Daten
Kommune
Wesseling
Größe
75 kB
Datum
08.06.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
119/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport, Städtepartnerschaften
Vorlage für
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag der Stadtgarde Wesseling e.V. auf Bezuschussung des Probewochenendes 2009
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
29.04.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 119/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Weidenhaupt
29.04.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betreff:
Antrag der Stadtgarde Wesseling e.V. auf Bezuschussung des Probewochenendes 2009
Beschlussentwurf:
Dem Antrag der Stadtgarde Wesseling e.V. auf Bezuschussung des Probewochenendes 2009 kann nicht
entsprochen werden.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Verwaltung liegt der Antrag der Stadtgarde Wesseling e.V. vom 26.04.2010 auf Bezuschussung des
Probewochenendes 2009 vor, über den zu entscheiden ist.
2. Lösung
Der Verein stellt in seinem Antrag dar, dass die Stadtgarde sich umfassend in das Wesselinger Kulturleben
einbringt. Dies erfordert ein großes Repertoires und Können, welches den Musikern auf dem gemeinsamen
Probenwochenende in Gerolstein vermittelt wurde. Der Verein bittet die Stadt um einen Zuschuss zu den
Kosten für das Probewochenende (1.378,30 €).
3. Alternativen
Werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Aufgrund der derzeitigen vorläufigen Haushaltsführung der Stadt Wesseling und unter Berücksichtigung der
gesetzlicheren Vorgaben des § 82 Abs. I Satz 1 GO darf die Stadt Wesseling nur Aufwendungen entstehen
lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung
notwendiger Aufgaben unaufschiebbar ist.
Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben.