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Mitteilungsvorlage (Anlage 3 zur Mitteilungsvorlage 131/2010)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
19 kB
Datum
08.06.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
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Inhalt der Datei

41 18. April 2010 Bab, 280 Vermerk über die Tagung des Arbeitskreis Karneval II der Stadt Wesseling am 15.04.2010, 17.00 – 17.45 Uhr mit dem Inhalt Konditionen der Saal- und Raumnutzung bei den Karnevalsveranstaltungen Teilnehmer Axel Welter Fritz Graf Eric Arndt Benno Braun Thomas Pitsch Claudia Troppens Martina Engels-Bremer Marlies Nettersheim Detlef Kornmüller Sabine Geyr Norbert Burfeid Erich Hermans Joachim Scheffer Robert Wichmann Wilfried Klick Georg Böhner KG Löstige Postillione GroWeKa KG Union Wesseling KG Union Wesseling KG Kornblumenblau FDP-Fraktion CDU-Fraktion CDU-Fraktion SPD-Fraktion SPD-Fraktion Karnevalsfreunde Evonik Degussa WIR-Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Die Linke Funkenartillerie Vorsitzender Kultur- und Partnerschaftsausschuss Verwaltung Bernhard Hadel, Rolf Düffel, Friedhelm Weidenhaupt, Stefan Bab (Schriftführer) Herr Böhner und Herr Hadel verweisen einleitend auf die schwierige Haushaltsituation der Stadt, die sich zurzeit im Nothaushalt befindet. Demnach können in 2010 zunächst keine Zuschüsse ausgezahlt werden, und die Stadt ist zudem gehalten, freiwillige Leistungen abzubauen, um die Durchführung der gesetzlich vorgegebenen Leistungen sicher zu stellen. Bislang hat die Stadt die Karnevalssitzungen in erheblichem Maße in Form von Personalleistungen unterstützt, die sich in der letzten Session in der Kronenbuschhalle auf rund 15.500 € summierten. Dies wird in dieser Höhe künftig nicht mehr möglich sein. Dem Argument von Herrn Graf, dass die Kosten für die Leistungen nicht gesondert erfasst werden müssten, weil die betreffenden Personen ohnehin im Diensten der Stadt stünden (sogenannte Eh-da-Kosten), widerspricht Herr Hadel, weil die Hausmeister in einem Pool organisiert seien und anstelle der Arbeiten für den Karneval anderweitig eingesetzt werden könnten. Herr Welter stellt fest, dass die Stadt für die Hallennutzung bereits eine Art Kopfpauschale erhebt, die jedoch nicht alle Personalkosten abdeckt. Er regt daher an, die Kosten für die städtischen Dienstleistungen – so weit gewollt und so weit möglich – durch ehrenamtliche Leistungen seitens der Vereine zu reduzieren. Denkbar sollte auch sein, dass bestimmte Leistungen wie die für die Hallenreinigung von allen Ver1 einen gemeinsam günstig im Paket eingekauft werden, zumal die Vereine nicht an die Vergabeordnung gebunden seien. Herr Weidenhaupt stellt fest, dass nicht alle städtischen Dienstleistungen an die Vereine übertragen werden können, weil einige Arbeiten Fachpersonal erfordern, wie beispielsweise die fachgerechte Verlegung des Hallenbodens und, aus haftungsrechtlichen Gründen, die Demontage und Montage von Sprossenwänden. Herr Welter regt an, dass die Vereine unter städtische Aufsicht (aufgrund von Brandschutzauflagen) die Bestuhlung für die Veranstaltungen durchführen könnten. Frau Engels-Bremer verweist darauf, dass es in jedem Karnevalsverein Mitglieder mit Fachkenntnissen (beispielsweise aus dem Handwerk) gibt und dass diese Mitglieder für bestimmte Leistungen untereinander ausgetauscht werden könnten. Dabei gibt es auch Leistungen, die nur pauschal für alle Vereine erbracht werden könnten, wie das Auslegen des Hallenbodens. Herr Burfeid bittet die Stadt, die einzelnen Positionen in Form einer Handwerkerrechnung mit Euro-Beträgen auszuweisen. Herr Welter führt aus, dass verbunden mit einem höheren Planungsaufwand die städtischen Personalkosten dadurch reduziert werden, dass Leistungen in Abstimmung mit dem städtischen Fachpersonal beispielsweise in den Abendstunden unter städtischer Aufsicht durchgeführt werden. Herr Weidenhaupt weist darauf hin, dass die Auf- und Abbauarbeiten zügig erfolgen müssen, um den Schulsport nicht zu stark zu behindern. Herr Böhner merkt an, dass die interne Verteilung der Leistungen der Vereine untereinander, die Verrechnung der Leistungen zwischen den Vereine sowie der anzumeldende Umfang der von der Stadt in Anspruch genommenen zu vergütenden Leistungen vereinsintern gemeinschaftlich abgestimmt und geregelt werden sollten. Der Arbeitskreis verständigt sich darauf, sich am Mittwoch, dem 28. April 2010, um 17.00 Uhr zu einem Ortstermin in der Kronenbuschhalle zu treffen. An diesem Termin sollen auch das technisch versierte Personal der Vereine und das bislang in die Betreuung der Karnevalsveranstaltungen eingebundene städtische Personal teilnehmen. Die Verwaltung wird gebeten, die vorliegende Aufstellung über die erbrachten Dienstleistungen weiter aufzuschlüsseln, in Arbeiten, • die vollständig durch die Vereine erbracht werden können, • solche die nach Einweisung durch städtisches Fachpersonal oder unter städtischer Aufsicht an die Vereine delegierbar sind • und solche die zwingend durch die Stadt erbracht werden müssen. Darüber hinaus soll die Auflistung darstellen, wie viele Personen wie viele Stunden, heruntergebrochen auf die einzelne Leistung, aufwenden müssen (Mannstunden). 2