Daten
Kommune
Wesseling
Größe
79 kB
Datum
08.06.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
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Weidenhaupt
6.4.2010
Überlassung der Kronenbuschhalle zur Durchführung von Karnevalsveranstaltungen
Lt. Aktenlage wurde bis zum Jahr 2004 ein pauschales Nutzungsentgelt von 250 €
(ursprünglich 500 DM) pro Karnevalsveranstaltung erhoben. Ausgenommen hiervon
waren Kindersitzungen wie die Kindersitzung der GroWeKa.
In Rahmen der Haushaltskonsolidierung im Jahr 2005 wurden die Vereine erstmals
a) an den Bewirtschaftungskosten (nach Aufwand)
- Wärme- u. Beleuchtungsenergie
900,00 €
- Wasserversorgung/Abwasserentsorgung
75,00 €
- Abfallentsorgung und Strassenreinigung
60,00 €
pausch. 187,50 €
und
b) den Reinigungskosten (nach Aufwand) beteiligt. 3.024,00 € pausch. 504,00 €
Hinweis: Die Vereine können auch alternativ die Reinigung selber oder durch eine
andere Firma durchführen. Hiervon wurde bisher kein Gebrauch gemacht.
An die Stelle der bisherigen „fixen“ 250 € Pauschale ist die
c) Entrichtung eines nach der Besucherzahl gestaffelten Grundpreises
getreten.
500
750
1000
Besucherzahlen
bis
499
bis
749
bis
750
bis
1250
Grundpreis
250 €
500 €
750 €
1.000 €
An dieser Regelung wurde seit 2005 festgehalten, die Ratsvorlagen und
Ratsbeschlüsse sind im Anhang beigefügt.
Neben den unter a) und b) geregelten Kosten entstehen der Stadt Wesseling noch
folgende, den Karnevalsveranstaltungen geschuldete Aufwendungen:
d) Sonderbeleuchtung der Halle und Beschallung der Karnevalsveranstaltung
Hierfür wurde bis 2009 das Unternehmen „ElektroKlein“ von der Stadt Wesseling
beauftragt und bezahlt:
Elektro Klein
Rechnung 1
Rechnung 2
Rechnung 3
Gesamt
Durchschnitt pro
Veranstaltung:
2006/2007
2007/2008
2008/2009
7 Veranstaltungen 7 Veranstaltungen 9 Veranstaltungen
874,65 €
14.030,10 €
9.520,00 €
4.908,75 €
9.008,30 €
6.545,00 €
12.328,40 €
14.030,10 €
18.528,30 €
1.761,20 €
2.004,30 €
2.058,70 €
Aufgrund der Haushaltslage ab 2010 ist es nicht mehr möglich, dass die Stadt diese
Kosten weiterhin trägt. Vertreter der betroffenen Karnevalsvereine wurden im
Dezember 2009 in einer Besprechung hiervon unterrichtet. Die Vereine haben
daraufhin das Unternehmen ElektroKlein mit der Montage der Sonderbeleuchtung
und der Beschallung aller Karnevalssitzungen des Jahres 2010 beauftragt und
bezahlt.
e) durch städt. Personal für die Sitzungen erbrachte Leistungen zur Herrichtung der
Halle, Umbau, Rückbau für den Sportbetrieb
Anhand der Aufzeichnungen des Hausmeisterdienstes ergibt sich folgender
zusätzlicher Personalaufwand (nicht gerechnet die Anwesenheitszeiten während
und nach den Karnevalssitzungen).
Tätigkeit
Halle ausräumen vor der
Veranstaltung (einmalig)
Hallendekoration
aufhängen (einmalig)
Zeit
18
Std.
74
Std.
Durchführung
Fachpersonal
Bodenbelag auslegen und
verkleben (einmalig)
Bühnenaufbau (einmalig)
14
Std.
26
Std.
Fachpersonal
Halle bestuhlen (erste
Sitzung)
38
Std.
GroWeKa Bühne
umsetzen, Halle
ausräumen und neu
bestuhlen
56
Std.
Halle ausräumen und neu
bestuhlen (z.B. Funken)
28
Std.
Ende; Halle ausräumen,
Boden entfernen,
Sportgeräte einbauen
132
Std.
Fachpersonal
Fachpersonal,
Vereinshilfe
möglich
Fachpersonal,
Vereinshilfe
möglich
Fachpersonal,
Vereinshilfe
möglich
Fachpersonal,
Vereinshilfe
möglich
Fachpersonal
Bemerkung
Demontage der Tore, Kletterwände usw.
Die Verantwortung für die
vorschriftsmäßige Montage liegt
bei der Stadt
Um unsachgemäße Handhabung
des Bodens zu verhindern
Die Verantwortung für die
vorschriftsmäßige Montage liegt
bei der Stadt
Besonderheit: Die GroWeKa
wünscht „Gürzenichbestuhlung“,
die Halle muss vor und nach der
GroWeKa Sitzung komplett
umgebaut werden (von
Mittelbühne zu Kopfbühne und
zurück zur Mittelbühne)
Die Bestuhlungspläne der
einzelnen Vereine unterscheiden
sich zum Teil deutlich
Der Fachbereich – Immobilienmanagement - beziffert die Kosten pro
Hausmeisterstunde mit 39 €.
-2-
Anlage: Auflistung der Vorlagen für den Rat der Stadt Wesseling und der Beschlüsse
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 246/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hadel
07.10.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Übergangsregelung für die Überlassung der Kronenbuschhalle an Karnevalsgesellschaften während
der Session 2005/2006
Beschlussentwurf:
Zugestimmt wird der in der Vorlage beschriebenen Übergangsregelung für die Überlassung der
Kronenbuschhalle an Wesselinger Karnevalsgesellschaften für ihre Sitzungen in der Session
2005/2006.
-3-
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Wie es in der Sitzung des Hauptausschusses vom 13. September 2005 (siehe Niederschrift zu Punkt
7. des öffentlichen Teils) beraten worden war, hat die Verwaltung in Besprechungen mit den Karnevalsgesellschaften die Notwendigkeit vorgetragen, auch die wirtschaftlichen Bedingungen für die
Überlassung städtischer Räumlichkeiten zur Durchführung von Karnevalsveranstaltungen in den Prozess der Haushaltskonsolidierung einbeziehen zu müssen. Im einzelnen wurde den Karnevalsgesellschaften der Beschluss des Rates vom 5. Juli 2005 zu den Leitlinien für das
Konsolidierungsprogramm nahegebracht; den Vereinsvertretern wurden auch die finanziellen
Konsequenzen der Vorgaben für die Ermittlung der Kostendeckungsbeträge, die fortan von Vereinen
für gesellige / gesellschaftliche Veranstaltungen erhoben werden sollen, erläutert.
In den Besprechungen hat die Verwaltung ihre Einschätzung bestätigt gefunden, dass es für die unmittelbar bevorstehende Karnevalssession 2005/2006 nicht möglich sein würde, mit den Karnevalsgesellschaften, die die Kronenbuschhalle für ihre Karnevalssitzungen nutzen, zu Vereinbarungen zu gelangen, nach denen die Vereine die bisher von der Stadt eingekauften Leistungen, wie die
Beschallung und Sonderbeleuchtung, sowie die durch städtisches Personal erbrachten Leistungen zur
Herrichtung der Halle für die Sitzungen und den „Rückbau“ für den Sportbetrieb in Eigenleistung zu
organisieren oder die wirtschafltiche Verantwortung zu übernehmen. Dazu bedarf es weitergehender
Betrachtungen und Absprachen auch zwischen den Karnevalsgesellschaften, die in einer Session die
Halle für ihre Sitzungen nutzen, denn diese Leistungen dienen ja allen Karnevalsgesellschaften für
ihre Sitzungen gleichermaßen. Es bedarf deshalb einer Übergangsregelung für die bevorstehende
Karnevalssession.
2. Lösung
Die Verwaltung schließt mit den Karnevalsgesellschaften für die Überlassung der Kronenbuschhalle
für Karnevalssitzungen in der Session 2005/2006 Nutzungsvereinbarungen, die – insoweit
abweichend von den weitergehenden Regelungen in dem Beschluss des Rates vom 5. Juli 2005 über
die Leitlinien für das Konsolidierungsprogramm – folgende Kostendeckungsbeiträge vorsehen:
bisher
gesamt
a)
Übernahme der Bewirtschaftungskosten
nach Aufwand
¾
Wärme- und Beleuchtungsenergie
¾
¾
990,00 €
165,00 €
Wasserversorgung /
Abwasserentsorgung
75,00 €
12,50 €
Abfallentsorgung und
Straßenreinigung
60,00 €
10,00 €
1.125,00 €
187,50 €
Zwischensumme
b)
bei 6 Veranstaltungen
jeweils
(Durchschnittswert)
Übernahme der Reinigung
nach Aufwand
Sonderreinigung nach der Sitzung, sofern die Stadt die Sonderreinigung – wie bisher – über ein
Auftragsunternehmen veranlassen soll
3.024,00 €
-4-
504,00 €
c)
Entrichtung eines - gestaffelten – Grundpreises
pro 100 Besucher 100 €
d)
Sicherheitsleistung
in Höhe des – gestaffelten - Grundpreises
Zu c) ist anzumerken:
Der Grundpreis ist kalkuliert auf der Basis der bisher von der Stadt aus der Bewirtschaftung der
Kronenbuschhalle erzielten Pachteinnahmen für die Bewirtschaftung während der Karnevalssession.
Dazu ist hervorzuheben, dass den Karnevalsgesellschaften das Recht eingeräumt wird, für ihre
Veranstaltungen die Bewirtschaftung selbst zu regeln und folglich darüber Erträge zu erzielen. Den
Gesellschaften ist der Vorschlag gemacht, dass alle Nutzerorganisationen in einer Session
gemeinsam die Bewirtschaftung organisieren, und zwar mit demselben Gastronomen. Dieser
Vorschlag dürfte den Karnevalsgesellschaften bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung den
größten Vorteil bringen.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu der Übergangslösung.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
sind beschrieben
-5-
Stadt Wesseling
Der Bürgermeister
AUSZUG
aus der öffentlichen Niederschrift der 9. Sitzung des Rates am 25.10.2005
Frau Monika Bobowk, Herr Theodor Engels, Herr Hans-Peter Haupt, Herr Karl-Peter Nahlen, Herr Udo
Pulver und Frau Irmtraut Tóth verlassen die Sitzung.
11.
Übergangsregelung für die Überlassung der Kronenbuschhalle an Karnevalsgesellschaften
während der Session 2005/2006
Vorlagen-Nr. 246/2005
Herr Josef Recht beantragt für die CDU-Fraktion, über die Vorlage in drei Abschnitten
abzustimmen:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
A.
Energiekosten
Der in der Vorlage beschriebenen Übergangsregelung für die Überlassung der
Kronenbuschhalle an Wesselinger Karnevalsgesellschaften für ihre Sitzungen in der
Session 2005/2006 wird zugestimmt.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
B.
Sonderreinigung, Beschallung, Sonderbeleuchtung, Hausdienst
Der in der Vorlage beschriebenen Übergangsregelung für die Überlassung der
Kronenbuschhalle an Wesselinger Karnevalsgesellschaften für ihre Sitzungen in der
Session 2005/2006 wird zugestimmt. Die Sonderreinigung kann auch durch die
Karnevalsgesellschaften selbst erfolgen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Herr Hubert Wanner verlässt die Sitzung.
C.
gestaffelter Grundpreis
Folgender gestaffelter Grundpreis wird beschlossen:
bis 499 Besucher
250 Euro
500 bis 749 Besucher
500 Euro
750 bis 999 Besucher
750 Euro
1000 bis 1250 Besucher
1000 Euro
Einstimmig, 2 Enthaltung(en)
Frau Monika Bobowk, Herr Theodor Engels, Herr Hans-Peter Haupt, Herr Karl-Peter Nahlen, Herr Udo
Pulver, Frau Irmtraut Tóth und Herr Hubert Wanner nehmen wieder an der Sitzung teil.
-6-
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 157/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter:
Datum:
Herr Albert
30.05.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Kostendeckungsbeiträge der Karnevalsgesellschaften bei Nutzung der Kronenbuschhalle in der
Karnevalssession 2006/2007
Beschlussentwurf:
Die die Kronenbuschhalle in der Karnevalssession 2006/2007 nutzenden Karnevalsgesellschaften
leisten jeweils Kostendeckungsbeiträge wie folgt:
a) Energiekosten:
nach Aufwand
b) Sonderreinigung:
nach Aufwand (Die Sonderreinigung kann auch durch die Karnevalsgesellschaften selbst erfolgen)
c) Gestaffelter Grundpreis:
wie im Vorjahr
bis 499 Besucher
500 bis 749 Besucher
750 bis 999 Besucher
1000 bis 1250 Besucher
d) Beschallung:
250 Euro
500 Euro
750 Euro
1000 Euro
Wenn die Stadt für die Beschallung sorgen soll, wird ihr jeweils der
Aufwand erstattet.
-7-
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der „Interessenverbund Catering Vergabe Wesseling 2006“ hat die Verwaltung angeschrieben
(Anlage) und bittet um eine definitive Aussage bezüglich der Kosten für die Veranstalter von
Karnevalsveranstaltungen bei der Inanspruchnahme der Kronenbuschhalle 2007.
2. Lösung
In der Sitzung des Rates am 25.10.2005 wurde in der Vorlage-Nr. 246/2005 von der Verwaltung
vorgeschlagen, dass die Verwaltung mit den Karnevalsgesellschaften für die Überlassung der
Kronenbuschhalle für Karnevalssitzungen in der Session 2005/2006 Nutzungsvereinbarungen
abschließt, die – insoweit abweichend von den weitergehenden Regelungen in dem Beschluss des
Rates vom 5. Juli 2005 über die Leitlinien für das Konsolidierungsprogramm – folgende
Kostendeckungsbeiträge auf der Basis von 6 Veranstaltungen als Durchschnittswert vorsehen:
a)
Übernahme der Bewirtschaftungskosten
nach Aufwand
¾ Wärme- und Beleuchtungsenergie
¾ Wasserversorgung /
Abwasserentsorgung
¾ Abfallentsorgung und
Straßenreinigung
165,00 €
12,50 €
10,00 €
Zwischensumme
b)
c)
187,50 €
Übernahme der Reinigung
nach Aufwand
Sonderreinigung nach der Sitzung, sofern die Stadt die Sonderreinigung – wie bisher – über ein
Auftragsunternehmen veranlassen soll
504,00 €
Gestaffelter Grundpreis
Ferner wurde ein die Erhebung eines gestaffelten Grundpreises von 100 € pro 100 Besucher
vorgeschlagen.
Vom Rat wurde dann mehrheitlich als Übergangsregelung für die Überlassung der Kronenbuschhalle
an Karnevalsgesellschaften während der Session 2005/2006 folgendes beschlossen:
A.
Energiekosten
Der in der Vorlage beschriebenen Übergangsregelung für die Überlassung der
Kronenbuschhalle an Wesselinger Karnevalsgesellschaften für ihre Sitzungen in der
Session 2005/2006 wird zugestimmt.
B.
Sonderreinigung, Beschallung, Sonderbeleuchtung, Hausdienst
Der in der Vorlage beschriebenen Übergangsregelung für die Überlassung der
Kronenbuschhalle an Wesselinger Karnevalsgesellschaften für ihre Sitzungen in der
Session 2005/2006 wird zugestimmt. Die Sonderreinigung kann auch durch die
Karnevalsgesellschaften selbst erfolgen.
C.
gestaffelter Grundpreis
Folgender gestaffelter Grundpreis wird beschlossen:
bis 499 Besucher
250 Euro
500 bis 749 Besucher
500 Euro
750 bis 999 Besucher
750 Euro
1000 bis 1250 Besucher
1000 Euro
-8-
Gemäß dieses Ratsbeschlusses wurden die Veranstaltungen in der Kronenbuschhalle der letzten
Session mit den Karnevalsvereinen abgerechnet.
Da dieser Beschluss ausdrücklich nur für die Veranstaltungen 20005/2006 beschlossen wurde, bedarf
es für die bevorstehende Karnevalssession einer neuen Ratsentscheidung.
Die Verwaltung ist der Ansicht, dass es auch für die nächste bevorstehende Karnevalssession
2006/2007 kurzfristig nicht möglich sein wird, mit den Karnevalsgesellschaften, die die
Kronenbuschhalle für ihre Karnevalssitzungen nutzen, in allen Details zu Vereinbarungen auf der
Grundlage der am 5. Juli 2005 beschlossenen Leitlinien für das Konsolidierungsprogramm des
Haushaltes zu gelangen. Nach diesen Leitlinien hätten die Vereine die bisher von der Stadt
eingekauften Leistungen, wie Beschallung und Sonderbeleuchtung, sowie die durch städtisches
Personal erbrachten Leistungen zur Herrichtung der Halle für die Sitzungen und den „Rückbau“ für
den Sportbetrieb in Eigenleistung zu organisieren oder der Stadt einen Kostenersatz zu zahlen.
Es bedarf deshalb einer Regelung über die Kostendeckungsbeiträge für die bevorstehende
Karnevalssession.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu dieser Übergangslösung für die Karnevalssession
2006/2007:
Die die Kronenbuschhalle in der Karnevalssession 2006/2007 nutzenden Karnevalsgesellschaften
leisten jeweils Kostendeckungsbeiträge wie folgt:
a) Energiekosten:
nach Aufwand
b) Sonderreinigung:
nach Aufwand (Die Sonderreinigung kann auch durch die Karnevalsgesellschaften selbst erfolgen)
c) Gestaffelter Grundpreis:
wie im Vorjahr
bis 499 Besucher
500 bis 749 Besucher
750 bis 999 Besucher
1000 bis 1250 Besucher
d) Beschallung:
250 Euro
500 Euro
750 Euro
1000 Euro
Wenn die Stadt für die Beschallung sorgen soll, wird ihr jeweils der
Aufwand erstattet.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
sind beschrieben
-9-
Stadt Wesseling
Der Bürgermeister
AUSZUG
aus der öffentlichen Niederschrift der 14. Sitzung des Rates vom 20.06.2006
18.
Kostendeckungsbeiträge der Karnevalsgesellschaften bei Nutzung der Kronenbuschhalle in der
Karnevalssession 2006/2007
Vorlagen-Nr: 157/2006
Die die Kronenbuschhalle in der Karnevalssession 2006/2007 nutzenden Karnevalsgesellschaften
leisten jeweils Kostendeckungsbeiträge nach der Regelung des Vorjahres (2005/2006), d.h. neben
dem gestaffelten Grundpreis sind Pauschalen für Bewirtschaftungskosten (187,50 Euro) und
Reinigung (504,00 Euro) zu zahlen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Beschallungskonzept für die Kronenbuschhalle zu entwickeln.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 10 -
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 241/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Harald Albert
09.10.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Kostendeckungsbeiträge der Karnevalsgesellschaften bei der Nutzung der Kronenbuschhalle in der
Karnevalssession
Beschlussentwurf:
Die die Kronenbuschhalle in der Karnevalssession nutzenden Karnevalsgesellschaften leisten jeweils
Kostendeckungsbeiträge nach der Regelung des Jahres 2007, d.h. neben dem gestaffelten
Grundpreis sind Pauschalen für Bewirtschaftungskosten (187,50 €) und Reinigung (504,00 €) zu
zahlen.
- 11 -
Sachdarstellung:
1. Problem
In der Sitzung des Rates am 20.06.2006 wurde beschlossen, dass die Karnevalsgesellschaften,
welche in der Kronenbuschhalle in der Karnevalssession 2006/2007 ihre Sitzungen veranstalten,
entsprechend der Regelung der Session 2005/2006 jeweils einen Kostendeckungsbeiträge zu leisten
haben. Dieser Kostendeckungsbeitrag wurde aus einem gestaffelten Grundpreis und Pauschalen für
Bewirtschaftungskosten (187,50 Euro) und Reinigung (504,00 Euro) gebildet.
Gemäß dieses Ratsbeschlusses wurden die Veranstaltungen in der Kronenbuschhalle der letzten
Session mit den Karnevalsvereinen abgerechnet.
Da dieser Beschluss ausdrücklich nur für die Veranstaltungen 2006/2007 beschlossen wurde, bedarf
es für die bevorstehende Karnevalssession einer neuen Ratsentscheidung.
2. Lösung
Die Verwaltung schlägt vor, dass die Regelung des Vorjahres beibehalten wird und bittet wie im Beschlussentwurf angegeben zu entscheiden.
Im Einzeln setzt sich der Kostendeckungsbeitrag wie folgt zusammen:
a) Gestaffelter Grundpreis:
bis 499 Besucher
500 bis 749 Besucher
750 bis 999 Besucher
1000 bis 1250 Besucher
250,00 €
500,00 €
750,00 €
1.000,00 €
b) Bewirtschaftungskosten
Wärme- und Beleuchtungsenergie
Wasserversorgung /
Abwasserentsorgung
Abfallentsorgung und
Straßenreinigung
165,00 €
12,50 €
10,00 €
c) Reinigung
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
sind beschrieben
- 12 -
Summe
187,50 €
pauschal
504,00 €
AUSZUG
aus der öffentlichen Niederschrift der 25. Sitzung des Rates vom 30.10.2007
13.
Kostendeckungsbeiträge der Karnevalsgesellschaften bei der Nutzung der Kronenbuschhalle in
der Karnevalssession
Vorlagen-Nr: 241/2007
Die die Kronenbuschhalle in der Karnevalssession nutzenden Karnevalsgesellschaften
leisten jeweils Kostendeckungsbeiträge nach der Regelung des Jahres 2007, d.h. neben
dem gestaffelten Grundpreis sind Pauschalen für Bewirtschaftungskosten (187,50 €) und
Reinigung (504,00 €) zu zahlen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 13 -
Karneval 2006
Kronenbuschhalle
Verein
Datum
Strom
Gas
Wasser
Abwasser
Abfall
Rein./Std.
Reinigung
Gesamt Sonstiges
€
798,25 3 Seifenspender abgerissen 104,66 €
1 Rolle Bodenbelag beschädigt 432,58 €
Kornblumenblau
14.01./15.01.
66,18
50,25
29,66
67,98
10,00
31,01
543,17
Postillone
21.01./22.01.
70,59
47,83
17,98
41,2
10,00
31,01
543,17
761,78
Funkenartillerie
28.01./29.01.
54,86
64,29
17,98
41,2
10,00
30,84
540,19
759,36
Groweka
04.02./05.02.
56,74
73,49
12,58
28,84
10,00
21,51
376,77
579,93
Degussa
10.02./11.02.
65,92
10,00
28,00
490,45
741,65
-26,55 715,10
245,14
50,00
142,37
2.493,75
Gesamt
Reinigungsfirma
72,63
45,89
28,76
abzgl. Sportbetrieb während Veranstaltung
321,00
281,75
106,96
3.614,42
Wieprecht Service GmbH Co. KG, Aachener Str. 1021 - 1023, 50858 Köln
Tel. 0221 4890624
Stundenlohn
15,10 € plus Mwst.
Enthalten sind die Reinigungsmaterialien / -mittel
Die Reinigungen fanden jeweils ab Montag nach der Veranstaltung statt. Sonntagszuschläge waren nicht zu zahlen
Überlassung der Sporthalle "Am Kronenbusch" für Karnevalsveranstaltungen 2010
Sitzungstermin
Verein
9.1.2010 Große Wesselinger Karnevalsgesellschaft 1896 e.V.
13.1.2010 Kindersitzung der Große Wesselinger Karnevalsgesellschaft 1896 e.V.
16.1.2010 KG Löstige Postillione von Wesseling 1972 e.V.
22.1.2010 Karnevalsausschuss der Evonik Degussa GmbH
23.1.2010 KG Kornblumenblau 1960 e.V.
30.1.2010 Funkenartillerie "Blau-Weiß" Wesseling von 1962 e.V.
7.2.2010 KG Union 1956 e.V.