Daten
Kommune
Wesseling
Größe
75 kB
Datum
09.06.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
120/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
- 50 -
Vorlage für
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag auf Zuschuss der Caritas St. Andreas Wesseling-Keldenich für eine Tagesfahrt und die
Gestaltung des Heiligen Abends
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 50 -
03.05.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 120/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Esser
03.05.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren
Betreff:
Antrag auf Zuschuss der Caritas St. Andreas Wesseling-Keldenich für eine Tagesfahrt und die Gestaltung
des Heiligen Abends
Beschlussentwurf:
Der Antrag der Pfarrcaritas St. Andreas Wesseling-Keldenich auf Gewährung von Zuschüssen für die
Tagesbusfahrt und die Weihnachtsfeier wird abgelehnt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit Schreiben vom 20.03.2010 beantragt die Caritas St. Andreas Zuschüsse zu den Kosten einer
Seniorentagesfahrt und zur Gestaltung des Heiligen Abends.
a) Die vorläufig geschätzten Kosten für die Seniorentagesfahrt belaufen sich lt. Antrag auf ca. 2.500,00
Euro.
Laut Richtlinie werden Busfahrten mit bis zu 225,00 Euro bezuschusst.
b)
Die Caritas St. Andreas gestaltet den Heiligen Abend für alleinstehende Mitbürger aus Wesseling bereits
im 14. Jahr. Lt. Antrag werden 115 Personen erwartet.
Laut Richtlinie werden Weihnachtsfeiern mit bis zu 45 % der ungedeckten Kosten bei einer angemessenen
Eigenbeteiligung der Teilnehmer und des Trägers gefördert. Die Pfarrcaritas hat einen Zuschuss in Höhe von
1.000,00 Euro beantragt. Im Vorjahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 700,00 Euro für erwartete 110
Personen gewährt
In dem Produktsachkontos 050 351 001 5279900 – Sonderbudget Soziales – stehen in diesem Haushaltsjahr
keine Mittel zur Verfügung.
2. Lösung
Der Stadt ist es gegenwärtig verwehrt, eine derartige freiwillige Leistung zu gewähren. Deshalb schlägt die
Verwaltung vor, den Antrag abzulehnen
3. Alternativen
werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
wie unter 2. beschrieben