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Mitteilung (Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes im Jahr 2018)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
20.02.2018
Erstellt
11.01.18, 13:06
Aktualisiert
11.01.18, 13:06
Mitteilung (Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes im Jahr 2018)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Finanzen - Herr Stirnberg BE: Herr Stirnberg Kreuzau, 08.01.2018 Mitteilung: 6/2018 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Rat 20.02.2018 Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes im Jahr 2018 Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.12.2016 den kalkulatorischen Zinssatz im Bereich der kostenrechnenden Einrichtungen für das Jahr 2017 auf 6,02 % festgesetzt und die Verwaltung ermächtigt, in den Folgejahren den jeweils von der gpa NRW aktualisierten höchstzulässigen kalkulatorischen Zinssatz anzuwenden und diesen dem Rat zur Kenntnis zu geben. Für das Jahr 2018 beträgt der Höchstwert 5,87 %. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ingo Eßer -