Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,0 MB
Datum
07.02.2018
Erstellt
09.01.18, 09:15
Aktualisiert
09.01.18, 09:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage B der Sitzungsvorlage 408 / 2017
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Von: Becker, Oliver <Oliver.Becker@lvr.de>
Gesendet:
Dienstag, 21. November 2017 11:57
An: Dören-Delahaye, Petra
Betreff:
Flächennutzungsplanänderung wegen Rücknahmefläche zugunsten des
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II"
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bedanke mich für die Übersendung der Planunterlagen im Rahmen der TÖB-Beteiligung
zu den o.g. Planungen.
Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte
zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu
erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an
Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich
nur eine Prognose möglich.
Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und
Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden
Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende
archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße
45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu
melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung
des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Oliver Becker
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland