Daten
Kommune
Wesseling
Größe
37 kB
Datum
19.05.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
111/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
Vorlage für
Integrationsrat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Geschäftsordnung für den Integrationsrat
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
28.04.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 111/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Billesfeld
28.04.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Integrationsrat
Betreff:
Geschäftsordnung für den Integrationsrat
Beschlussentwurf:
Der Integrationsrat regelt seine inneren Angelegenheiten durch sinngemäße Anwendung der
Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wesseling.
Sachdarstellung:
1. Problem
Laut § 27 Abs. 7 Satz 4 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt der
Integrationsrat seine inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung des
bisherigen Integrationsbeirates ist aufgrund der neuen Struktur und Zusammensetzung des Integrationsrates
nicht auf diesen übertragbar.
2. Lösung
Der Integrationsrat regelt seine inneren Angelegenheiten durch die sinngemäße Anwendung der
Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wesseling.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine