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Beschlussvorlage (Ergänzung des Haushaltssicherungskonzepts der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
485 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 99/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Vorlage für Hauptausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Ergänzung des Haushaltssicherungskonzepts der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 09.04.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 99/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Bernhard Hadel 09.04.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Betreff: Ergänzung des Haushaltssicherungskonzepts der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. T104101.doc – Seite 1 Vorlage 99/2010 13. April 2010 Hadel, Hausruf 308 Stadt Wesseling Vorlage zur Sitzung des Hauptausschusses am Dienstag, 13. April 2010: Entwurf Ergänzung des Haushaltssicherungskonzepts der Stadt Wesseling I Rat und Ausschüsse erarbeiten gemeinsam mit der Verwaltung die notwendige Ergänzung des Haushaltssicherungskonzepts, indem ganz konkret die Maßnahmen beschrieben werden, mit denen der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden soll. Die nachhaltige Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs erfordert die Beseitigung des strukturellen Defizits, dessen Höhe davon abhängt, welche (Steuer-/)Finanzkraft der Stadt gesichert ist. Als gesichert kann eine Ausstattung angenommen werden, die das Land mit dem jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) für jede Kommune mit dem Begriff „Ausgangsmesszahl“ zugrunde legt. Deshalb wird das strukturelle Defizit anhand der Ausgangsmesszahl des GFG ermittelt. Auch nach der Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs soll es im Interesse der dauerhaften Sicherung des Haushaltsausgleichs jährlich neu ermittelt werden. Für das Haushaltsjahr 2010 beträgt es nach dem GFG 2010: „Strukturelles Defizit“ – am Beispiel vorläufiger Zahlen für 2010 ohne Konsolidierungsbeiträge Finanzkraft gemäß GFG-Ausgangsmesszahl 38.277.881 € weit ere St euerert räge: - Vergnügungsst euer 103.000 € - Hundest euer 108.800 € weit ere ordent liche Ert räge 15.013.300 € ordentliche Erträge 53.502.981 € Personalaufwendungen -13.569.700 € Versorgungsaufwendungen -1.955.000 € Aufwendungen für Sach- und Dienst leist ungen -8.313.400 € Bilanzielle Abschreibungen -5.459.700 € Transferaufwendungen (ohne GewSt -Umlagen) sonst ige ordent liche Aufwendungen -36.878.438 € -4.132.000 € Ordentliche Aufwendungen -70.308.238 € Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit -16.805.257 € Finanzert räge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzergebnis ordentliches Jahresergebnis 530.700 € -749.000 € -218.300 € -17.023.557 € = strukturelles Defizit T104101.doc – Seite 2 II Für die Suche nach und das Festlegen der Maßnahmen gilt diese Rangfolge:  Zuerst ist Sparen angesagt, unabhängig davon, ob es sich um pflichtige Aufgaben der Stadt handelt oder nicht; dazu gehört notfalls der Verzicht auf Leistungen, die die Stadt auf freiwilliger Basis erbringt. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaftsunternehmen werden gebeten, sich einzubringen, um die vielfältigen Leistungen der Stadt aufrechterhalten zu können. Die Möglichkeiten dazu sind - die Übernahme kleinerer Aufgaben, wie die Pflege von Baumscheiben und Straßenbegleitgrün im Wohnumfeld, - auch die Übernahme größerer Aufgaben, z. B. die Verantwortung für Sportstätten, die dem Vereinssport dienen, durch Vereine, - Spenden für besondere gemeinnützige Zwecke, wie für die Jugendarbeit und die Kulturarbeit, - das Sponsoring unterschiedlichster Aufgaben der Stadt.  Können die Aufgaben/Leistungen nicht infrage gestellt werden und findet sich außerhalb der Verantwortung der Stadt keine Lösung, ist der Frage nachzugehen, ob spezifische Entgelte erhoben oder angehoben werden können. Ist dies zu bejahen, sind die in Betracht kommenden Grundlagen zu schaffen.  Demgegenüber nachrangig ist die Erhebung von Steuern oder ihre Anhebung. Aber auch derartige Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn sie zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs erforderlich sind. III Damit das Ziel, bis 2013 die Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs zu erreichen, mit der gebotenen Zielstrebigkeit verfolgt wird, werden die jährlichen Volumina der Haushaltsentlastung vorgegeben, die bei Umsetzung der Haushaltssicherungsmaßnahmen spätestens im Haushaltsjahr 2013 zur Entlastung führen sollen. Vorgegeben wird:  Die Maßnahmen im Haushaltsjahr 2010 führen zur Entlastung um 7.100.000 €  Die Maßnahmen im Haushaltsjahr 2011 führen zur Entlastung um weitere 5.000.000 €  Die Maßnahmen im Haushaltsjahr 2012 führen zur Entlastung um weitere 5.000.000 € zusammen 17.100.000 € T104101.doc – Seite 3 IV Der Hauptausschuss nimmt nach § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung auch die Aufgaben des Finanzausschusses wahr, und er hat nach § 59 Abs. 1 GO NRW die Aufgabe, die Arbeit der Fachausschüsse zu koordinieren. Deshalb hat er innerhalb der Ratsgremien die Federführung. Der Hauptausschuss ist darüber hinaus für verschiedene Aufgabenbereiche der Stadt zugleich Fachausschuss. Wie die anderen Ausschüsse auch, legt er zu Beginn der Arbeiten die Reihenfolge für die Vorberatung der Maßnahmen fest, die für das Haushaltssicherungskonzept von der Verwaltung, von Fraktionen sowie aus der Bürgerschaft und der örtlichen Wirtschaft vorgeschlagen worden sind/werden. Der Hauptausschuss hat das Recht, den anderen Ausschüssen Zielvorgaben für deren Beratungen zu machen und deren Ergebnisse der Vorberatung zu ändern. Dem Hauptausschuss wird bis zum Abschluss der Arbeiten zu jeder Sitzung der Sachstand der Arbeiten in den Ausschüssen und zu den der Verwaltung erteilten Prüfaufträgen sowie die erzielte oder mögliche Haushaltsentlastung berichtet. T104101.doc – Seite 4 V Denkbar sind diese Maßnahmen (bei Positionen mit „?“ ist eine Schätzung – noch - nicht möglich): Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) Kurzbeschreibung Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) Voraussetzungen Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs in allen oder zahlreichen Produktbereichen Senkung der Personalaufwendungen durch personalwirtschaftliche Maßnahmen Bis zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs gelten fort Keine besonderen Voraussetzungen - Der Hauptausschuss drückt seine Erwartung aus, dass die Verwaltung insgesamt zu aufgabenkritischen Betrachtungen aller Produkte bereit ist. Personalausschuss (01 – Personalservice) die Verpflichtung zu aufgabenkritischen Betrachtungen gemäß der vom Kämmerer für die vorläufige Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2010 herausgegebenen Geschäftsanweisung - die Stellenbesetzungssperre von mindestens 12 Monaten und - eine Sperrfrist für Beförderungen von mindestens zwei Jahren. ? jährlich 100.000 € (geschätzt) Ab 2011 soll bei weiteren Konsolidierungserfolgen ein Budget verfolgt werden, das Beförderungen und auch Leistungsprämien ermöglicht, da Konsolidierungsanstrengungen qualifizierte und motivierte Beschäftigte erfordern. Interkommunale Zusammenarbeit ausbauen Hauptausschuss Die interkommunale Zusammenarbeit soll konsequent auf weitere Handlungsfelder (zum Beispiel Gebäudemanagement, IT-Service, Rechtsberatung, Feuerschutz) ausgedehnt werden, um zu Einsparungen zu gelangen und/oder durch Know-howBündelung den beteiligten Verwaltungen zu Kompetenzgewinnen zu verhelfen. (Verwaltungsvorstand) Mit dazu bereiten kommunalen Nachbarn sollen „Zirkel“ vereinbart werden, um in wirtschaftlicher Hinsicht Best-Practice-Lösungen zu erarbeiten. Dokumentenmanagement Ausbau elektronischer Dokumentenverarbeitung Mit der Ablösung des IT-Tools „KIRP“ für das Haushaltswesen durch die Finanzsoftware „newsystem“ des Unternehmens INFOMA und der Anbindung des neuen Finanzverfahrens an das Dokumentenmanagementsystem können wesentliche Geschäftsprozesse des Finanzwesens (Erstellen der Kassenanweisungen, ihre Buchungen und ihre Ablage ausgehend von digital verfügbaren Belegen) digital (und medienbruchfrei) durchgeführt werden. Hauptausschuss (111 - IT-Service in Zusammenarbeit mit alle Bereichen) Eingespart werden kann auch – mindestens – 50 % einer Stelle Verwaltungskraft m.D. Das Dokumentenmanagementsystem soll nach und nach in allen Verwaltungsbereichen eingesetzt werden. ? Zustimmung des Hauptausschusses zum Vorgehen Bereitschaft anderer Kommunen zur Zusammenarbeit Der Prozess ist eingeleitet. 20.000 € T104101.doc – Seite 5 Dadurch entfallen zahlreiche manuell durchzuführende Erfassungsarbeiten, die bisher oft mehrfach durchzuführen sind. ? Der weitere Effekt: Es sinken der Papier- und Energieverbrauch, es werden weniger Akten angelegt, der Schrank- und auch Raumbedarf wird geringer. Erhebung von Kostendeckungsbeiträgen für die Nutzung städtischer Räumlichkeiten Hauptausschuss (20 - Finanzmanagement in Zusammenarbeit mit 230 Immobilienmanagement, 40 – Schulverwaltung und 41 – Kultur und Sport) Die Stadt erhebt für die Nutzung von Räumlichkeiten durch Vereine Kostendeckungsbeiträge, die die Aufwendungen der Stadt ausgleichen; dabei bleibt die Jugendarbeit unbelastet. Beschluss des Stadtrates ? Die Verwaltung legt einen Entwurf vor. (Für Sportstätten, die nicht zugleich dem Schulsport dienen, sondern ausschließlich von Vereinen genutzt werden, siehe die unter dem Produktbereichsbudget 080 – Sportförderung aufgeführte denkbare Maßnahme.) Die Stadt stellt vielen Vereinen Räumlichkeiten für ihre Arbeit zur Verfügung. Die Nutzung fällt unterschiedlich aus: Manche Räumlichkeiten stehen Vereinen zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung, meistens handelt es sich um eine vorübergehende Mitbenutzung. Die wirtschaftlichen Nutzungsbedingungen sind auch sehr unterschiedlich: Manche Vereine tragen alle verbrauchsabhängigen Kosten, andere dagegen nicht. Die verfolgte Neuregelung soll auch eine Gleichbehandlung herbeiführen. in diesem Zusammenhang: Anregung von Herrn Dr. Horst Dornhagen (Nr. 5), s. Vorlage 65/2010 „Die Gebühren für die Nutzung von städtischen Einrichtungen vor allen Dingen die Nutzung von Flutlichtanlagen sollen kostengerecht erhoben werden. Mir ist z. B. am 11.3.10 ca. 21.00 Uhr aufgefallen, dass die Beleuchtung auch noch dann in Betrieb ist, wenn der Platz nicht mehr genutzt wird.“ Nach den Beschlüssen des Hauptausschusses und des Rates vom 24.03.2010 soll die Anregung in die Beratungen zur Fortschreibung des HSK einbezogen werden. Beendigung von Mitgliedschaften der Stadt in privatrechtlichen Vereinigungen Hauptausschuss (10 - Zentrales Management) Die Stadt beendet ihre Mitgliedschaft dort, wo sie keinen unmittelbaren Nutzen für die der Stadt obliegenden Kernaufgaben bringt, wie Rhein-Erft Tourismus e.V. Bei Beendigung der Mitgliedschaft zum vorgenannten Verein ergäbe sich eine Einsparung von Beschluss des Hauptausschusses ? 3.556 € Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 010 – Innere Verwaltung Umstellung der PC-Arbeitsplatz- auf Thin-ClientArbeitsplatzgeräte Die PC’s sollen, soweit wie möglich, durch Thin-Client-Arbeitsplatzgeräte ausgetauscht werden. Für den Betrieb einer Thin-Client-Anwendung (mit „dünnen“ Endgeräten) wird Der Umstellungsprozess ist eingeleitet. 14.000 € T104101.doc – Seite 6 Hauptausschuss (111 - IT-Service) weniger Hardwareleistung als für den Betrieb einer PC-(Fat-Client-)Anwendung benötigt. Die Nutzungsdauer eines Thin Clients beträgt durchschnittlich sieben Jahre, ein konventioneller Desktop wird drei bis vier Jahre genutzt. Thin-Clients stellen lediglich die Benutzerschnittstelle dar, die Datenverarbeitung erfolgt durch einen Server. Auf dem Server bzw. den virtualisierten Desktops werden die Eingaben verarbeitet und die Ausgabe wird zurück zum Client geschickt, der diese nur noch anzeigen muss. Daraus folgt ein weiterer Vorteil („Green IT“): Der Einsatz von Thin Clients, inklusive der verwendeten Server, benötigt je Arbeitsplatz 51 % weniger Strom als die Nutzung konventioneller Systeme (Studie des Fraunhofer-Instituts). Desktop-Virtualisierung Hauptausschuss Die PC’s als die Endgeräte im eigenen IT-Netz (die „Clients“) „laufen“ mit ihrem Betriebssystem inklusive aller normalerweise lokal installierten Anwendungen künftig in einer virtuellen Maschine auf dem Server. (111 - IT-Service) Das führt zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Endgeräte und zu einer Verringerung des Support-Aufwandes. Reduzierung der Aufwendungen für Heizung durch Forcierung/ Erweiterung der Gebäudeleittechnik im Gebäudemanagement Die Gebäudeleittechnik zur zentralen Steuerung der Wärmeversorgung der städtischen Gebäude soll ausgebaut werden. Bau- und Vergabeausschuss (230 – Immobilienmanagement) Mindestens ein Kraftfahrzeug des Hausmeisterpools soll im Wege des Sponsoring beschafft werden. Bau- und Vergabeausschuss Gelingt dies, spart die Stadt die Anschaffungskosten und jährliche Abschreibungsraten ein. (Der Haushaltsentwurf 2010 enthält einen Ansatz von 15.000 € für die Beschaffung eines Kraftfahrzeuges für den Hausmeisterpool.) Ressourcenverbrauch des Hausmeisterpools transparent werden lassen Hauptausschuss 2.000 € Der Bereich Immobilienmanagement ist beauftragt, die noch zu tätigenden Investitionen mit ihren Kosten und den „Return on Investment (ROI)“ zu ermitteln. ? Über mehrere Jahre sind Investitionen für eine Gebäudeleittechnik getätigt worden. Ihre Amortisation erfordert die Einbeziehung vieler städtischer Gebäude. Der offensive Einsatz der Gebäudeleittechnik ermöglicht erhebliche Einsparungen bei den Aufwendungen für Heizung. Gesponsertes Kraftfahrzeug für den Hausmeisterpool (230 – Immobilienmanagement) Der Umstellungsprozess ist eingeleitet. 3.000 € Die Zusammenfassung der Hausdienst-Mitarbeiter im Hausmeisterpool hat sich bewährt. Ergänzt werden muss die Zusammenfassung der Beschäftigten um die Zuordnung aller deren Stellen und die ressourcenverbrauchsgerechte Abrechnung der Dienstleistungen gegenüber den Bereichen/Einrichtungen, die den Hausmeisterpool in Anspruch nehmen. (230 – Immobilienmanagement) Auf diese Weise wird den Bereichen/Einrichtungen der von ihnen bewirkte Ressourcenverbrauch deutlich; das kann und soll sie zu größerem Kostenbewusstsein veranlassen. Veräußerung von Grundbesitz Die Stadt veräußert – soweit wie möglich und wirtschaftlich von Vorteil – bebaute Keine besonderen Voraussetzungen – die Verwaltung wird tätig. Entscheidung des Verwaltungsvorstandes, die im Zuge der Entscheidungen zum Stellenplan und den Stellenübersichten der in Betracht kommenden Sondervermögen nachvollzogen wird. ? Zustimmender Beschluss des Hauptaus- T104101.doc – Seite 7 ohne öffentliche Nutzung und unbebaute Grundstücke oder Grundstücksteilflächen, die für die Aufgabenerfüllung nicht benötigt werden. schusses ? Hauptausschuss Die Verwaltung ermittelt sodann die in Betracht kommenden Grundstücksflächen und stellt sie dem Unterausschuss für Liegenschaftsangelegenheiten/ Hauptausschuss vor. Anm.: Veräußerungserlöse führen nur dann zu einer Verbesserung der Ergebnisrechnung, wenn sie höher ausfallen als die Bilanzwerte. Der Stadt fließt Liquidität zu. (80 – Wirtschaftsförderung und Liegenschaften) Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 020 – Sicherheit und Ordnung Kooperation mit benachbarten Feuerwehren Zielstrebig soll die Kooperation mit den benachbarten Trägern des Feuerschutzes gesucht werden, die den Beteiligten zu Einsparungen verhilft. Hauptausschuss Das generelle Ziel der Zusammenarbeit dort, wo sich Vorteile für die Beteiligten ergeben, hat für den vorbeugenden wie den abwehrenden Brandschutz besondere Bedeutung. Bereitschaft anderer Träger des Feuerschutzes zur Zusammenarbeit ? (37 – Feuerwehr und Rettungswesen) Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 030 – Schulträgeraufgaben Reduzierung des Energieverbrauchs im Zuge von Schülerprojekten Die Schulen werden gebeten, Schülerprojekte mit dem Ziel der Energieeinsparung durchzuführen. Den Schulen fließen 50% der dadurch eingesparten Haushaltsmittel zur freien Verwendung in ihrem Budget zu. Beschluss des Stadtrates ? Grundschulen werden zusammengelegt. Freiwerdende Raumressourcen werden Ertrag bringend genutzt. ? Schulausschuss (230 - Immobilienmanagement in Zusammenarbeit mit 40 – Schulen) Zusammenlegung von Grundschulen Beschluss des Rates nach Beteiligung der Schulen, Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde Schulausschuss (40 – Schulen in Zusammenarbeit mit 230 - Immobilienmanagement) Anpassung der Stellen für Schulsekretärinnen an die rückläufigen Schülerzahlen Die Stellenausstattung für die Stellen der Schulsekretärinnen wird – nach Maßgabe anerkannter interkommunaler Maßstäbe – an die rückläufigen Schülerzahlen angepasst. Zustimmung des Verwaltungsvorstandes/bereits erteilt 20.000 € T104101.doc – Seite 8 Schulausschuss (40 – Schulverwaltung in Zusammenarbeit mit 10 …) Änderungen der Beitragssatzung Anhebung der Elternbeiträge für den OGS-Besuch an den kommunalen Standard Schulausschuss (20 – Finanzmanagement in Zusammenarbeit mit 40 - Schulen) Beiträge für Geschwisterkinder in OGS a) Für den Besuch der Offenen Ganztagsschulen (OGS) werden höhere Beiträge in die Gebührensatzung für den OGS-Besuch erhoben. (bereits vollzogen) b) Zur Vermeidung der Absenkung der freiwilligen Leistungen der Stadt (mit 50 € pro Schüler/Jahr geplant) wird eine weitere, die geplante Absenkung nicht mehr erforderlich machende Anhebung vorgenommen. Auch der bisher beitragsfreie Besuch von Geschwisterkindern in OGS für Schüler/innen wird, allerdings nur in einem geringen Umfang, beitragspflichtig. Denkbar ist ein Beitrag in Höhe von 25%. 52.000 € 35.000 € Änderung der Beitragssatzung 18.000 € Schulausschuss (20 – Finanzmanagement in Zusammenarbeit mit 51 - Schulen) Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 040 – Kultur und Wissenschaft Ratsbeschlüsse Senkung des Zuschussbedarfs für Kulturveranstaltungen der Stadt Wesseling a) Der Kostendeckungsgrad für die kulturellen Veranstaltungen der Stadt wird erhöht. Angestrebt werden zusätzliche Erträge in Höhe des Aufwandes einer Planstelle. Kultur- und Partnerschaftsausschuss (41 – Kultur, Sport) b) Die Leistungen der Stadt für den Karneval werden abgesenkt. Mit dem Festkomitee Wesselinger Karneval und Vertretern von Karnevalsgesellschaften sollen Gespräche hierüber geführt werden. Vollständige Kostendeckung bei von der Stadt organisierten Fahrten für Einwohner Für die von der Stadt organisierten Fahrten für Einwohner der Stadt wird vollständige Kostendeckung erzielt, und zwar unter Einschluss der Aufwendungen des für die Organisation eingesetzten Personals und des Sachaufwandes. ? Die Auslastung des Rheinforums durch Veranstaltungen, wie Tagungen, soll mit dem Ziel weiterer Erträge gesteigert werden. ? 50.000 € Für alle Kulturveranstaltungen des Jahres 2009 werden die Erträge und Aufwendungen (auch hinsichtlich des Einsatzes städtischer Beschäftigter) gegenüber gestellt, um Grundlagen für konkrete Maßnahmen zur Erhöhung des Kostendeckungsgrades zu erarbeiten. Beschluss des Stadtrates Kultur- und Partnerschaftsausschuss (41 – Kultur, Sport) Stärkere Vermietung des Rheinforums Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit T104101.doc – Seite 9 Kultur- und Partnerschaftsausschuss Das Rheinforum bietet mit seiner Infrastruktur gute Möglichkeiten, tagsüber als Veranstaltungsort auch von Unternehmen genutzt zu werden. (41 – Kultur, Sport) Zusammenlegung der Büchereien der Stadt Wesseling Kultur- und Partnerschaftsausschuss und Schulausschuss (41 – Fachbereich Kultur, Sport in Zusammenarbeit mit 40 – Schulverwaltung) Die Stadt stellt ihr Büchereiangebot in einer Bücherei dar, deren Standort das Schulzentrum ist. Für deren Betrieb wird im Interesse der Begrenzung des Personalaufwandes das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere Eltern, sowie Schülerinnen und Schülern gesucht. Eingespart werden könnten Sachaufwendungen und auch Personalaufwand von mindestens Beschluss des Stadtrates 150.000 € Anm.: Ein der Schulzentralbibliothek vergleichbares Angebot halten die anderen Kommunen im Kreis nicht vor. Überhaupt ist ein derart umfangreiches Büchereiangebot, wie es die Stadt vorhält, in Städten in der Größenordnung Wesselings nicht Standard. Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 050 – Soziale Leistungen Reduzierung der Übergangsheime für ausl. Flüchtlinge und Obdachlose Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren (50 – Soziale Hilfen und Wohnungswesen) Überprüfung von freiwilligen Leistungen Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren Die Zahl der Übergangsheime für ausländischen Flüchtlinge sowie die Zahl der Obdachlosenunterkünfte werden an den Bedarf angepasst. ? Die Verwaltung erarbeitet Entscheidungsgrundlagen. Seit Jahren ist die Anzahl der von der Stadt zu betreuenden ausländischen Flüchtlinge rückläufig. Rückläufig ist auch die Zahl der sonst obdachlosen Personen. Daher ist eine Schließung von Übergangsheimen und Obdachlosenunterkünften möglich. Es können Mietverträge für angemieteten Wohnraum aufgelöst und Mietzins eingespart bzw. der für die öffentliche Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigte Grundbesitz veräußert werden. Die freiwilligen Leistungen unter dem Stichwort „Familienpass“, „Beförderungsschein für Behinderte“, „Rentenberatung“ werden nach ihrem Erfordernis und dem damit verbundenen Aufwand überprüft. 3.000 € 7.000 € 25.000 € Wird der Maßnahme grundsätzlich zugestimmt, erarbeitet die Verwaltung Entscheidungsgrundlagen. (50 – Soziale Hilfen und Wohnungswesen) Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 060 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Hilfe zur Erziehung - Reduzierung der Fallkosten für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen a) Die Fälle der - stationären - Hilfen in Heimen sowie der für ambulante Hilfen mit überdurchschnittlich hohen Kosten werden unter Wahrung des zu verfolgenden erzieherischen Ziels nach dem angemessenen Verhältnis von Nutzen (Wirksamkeit) und Aufwand überprüft. Keine besonderen Voraussetzungen – die Verwaltung wird tätig. ? T104101.doc – Seite 10 Jugendhilfeausschuss (51 - Jugendhilfe) Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat bei ihrer jüngsten örtlichen Prüfung festgestellt, dass die Ausgaben der Hilfe zur Erziehung je Hilfefall im interkommunalen Vergleich überdurchschnittlich hoch ausfallen. b) Den Empfehlungen der GPA, den Anteil der ambulanten – flexiblen - Hilfen und der Vollzeitpflege gegenüber den stationären Hilfen in Heimen stärker auszuprägen, dafür das Jugendamt sowohl mit einem – überschaubaren – Präventionsbudget auszustatten und es – gering – personell zu verstärken, soll konsequent nachgegangen werden. Erweisen sich die Vorschläge als tragfähig, lassen sich beträchtliche Einsparungen erzielen: netto Anhebung der Elternbeiträge für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder Jugendhilfeausschuss Die einkommensabhängigen Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen werden entsprechend den aus einem interkommunalen Vergleich gewonnenen Erkenntnissen erhöht. Einbezogen in die Beitragspflicht werden auch Eltern mit einem geringeren Jahreseinkommen als 27.500 €. (bereits vollzogen) (20 - Finanzmanagement in Zusammenarbeit mit 51 - Jugendhilfe) Bereits 2009 vollzogen: Die Beitragsfreiheit für das sog. dritte Kindergartenjahr entfällt, bewirkt Entlastung des städtischen Haushalts um 277.000 €/a. Beiträge für Geschwisterkinder in Tageseinrichtungen für Kinder Auch der bisher beitragsfreie Besuch von Geschwisterkindern in Tageseinrichtungen für Kinder wird, allerdings nur in einem geringen Umfang, beitragspflichtig. Denkbar ist ein Beitrag in Höhe von 25%. Wird der Maßnahme grundsätzlich zugestimmt, erarbeitet die Verwaltung Entscheidungsgrundlagen. 856.000 € 103.000 € Änderung der Beitragssatzung 18.000 € Jugendhilfeausschuss (20 – Finanzmanagement in Zusammenarbeit mit 51 - Jugendhilfe) Überprüfung der Angebote der offenen Jugendarbeit Jugendhilfeausschuss Die Angebote der offenen Jugendarbeit werden überprüft, und zwar nach ihrer Zielsetzung (mit der Fragestellung, was bewirkt werden soll, und was tatsächlich bewirkt wird) und nach der Fragestellung, ob Aufwand und Nutzen vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Erzielung des Haushaltsausgleichs in einem angemessenen Verhältnis stehen. Abschließende Bewertung des so verfolgten Prozesses durch den Stadtrat ? (51 – Fachbereich Jugendhilfe) Überprüfung des Vorhaltens und der Verwaltung der Jugendtreffpunkte Jugendhilfeausschuss Der Beschädigung und Zerstörung von Jugendtreffpunkten muss entgegen gewirkt werden, da anderenfalls ihr Vorhalten im Hinblick auf die von der Stadt aufzuwendenden Reparatur- und Instandsetzungskosten nicht mehr vertretbar ist. Beschluss des Jugendhilfeausschusses ? T104101.doc – Seite 11 (51 – Fachbereich Jugendhilfe) U-3-Betreuung in Kooperation mit freien Trägern Kooperation mit freien Trägern zur Schaffung weiterer Plätze für die U-3Betreuung, wenn darüber für die Stadt finanzielle Vorteile erlangt werden können. Jugendhilfeausschuss (Anm.: Investitionszuschüsse an freie Träger sind dann aktivierungsfähig, wenn die Stadt im Gegenzug Belegungsrechte erhält.) Beschluss des Stadtrates ? (51 – Fachbereich Jugendhilfe) Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 080 – Sportförderung Beschlüsse des Stadtrates Übertragung von Verantwortung an Sportvereine für Sportstätten der Stadt/ Kostendeckungsbeiträge von Vereinen a) Zu Sportstätten, die nicht zugleich dem Schulsport dienen, sondern ausschließlich von Vereinen genutzt werden, werden den Vereinen gesicherte Nutzungsrechte eingeräumt, wenn die Vereine im Gegenzug ihre Bereitschaft erklären, die Unterhaltung und Bewirtschaftung in die eigene Verantwortung übernehmen. Ausschuss für Sport und Freizeit Sollten die Vereine das Angebot nicht innerhalb einer angemessenen Frist annehmen wollen, würde eine Schließung dieser Sportstätten verfolgt werden. ? (41 – Kultur, Sport) b) Für die übrigen Sportstätten gilt: Die Stadt erhält Kostendeckungsbeiträge, über die der Mehraufwand der Stadt, soweit er nicht auf die Jugendarbeit zurückgeht, ausgeglichen wird. Bäderangebot neu ordnen Ausschuss für Sport und Freizeit (41 - Kultur, Sport) a) Es wird für das Gartenhallenbad das Ziel eines „Bürgerbades“ verfolgt, über das die finanzielle Verantwortung für den Betrieb des Bades der Stadt abgenommen wird. ? Beschluss des Stadtrates 1.000.000 € Bei einem Bürgerbad handelt es sich um ein Schwimmbad, das von Bürgern, im Regelfall in nicht kommerzieller Absicht, betrieben wird. Sollte die Stadt nicht erfolgreich sein, würde sie ihr Bäderangebot auf das Schul- und Vereinsbad begrenzen. b) Sofortmaßnahmen zur Reduzierung des Zuschussbedarfs werden ergriffen: Herabsetzung der Wassertemperatur um 1° Celsius Anhebung des Kurzzeittarifs Denkbare Maßnahmen zur Erhöhung der Erträge im Produktbereichsbudget 110 – Ver- und Entsorgung Rekommunalisierung des Stromnetzes Die Rekommunalisierung des Stromnetzes – u. U. gemeinsam mit anderen Städten soll dann verfolgt werden, wenn die Stadt oder ihre Eigengesellschaft Stadtwerke Wesseling GmbH darüber dauerhaft höhere Erträge erwirtschaften kann. ? Bereitschaft der Stadt (u. U. auch anderer Städte), den Konzessionsvertrag mit der Eigengesellschaft oder einem anderen Energieversorgungsunternehmen T104101.doc – Seite 12 abzuschließen, an dem die Stadt bzw. die Eigengesellschaft beteiligt ist Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 120 – Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV Straßenreinigung – höheren Aufwand für den Winterdienst zeitnah an die Entgeltpflichtigen weitergeben Betriebsausschuss Damit die Stadt, die die Unterdeckung des „Gebührenhaushalts“ für die Straßenreinigung in ihrer Funktion als Trägerin der Straßenbaulast auszugleichen hat, bei überdurchschnittlichem Aufwand für den Winterdienst nicht unangemessen hoch belastet wird, soll das bisher einheitliche Straßenreinigungsentgelt gespreizt werden in ein Straßenreinigungs- und ein Winterdienstentgelt. Das Entgelt für den Winterdienst soll unter Berücksichtigung des im Vorjahr angefallenen Aufwands für den Winterdienst bemessen werden. jährliche Beschlussfassung zur Straßenreinigungssatzung durch den Stadtrat nicht bezifferbar; die Stadt erhält Liquiditätsvorteil (EBW – Entsorgungsbetriebe) Der lange Winter 2009/2010 hat überdurchschnittlich hohe Aufwendungen für den Winterdienst zur Folge. Sie überschreiten den in der Entgeltbedarfsberechnung enthaltenen durchschnittlichen Aufwand für den Winterdienst und können innerhalb des vergleichsweise geringen Gesamtaufwandes für die Straßenreinigung nicht aufgefangen werden. Die Stadt muss den Fehlbetrag des „Gebührenhaushalts“ tragen. Die verfolgte Umstellung ermöglicht es der Stadt, zeitnäher zu dem Beitrag der Entgeltpflichtigen zu gelangen. Straßenbeleuchtung: Reduzierung der Aufwendungen für Straßenbeleuchtung a) Die Wirkungen der im Zuge des „Konjunkturpakets II“ bevorstehenden Umstellung zahlreicher Lampen für die Straßenbeleuchtung auf eine neue Technik, verbunden mit einer Nachtabsenkung (=reduzierte Leuchtkraft) führen zu einer Einsparung: 28.000 € Entscheidung zur Vergabe der Arbeiten steht bevor. Bau- und Vergabeausschuss (66 – Verkehrsflächen) Wiedereinführung von Gebühren für die Nutzung öffentlichen Verkehrsraums durch Parken Hauptausschuss b) Soweit die Straßenbeleuchtung nicht im Zuge des „Konjunkturpakets II“ mit Energie sparenden Leuchten ausgestattet wird, setzt die Stadt eigene Mittel ein, um für die gesamte von der Stadt verantwortete Straßenbeleuchtung Energieeinsparung zu erzielen. Die Verwaltung ermittelt den Investitionsaufwand und den „Return on Investment (ROI)“. ? c) Die Straßenbeleuchtung außerhalb der Ortsdurchfahrten an den Landes- und Kreisstraßen (auf „freien Strecken“) unterbleibt. 27.000 € d) Die Beleuchtung von Gebäuden, die nicht im Eigentum der Stadt stehen und nicht von ihr genutzt werden, wird in die Verantwortung der Eigentümer übergeben. 3.000 € Die Stadt führt für das Zentrum wieder Gebühren für das Parken im öffentlichen Verkehrsraum ein. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) lässt die Erhebung von Parkgebühren ausdrücklich zu. Die Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraums durch Parken ist in den Städten überwiegend gebührenpflichtig. Beschluss des Stadtrates Die Umrüstung verlangt den Einsatz von rd. 12.000 € (einmalig). Beschluss des Stadtrates Beschluss des Stadtrates: Erlass einer Parkgebührensatzung; 150.000 € Die Wiedereinführung erfordert eine intensivere Überwachung des ruhenden Verkehrs. T104101.doc – Seite 13 (32 – Sicherheit und Ordnung in Zusammenarbeit mit 66 - Verkehrsflächen In früheren Jahren (1992 bis 1999) war das Parken im öffentlichen Verkehrsraum im Zentrum der Stadt gebührenpflichtig. Die Wiedereinführung von Parkgebühren ist nach Maßgabe eines zu erarbeitenden Bewirtschaftungskonzepts zu verfolgen. Reduzierung des Standards für die Pflege von Straßenbegleitgrün und der Kreisverkehrsplätze a) Die Stadt bemüht sich um Sponsoring-Leistungen von Dritten, wie Landschafts- und Gartenbauunternehmen, sowie um die Pflege des Grüns durch Anwohner, um den eigenen Aufwand zu senken. Bau- und Vergabeausschuss Jetzt wendet die Stadt jährlich für das Straßenbegleitgrün rd. 417.000 € incl. Baumpflege, Rasenschnitt, Gehölzpflege und Wechselbepflanzung und für Kreisverkehrsplätze etwa 72.000 € auf. 66 – Verkehrsflächen in Zusammenarbeit mit EBW b) Soweit die Stadt bei der Suche nach Sponsoren nicht erfolgreich ist, wird die jetzt übliche jährlich zweimalige Wechselbepflanzung durch den Betriebshof ersetzt durch Dauerbepflanzung oder Neugestaltung mit deutlich geringerem Folgeaufwand. ? Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses ? c) Die „Hundetoiletten“ werden nach Aufwand und Nutzen kritisch hinterfragt. Bei ihrer Aufgabe werden Unterhaltungsaufwendungen eingespart: Anregung von Herrn Dr. Horst Dornhagen (Nr. 4), s. Vorlage 65/2010 Beschluss des Stadtrates 3.100 € „Alle Überlegungen zu neuen Kreiseln sollten ebenfalls neu geführt werden. Das Argument sie seien billiger als Ampeln zieht heute durch die neuen AmpelTechniken nicht mehr. Auch kann man Kreisel wesentlich preiswerter gestalten mit fast Null Nachaufwand z.B. durch Aufpflasterung.“ Bewertung durch den Bau- und Vergabeausschuss nach einer Stellungnahme der Verwaltung Nach den Beschlüssen des Hauptausschusses und des Rates vom 24.03.2010 soll die Anregung in die Beratungen zur Fortschreibung des HSK einbezogen werden. Gebührenpflicht für Toilettenanlage im Fußgängertunnel Die Benutzung der Toilettenanlage im Fußgängertunnel wird gebührenpflichtig. Zielgröße: 50 Cent. Beschluss des Stadtrates ? Hauptausschuss (66 – Verkehrsflächen) Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 130 – Natur- und Landschaftspflege Anpassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe a) Der Anteil des öffentlichen Grüns der Friedhofsflächen wird neu festgelegt = reduziert. Die Gebührensatzung wird entsprechend überarbeitet. Bau- und Vergabeausschuss Die Gebühren für die Nutzungsrechte von Grabstellen sind bisher dadurch „subven- 128.000 € Beschluss des Stadtrates: Änderung der Friedhofsgebührensatzung T104101.doc – Seite 14 (20 – Finanzmanagement in Zusammenarbeit mit 32 und EBW – Betriebshof) tioniert“, dass die Aufwendungen für die Unterhaltung der Grünflächen und Wege in den Friedhöfen zu einem zu großen Teil als sog. öffentliches Grün aus der Gebührenbedarfsrechung herausgenommen und den zu Lasten der allgemeinen Deckungsmittel zu finanzierenden öffentlichen Parkanlagen zugeordnet wurden. Reduzierung von Vorhalteflächen für die Friedhöfe b) Veränderte Ansprüche an die Bestattung haben dazu geführt, dass für die Erweiterung der Friedhöfe Hubertusstraße und Keldenich erworbene Flächen nicht mehr benötigt werden. Hauptausschuss (61 – Stadtplanung) Anm.: Veräußerungserlöse führen nur dann zu einer Verbesserung der Ergebnisrechnung, wenn sie sie höher ausfallen als die Bilanzwerte. Der Stadt fließt Liquidität zu. Wegfall der Verantwortung für den „Lido“ Die Stadt sucht Dritte, die bereit sind, den „Lido“ in ihre Verantwortung zu übernehmen. Sollte sie nicht erfolgreich sein, unterbleibt die Herrichtung. Zustimmung des Hauptausschusses ? Zustimmung des Hauptausschusses 6.000 € Hauptausschuss (61 – Stadtplanung) Gebührenpflicht für Toilettenanlagen im EntenfangFreizeitgelände und im Rheinpark Die Benutzung der Toilettenanlagen im Entenfang-Freizeitgelände und im Rheinpark wird gebührenpflichtig. Zielgröße: 50 Cent. ? Beschluss des Stadtrates Die Gebührenpflicht wirkt zugleich der jetzt zu beklagenden Verschmutzung und Beschädigung entgegen. Hauptausschuss (230 – Gebäudemanagement) Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 150 – Wirtschaft und Tourismus Begrenzung der Aufwendungen für die Wirtschaftsförderung Hauptausschuss Die Mittel für die Wirtschaftsförderung werden zielgenauer eingesetzt. ? Kurzfristig muss erreicht werden, dass Weihnachtsmarkt, „Weihnachtsinszenierung“ und Veranstaltungen, wie die „Baumesse“, durch Beiträge Dritter und SponsoringLeistungen keinen (Baumesse) bzw. einen erheblich geringeren Zuschussbedarf benötigen. Verhandlungen mit dem Einzelhandel, Handwerk, Dorfgemeinschaften (80 – Wirtschaftsförderung und Liegenschaften) Denkbare Maßnahmen zur Erhöhung der Erträge im Produktbereichsbudget 160 – Allgemeine Finanzwirtschaft Anhebung des Hebesatzes der Die Stadt hebt den Hebesatz der Gewerbesteuer von 403 v. H. auf 440 v. H. an. im ersten Jahr Erlass einer Steuersat- T104101.doc – Seite 15 Gewerbesteuer (bereits vollzogen) Hauptausschuss (20 - Finanzmanagement) Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuersteuer (2010): 900.000 € längerfristig: durchschn. 3.200.000 € Die Stadt hebt die Hebesätze der Grundsteuer an Grundsteuer A: von 192 v. H. auf 210 v. H. Grundsteuer B: von 381 v. H. auf 420 v. H. Hauptausschuss zus. 500.000 € zung/Haushaltssatzung entsprechenden Inhalts Erlass einer Steuersatzung/ Haushaltssatzung entsprechenden Inhalts (bereits vollzogen) (20 - Finanzmanagement) Anhebung der Hundesteuer Die Steuersätze der Hundesteuer werden angehoben. 30.000 € Beschluss des Rates zur Änderung der Hundesteuersatzung Hauptausschuss (20 – Finanzmanagement) Anhebung der Vergnügungssteuer Die Vergnügungssteuersatzung bedarf der Anpassung an die Rechtsprechung. In diesem Zuge soll auch geprüft werden, ob es zu einem Mehrertrag kommen kann. ? Hauptausschuss (20 – Finanzmanagement) Bestätigt: Aufgestellt: Hans-Peter Haupt Bürgermeister Bernhard Hadel Stadtkämmerer Beschluss des Rates zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung