Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Anlage B zu SV 408-2017 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
1,0 MB
Datum
07.02.2018
Erstellt
09.01.18, 09:15
Aktualisiert
09.01.18, 09:15
Sitzungsvorlage (Anlage B zu SV 408-2017 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange) Sitzungsvorlage (Anlage B zu SV 408-2017 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange) Sitzungsvorlage (Anlage B zu SV 408-2017 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange) Sitzungsvorlage (Anlage B zu SV 408-2017 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange) Sitzungsvorlage (Anlage B zu SV 408-2017 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange)

öffnen download melden Dateigröße: 1,0 MB

Inhalt der Datei

Anlage B der Sitzungsvorlage 408 / 2017 Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Von: Becker, Oliver <Oliver.Becker@lvr.de> Gesendet: Dienstag, 21. November 2017 11:57 An: Dören-Delahaye, Petra Betreff: Flächennutzungsplanänderung wegen Rücknahmefläche zugunsten des Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II" Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die Übersendung der Planunterlagen im Rahmen der TÖB-Beteiligung zu den o.g. Planungen. Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Oliver Becker LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland