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Beschlussvorlage (Ergänzung des Haushaltssicherungskonzepts - Verfahren)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
77 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 97/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Ergänzung des Haushaltssicherungskonzepts - Verfahren Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 09.04.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 97/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Bernhard Hadel 09.04.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Ergänzung des Haushaltssicherungskonzepts - Verfahren Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss hat in dem Prozess der Ergänzung des Haushaltssicherungskonzepts eine besondere Aufgabenstellung. Er nimmt nach § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung die Aufgaben des Finanzausschusses wahr, und er hat nach § 59 Abs. 1 GO NRW die Aufgabe, die Arbeit der Fachausschüsse zu koordinieren. Deshalb obliegt ihm innerhalb der Ratsgremien die Federführung für den Prozess. Der Hauptausschuss ist darüber hinaus für verschiedene Aufgabenbereiche der Stadt zugleich Fachausschuss. Wie die anderen Ausschüsse auch, legt er zu Beginn der Arbeiten die Reihenfolge für die Vorberatung der Maßnahmen fest, die für das Haushaltssicherungskonzept von der Verwaltung, von Fraktionen sowie aus der Bürgerschaft und der örtlichen Wirtschaft vorgeschlagen worden sind/werden. Der Hauptausschuss hat das Recht, den anderen Ausschüssen Zielvorgaben für deren Beratungen zu machen und deren Ergebnisse der Vorberatung zu ändern. Dem Hauptausschuss wird bis zum Abschluss der Arbeiten zu jeder Sitzung der Sachstand der Arbeiten in den Ausschüssen und zu den der Verwaltung erteilten Prüfaufträgen sowie die erzielte oder mögliche Haushaltsentlastung berichtet. Sachdarstellung: 1. Problem In vorangegangenen Sitzungen des Rates wurde vereinbart, dass Rat und Ausschüsse gemeinsam mit der Verwaltung die notwendige Ergänzung des Haushaltssicherungskonzepts (HSK) in einem Prozess erarbeiten. Ergebnis dieses Prozesses soll sein, dass ganz konkret die Maßnahmen beschrieben werden, mit denen der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden soll. In der Sitzung des Hauptausschusses am 13. April 2010 wird die Verwaltung – wie in den vorangegangenen Sitzungen des Rates vereinbart – mit der Vorlage 99 Vorschläge zur Konkretisierung der Zielsetzungen für den Prozess zur Ergänzung des HSK und zu seiner Ausgestaltung einbringen sowie einen Katalog denkbarer Maßnahmen zur Haushaltssicherung vorstellen. Der Vorschlag der Verwaltung steht im Raum, innerhalb der Ratsgremien dem Hauptausschuss die Federführung für den Prozess zuzuweisen. 2. Lösung Der Rat weist dem Hauptausschuss ausdrücklich die Federführung für den Prozess zur Ergänzung des HSK zu. Der Hauptausschuss hat eine besondere Aufgabenstellung. Er nimmt nach § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung die Aufgaben des Finanzausschusses wahr, und er hat nach § 59 Abs. 1 GO NRW die Aufgabe, die Arbeit der Fachausschüsse zu koordinieren. Der Hauptausschuss ist darüber hinaus für verschiedene Aufgabenbereiche der Stadt zugleich Fachausschuss. Wie die anderen Ausschüsse auch, sollte er zu Beginn der Arbeiten die Reihenfolge für die Vorberatung der Maßnahmen festlegen, die für das Haushaltssicherungskonzept von der Verwaltung, von Fraktionen sowie aus der Bürgerschaft und der örtlichen Wirtschaft vorgeschlagen worden sind/werden. Der Hauptausschuss sollte das Recht haben, den anderen Ausschüssen Zielvorgaben für deren Beratungen zu machen und deren Ergebnisse der Vorberatung zu ändern. Dem Hauptausschuss sollte im Interesse der Steuerung des Prozesses bis zum Abschluss der Arbeiten zu jeder Sitzung der Sachstand der Arbeiten in den Ausschüssen und zu den der Verwaltung erteilten Prüfaufträgen sowie die erzielte oder mögliche Haushaltsentlastung berichtet werden. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Eigene finanzielle Auswirkungen hat der vorgeschlagene Beschluss nicht.