Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Anlage A zu SV 408-2017 Stellungnahmen der Verwaltung zu den TÖB-Stellungnahmen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
28 kB
Datum
07.02.2018
Erstellt
09.01.18, 09:15
Aktualisiert
09.01.18, 09:15
Sitzungsvorlage (Anlage A zu SV 408-2017 Stellungnahmen der Verwaltung zu den TÖB-Stellungnahmen) Sitzungsvorlage (Anlage A zu SV 408-2017 Stellungnahmen der Verwaltung zu den TÖB-Stellungnahmen) Sitzungsvorlage (Anlage A zu SV 408-2017 Stellungnahmen der Verwaltung zu den TÖB-Stellungnahmen) Sitzungsvorlage (Anlage A zu SV 408-2017 Stellungnahmen der Verwaltung zu den TÖB-Stellungnahmen)

öffnen download melden Dateigröße: 28 kB

Inhalt der Datei

Anlage A der Sitzungsvorlage 408 / 2017 Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB Stellungnahmen Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 29.11.2017 Flächennutzungsplanänderung wegen Rücknahmefläche zugunsten des Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg ll" Benachrichtigung über die frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) BauGB; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB Ihr Schreiben vom 31.10.2017 - 61 I PD Sehr geehrte Damen und Herren, die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld „Fürstenberg“ sowie über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Kirchberg 1“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Fürstenberg“ ist die EBV GmbH, Myhler Straße 83 in 41836 Hückelhoven. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Kirchberg 1“ ist die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Ausweislich der derzeit hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich des Planvorhabens kein Abbau von Mineralien dokumentiert. Danach ist mit bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen. Jedoch ist der Vorhabensbereich nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2015 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grund- Stellungnahme der Verwaltung Die vorgebrachte Stellungnahme kann im Zuge der weiterführenden Bauleitplanung vorgenommen werden. Für diese FNP-Änderung ist keine weitere Bauleitplanung vorgesehen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird gefolgt. wasserabsenkung, des Sammelbescheides Az.: 61.42.63 -2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 - 5, O9, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. Folgendes sollte daher berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Vorhabensgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Darüber hinaus ist hier nichts über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, sowohl die EBV GmbH, als auch die RWE Power AG als Eigentümerinnen der bestehenden Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen und Glückauf lm Auftrag: (Habicht) LVR Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 21.11.2017 Von: Becker, Oliver <Oliver.Becker@lvr.de> Gesendet: Dienstag, 21. November 2017 11:57 An: Dören-Delahaye, Petra Betreff: Flächennutzungsplanänderung wegen Rücknahmefläche zugunsten des Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II" Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die Übersendung der Planunterlagen im Rahmen der TÖBBeteiligung zu den o.g. Planungen. Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Boden- Die vorgebrachte Stellungnahme kann im Zuge der weiterführenden Bauleitplanung vorgenommen werden. Für diese FNP-Änderung ist keine weitere Bauleitplanung vorgesehen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird gefolgt. denkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Oliver Becker