Daten
Kommune
Wesseling
Größe
485 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
99/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Vorlage für
Hauptausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Ergänzung des Haushaltssicherungskonzepts der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
09.04.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 99/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Bernhard Hadel
09.04.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Betreff:
Ergänzung des Haushaltssicherungskonzepts der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
T104101.doc – Seite 1
Vorlage 99/2010
13. April 2010
Hadel, Hausruf 308
Stadt Wesseling
Vorlage
zur Sitzung des Hauptausschusses am Dienstag, 13. April 2010:
Entwurf
Ergänzung des
Haushaltssicherungskonzepts
der
Stadt Wesseling
I
Rat und Ausschüsse erarbeiten gemeinsam mit der Verwaltung die notwendige Ergänzung des Haushaltssicherungskonzepts, indem ganz konkret die Maßnahmen beschrieben werden, mit denen der
Haushaltsausgleich wieder erreicht werden soll.
Die nachhaltige Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs erfordert die Beseitigung des strukturellen
Defizits, dessen Höhe davon abhängt, welche (Steuer-/)Finanzkraft der Stadt gesichert ist. Als gesichert kann eine Ausstattung angenommen werden, die das Land mit dem jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) für jede Kommune mit dem Begriff „Ausgangsmesszahl“ zugrunde legt. Deshalb wird das strukturelle Defizit anhand der Ausgangsmesszahl des GFG ermittelt. Auch nach der
Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs soll es im Interesse der dauerhaften Sicherung des Haushaltsausgleichs jährlich neu ermittelt werden. Für das Haushaltsjahr 2010 beträgt es nach dem GFG
2010:
„Strukturelles Defizit“ – am Beispiel vorläufiger Zahlen für 2010 ohne
Konsolidierungsbeiträge
Finanzkraft gemäß GFG-Ausgangsmesszahl
38.277.881 €
weit ere St euerert räge:
- Vergnügungsst euer
103.000 €
- Hundest euer
108.800 €
weit ere ordent liche Ert räge
15.013.300 €
ordentliche Erträge
53.502.981 €
Personalaufwendungen
-13.569.700 €
Versorgungsaufwendungen
-1.955.000 €
Aufwendungen für Sach- und Dienst leist ungen
-8.313.400 €
Bilanzielle Abschreibungen
-5.459.700 €
Transferaufwendungen (ohne GewSt -Umlagen)
sonst ige ordent liche Aufwendungen
-36.878.438 €
-4.132.000 €
Ordentliche Aufwendungen
-70.308.238 €
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
-16.805.257 €
Finanzert räge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Finanzergebnis
ordentliches Jahresergebnis
530.700 €
-749.000 €
-218.300 €
-17.023.557 €
= strukturelles Defizit
T104101.doc – Seite 2
II
Für die Suche nach und das Festlegen der Maßnahmen gilt diese Rangfolge:
Zuerst ist Sparen angesagt, unabhängig davon, ob es sich um pflichtige Aufgaben der Stadt handelt oder nicht; dazu gehört notfalls der Verzicht auf Leistungen, die die Stadt auf freiwilliger
Basis erbringt.
Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaftsunternehmen werden gebeten, sich einzubringen, um die vielfältigen Leistungen der Stadt aufrechterhalten zu können. Die Möglichkeiten dazu sind
- die Übernahme kleinerer Aufgaben, wie die Pflege von Baumscheiben und Straßenbegleitgrün
im Wohnumfeld,
- auch die Übernahme größerer Aufgaben, z. B. die Verantwortung für Sportstätten, die dem
Vereinssport dienen, durch Vereine,
- Spenden für besondere gemeinnützige Zwecke, wie für die Jugendarbeit und die Kulturarbeit,
- das Sponsoring unterschiedlichster Aufgaben der Stadt.
Können die Aufgaben/Leistungen nicht infrage gestellt werden und findet sich außerhalb der
Verantwortung der Stadt keine Lösung, ist der Frage nachzugehen, ob spezifische Entgelte erhoben oder angehoben werden können. Ist dies zu bejahen, sind die in Betracht kommenden
Grundlagen zu schaffen.
Demgegenüber nachrangig ist die Erhebung von Steuern oder ihre Anhebung. Aber auch derartige Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn sie zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs erforderlich sind.
III
Damit das Ziel, bis 2013 die Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs zu erreichen, mit der gebotenen Zielstrebigkeit verfolgt wird, werden die jährlichen Volumina der Haushaltsentlastung vorgegeben, die bei Umsetzung der Haushaltssicherungsmaßnahmen spätestens im Haushaltsjahr 2013 zur
Entlastung führen sollen.
Vorgegeben wird:
Die Maßnahmen im Haushaltsjahr 2010 führen zur Entlastung um
7.100.000 €
Die Maßnahmen im Haushaltsjahr 2011 führen zur Entlastung um weitere
5.000.000 €
Die Maßnahmen im Haushaltsjahr 2012 führen zur Entlastung um weitere
5.000.000 €
zusammen
17.100.000 €
T104101.doc – Seite 3
IV
Der Hauptausschuss nimmt nach § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung auch die Aufgaben des Finanzausschusses wahr, und er hat nach § 59 Abs. 1 GO NRW die Aufgabe, die Arbeit der Fachausschüsse
zu koordinieren. Deshalb hat er innerhalb der Ratsgremien die Federführung.
Der Hauptausschuss ist darüber hinaus für verschiedene Aufgabenbereiche der Stadt zugleich Fachausschuss. Wie die anderen Ausschüsse auch, legt er zu Beginn der Arbeiten die Reihenfolge für die
Vorberatung der Maßnahmen fest, die für das Haushaltssicherungskonzept von der Verwaltung, von
Fraktionen sowie aus der Bürgerschaft und der örtlichen Wirtschaft vorgeschlagen worden
sind/werden.
Der Hauptausschuss hat das Recht, den anderen Ausschüssen Zielvorgaben für deren Beratungen zu
machen und deren Ergebnisse der Vorberatung zu ändern.
Dem Hauptausschuss wird bis zum Abschluss der Arbeiten zu jeder Sitzung der Sachstand der Arbeiten in den Ausschüssen und zu den der Verwaltung erteilten Prüfaufträgen sowie die erzielte oder
mögliche Haushaltsentlastung berichtet.
T104101.doc – Seite 4
V
Denkbar sind diese Maßnahmen (bei Positionen mit „?“ ist eine Schätzung – noch - nicht möglich):
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
Kurzbeschreibung
Möglicher jährlicher
Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan)
Voraussetzungen
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs in allen oder zahlreichen Produktbereichen
Senkung der Personalaufwendungen durch personalwirtschaftliche Maßnahmen
Bis zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs gelten fort
Keine besonderen Voraussetzungen
-
Der Hauptausschuss drückt seine Erwartung aus, dass die Verwaltung insgesamt
zu aufgabenkritischen Betrachtungen
aller Produkte bereit ist.
Personalausschuss
(01 – Personalservice)
die Verpflichtung zu aufgabenkritischen Betrachtungen gemäß der vom Kämmerer für die vorläufige Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2010 herausgegebenen Geschäftsanweisung
-
die Stellenbesetzungssperre von mindestens 12 Monaten und
-
eine Sperrfrist für Beförderungen von mindestens zwei Jahren.
?
jährlich
100.000 €
(geschätzt)
Ab 2011 soll bei weiteren Konsolidierungserfolgen ein Budget verfolgt werden, das
Beförderungen und auch Leistungsprämien ermöglicht, da Konsolidierungsanstrengungen qualifizierte und motivierte Beschäftigte erfordern.
Interkommunale Zusammenarbeit ausbauen
Hauptausschuss
Die interkommunale Zusammenarbeit soll konsequent auf weitere Handlungsfelder
(zum Beispiel Gebäudemanagement, IT-Service, Rechtsberatung, Feuerschutz)
ausgedehnt werden, um zu Einsparungen zu gelangen und/oder durch Know-howBündelung den beteiligten Verwaltungen zu Kompetenzgewinnen zu verhelfen.
(Verwaltungsvorstand)
Mit dazu bereiten kommunalen Nachbarn sollen „Zirkel“ vereinbart werden, um in
wirtschaftlicher Hinsicht Best-Practice-Lösungen zu erarbeiten.
Dokumentenmanagement Ausbau elektronischer Dokumentenverarbeitung
Mit der Ablösung des IT-Tools „KIRP“ für das Haushaltswesen durch die Finanzsoftware „newsystem“ des Unternehmens INFOMA und der Anbindung des neuen Finanzverfahrens an das Dokumentenmanagementsystem können wesentliche Geschäftsprozesse des Finanzwesens (Erstellen der Kassenanweisungen, ihre Buchungen und ihre Ablage ausgehend von digital verfügbaren Belegen) digital (und medienbruchfrei) durchgeführt werden.
Hauptausschuss
(111 - IT-Service in Zusammenarbeit mit alle Bereichen)
Eingespart werden kann auch – mindestens – 50 % einer Stelle Verwaltungskraft
m.D.
Das Dokumentenmanagementsystem soll nach und nach in allen Verwaltungsbereichen eingesetzt werden.
?
Zustimmung des Hauptausschusses zum
Vorgehen
Bereitschaft anderer Kommunen zur
Zusammenarbeit
Der Prozess ist eingeleitet.
20.000 €
T104101.doc – Seite 5
Dadurch entfallen zahlreiche manuell durchzuführende Erfassungsarbeiten, die
bisher oft mehrfach durchzuführen sind.
?
Der weitere Effekt: Es sinken der Papier- und Energieverbrauch, es werden weniger
Akten angelegt, der Schrank- und auch Raumbedarf wird geringer.
Erhebung von Kostendeckungsbeiträgen für die Nutzung städtischer Räumlichkeiten
Hauptausschuss
(20 - Finanzmanagement in
Zusammenarbeit mit 230 Immobilienmanagement, 40 –
Schulverwaltung und 41 – Kultur
und Sport)
Die Stadt erhebt für die Nutzung von Räumlichkeiten durch Vereine Kostendeckungsbeiträge, die die Aufwendungen der Stadt ausgleichen; dabei bleibt die
Jugendarbeit unbelastet.
Beschluss des Stadtrates
?
Die Verwaltung legt einen Entwurf vor.
(Für Sportstätten, die nicht zugleich dem Schulsport dienen, sondern ausschließlich
von Vereinen genutzt werden, siehe die unter dem Produktbereichsbudget 080 –
Sportförderung aufgeführte denkbare Maßnahme.)
Die Stadt stellt vielen Vereinen Räumlichkeiten für ihre Arbeit zur Verfügung. Die
Nutzung fällt unterschiedlich aus: Manche Räumlichkeiten stehen Vereinen zur
ausschließlichen Nutzung zur Verfügung, meistens handelt es sich um eine vorübergehende Mitbenutzung.
Die wirtschaftlichen Nutzungsbedingungen sind auch sehr unterschiedlich: Manche
Vereine tragen alle verbrauchsabhängigen Kosten, andere dagegen nicht. Die verfolgte Neuregelung soll auch eine Gleichbehandlung herbeiführen.
in diesem Zusammenhang:
Anregung von Herrn Dr. Horst
Dornhagen (Nr. 5), s. Vorlage
65/2010
„Die Gebühren für die Nutzung von städtischen Einrichtungen vor allen Dingen die
Nutzung von Flutlichtanlagen sollen kostengerecht erhoben werden. Mir ist z. B. am
11.3.10 ca. 21.00 Uhr aufgefallen, dass die Beleuchtung auch noch dann in Betrieb
ist, wenn der Platz nicht mehr genutzt wird.“
Nach den Beschlüssen des Hauptausschusses und des Rates vom 24.03.2010 soll die
Anregung in die Beratungen zur Fortschreibung des HSK einbezogen werden.
Beendigung von Mitgliedschaften der Stadt in privatrechtlichen Vereinigungen
Hauptausschuss
(10 - Zentrales Management)
Die Stadt beendet ihre Mitgliedschaft dort, wo sie keinen unmittelbaren Nutzen für
die der Stadt obliegenden Kernaufgaben bringt, wie Rhein-Erft Tourismus e.V.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft zum vorgenannten Verein ergäbe sich eine Einsparung von
Beschluss des Hauptausschusses
?
3.556 €
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 010 – Innere Verwaltung
Umstellung der PC-Arbeitsplatz- auf Thin-ClientArbeitsplatzgeräte
Die PC’s sollen, soweit wie möglich, durch Thin-Client-Arbeitsplatzgeräte ausgetauscht werden.
Für den Betrieb einer Thin-Client-Anwendung (mit „dünnen“ Endgeräten) wird
Der Umstellungsprozess ist eingeleitet.
14.000 €
T104101.doc – Seite 6
Hauptausschuss
(111 - IT-Service)
weniger Hardwareleistung als für den Betrieb einer PC-(Fat-Client-)Anwendung
benötigt. Die Nutzungsdauer eines Thin Clients beträgt durchschnittlich sieben
Jahre, ein konventioneller Desktop wird drei bis vier Jahre genutzt. Thin-Clients
stellen lediglich die Benutzerschnittstelle dar, die Datenverarbeitung erfolgt durch
einen Server. Auf dem Server bzw. den virtualisierten Desktops werden die Eingaben verarbeitet und die Ausgabe wird zurück zum Client geschickt, der diese nur
noch anzeigen muss.
Daraus folgt ein weiterer Vorteil („Green IT“): Der Einsatz von Thin Clients, inklusive der verwendeten Server, benötigt je Arbeitsplatz 51 % weniger Strom als die
Nutzung konventioneller Systeme (Studie des Fraunhofer-Instituts).
Desktop-Virtualisierung
Hauptausschuss
Die PC’s als die Endgeräte im eigenen IT-Netz (die „Clients“) „laufen“ mit ihrem
Betriebssystem inklusive aller normalerweise lokal installierten Anwendungen künftig in einer virtuellen Maschine auf dem Server.
(111 - IT-Service)
Das führt zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Endgeräte und zu einer Verringerung des Support-Aufwandes.
Reduzierung der Aufwendungen für Heizung durch Forcierung/ Erweiterung der Gebäudeleittechnik im Gebäudemanagement
Die Gebäudeleittechnik zur zentralen Steuerung der Wärmeversorgung der städtischen Gebäude soll ausgebaut werden.
Bau- und Vergabeausschuss
(230 – Immobilienmanagement)
Mindestens ein Kraftfahrzeug des Hausmeisterpools soll im Wege des Sponsoring
beschafft werden.
Bau- und Vergabeausschuss
Gelingt dies, spart die Stadt die Anschaffungskosten und jährliche Abschreibungsraten ein. (Der Haushaltsentwurf 2010 enthält einen Ansatz von 15.000 € für die
Beschaffung eines Kraftfahrzeuges für den Hausmeisterpool.)
Ressourcenverbrauch des
Hausmeisterpools transparent
werden lassen
Hauptausschuss
2.000 €
Der Bereich Immobilienmanagement ist
beauftragt, die noch zu tätigenden Investitionen mit ihren Kosten und den „Return on Investment (ROI)“ zu ermitteln.
?
Über mehrere Jahre sind Investitionen für eine Gebäudeleittechnik getätigt worden. Ihre Amortisation erfordert die Einbeziehung vieler städtischer Gebäude. Der
offensive Einsatz der Gebäudeleittechnik ermöglicht erhebliche Einsparungen bei
den Aufwendungen für Heizung.
Gesponsertes Kraftfahrzeug
für den Hausmeisterpool
(230 – Immobilienmanagement)
Der Umstellungsprozess ist eingeleitet.
3.000 €
Die Zusammenfassung der Hausdienst-Mitarbeiter im Hausmeisterpool hat sich bewährt. Ergänzt werden muss die Zusammenfassung der Beschäftigten um die Zuordnung aller deren Stellen und die ressourcenverbrauchsgerechte Abrechnung der
Dienstleistungen gegenüber den Bereichen/Einrichtungen, die den Hausmeisterpool
in Anspruch nehmen.
(230 – Immobilienmanagement)
Auf diese Weise wird den Bereichen/Einrichtungen der von ihnen bewirkte Ressourcenverbrauch deutlich; das kann und soll sie zu größerem Kostenbewusstsein veranlassen.
Veräußerung von Grundbesitz
Die Stadt veräußert – soweit wie möglich und wirtschaftlich von Vorteil – bebaute
Keine besonderen Voraussetzungen – die
Verwaltung wird tätig.
Entscheidung des Verwaltungsvorstandes,
die im Zuge der Entscheidungen zum
Stellenplan und den Stellenübersichten
der in Betracht kommenden Sondervermögen nachvollzogen wird.
?
Zustimmender Beschluss des Hauptaus-
T104101.doc – Seite 7
ohne öffentliche Nutzung
und unbebaute Grundstücke oder Grundstücksteilflächen, die für die Aufgabenerfüllung nicht benötigt werden.
schusses
?
Hauptausschuss
Die Verwaltung ermittelt sodann die in
Betracht kommenden Grundstücksflächen
und stellt sie dem Unterausschuss für
Liegenschaftsangelegenheiten/ Hauptausschuss vor.
Anm.:
Veräußerungserlöse führen nur dann zu einer Verbesserung der Ergebnisrechnung,
wenn sie höher ausfallen als die Bilanzwerte.
Der Stadt fließt Liquidität zu.
(80 – Wirtschaftsförderung und
Liegenschaften)
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 020 – Sicherheit und Ordnung
Kooperation mit benachbarten
Feuerwehren
Zielstrebig soll die Kooperation mit den benachbarten Trägern des Feuerschutzes
gesucht werden, die den Beteiligten zu Einsparungen verhilft.
Hauptausschuss
Das generelle Ziel der Zusammenarbeit dort, wo sich Vorteile für die Beteiligten
ergeben, hat für den vorbeugenden wie den abwehrenden Brandschutz besondere
Bedeutung.
Bereitschaft anderer Träger des Feuerschutzes zur Zusammenarbeit
?
(37 – Feuerwehr und Rettungswesen)
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 030 – Schulträgeraufgaben
Reduzierung des Energieverbrauchs im Zuge von Schülerprojekten
Die Schulen werden gebeten, Schülerprojekte mit dem Ziel der Energieeinsparung
durchzuführen. Den Schulen fließen 50% der dadurch eingesparten Haushaltsmittel
zur freien Verwendung in ihrem Budget zu.
Beschluss des Stadtrates
?
Grundschulen werden zusammengelegt. Freiwerdende Raumressourcen werden
Ertrag bringend genutzt.
?
Schulausschuss
(230 - Immobilienmanagement
in Zusammenarbeit mit 40 –
Schulen)
Zusammenlegung von Grundschulen
Beschluss des Rates nach Beteiligung der
Schulen, Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde
Schulausschuss
(40 – Schulen in Zusammenarbeit mit 230 - Immobilienmanagement)
Anpassung der Stellen für
Schulsekretärinnen an die
rückläufigen Schülerzahlen
Die Stellenausstattung für die Stellen der Schulsekretärinnen wird – nach Maßgabe
anerkannter interkommunaler Maßstäbe – an die rückläufigen Schülerzahlen angepasst.
Zustimmung des Verwaltungsvorstandes/bereits erteilt
20.000 €
T104101.doc – Seite 8
Schulausschuss
(40 – Schulverwaltung in Zusammenarbeit mit 10 …)
Änderungen der Beitragssatzung
Anhebung der Elternbeiträge
für den OGS-Besuch an den
kommunalen Standard
Schulausschuss
(20 – Finanzmanagement in
Zusammenarbeit mit 40 - Schulen)
Beiträge für Geschwisterkinder in OGS
a)
Für den Besuch der Offenen Ganztagsschulen (OGS) werden höhere Beiträge in die
Gebührensatzung für den OGS-Besuch erhoben.
(bereits vollzogen)
b)
Zur Vermeidung der Absenkung der freiwilligen Leistungen der Stadt (mit 50 € pro
Schüler/Jahr geplant) wird eine weitere, die geplante Absenkung nicht mehr erforderlich machende Anhebung vorgenommen.
Auch der bisher beitragsfreie Besuch von Geschwisterkindern in OGS für Schüler/innen wird, allerdings nur in einem geringen Umfang, beitragspflichtig. Denkbar
ist ein Beitrag in Höhe von 25%.
52.000 €
35.000 €
Änderung der Beitragssatzung
18.000 €
Schulausschuss
(20 – Finanzmanagement in
Zusammenarbeit mit 51 - Schulen)
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 040 – Kultur und Wissenschaft
Ratsbeschlüsse
Senkung des Zuschussbedarfs
für Kulturveranstaltungen der
Stadt Wesseling
a)
Der Kostendeckungsgrad für die kulturellen Veranstaltungen der Stadt wird erhöht.
Angestrebt werden zusätzliche Erträge in Höhe des Aufwandes einer Planstelle.
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
(41 – Kultur, Sport)
b)
Die Leistungen der Stadt für den Karneval werden abgesenkt. Mit dem Festkomitee
Wesselinger Karneval und Vertretern von Karnevalsgesellschaften sollen Gespräche
hierüber geführt werden.
Vollständige Kostendeckung
bei von der Stadt organisierten Fahrten für Einwohner
Für die von der Stadt organisierten Fahrten für Einwohner der Stadt wird vollständige Kostendeckung erzielt, und zwar unter Einschluss der Aufwendungen des für
die Organisation eingesetzten Personals und des Sachaufwandes.
?
Die Auslastung des Rheinforums durch Veranstaltungen, wie Tagungen, soll mit dem
Ziel weiterer Erträge gesteigert werden.
?
50.000 €
Für alle Kulturveranstaltungen des Jahres
2009 werden die Erträge und Aufwendungen (auch hinsichtlich des Einsatzes städtischer Beschäftigter) gegenüber gestellt,
um Grundlagen für konkrete Maßnahmen
zur Erhöhung des Kostendeckungsgrades
zu erarbeiten.
Beschluss des Stadtrates
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
(41 – Kultur, Sport)
Stärkere Vermietung des
Rheinforums
Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit
T104101.doc – Seite 9
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Das Rheinforum bietet mit seiner Infrastruktur gute Möglichkeiten, tagsüber als
Veranstaltungsort auch von Unternehmen genutzt zu werden.
(41 – Kultur, Sport)
Zusammenlegung der Büchereien der Stadt Wesseling
Kultur- und Partnerschaftsausschuss und Schulausschuss
(41 – Fachbereich Kultur, Sport
in Zusammenarbeit mit 40 –
Schulverwaltung)
Die Stadt stellt ihr Büchereiangebot in einer Bücherei dar, deren Standort das
Schulzentrum ist. Für deren Betrieb wird im Interesse der Begrenzung des Personalaufwandes das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere Eltern, sowie Schülerinnen und Schülern gesucht. Eingespart werden könnten Sachaufwendungen und auch Personalaufwand von mindestens
Beschluss des Stadtrates
150.000 €
Anm.: Ein der Schulzentralbibliothek vergleichbares Angebot halten die anderen
Kommunen im Kreis nicht vor. Überhaupt ist ein derart umfangreiches Büchereiangebot, wie es die Stadt vorhält, in Städten in der Größenordnung Wesselings nicht
Standard.
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 050 – Soziale Leistungen
Reduzierung der Übergangsheime für ausl. Flüchtlinge
und Obdachlose
Ausschuss für Familie, Soziales,
Gesundheit und Senioren
(50 – Soziale Hilfen und Wohnungswesen)
Überprüfung von freiwilligen
Leistungen
Ausschuss für Familie, Soziales,
Gesundheit und Senioren
Die Zahl der Übergangsheime für ausländischen Flüchtlinge sowie die Zahl der Obdachlosenunterkünfte werden an den Bedarf angepasst.
?
Die Verwaltung erarbeitet Entscheidungsgrundlagen.
Seit Jahren ist die Anzahl der von der Stadt zu betreuenden ausländischen Flüchtlinge rückläufig. Rückläufig ist auch die Zahl der sonst obdachlosen Personen. Daher ist eine Schließung von Übergangsheimen und Obdachlosenunterkünften möglich. Es können Mietverträge für angemieteten Wohnraum aufgelöst und Mietzins
eingespart bzw. der für die öffentliche Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigte
Grundbesitz veräußert werden.
Die freiwilligen Leistungen unter dem Stichwort
„Familienpass“,
„Beförderungsschein für Behinderte“,
„Rentenberatung“
werden nach ihrem Erfordernis und dem damit verbundenen Aufwand überprüft.
3.000 €
7.000 €
25.000 €
Wird der Maßnahme grundsätzlich zugestimmt, erarbeitet die Verwaltung Entscheidungsgrundlagen.
(50 – Soziale Hilfen und Wohnungswesen)
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 060 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Hilfe zur Erziehung - Reduzierung der Fallkosten für die
Unterbringung von Kindern
und Jugendlichen
a)
Die Fälle der - stationären - Hilfen in Heimen sowie der für ambulante Hilfen mit
überdurchschnittlich hohen Kosten werden unter Wahrung des zu verfolgenden
erzieherischen Ziels nach dem angemessenen Verhältnis von Nutzen (Wirksamkeit)
und Aufwand überprüft.
Keine besonderen Voraussetzungen – die
Verwaltung wird tätig.
?
T104101.doc – Seite 10
Jugendhilfeausschuss
(51 - Jugendhilfe)
Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat bei ihrer jüngsten örtlichen Prüfung festgestellt, dass die Ausgaben der Hilfe zur Erziehung je Hilfefall im interkommunalen
Vergleich überdurchschnittlich hoch ausfallen.
b)
Den Empfehlungen der GPA, den Anteil der ambulanten – flexiblen - Hilfen und der
Vollzeitpflege gegenüber den stationären Hilfen in Heimen stärker auszuprägen,
dafür das Jugendamt sowohl mit einem – überschaubaren – Präventionsbudget auszustatten und es – gering – personell zu verstärken, soll konsequent nachgegangen
werden. Erweisen sich die Vorschläge als tragfähig, lassen sich beträchtliche Einsparungen erzielen: netto
Anhebung der Elternbeiträge
für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder
Jugendhilfeausschuss
Die einkommensabhängigen Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen werden
entsprechend den aus einem interkommunalen Vergleich gewonnenen Erkenntnissen erhöht. Einbezogen in die Beitragspflicht werden auch Eltern mit einem geringeren Jahreseinkommen als 27.500 €.
(bereits vollzogen)
(20 - Finanzmanagement in
Zusammenarbeit mit 51 - Jugendhilfe)
Bereits 2009 vollzogen: Die Beitragsfreiheit für das sog. dritte Kindergartenjahr
entfällt, bewirkt Entlastung des städtischen Haushalts um 277.000 €/a.
Beiträge für Geschwisterkinder in Tageseinrichtungen für
Kinder
Auch der bisher beitragsfreie Besuch von Geschwisterkindern in Tageseinrichtungen
für Kinder wird, allerdings nur in einem geringen Umfang, beitragspflichtig. Denkbar ist ein Beitrag in Höhe von 25%.
Wird der Maßnahme grundsätzlich zugestimmt, erarbeitet die Verwaltung Entscheidungsgrundlagen.
856.000 €
103.000 €
Änderung der Beitragssatzung
18.000 €
Jugendhilfeausschuss
(20 – Finanzmanagement in
Zusammenarbeit mit 51 - Jugendhilfe)
Überprüfung der Angebote
der offenen Jugendarbeit
Jugendhilfeausschuss
Die Angebote der offenen Jugendarbeit werden überprüft, und zwar nach ihrer
Zielsetzung (mit der Fragestellung, was bewirkt werden soll, und was tatsächlich
bewirkt wird) und nach der Fragestellung, ob Aufwand und Nutzen vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Erzielung des Haushaltsausgleichs in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Abschließende Bewertung des so verfolgten Prozesses durch den Stadtrat
?
(51 – Fachbereich Jugendhilfe)
Überprüfung des Vorhaltens
und der Verwaltung der Jugendtreffpunkte
Jugendhilfeausschuss
Der Beschädigung und Zerstörung von Jugendtreffpunkten muss entgegen gewirkt
werden, da anderenfalls ihr Vorhalten im Hinblick auf die von der Stadt aufzuwendenden Reparatur- und Instandsetzungskosten nicht mehr vertretbar ist.
Beschluss des Jugendhilfeausschusses
?
T104101.doc – Seite 11
(51 – Fachbereich Jugendhilfe)
U-3-Betreuung in Kooperation
mit freien Trägern
Kooperation mit freien Trägern zur Schaffung weiterer Plätze für die U-3Betreuung, wenn darüber für die Stadt finanzielle Vorteile erlangt werden können.
Jugendhilfeausschuss
(Anm.: Investitionszuschüsse an freie Träger sind dann aktivierungsfähig, wenn die
Stadt im Gegenzug Belegungsrechte erhält.)
Beschluss des Stadtrates
?
(51 – Fachbereich Jugendhilfe)
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 080 – Sportförderung
Beschlüsse des Stadtrates
Übertragung von Verantwortung an Sportvereine für
Sportstätten der Stadt/ Kostendeckungsbeiträge von
Vereinen
a)
Zu Sportstätten, die nicht zugleich dem Schulsport dienen, sondern ausschließlich
von Vereinen genutzt werden, werden den Vereinen gesicherte Nutzungsrechte
eingeräumt, wenn die Vereine im Gegenzug ihre Bereitschaft erklären, die Unterhaltung und Bewirtschaftung in die eigene Verantwortung übernehmen.
Ausschuss für Sport und Freizeit
Sollten die Vereine das Angebot nicht innerhalb einer angemessenen Frist annehmen wollen, würde eine Schließung dieser Sportstätten verfolgt werden.
?
(41 – Kultur, Sport)
b)
Für die übrigen Sportstätten gilt: Die Stadt erhält Kostendeckungsbeiträge, über
die der Mehraufwand der Stadt, soweit er nicht auf die Jugendarbeit zurückgeht,
ausgeglichen wird.
Bäderangebot neu ordnen
Ausschuss für Sport und Freizeit
(41 - Kultur, Sport)
a)
Es wird für das Gartenhallenbad das Ziel eines „Bürgerbades“ verfolgt, über das die
finanzielle Verantwortung für den Betrieb des Bades der Stadt abgenommen wird.
?
Beschluss des Stadtrates
1.000.000 €
Bei einem Bürgerbad handelt es sich um ein Schwimmbad, das von Bürgern, im
Regelfall in nicht kommerzieller Absicht, betrieben wird. Sollte die Stadt nicht
erfolgreich sein, würde sie ihr Bäderangebot auf das Schul- und Vereinsbad begrenzen.
b)
Sofortmaßnahmen zur Reduzierung des Zuschussbedarfs werden ergriffen:
Herabsetzung der Wassertemperatur um 1° Celsius
Anhebung des Kurzzeittarifs
Denkbare Maßnahmen zur Erhöhung der Erträge im Produktbereichsbudget 110 – Ver- und Entsorgung
Rekommunalisierung des
Stromnetzes
Die Rekommunalisierung des Stromnetzes – u. U. gemeinsam mit anderen Städten soll dann verfolgt werden, wenn die Stadt oder ihre Eigengesellschaft Stadtwerke
Wesseling GmbH darüber dauerhaft höhere Erträge erwirtschaften kann.
?
Bereitschaft der Stadt (u. U. auch anderer Städte), den Konzessionsvertrag mit
der Eigengesellschaft oder einem anderen Energieversorgungsunternehmen
T104101.doc – Seite 12
abzuschließen, an dem die Stadt bzw.
die Eigengesellschaft beteiligt ist
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 120 – Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV
Straßenreinigung – höheren
Aufwand für den Winterdienst
zeitnah an die Entgeltpflichtigen weitergeben
Betriebsausschuss
Damit die Stadt, die die Unterdeckung des „Gebührenhaushalts“ für die Straßenreinigung in ihrer Funktion als Trägerin der Straßenbaulast auszugleichen hat, bei
überdurchschnittlichem Aufwand für den Winterdienst nicht unangemessen hoch
belastet wird, soll das bisher einheitliche Straßenreinigungsentgelt gespreizt werden in ein Straßenreinigungs- und ein Winterdienstentgelt. Das Entgelt für den
Winterdienst soll unter Berücksichtigung des im Vorjahr angefallenen Aufwands für
den Winterdienst bemessen werden.
jährliche Beschlussfassung zur Straßenreinigungssatzung durch den Stadtrat
nicht bezifferbar; die Stadt
erhält Liquiditätsvorteil
(EBW – Entsorgungsbetriebe)
Der lange Winter 2009/2010 hat überdurchschnittlich hohe Aufwendungen für den
Winterdienst zur Folge. Sie überschreiten den in der Entgeltbedarfsberechnung
enthaltenen durchschnittlichen Aufwand für den Winterdienst und können innerhalb des vergleichsweise geringen Gesamtaufwandes für die Straßenreinigung nicht
aufgefangen werden. Die Stadt muss den Fehlbetrag des „Gebührenhaushalts“
tragen. Die verfolgte Umstellung ermöglicht es der Stadt, zeitnäher zu dem Beitrag
der Entgeltpflichtigen zu gelangen.
Straßenbeleuchtung: Reduzierung der Aufwendungen für
Straßenbeleuchtung
a)
Die Wirkungen der im Zuge des „Konjunkturpakets II“ bevorstehenden Umstellung
zahlreicher Lampen für die Straßenbeleuchtung auf eine neue Technik, verbunden
mit einer Nachtabsenkung (=reduzierte Leuchtkraft) führen zu einer Einsparung:
28.000 €
Entscheidung zur Vergabe der Arbeiten
steht bevor.
Bau- und Vergabeausschuss
(66 – Verkehrsflächen)
Wiedereinführung von Gebühren für die Nutzung öffentlichen Verkehrsraums durch
Parken
Hauptausschuss
b)
Soweit die Straßenbeleuchtung nicht im Zuge des „Konjunkturpakets II“ mit Energie
sparenden Leuchten ausgestattet wird, setzt die Stadt eigene Mittel ein, um für die
gesamte von der Stadt verantwortete Straßenbeleuchtung Energieeinsparung zu
erzielen.
Die Verwaltung ermittelt den Investitionsaufwand und den „Return on Investment (ROI)“.
?
c)
Die Straßenbeleuchtung außerhalb der Ortsdurchfahrten an den Landes- und Kreisstraßen (auf „freien Strecken“) unterbleibt.
27.000 €
d)
Die Beleuchtung von Gebäuden, die nicht im Eigentum der Stadt stehen und nicht
von ihr genutzt werden, wird in die Verantwortung der Eigentümer übergeben.
3.000 €
Die Stadt führt für das Zentrum wieder Gebühren für das Parken im öffentlichen
Verkehrsraum ein. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) lässt die Erhebung von Parkgebühren ausdrücklich zu.
Die Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraums durch Parken ist in den Städten überwiegend gebührenpflichtig.
Beschluss des Stadtrates Die Umrüstung verlangt den Einsatz von
rd. 12.000 € (einmalig).
Beschluss des Stadtrates
Beschluss des Stadtrates: Erlass einer
Parkgebührensatzung;
150.000 €
Die Wiedereinführung erfordert eine
intensivere Überwachung des ruhenden
Verkehrs.
T104101.doc – Seite 13
(32 – Sicherheit und Ordnung in
Zusammenarbeit mit 66 - Verkehrsflächen
In früheren Jahren (1992 bis 1999) war das Parken im öffentlichen Verkehrsraum im
Zentrum der Stadt gebührenpflichtig. Die Wiedereinführung von Parkgebühren ist
nach Maßgabe eines zu erarbeitenden Bewirtschaftungskonzepts zu verfolgen.
Reduzierung des Standards für
die Pflege von Straßenbegleitgrün und der Kreisverkehrsplätze
a)
Die Stadt bemüht sich um Sponsoring-Leistungen von Dritten, wie Landschafts- und
Gartenbauunternehmen, sowie um die Pflege des Grüns durch Anwohner, um den
eigenen Aufwand zu senken.
Bau- und Vergabeausschuss
Jetzt wendet die Stadt jährlich für das Straßenbegleitgrün rd. 417.000 € incl.
Baumpflege, Rasenschnitt, Gehölzpflege und Wechselbepflanzung und für Kreisverkehrsplätze etwa 72.000 € auf.
66 – Verkehrsflächen in Zusammenarbeit mit EBW
b)
Soweit die Stadt bei der Suche nach Sponsoren nicht erfolgreich ist, wird die jetzt
übliche jährlich zweimalige Wechselbepflanzung durch den Betriebshof ersetzt
durch Dauerbepflanzung oder Neugestaltung mit deutlich geringerem Folgeaufwand.
?
Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses
?
c)
Die „Hundetoiletten“ werden nach Aufwand und Nutzen kritisch hinterfragt. Bei
ihrer Aufgabe werden Unterhaltungsaufwendungen eingespart:
Anregung von Herrn Dr. Horst
Dornhagen (Nr. 4), s. Vorlage
65/2010
Beschluss des Stadtrates
3.100 €
„Alle Überlegungen zu neuen Kreiseln sollten ebenfalls neu geführt werden. Das
Argument sie seien billiger als Ampeln zieht heute durch die neuen AmpelTechniken nicht mehr. Auch kann man Kreisel wesentlich preiswerter gestalten mit
fast Null Nachaufwand z.B. durch Aufpflasterung.“
Bewertung durch den Bau- und Vergabeausschuss nach einer Stellungnahme
der Verwaltung
Nach den Beschlüssen des Hauptausschusses und des Rates vom 24.03.2010 soll die
Anregung in die Beratungen zur Fortschreibung des HSK einbezogen werden.
Gebührenpflicht für Toilettenanlage im Fußgängertunnel
Die Benutzung der Toilettenanlage im Fußgängertunnel wird gebührenpflichtig.
Zielgröße: 50 Cent.
Beschluss des Stadtrates
?
Hauptausschuss
(66 – Verkehrsflächen)
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 130 – Natur- und Landschaftspflege
Anpassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe
a)
Der Anteil des öffentlichen Grüns der Friedhofsflächen wird neu festgelegt = reduziert. Die Gebührensatzung wird entsprechend überarbeitet.
Bau- und Vergabeausschuss
Die Gebühren für die Nutzungsrechte von Grabstellen sind bisher dadurch „subven-
128.000 €
Beschluss des Stadtrates: Änderung der
Friedhofsgebührensatzung
T104101.doc – Seite 14
(20 – Finanzmanagement in
Zusammenarbeit mit 32 und
EBW – Betriebshof)
tioniert“, dass die Aufwendungen für die Unterhaltung der Grünflächen und Wege
in den Friedhöfen zu einem zu großen Teil als sog. öffentliches Grün aus der Gebührenbedarfsrechung herausgenommen und den zu Lasten der allgemeinen Deckungsmittel zu finanzierenden öffentlichen Parkanlagen zugeordnet wurden.
Reduzierung von Vorhalteflächen für die Friedhöfe
b)
Veränderte Ansprüche an die Bestattung haben dazu geführt, dass für die Erweiterung der Friedhöfe Hubertusstraße und Keldenich erworbene Flächen nicht mehr
benötigt werden.
Hauptausschuss
(61 – Stadtplanung)
Anm.:
Veräußerungserlöse führen nur dann zu einer Verbesserung der Ergebnisrechnung,
wenn sie sie höher ausfallen als die Bilanzwerte.
Der Stadt fließt Liquidität zu.
Wegfall der Verantwortung für
den „Lido“
Die Stadt sucht Dritte, die bereit sind, den „Lido“ in ihre Verantwortung zu übernehmen. Sollte sie nicht erfolgreich sein, unterbleibt die Herrichtung.
Zustimmung des Hauptausschusses
?
Zustimmung des Hauptausschusses
6.000 €
Hauptausschuss
(61 – Stadtplanung)
Gebührenpflicht für Toilettenanlagen im EntenfangFreizeitgelände und im Rheinpark
Die Benutzung der Toilettenanlagen im Entenfang-Freizeitgelände und im Rheinpark wird gebührenpflichtig. Zielgröße: 50 Cent.
?
Beschluss des Stadtrates
Die Gebührenpflicht wirkt zugleich der jetzt zu beklagenden Verschmutzung und
Beschädigung entgegen.
Hauptausschuss
(230 – Gebäudemanagement)
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 150 – Wirtschaft und Tourismus
Begrenzung der Aufwendungen für die Wirtschaftsförderung
Hauptausschuss
Die Mittel für die Wirtschaftsförderung werden zielgenauer eingesetzt.
?
Kurzfristig muss erreicht werden, dass Weihnachtsmarkt, „Weihnachtsinszenierung“
und Veranstaltungen, wie die „Baumesse“, durch Beiträge Dritter und SponsoringLeistungen keinen (Baumesse) bzw. einen erheblich geringeren Zuschussbedarf
benötigen.
Verhandlungen mit dem Einzelhandel,
Handwerk, Dorfgemeinschaften
(80 – Wirtschaftsförderung und
Liegenschaften)
Denkbare Maßnahmen zur Erhöhung der Erträge im Produktbereichsbudget 160 – Allgemeine Finanzwirtschaft
Anhebung des Hebesatzes der
Die Stadt hebt den Hebesatz der Gewerbesteuer von 403 v. H. auf 440 v. H. an.
im ersten Jahr
Erlass einer Steuersat-
T104101.doc – Seite 15
Gewerbesteuer
(bereits vollzogen)
Hauptausschuss
(20 - Finanzmanagement)
Anhebung des Hebesatzes der
Grundsteuersteuer
(2010):
900.000 €
längerfristig:
durchschn.
3.200.000 €
Die Stadt hebt die Hebesätze der Grundsteuer an
Grundsteuer A: von 192 v. H. auf 210 v. H.
Grundsteuer B: von 381 v. H. auf 420 v. H.
Hauptausschuss
zus.
500.000 €
zung/Haushaltssatzung entsprechenden
Inhalts
Erlass einer Steuersatzung/ Haushaltssatzung entsprechenden Inhalts
(bereits vollzogen)
(20 - Finanzmanagement)
Anhebung der Hundesteuer
Die Steuersätze der Hundesteuer werden angehoben.
30.000 €
Beschluss des Rates zur Änderung der
Hundesteuersatzung
Hauptausschuss
(20 – Finanzmanagement)
Anhebung der Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuersatzung bedarf der Anpassung an die Rechtsprechung. In
diesem Zuge soll auch geprüft werden, ob es zu einem Mehrertrag kommen kann.
?
Hauptausschuss
(20 – Finanzmanagement)
Bestätigt:
Aufgestellt:
Hans-Peter Haupt
Bürgermeister
Bernhard Hadel
Stadtkämmerer
Beschluss des Rates zur Änderung der
Vergnügungssteuersatzung