Daten
Kommune
Jülich
Größe
28 kB
Datum
07.02.2018
Erstellt
09.01.18, 09:15
Aktualisiert
09.01.18, 09:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A der Sitzungsvorlage 408 / 2017
Stellungnahmen der Verwaltung
zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 (1) BauGB
Stellungnahmen
Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben
vom 29.11.2017
Flächennutzungsplanänderung wegen Rücknahmefläche zugunsten des Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg ll"
Benachrichtigung über die frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) BauGB;
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1)
BauGB
Ihr Schreiben vom 31.10.2017 - 61 I PD
Sehr geehrte Damen und Herren,
die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet
sich über dem auf Steinkohle verliehenen
Bergwerksfeld „Fürstenberg“ sowie über dem
auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld
„Kirchberg 1“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Fürstenberg“ ist die EBV GmbH,
Myhler Straße 83 in 41836 Hückelhoven.
Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Kirchberg 1“ ist die RWE Power AG, Stüttgenweg
2 in 50935 Köln.
Ausweislich der derzeit hier vorliegenden
Unterlagen ist im Bereich des Planvorhabens
kein Abbau von Mineralien dokumentiert.
Danach ist mit bergbaulichen Einwirkungen
nicht zu rechnen.
Jedoch ist der Vorhabensbereich nach den
hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2015 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grund-
Stellungnahme der Verwaltung
Die vorgebrachte Stellungnahme kann im Zuge der weiterführenden Bauleitplanung
vorgenommen werden. Für
diese FNP-Änderung ist keine
weitere Bauleitplanung vorgesehen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
gefolgt.
wasserabsenkung, des Sammelbescheides Az.: 61.42.63 -2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus
bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende
Grundwasserleiter (nach Einteilung von
Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes
Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 - 5, O9, 07
Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle.
Folgendes sollte daher berücksichtigt werden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der
Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme
der Beeinflussung der Grundwasserstände im
Vorhabensgebiet in den nächsten Jahren ist
nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der
bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung
für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind
hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der
Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine
Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg
2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen.
Darüber hinaus ist hier nichts über mögliche
zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht
zugelassene bergbauliche Tätigkeiten bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen,
sowohl die EBV GmbH, als auch die
RWE Power AG als Eigentümerinnen der
bestehenden Bergbauberechtigungen an der
Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses
nicht bereits erfolgt ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen und Glückauf
lm Auftrag:
(Habicht)
LVR Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland vom 21.11.2017
Von: Becker, Oliver <Oliver.Becker@lvr.de>
Gesendet:
Dienstag, 21. November 2017
11:57
An: Dören-Delahaye, Petra
Betreff:
Flächennutzungsplanänderung
wegen Rücknahmefläche zugunsten des
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II"
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bedanke mich für die Übersendung der
Planunterlagen im Rahmen der TÖBBeteiligung zu den o.g. Planungen.
Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte
zwischen der Planung und den öffentlichen
Interessen des Bodendenkmalschutzes zu
erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass
Untersuchungen zum Ist-Bestand an
Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht
durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich.
Ich verweise daher auf die Bestimmungen der
§§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und
Veränderungsverbot bei der Entdeckung von
Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden
Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende
archäologische Funde und Befunde sind der
Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder
dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.:
02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten.
Die Weisung des LVR-Amtes für Boden-
Die vorgebrachte Stellungnahme kann im Zuge der weiterführenden Bauleitplanung
vorgenommen werden. Für
diese FNP-Änderung ist keine
weitere Bauleitplanung vorgesehen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
gefolgt.
denkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten
ist abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Oliver Becker