Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
83 kB
Datum
20.02.2018
Erstellt
18.01.18, 13:06
Aktualisiert
18.01.18, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.: 9/2018
Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 17.01.2018
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
06.02.2018
20.02.2018
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung "Interkommunales Gewerbegebiet
Düren/Kreuzau II"
I. Sach- und Rechtslage:
Die interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Düren im Bereich der Entwicklung neuer
Gewerbeflächen soll gemäß Ratsbeschluss vom 21.02.2017 (Vorlage Nr. 10/2017) fortgesetzt
werden. Es handelt sich um zwei Teilflächen und zwar
a) Erweiterung des jetzigen Gewerbegebietes Richtung Stockheim (ca. 113.000 qm),
b) unmittelbar angrenzend an die neue B 56 n und das Gelände der Firma Neapco (rd. 427.000
qm).
Zur Realisierung ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Interkommunales
Gewerbegebiet Düren/Kreuzau II“ erforderlich. Der Vereinbarungstext wurde verwaltungsseitig
inzwischen mit der Stadt Düren einvernehmlich abgestimmt und entspricht bis auf eine Ausnahme
den Inhalten der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 19.05.1999.
Der Vereinbarungstext und die Gebietsabgrenzungen sind als Anlage beigefügt. Zum Inhalt bedarf
es lediglich zwei Erläuterungen.
1. § 7 Abs. 3 (Verteilung der Einnahmen) entspricht der geänderten Fassung der bestehenden
Vereinbarung gemäß Ratsbeschluss vom 13.12.2017 (Vorlage Nr. 88/2017).
2. § 7 Abs. 4 hat gegenüber der bisherigen Vereinbarung eine Änderung erfahren. Beim
Abschluss der Vereinbarung im Jahre 1999 stand zunächst noch gar nicht fest, in welcher Form
die Erschließung und Abwicklung des damaligen Gebietes erfolgen sollte. Aus diesem Grunde
wurde bezüglich der Rechnungslegung folgendes vereinbart:
„Die das interkommunale Gewerbegebiet betreffende jährliche Rechnungslegung wird durch
das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Düren geprüft. Hierzu gehört auch die Prüfung nach §
54 Haushaltsgrundsätzegesetz.“
Die Abwicklung des Gebietes wurde jedoch alsdann der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der
Stadt Düren komplett übertragen. Die jährliche Rechnungsprüfung ist im Rahmen der
Jahresbilanz von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft worden. Mit zeitlichen
Verzögerungen hat dann zusätzlich eine Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt
Düren stattgefunden. Alle Beteiligten sind der Auffassung, bei dem neuen Projekt auf diese
doppelte Prüfung zu verzichten.
Unabhängig davon, dass die WIN.DN GmbH selbstverständlich auch in Zukunft von einem
Wirtschaftsprüfer geprüft wird, sieht die öffentlich-rechtliche Vereinbarung nunmehr im § 7 Abs.
4 folgendes vor:
„Die das interkommunale Gewerbegebiet betreffende jährliche Rechnungslegung erfolgt in der
Form, dass eine Jahresübersicht des Projektkontos beiden Vertragspartnern zu Beginn des
Folgejahres zur Kenntnis vorgelegt wird. Hierzu wird eine Übersicht in tabellarischer Form über
alle Bewegungen (analog einem Kontoauszug mit Nennung der Kreditoren/Debitoren und
kurzen Erläuterungen) durch die WIN.DN GmbH erstellt. Im Rahmen der darauf folgenden
Beiratssitzung werden diese Daten den Beiratsmitgliedern durch die WIN.DN GmbH erläutert.
Die Abrechnung ist durch den Beirat zu genehmigen.“
Ich schlage Ihnen vor, dem beigefügten Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
zuzustimmen und die Verwaltung zu ermächtigen, diese Vereinbarung rechtswirksam zu
unterzeichnen.
Die Abwicklung der neuen Gewerbegebietsflächen soll ebenfalls wieder durch die
Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WIN.DN GmbH) der Stadt Düren erfolgen. Hierzu ist der
Abschluss eines Rahmenvertrages vorgesehen. Mit gleichem Datum wird hierzu eine gesonderte
Sitzungsvorlage für den nichtöffentlichen Teil dieser Sitzungsrunde gefertigt (s. SitzungsvorlageNr. 10/2018).
Abschließend weise ich noch darauf hin, dass auch diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung
wieder auf Dauer abgeschlossen wird; der Rahmenvertrag zur Entwicklung und Vermarktung des
Gebietes jedoch zeitlich begrenzt sein wird.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Durch den Abschluss dieser Vereinbarung entstehen keine jährlichen Kosten. Sobald neue
Betriebe angesiedelt sind, können Steuereinnahmen erzielt werden, deren Höhe derzeit natürlich
nicht absehbar ist. Da die Entwicklung und Vermarktung des Gewerbegebietes wiederum über die
WIN.DN erfolgen soll, werden sämtliche laufenden Kosten über ein Projektkonto finanziert. Dieses
Projektkonto wird nach endgültiger Fertigstellung abgerechnet (also frühestens in 10 Jahren).
III. Beschlussvorschlag:
Der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Interkommunales Gewerbegebiet
Düren/Kreuzau II“ zwischen der Stadt Düren und der Gemeinde Kreuzau wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die vorliegende Vereinbarung rechtswirksam zu
unterzeichnen.
1.
2.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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