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Mitteilungsvorlage (Anlage 1 zur Mitteilungsvorlage 131/2010)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
79 kB
Datum
08.06.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59

Inhalt der Datei

Weidenhaupt 6.4.2010 Überlassung der Kronenbuschhalle zur Durchführung von Karnevalsveranstaltungen Lt. Aktenlage wurde bis zum Jahr 2004 ein pauschales Nutzungsentgelt von 250 € (ursprünglich 500 DM) pro Karnevalsveranstaltung erhoben. Ausgenommen hiervon waren Kindersitzungen wie die Kindersitzung der GroWeKa. In Rahmen der Haushaltskonsolidierung im Jahr 2005 wurden die Vereine erstmals a) an den Bewirtschaftungskosten (nach Aufwand) - Wärme- u. Beleuchtungsenergie 900,00 € - Wasserversorgung/Abwasserentsorgung 75,00 € - Abfallentsorgung und Strassenreinigung 60,00 € pausch. 187,50 € und b) den Reinigungskosten (nach Aufwand) beteiligt. 3.024,00 € pausch. 504,00 € Hinweis: Die Vereine können auch alternativ die Reinigung selber oder durch eine andere Firma durchführen. Hiervon wurde bisher kein Gebrauch gemacht. An die Stelle der bisherigen „fixen“ 250 € Pauschale ist die c) Entrichtung eines nach der Besucherzahl gestaffelten Grundpreises getreten. 500 750 1000 Besucherzahlen bis 499 bis 749 bis 750 bis 1250 Grundpreis 250 € 500 € 750 € 1.000 € An dieser Regelung wurde seit 2005 festgehalten, die Ratsvorlagen und Ratsbeschlüsse sind im Anhang beigefügt. Neben den unter a) und b) geregelten Kosten entstehen der Stadt Wesseling noch folgende, den Karnevalsveranstaltungen geschuldete Aufwendungen: d) Sonderbeleuchtung der Halle und Beschallung der Karnevalsveranstaltung Hierfür wurde bis 2009 das Unternehmen „ElektroKlein“ von der Stadt Wesseling beauftragt und bezahlt: Elektro Klein Rechnung 1 Rechnung 2 Rechnung 3 Gesamt Durchschnitt pro Veranstaltung: 2006/2007 2007/2008 2008/2009 7 Veranstaltungen 7 Veranstaltungen 9 Veranstaltungen 874,65 € 14.030,10 € 9.520,00 € 4.908,75 € 9.008,30 € 6.545,00 € 12.328,40 € 14.030,10 € 18.528,30 € 1.761,20 € 2.004,30 € 2.058,70 € Aufgrund der Haushaltslage ab 2010 ist es nicht mehr möglich, dass die Stadt diese Kosten weiterhin trägt. Vertreter der betroffenen Karnevalsvereine wurden im Dezember 2009 in einer Besprechung hiervon unterrichtet. Die Vereine haben daraufhin das Unternehmen ElektroKlein mit der Montage der Sonderbeleuchtung und der Beschallung aller Karnevalssitzungen des Jahres 2010 beauftragt und bezahlt. e) durch städt. Personal für die Sitzungen erbrachte Leistungen zur Herrichtung der Halle, Umbau, Rückbau für den Sportbetrieb Anhand der Aufzeichnungen des Hausmeisterdienstes ergibt sich folgender zusätzlicher Personalaufwand (nicht gerechnet die Anwesenheitszeiten während und nach den Karnevalssitzungen). Tätigkeit Halle ausräumen vor der Veranstaltung (einmalig) Hallendekoration aufhängen (einmalig) Zeit 18 Std. 74 Std. Durchführung Fachpersonal Bodenbelag auslegen und verkleben (einmalig) Bühnenaufbau (einmalig) 14 Std. 26 Std. Fachpersonal Halle bestuhlen (erste Sitzung) 38 Std. GroWeKa Bühne umsetzen, Halle ausräumen und neu bestuhlen 56 Std. Halle ausräumen und neu bestuhlen (z.B. Funken) 28 Std. Ende; Halle ausräumen, Boden entfernen, Sportgeräte einbauen 132 Std. Fachpersonal Fachpersonal, Vereinshilfe möglich Fachpersonal, Vereinshilfe möglich Fachpersonal, Vereinshilfe möglich Fachpersonal, Vereinshilfe möglich Fachpersonal Bemerkung Demontage der Tore, Kletterwände usw. Die Verantwortung für die vorschriftsmäßige Montage liegt bei der Stadt Um unsachgemäße Handhabung des Bodens zu verhindern Die Verantwortung für die vorschriftsmäßige Montage liegt bei der Stadt Besonderheit: Die GroWeKa wünscht „Gürzenichbestuhlung“, die Halle muss vor und nach der GroWeKa Sitzung komplett umgebaut werden (von Mittelbühne zu Kopfbühne und zurück zur Mittelbühne) Die Bestuhlungspläne der einzelnen Vereine unterscheiden sich zum Teil deutlich Der Fachbereich – Immobilienmanagement - beziffert die Kosten pro Hausmeisterstunde mit 39 €. -2- Anlage: Auflistung der Vorlagen für den Rat der Stadt Wesseling und der Beschlüsse STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 246/2005 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hadel 07.10.2005 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Übergangsregelung für die Überlassung der Kronenbuschhalle an Karnevalsgesellschaften während der Session 2005/2006 Beschlussentwurf: Zugestimmt wird der in der Vorlage beschriebenen Übergangsregelung für die Überlassung der Kronenbuschhalle an Wesselinger Karnevalsgesellschaften für ihre Sitzungen in der Session 2005/2006. -3- ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Wie es in der Sitzung des Hauptausschusses vom 13. September 2005 (siehe Niederschrift zu Punkt 7. des öffentlichen Teils) beraten worden war, hat die Verwaltung in Besprechungen mit den Karnevalsgesellschaften die Notwendigkeit vorgetragen, auch die wirtschaftlichen Bedingungen für die Überlassung städtischer Räumlichkeiten zur Durchführung von Karnevalsveranstaltungen in den Prozess der Haushaltskonsolidierung einbeziehen zu müssen. Im einzelnen wurde den Karnevalsgesellschaften der Beschluss des Rates vom 5. Juli 2005 zu den Leitlinien für das Konsolidierungsprogramm nahegebracht; den Vereinsvertretern wurden auch die finanziellen Konsequenzen der Vorgaben für die Ermittlung der Kostendeckungsbeträge, die fortan von Vereinen für gesellige / gesellschaftliche Veranstaltungen erhoben werden sollen, erläutert. In den Besprechungen hat die Verwaltung ihre Einschätzung bestätigt gefunden, dass es für die unmittelbar bevorstehende Karnevalssession 2005/2006 nicht möglich sein würde, mit den Karnevalsgesellschaften, die die Kronenbuschhalle für ihre Karnevalssitzungen nutzen, zu Vereinbarungen zu gelangen, nach denen die Vereine die bisher von der Stadt eingekauften Leistungen, wie die Beschallung und Sonderbeleuchtung, sowie die durch städtisches Personal erbrachten Leistungen zur Herrichtung der Halle für die Sitzungen und den „Rückbau“ für den Sportbetrieb in Eigenleistung zu organisieren oder die wirtschafltiche Verantwortung zu übernehmen. Dazu bedarf es weitergehender Betrachtungen und Absprachen auch zwischen den Karnevalsgesellschaften, die in einer Session die Halle für ihre Sitzungen nutzen, denn diese Leistungen dienen ja allen Karnevalsgesellschaften für ihre Sitzungen gleichermaßen. Es bedarf deshalb einer Übergangsregelung für die bevorstehende Karnevalssession. 2. Lösung Die Verwaltung schließt mit den Karnevalsgesellschaften für die Überlassung der Kronenbuschhalle für Karnevalssitzungen in der Session 2005/2006 Nutzungsvereinbarungen, die – insoweit abweichend von den weitergehenden Regelungen in dem Beschluss des Rates vom 5. Juli 2005 über die Leitlinien für das Konsolidierungsprogramm – folgende Kostendeckungsbeiträge vorsehen: bisher gesamt a) Übernahme der Bewirtschaftungskosten nach Aufwand ¾ Wärme- und Beleuchtungsenergie ¾ ¾ 990,00 € 165,00 € Wasserversorgung / Abwasserentsorgung 75,00 € 12,50 € Abfallentsorgung und Straßenreinigung 60,00 € 10,00 € 1.125,00 € 187,50 € Zwischensumme b) bei 6 Veranstaltungen jeweils (Durchschnittswert) Übernahme der Reinigung nach Aufwand Sonderreinigung nach der Sitzung, sofern die Stadt die Sonderreinigung – wie bisher – über ein Auftragsunternehmen veranlassen soll 3.024,00 € -4- 504,00 € c) Entrichtung eines - gestaffelten – Grundpreises pro 100 Besucher 100 € d) Sicherheitsleistung in Höhe des – gestaffelten - Grundpreises Zu c) ist anzumerken: Der Grundpreis ist kalkuliert auf der Basis der bisher von der Stadt aus der Bewirtschaftung der Kronenbuschhalle erzielten Pachteinnahmen für die Bewirtschaftung während der Karnevalssession. Dazu ist hervorzuheben, dass den Karnevalsgesellschaften das Recht eingeräumt wird, für ihre Veranstaltungen die Bewirtschaftung selbst zu regeln und folglich darüber Erträge zu erzielen. Den Gesellschaften ist der Vorschlag gemacht, dass alle Nutzerorganisationen in einer Session gemeinsam die Bewirtschaftung organisieren, und zwar mit demselben Gastronomen. Dieser Vorschlag dürfte den Karnevalsgesellschaften bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung den größten Vorteil bringen. Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu der Übergangslösung. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen sind beschrieben -5- Stadt Wesseling Der Bürgermeister AUSZUG aus der öffentlichen Niederschrift der 9. Sitzung des Rates am 25.10.2005 Frau Monika Bobowk, Herr Theodor Engels, Herr Hans-Peter Haupt, Herr Karl-Peter Nahlen, Herr Udo Pulver und Frau Irmtraut Tóth verlassen die Sitzung. 11. Übergangsregelung für die Überlassung der Kronenbuschhalle an Karnevalsgesellschaften während der Session 2005/2006 Vorlagen-Nr. 246/2005 Herr Josef Recht beantragt für die CDU-Fraktion, über die Vorlage in drei Abschnitten abzustimmen: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) A. Energiekosten Der in der Vorlage beschriebenen Übergangsregelung für die Überlassung der Kronenbuschhalle an Wesselinger Karnevalsgesellschaften für ihre Sitzungen in der Session 2005/2006 wird zugestimmt. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) B. Sonderreinigung, Beschallung, Sonderbeleuchtung, Hausdienst Der in der Vorlage beschriebenen Übergangsregelung für die Überlassung der Kronenbuschhalle an Wesselinger Karnevalsgesellschaften für ihre Sitzungen in der Session 2005/2006 wird zugestimmt. Die Sonderreinigung kann auch durch die Karnevalsgesellschaften selbst erfolgen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Herr Hubert Wanner verlässt die Sitzung. C. gestaffelter Grundpreis Folgender gestaffelter Grundpreis wird beschlossen: bis 499 Besucher 250 Euro 500 bis 749 Besucher 500 Euro 750 bis 999 Besucher 750 Euro 1000 bis 1250 Besucher 1000 Euro Einstimmig, 2 Enthaltung(en) Frau Monika Bobowk, Herr Theodor Engels, Herr Hans-Peter Haupt, Herr Karl-Peter Nahlen, Herr Udo Pulver, Frau Irmtraut Tóth und Herr Hubert Wanner nehmen wieder an der Sitzung teil. -6- STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 157/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Datum: Herr Albert 30.05.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Kostendeckungsbeiträge der Karnevalsgesellschaften bei Nutzung der Kronenbuschhalle in der Karnevalssession 2006/2007 Beschlussentwurf: Die die Kronenbuschhalle in der Karnevalssession 2006/2007 nutzenden Karnevalsgesellschaften leisten jeweils Kostendeckungsbeiträge wie folgt: a) Energiekosten: nach Aufwand b) Sonderreinigung: nach Aufwand (Die Sonderreinigung kann auch durch die Karnevalsgesellschaften selbst erfolgen) c) Gestaffelter Grundpreis: wie im Vorjahr bis 499 Besucher 500 bis 749 Besucher 750 bis 999 Besucher 1000 bis 1250 Besucher d) Beschallung: 250 Euro 500 Euro 750 Euro 1000 Euro Wenn die Stadt für die Beschallung sorgen soll, wird ihr jeweils der Aufwand erstattet. -7- ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der „Interessenverbund Catering Vergabe Wesseling 2006“ hat die Verwaltung angeschrieben (Anlage) und bittet um eine definitive Aussage bezüglich der Kosten für die Veranstalter von Karnevalsveranstaltungen bei der Inanspruchnahme der Kronenbuschhalle 2007. 2. Lösung In der Sitzung des Rates am 25.10.2005 wurde in der Vorlage-Nr. 246/2005 von der Verwaltung vorgeschlagen, dass die Verwaltung mit den Karnevalsgesellschaften für die Überlassung der Kronenbuschhalle für Karnevalssitzungen in der Session 2005/2006 Nutzungsvereinbarungen abschließt, die – insoweit abweichend von den weitergehenden Regelungen in dem Beschluss des Rates vom 5. Juli 2005 über die Leitlinien für das Konsolidierungsprogramm – folgende Kostendeckungsbeiträge auf der Basis von 6 Veranstaltungen als Durchschnittswert vorsehen: a) Übernahme der Bewirtschaftungskosten nach Aufwand ¾ Wärme- und Beleuchtungsenergie ¾ Wasserversorgung / Abwasserentsorgung ¾ Abfallentsorgung und Straßenreinigung 165,00 € 12,50 € 10,00 € Zwischensumme b) c) 187,50 € Übernahme der Reinigung nach Aufwand Sonderreinigung nach der Sitzung, sofern die Stadt die Sonderreinigung – wie bisher – über ein Auftragsunternehmen veranlassen soll 504,00 € Gestaffelter Grundpreis Ferner wurde ein die Erhebung eines gestaffelten Grundpreises von 100 € pro 100 Besucher vorgeschlagen. Vom Rat wurde dann mehrheitlich als Übergangsregelung für die Überlassung der Kronenbuschhalle an Karnevalsgesellschaften während der Session 2005/2006 folgendes beschlossen: A. Energiekosten Der in der Vorlage beschriebenen Übergangsregelung für die Überlassung der Kronenbuschhalle an Wesselinger Karnevalsgesellschaften für ihre Sitzungen in der Session 2005/2006 wird zugestimmt. B. Sonderreinigung, Beschallung, Sonderbeleuchtung, Hausdienst Der in der Vorlage beschriebenen Übergangsregelung für die Überlassung der Kronenbuschhalle an Wesselinger Karnevalsgesellschaften für ihre Sitzungen in der Session 2005/2006 wird zugestimmt. Die Sonderreinigung kann auch durch die Karnevalsgesellschaften selbst erfolgen. C. gestaffelter Grundpreis Folgender gestaffelter Grundpreis wird beschlossen: bis 499 Besucher 250 Euro 500 bis 749 Besucher 500 Euro 750 bis 999 Besucher 750 Euro 1000 bis 1250 Besucher 1000 Euro -8- Gemäß dieses Ratsbeschlusses wurden die Veranstaltungen in der Kronenbuschhalle der letzten Session mit den Karnevalsvereinen abgerechnet. Da dieser Beschluss ausdrücklich nur für die Veranstaltungen 20005/2006 beschlossen wurde, bedarf es für die bevorstehende Karnevalssession einer neuen Ratsentscheidung. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass es auch für die nächste bevorstehende Karnevalssession 2006/2007 kurzfristig nicht möglich sein wird, mit den Karnevalsgesellschaften, die die Kronenbuschhalle für ihre Karnevalssitzungen nutzen, in allen Details zu Vereinbarungen auf der Grundlage der am 5. Juli 2005 beschlossenen Leitlinien für das Konsolidierungsprogramm des Haushaltes zu gelangen. Nach diesen Leitlinien hätten die Vereine die bisher von der Stadt eingekauften Leistungen, wie Beschallung und Sonderbeleuchtung, sowie die durch städtisches Personal erbrachten Leistungen zur Herrichtung der Halle für die Sitzungen und den „Rückbau“ für den Sportbetrieb in Eigenleistung zu organisieren oder der Stadt einen Kostenersatz zu zahlen. Es bedarf deshalb einer Regelung über die Kostendeckungsbeiträge für die bevorstehende Karnevalssession. Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu dieser Übergangslösung für die Karnevalssession 2006/2007: Die die Kronenbuschhalle in der Karnevalssession 2006/2007 nutzenden Karnevalsgesellschaften leisten jeweils Kostendeckungsbeiträge wie folgt: a) Energiekosten: nach Aufwand b) Sonderreinigung: nach Aufwand (Die Sonderreinigung kann auch durch die Karnevalsgesellschaften selbst erfolgen) c) Gestaffelter Grundpreis: wie im Vorjahr bis 499 Besucher 500 bis 749 Besucher 750 bis 999 Besucher 1000 bis 1250 Besucher d) Beschallung: 250 Euro 500 Euro 750 Euro 1000 Euro Wenn die Stadt für die Beschallung sorgen soll, wird ihr jeweils der Aufwand erstattet. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen sind beschrieben -9- Stadt Wesseling Der Bürgermeister AUSZUG aus der öffentlichen Niederschrift der 14. Sitzung des Rates vom 20.06.2006 18. Kostendeckungsbeiträge der Karnevalsgesellschaften bei Nutzung der Kronenbuschhalle in der Karnevalssession 2006/2007 Vorlagen-Nr: 157/2006 Die die Kronenbuschhalle in der Karnevalssession 2006/2007 nutzenden Karnevalsgesellschaften leisten jeweils Kostendeckungsbeiträge nach der Regelung des Vorjahres (2005/2006), d.h. neben dem gestaffelten Grundpreis sind Pauschalen für Bewirtschaftungskosten (187,50 Euro) und Reinigung (504,00 Euro) zu zahlen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Beschallungskonzept für die Kronenbuschhalle zu entwickeln. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 10 - STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 241/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Harald Albert 09.10.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Kostendeckungsbeiträge der Karnevalsgesellschaften bei der Nutzung der Kronenbuschhalle in der Karnevalssession Beschlussentwurf: Die die Kronenbuschhalle in der Karnevalssession nutzenden Karnevalsgesellschaften leisten jeweils Kostendeckungsbeiträge nach der Regelung des Jahres 2007, d.h. neben dem gestaffelten Grundpreis sind Pauschalen für Bewirtschaftungskosten (187,50 €) und Reinigung (504,00 €) zu zahlen. - 11 - Sachdarstellung: 1. Problem In der Sitzung des Rates am 20.06.2006 wurde beschlossen, dass die Karnevalsgesellschaften, welche in der Kronenbuschhalle in der Karnevalssession 2006/2007 ihre Sitzungen veranstalten, entsprechend der Regelung der Session 2005/2006 jeweils einen Kostendeckungsbeiträge zu leisten haben. Dieser Kostendeckungsbeitrag wurde aus einem gestaffelten Grundpreis und Pauschalen für Bewirtschaftungskosten (187,50 Euro) und Reinigung (504,00 Euro) gebildet. Gemäß dieses Ratsbeschlusses wurden die Veranstaltungen in der Kronenbuschhalle der letzten Session mit den Karnevalsvereinen abgerechnet. Da dieser Beschluss ausdrücklich nur für die Veranstaltungen 2006/2007 beschlossen wurde, bedarf es für die bevorstehende Karnevalssession einer neuen Ratsentscheidung. 2. Lösung Die Verwaltung schlägt vor, dass die Regelung des Vorjahres beibehalten wird und bittet wie im Beschlussentwurf angegeben zu entscheiden. Im Einzeln setzt sich der Kostendeckungsbeitrag wie folgt zusammen: a) Gestaffelter Grundpreis: bis 499 Besucher 500 bis 749 Besucher 750 bis 999 Besucher 1000 bis 1250 Besucher 250,00 € 500,00 € 750,00 € 1.000,00 € b) Bewirtschaftungskosten Wärme- und Beleuchtungsenergie Wasserversorgung / Abwasserentsorgung Abfallentsorgung und Straßenreinigung 165,00 € 12,50 € 10,00 € c) Reinigung 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen sind beschrieben - 12 - Summe 187,50 € pauschal 504,00 € AUSZUG aus der öffentlichen Niederschrift der 25. Sitzung des Rates vom 30.10.2007 13. Kostendeckungsbeiträge der Karnevalsgesellschaften bei der Nutzung der Kronenbuschhalle in der Karnevalssession Vorlagen-Nr: 241/2007 Die die Kronenbuschhalle in der Karnevalssession nutzenden Karnevalsgesellschaften leisten jeweils Kostendeckungsbeiträge nach der Regelung des Jahres 2007, d.h. neben dem gestaffelten Grundpreis sind Pauschalen für Bewirtschaftungskosten (187,50 €) und Reinigung (504,00 €) zu zahlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 13 - Karneval 2006 Kronenbuschhalle Verein Datum Strom Gas Wasser Abwasser Abfall Rein./Std. Reinigung Gesamt Sonstiges € 798,25 3 Seifenspender abgerissen 104,66 € 1 Rolle Bodenbelag beschädigt 432,58 € Kornblumenblau 14.01./15.01. 66,18 50,25 29,66 67,98 10,00 31,01 543,17 Postillone 21.01./22.01. 70,59 47,83 17,98 41,2 10,00 31,01 543,17 761,78 Funkenartillerie 28.01./29.01. 54,86 64,29 17,98 41,2 10,00 30,84 540,19 759,36 Groweka 04.02./05.02. 56,74 73,49 12,58 28,84 10,00 21,51 376,77 579,93 Degussa 10.02./11.02. 65,92 10,00 28,00 490,45 741,65 -26,55 715,10 245,14 50,00 142,37 2.493,75 Gesamt Reinigungsfirma 72,63 45,89 28,76 abzgl. Sportbetrieb während Veranstaltung 321,00 281,75 106,96 3.614,42 Wieprecht Service GmbH Co. KG, Aachener Str. 1021 - 1023, 50858 Köln Tel. 0221 4890624 Stundenlohn 15,10 € plus Mwst. Enthalten sind die Reinigungsmaterialien / -mittel Die Reinigungen fanden jeweils ab Montag nach der Veranstaltung statt. Sonntagszuschläge waren nicht zu zahlen Überlassung der Sporthalle "Am Kronenbusch" für Karnevalsveranstaltungen 2010 Sitzungstermin Verein 9.1.2010 Große Wesselinger Karnevalsgesellschaft 1896 e.V. 13.1.2010 Kindersitzung der Große Wesselinger Karnevalsgesellschaft 1896 e.V. 16.1.2010 KG Löstige Postillione von Wesseling 1972 e.V. 22.1.2010 Karnevalsausschuss der Evonik Degussa GmbH 23.1.2010 KG Kornblumenblau 1960 e.V. 30.1.2010 Funkenartillerie "Blau-Weiß" Wesseling von 1962 e.V. 7.2.2010 KG Union 1956 e.V.