Daten
Kommune
Wesseling
Größe
77 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
97/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Ergänzung des Haushaltssicherungskonzepts - Verfahren
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
09.04.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 97/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Bernhard Hadel
09.04.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Ergänzung des Haushaltssicherungskonzepts - Verfahren
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss hat in dem Prozess der Ergänzung des Haushaltssicherungskonzepts eine besondere
Aufgabenstellung. Er nimmt nach § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung die Aufgaben des Finanzausschusses wahr, und er hat nach § 59 Abs. 1 GO NRW die Aufgabe, die Arbeit der Fachausschüsse zu koordinieren. Deshalb obliegt ihm innerhalb der Ratsgremien die Federführung für den Prozess.
Der Hauptausschuss ist darüber hinaus für verschiedene Aufgabenbereiche der Stadt zugleich Fachausschuss. Wie die anderen Ausschüsse auch, legt er zu Beginn der Arbeiten die Reihenfolge für die Vorberatung der Maßnahmen fest, die für das Haushaltssicherungskonzept von der Verwaltung, von Fraktionen sowie aus der Bürgerschaft und der örtlichen Wirtschaft vorgeschlagen worden sind/werden.
Der Hauptausschuss hat das Recht, den anderen Ausschüssen Zielvorgaben für deren Beratungen zu machen und deren Ergebnisse der Vorberatung zu ändern.
Dem Hauptausschuss wird bis zum Abschluss der Arbeiten zu jeder Sitzung der Sachstand der Arbeiten in
den Ausschüssen und zu den der Verwaltung erteilten Prüfaufträgen sowie die erzielte oder mögliche Haushaltsentlastung berichtet.
Sachdarstellung:
1. Problem
In vorangegangenen Sitzungen des Rates wurde vereinbart, dass Rat und Ausschüsse gemeinsam mit der
Verwaltung die notwendige Ergänzung des Haushaltssicherungskonzepts (HSK) in einem Prozess erarbeiten. Ergebnis dieses Prozesses soll sein, dass ganz konkret die Maßnahmen beschrieben werden, mit denen
der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden soll.
In der Sitzung des Hauptausschusses am 13. April 2010 wird die Verwaltung – wie in den vorangegangenen
Sitzungen des Rates vereinbart – mit der Vorlage 99 Vorschläge zur Konkretisierung der Zielsetzungen für
den Prozess zur Ergänzung des HSK und zu seiner Ausgestaltung einbringen sowie einen Katalog denkbarer
Maßnahmen zur Haushaltssicherung vorstellen.
Der Vorschlag der Verwaltung steht im Raum, innerhalb der Ratsgremien dem Hauptausschuss die Federführung für den Prozess zuzuweisen.
2. Lösung
Der Rat weist dem Hauptausschuss ausdrücklich die Federführung für den Prozess zur Ergänzung des HSK
zu.
Der Hauptausschuss hat eine besondere Aufgabenstellung. Er nimmt nach § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung die Aufgaben des Finanzausschusses wahr, und er hat nach § 59 Abs. 1 GO NRW die Aufgabe, die
Arbeit der Fachausschüsse zu koordinieren.
Der Hauptausschuss ist darüber hinaus für verschiedene Aufgabenbereiche der Stadt zugleich Fachausschuss. Wie die anderen Ausschüsse auch, sollte er zu Beginn der Arbeiten die Reihenfolge für die Vorberatung der Maßnahmen festlegen, die für das Haushaltssicherungskonzept von der Verwaltung, von Fraktionen sowie aus der Bürgerschaft und der örtlichen Wirtschaft vorgeschlagen worden sind/werden.
Der Hauptausschuss sollte das Recht haben, den anderen Ausschüssen Zielvorgaben für deren Beratungen
zu machen und deren Ergebnisse der Vorberatung zu ändern.
Dem Hauptausschuss sollte im Interesse der Steuerung des Prozesses bis zum Abschluss der Arbeiten zu
jeder Sitzung der Sachstand der Arbeiten in den Ausschüssen und zu den der Verwaltung erteilten Prüfaufträgen sowie die erzielte oder mögliche Haushaltsentlastung berichtet werden.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Eigene finanzielle Auswirkungen hat der vorgeschlagene Beschluss nicht.