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Allgemeine Vorlage (Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Hier: Austausch von Fenstern im Rathaus Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
20 kB
Datum
20.02.2018
Erstellt
15.01.18, 18:16
Aktualisiert
07.02.18, 13:05
Allgemeine Vorlage (Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW
Hier: Austausch von Fenstern im Rathaus Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW
Hier: Austausch von Fenstern im Rathaus Kreuzau)

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Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 10.01.2018 Vorlagen-Nr.: 4/2016 3. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 06.02.2018 20.02.2018 Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Hier: Austausch von Fenstern im Rathaus Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Seit dem Jahr 2016 stehen der Gemeinde Kreuzau Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW (KInvFöG NRW) in Höhe von insgesamt 384.545,92 Euro zu. Als Anlage 1 ist eine Auflistung der zur Verfügung stehenden Mittel, der bisherigen Ausgaben und der für 2018 geplanten Ausgaben aufgelistet. Im Rahmen der Verabschiedung des gemeindlichen Haushalts wurden weitere Maßnahmen zur Sanierung der Sitzungssäle, der Erneuerung der rückwärtigen Fensterfront im Rathaus-Foyer sowie dem Einbau einer neuen Automatiktüre am vorderen Rathauseingang bewilligt. Mit der VL 4/2016 wurde Ihnen der Austausch aller Fenster im Rathaus vorgeschlagen. Hierzu sollten die Mittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW zur 90 %igen Finanzierung genutzt werden. Die Umsetzung dieser Maßnahme wurde vom Rat am 25.02.2016 abgelehnt. Zwischenzeitlich mussten bereits drei Fenster und eine Fensterscheibe aufgrund von irreparablen Schäden ausgetauscht werden. Teilweise waren es für die Mitarbeiter nicht mehr zumutbare Zustände, da sich die Fenster nicht mehr schließen ließen und/oder es zu Durchzug kam. Es sind nach wie vor Fenster im Rathaus nicht funktionsfähig. Es handelt sich dabei um die Fenster zur Bahnhofstraße hin (Fenster der Polizei sind ausgenommen). Die Fenster sind im Jahre 1984 verbaut worden. Die Kolleginnen und Kollegen aus den betroffenen Büros klagen über undichte Fenster und Luftzug trotz vermeintlich geschlossener Fenster. Dies lies sich auch nach zahlreichen Versuchen die Fenster abzudichten, nicht ausbessern. Einige Fenster schließen nicht mehr ordentlich und/oder hängen nicht mehr ordnungsgemäß in der Fassung. Ein Hauptproblem ist die Größe und das damit einhergehende hohe Gewicht der Fenster. Die neuen Fenster sollen so konzipiert werden, dass ein Teil des gesamten Fensterausschnitts mit einem starren Fensterelement versehen wird. Das zu öffnende Element würde somit verkleinert und das Gewicht auf ein Normalmaß reduziert. Die o.g. Probleme führen dazu, dass keine adäquaten Arbeitsverhältnisse für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung vorhanden sind. Zur Verdeutlichung der Situation wurden einige der Fenster von einem Sachverständigen begutachtet. Der Gutachter hat exemplarisch Fenster der vorderen Rathausfront (zur Bahnhofstraße hin) begutachtet (Zm. 235, 239, 240) sowie beidseitig aus dem langen Flur in Richtung Sitzungssäle (Zm. 110, 123). Der Gutachter empfiehlt den Austausch der Fenster. Das Gutachten ist als Anlage 2 beigefügt. Verwaltungsseitig wird nunmehr vorgeschlagen, die Fenster der vorderen Rathausfront zur Bahnhofstr. hin komplett auszutauschen. Es handelt sich dabei um insgesamt 18 Fenster. Für den Fensteraustausch werden 40.000 Euro eingeplant, Maler- und Beiputzarbeiten sind mit 3.000 Euro und Kosten für das Gerüst in Höhe von 1.500 Euro vorgesehen. Die Gesamtkosten betragen somit 44.500 Euro. Neben der Tatsache, dass die derzeitige Situation für die Kolleginnen und Kollegen nicht hinnehmbar ist, verweise ich zudem auf die Tatsache, dass durch den Austausch mit einer Einsparung von Heiz- und Reparaturkosten zu rechnen ist. Der Austausch der Fenster kann durch die Mittel nach dem KInvFöG zu 90 % finanziert werden. Somit würden von den 44.500 Euro Gesamtkosten 40.050 Euro (90 %) aus den KInvFöG-Mitteln finanziert und 4.450 Euro als gemeindlicher Eigenanteil verbleiben. Sofern keine Kostenüberschreitungen anfallen wären somit nach den o.g. Maßnahmen noch ca. 37.500 Euro im Topf der KInvFöG-Mittel für weitere Maßnahmen vorhanden (siehe Anlage 1). Ich empfehle Ihnen den Austausch der o.g. Fenster zu beschließen, um den Kolleginnen und Kollegen adäquate Arbeitsverhältnisse zu schaffen und energetische Einsparungen zu erzielen. Die zur Verfügung stehenden Mittel nach dem KInvFöG bieten die einmalige Chance einer 90 %igen Teilfinanzierung der unausweichlichen Maßnahme. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sofern dem Beschlussvorschlag gefolgt wird, werden 90 % der Gesamtkosten (40.050 Euro) aus Mitteln nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW finanziert. Der 10 %ige gemeindliche Eigenanteil wird aus den Mitteln Kostenstellen 1110607 Verwaltungsgebäude Rathaus, Konto 521100 bauliche Unterhaltung gedeckt. III. Beschlussvorschlag: Dem Austausch der 18 Fenster im Rathaus Kreuzau entlang der Front zur Bahnhofstraße wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt Mittel aus dem Kommunalinvestitionsgesetz NRW zur 90 %igen Teilfinanzierung zu beantragen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-