Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Welldorf Nr. 1 "Schulstraße", 2. vereinfachte Änderung Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 , 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
18.01.2018
Erstellt
08.01.18, 16:07
Aktualisiert
08.01.18, 16:07
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Welldorf Nr. 1 "Schulstraße", 2. vereinfachte Änderung
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 , 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Welldorf Nr. 1 "Schulstraße", 2. vereinfachte Änderung
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 , 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017)

öffnen download melden Dateigröße: 117 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: AS/Wo Jülich, 14.12.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 406/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 18.01.2018 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Welldorf Nr. 1 "Schulstraße", 2. vereinfachte Änderung Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 , 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 Anlg.: 3 61 As 63 Es 60 Er III Sc SD.Net Lem Beschlussentwurf: Aufgrund der §§ 1,2 und 13 BauGB wird der Bebauungsplan Welldorf Nr. 1, 2. vereinfachte Änderung aufgestellt. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, im Eckbereich der Straße " Zum Rosental " eine Wohnhausbebauung zu ermöglichen. Der Planbereich ist dem Bereichsgrenzenplan vom 14.12.2017 zu entnehmen. Begründung: Es liegt ein Antrag vor, die im Bereichsgrenzenplan dargestellte Fläche mit einem eingeschossigen Wohnhaus zu bebauen. Hierzu wird die südlich gelegene Baugrenze bis auf 3 m an die öffentliche Verkehrsfläche verschoben Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen diese Bebauungsplanänderung keine Bedenken. Als Anlagen sind der Bereichsgrenzenplan vom 14.12.2017, ein Auszug aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Welldorf Nr. 1 und der Entwurf zur 2. vereinfachten Änderung beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 406/2017 X nein nein Seite 2