Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung "Interkommunales Gewerbegebiet Düren/Kreuzau II")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
83 kB
Datum
20.02.2018
Erstellt
18.01.18, 13:06
Aktualisiert
18.01.18, 13:06
Allgemeine Vorlage (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung "Interkommunales Gewerbegebiet Düren/Kreuzau II") Allgemeine Vorlage (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung "Interkommunales Gewerbegebiet Düren/Kreuzau II")

öffnen download melden Dateigröße: 83 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 9/2018 Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 17.01.2018 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 06.02.2018 20.02.2018 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung "Interkommunales Gewerbegebiet Düren/Kreuzau II" I. Sach- und Rechtslage: Die interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Düren im Bereich der Entwicklung neuer Gewerbeflächen soll gemäß Ratsbeschluss vom 21.02.2017 (Vorlage Nr. 10/2017) fortgesetzt werden. Es handelt sich um zwei Teilflächen und zwar a) Erweiterung des jetzigen Gewerbegebietes Richtung Stockheim (ca. 113.000 qm), b) unmittelbar angrenzend an die neue B 56 n und das Gelände der Firma Neapco (rd. 427.000 qm). Zur Realisierung ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Interkommunales Gewerbegebiet Düren/Kreuzau II“ erforderlich. Der Vereinbarungstext wurde verwaltungsseitig inzwischen mit der Stadt Düren einvernehmlich abgestimmt und entspricht bis auf eine Ausnahme den Inhalten der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 19.05.1999. Der Vereinbarungstext und die Gebietsabgrenzungen sind als Anlage beigefügt. Zum Inhalt bedarf es lediglich zwei Erläuterungen. 1. § 7 Abs. 3 (Verteilung der Einnahmen) entspricht der geänderten Fassung der bestehenden Vereinbarung gemäß Ratsbeschluss vom 13.12.2017 (Vorlage Nr. 88/2017). 2. § 7 Abs. 4 hat gegenüber der bisherigen Vereinbarung eine Änderung erfahren. Beim Abschluss der Vereinbarung im Jahre 1999 stand zunächst noch gar nicht fest, in welcher Form die Erschließung und Abwicklung des damaligen Gebietes erfolgen sollte. Aus diesem Grunde wurde bezüglich der Rechnungslegung folgendes vereinbart: „Die das interkommunale Gewerbegebiet betreffende jährliche Rechnungslegung wird durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Düren geprüft. Hierzu gehört auch die Prüfung nach § 54 Haushaltsgrundsätzegesetz.“ Die Abwicklung des Gebietes wurde jedoch alsdann der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Düren komplett übertragen. Die jährliche Rechnungsprüfung ist im Rahmen der Jahresbilanz von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft worden. Mit zeitlichen Verzögerungen hat dann zusätzlich eine Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Düren stattgefunden. Alle Beteiligten sind der Auffassung, bei dem neuen Projekt auf diese doppelte Prüfung zu verzichten. Unabhängig davon, dass die WIN.DN GmbH selbstverständlich auch in Zukunft von einem Wirtschaftsprüfer geprüft wird, sieht die öffentlich-rechtliche Vereinbarung nunmehr im § 7 Abs. 4 folgendes vor: „Die das interkommunale Gewerbegebiet betreffende jährliche Rechnungslegung erfolgt in der Form, dass eine Jahresübersicht des Projektkontos beiden Vertragspartnern zu Beginn des Folgejahres zur Kenntnis vorgelegt wird. Hierzu wird eine Übersicht in tabellarischer Form über alle Bewegungen (analog einem Kontoauszug mit Nennung der Kreditoren/Debitoren und kurzen Erläuterungen) durch die WIN.DN GmbH erstellt. Im Rahmen der darauf folgenden Beiratssitzung werden diese Daten den Beiratsmitgliedern durch die WIN.DN GmbH erläutert. Die Abrechnung ist durch den Beirat zu genehmigen.“ Ich schlage Ihnen vor, dem beigefügten Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zuzustimmen und die Verwaltung zu ermächtigen, diese Vereinbarung rechtswirksam zu unterzeichnen. Die Abwicklung der neuen Gewerbegebietsflächen soll ebenfalls wieder durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WIN.DN GmbH) der Stadt Düren erfolgen. Hierzu ist der Abschluss eines Rahmenvertrages vorgesehen. Mit gleichem Datum wird hierzu eine gesonderte Sitzungsvorlage für den nichtöffentlichen Teil dieser Sitzungsrunde gefertigt (s. SitzungsvorlageNr. 10/2018). Abschließend weise ich noch darauf hin, dass auch diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung wieder auf Dauer abgeschlossen wird; der Rahmenvertrag zur Entwicklung und Vermarktung des Gebietes jedoch zeitlich begrenzt sein wird. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Durch den Abschluss dieser Vereinbarung entstehen keine jährlichen Kosten. Sobald neue Betriebe angesiedelt sind, können Steuereinnahmen erzielt werden, deren Höhe derzeit natürlich nicht absehbar ist. Da die Entwicklung und Vermarktung des Gewerbegebietes wiederum über die WIN.DN erfolgen soll, werden sämtliche laufenden Kosten über ein Projektkonto finanziert. Dieses Projektkonto wird nach endgültiger Fertigstellung abgerechnet (also frühestens in 10 Jahren). III. Beschlussvorschlag: Der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Interkommunales Gewerbegebiet Düren/Kreuzau II“ zwischen der Stadt Düren und der Gemeinde Kreuzau wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die vorliegende Vereinbarung rechtswirksam zu unterzeichnen. 1. 2. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -2-