen für die Landwirtschaft“ ausgewiesen werden. 3.2 Auswirkung der Planung auf die Umwelt Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist eine Umweltprüfung vorzunehmen, in der die möglicherweise vorhandenen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Die Ziele der hier vorliegenden Flächennutzungsplan-Änderung wurden bereits in den vorherigen Abschnitten beschrieben. 3.3 Untersuchungsrelevante Schutzgüter und Funktionen Nachfolgend werden die umweltbezogenen Auswirkungen für die von der Planung berührten Schutzgüter beschrieben und bewertet. Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 3 Stadt Jülich Flächennutzungsplan-Änderung Bauflächenrücknahme zu Gunsten B-Plan Kirchberg Nr. 13 “Donatusweg II“ Begründung und Umweltbericht 14.07.2017 Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie Landschaft Durch diese Ausweisung als „Fläche für die Landwirtschaft“ wird für den Änderungsbereich die zuvor über die Ausweisung als „Wohnbaufläche“ zu erwartende zusätzliche Versiegelung von Boden zurückgenommen. Als Teil der Offenlandfläche zwischen Siedlungsraum Kirchberg und neuem Indelauf erreicht der Änderungsbereich auch als Teil einer intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche aus floristischer und faunistischer Sicht eine höhere Wertigkeit im Vergleich zu einer Wohnbaufläche. Natürliche oder naturnahe Biotope sind im Plangebiet nicht vorhanden. Schutzgut Boden Durch Wegfall der Ausweisung als Wohnbaufläche zu Gunsten einer Fläche für die Landwirtschaft kann die Bodenbeschaffenheit bisher gänzlich unversiegelte Bereiche erhalten werden. Ebenso behält der Boden seine Funktion als Speicher, Filter und Puffer von Niederschlagswasser. In Bezug auf das Grundwasser sind die Grundwasserneubildungsrate und der Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen oder Verunreinigungen relevant. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt keine Veränderung gegenüber der tatsächlich ausgeübten Nutzung. Altlastverdachtsflächen sind innerhalb des Änderungsbereiches nicht vorhanden. Schutzgut Wasser Oberflächenwässer existieren im Plangebiet nicht. In Bezug auf das Grundwasser sind die Grundwasserneubildungsrate und der Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen oder Verunreinigungen relevant. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt keine Veränderung gegenüber der tatsächlich ausgeübten Nutzung. Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 4 Stadt Jülich Flächennutzungsplan-Änderung Bauflächenrücknahme zu Gunsten B-Plan Kirchberg Nr. 13 “Donatusweg II“ Begründung und Umweltbericht 14.07.2017 Schutzgut Luft / Klima Da durch die festgeschriebene Nutzung selbst keine das Klima und die Luft belastenden unzulässigen Emissionen entstehen sind keine Auswirkungen zu erwarten. Schutzgut Mensch Das Plangebiet wird überwiegend intensiv als landwirtschaftliche Fläche genutzt, ferner schließt es einen Wirtschaftsweg mit ein. Schutzgut Kultur- und Sachgüter In der Region wurde bislang keine systematische Erfassung von Bodendenkmälern durchgeführt. Aufgrund der bereits bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung wird nicht davon ausgegangen, dass zukünftig archäologische Bodenfunde zu Tage treten. Sonstige Sachgüter werden durch die Planung nicht berührt. 3.4 Zusammenfassende Bewertung Es ist festzustellen, dass der wesentliche Bereich der natürlichen Schutzgüter nicht beeinträchtigt wird. Gründe, die einer Verwirklichung der Planung sowie deren Zielsetzung grundsätzlich entgegenstehen, sind nicht erkennbar. Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 5