Daten
Kommune
Jülich
Größe
116 kB
Datum
18.01.2018
Erstellt
08.01.18, 16:07
Aktualisiert
08.01.18, 16:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: AS/Wo
Jülich, 14.12.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 405/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
18.01.2018
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Ergebnisse
Bebauungsploan Stetternich Nr. 2, 7. Änderung
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
Anlg.: 3
61
AS
63
Es
60
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III
Sc
SD.Net
Lem
Beschlussentwurf:
Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB wird der Bebauungsplan Stetternich Nr. 2, 7. Änderung aufgestellt.
Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, im Eckbereich Kosakengasse /
Wolfshovener Straße eine Wohnhausbebauung zu ermöglichen.
Der Planbereich ist dem Bereichsgrenzenplan vom 14.12.2017 zu entnehmen.
Begründung:
Es liegt ein Antrag vor, die im Bereichsgrenzenplan dargestellte Fläche mit einem zweigeschossigen
Wohnhaus zu bebauen. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Stetternich Nr. 2 setzt in dem Plangebiet neben allgemeines Wohngebiet eine Verkehrsfläche fest. Des Weiteren ist in diesem Bereich
ein Baufeld nicht vorhanden.
Um das Vorhaben zu realisieren, muss die Verkehrsfläche in Wohnbaufläche umgewandelt und ein
Baufenster geschaffen werden.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen diese Bebauungsplanänderung keine Bedenken.
Als Anlagen sind der Bereichsgrenzenplan vom 14.12.2017, ein Auszug aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Stetternich Nr. 2 und der Entwurf zur 7. Änderung beigefügt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 405/2017
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