Daten
Kommune
Wesseling
Größe
19 kB
Datum
08.06.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
41
18. April 2010
Bab, 280
Vermerk über die Tagung des Arbeitskreis Karneval II der Stadt Wesseling
am 15.04.2010, 17.00 – 17.45 Uhr
mit dem Inhalt Konditionen der Saal- und Raumnutzung bei den Karnevalsveranstaltungen
Teilnehmer
Axel Welter
Fritz Graf
Eric Arndt
Benno Braun
Thomas Pitsch
Claudia Troppens
Martina Engels-Bremer
Marlies Nettersheim
Detlef Kornmüller
Sabine Geyr
Norbert Burfeid
Erich Hermans
Joachim Scheffer
Robert Wichmann
Wilfried Klick
Georg Böhner
KG Löstige Postillione
GroWeKa
KG Union Wesseling
KG Union Wesseling
KG Kornblumenblau
FDP-Fraktion
CDU-Fraktion
CDU-Fraktion
SPD-Fraktion
SPD-Fraktion
Karnevalsfreunde Evonik Degussa
WIR-Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen
Die Linke
Funkenartillerie
Vorsitzender Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Verwaltung
Bernhard Hadel, Rolf Düffel, Friedhelm Weidenhaupt, Stefan Bab (Schriftführer)
Herr Böhner und Herr Hadel verweisen einleitend auf die schwierige Haushaltsituation der Stadt, die sich zurzeit im Nothaushalt befindet. Demnach können in 2010 zunächst keine Zuschüsse ausgezahlt werden, und die Stadt ist zudem gehalten, freiwillige Leistungen abzubauen, um die Durchführung der gesetzlich vorgegebenen
Leistungen sicher zu stellen. Bislang hat die Stadt die Karnevalssitzungen in erheblichem Maße in Form von Personalleistungen unterstützt, die sich in der letzten Session in der Kronenbuschhalle auf rund 15.500 € summierten. Dies wird in dieser Höhe
künftig nicht mehr möglich sein.
Dem Argument von Herrn Graf, dass die Kosten für die Leistungen nicht gesondert
erfasst werden müssten, weil die betreffenden Personen ohnehin im Diensten der
Stadt stünden (sogenannte Eh-da-Kosten), widerspricht Herr Hadel, weil die Hausmeister in einem Pool organisiert seien und anstelle der Arbeiten für den Karneval
anderweitig eingesetzt werden könnten.
Herr Welter stellt fest, dass die Stadt für die Hallennutzung bereits eine Art Kopfpauschale erhebt, die jedoch nicht alle Personalkosten abdeckt. Er regt daher an, die
Kosten für die städtischen Dienstleistungen – so weit gewollt und so weit möglich –
durch ehrenamtliche Leistungen seitens der Vereine zu reduzieren. Denkbar sollte
auch sein, dass bestimmte Leistungen wie die für die Hallenreinigung von allen Ver1
einen gemeinsam günstig im Paket eingekauft werden, zumal die Vereine nicht an
die Vergabeordnung gebunden seien.
Herr Weidenhaupt stellt fest, dass nicht alle städtischen Dienstleistungen an die Vereine übertragen werden können, weil einige Arbeiten Fachpersonal erfordern, wie
beispielsweise die fachgerechte Verlegung des Hallenbodens und, aus haftungsrechtlichen Gründen, die Demontage und Montage von Sprossenwänden.
Herr Welter regt an, dass die Vereine unter städtische Aufsicht (aufgrund von Brandschutzauflagen) die Bestuhlung für die Veranstaltungen durchführen könnten.
Frau Engels-Bremer verweist darauf, dass es in jedem Karnevalsverein Mitglieder mit
Fachkenntnissen (beispielsweise aus dem Handwerk) gibt und dass diese Mitglieder
für bestimmte Leistungen untereinander ausgetauscht werden könnten. Dabei gibt es
auch Leistungen, die nur pauschal für alle Vereine erbracht werden könnten, wie das
Auslegen des Hallenbodens.
Herr Burfeid bittet die Stadt, die einzelnen Positionen in Form einer Handwerkerrechnung mit Euro-Beträgen auszuweisen.
Herr Welter führt aus, dass verbunden mit einem höheren Planungsaufwand die
städtischen Personalkosten dadurch reduziert werden, dass Leistungen in Abstimmung mit dem städtischen Fachpersonal beispielsweise in den Abendstunden unter
städtischer Aufsicht durchgeführt werden.
Herr Weidenhaupt weist darauf hin, dass die Auf- und Abbauarbeiten zügig erfolgen
müssen, um den Schulsport nicht zu stark zu behindern.
Herr Böhner merkt an, dass die interne Verteilung der Leistungen der Vereine untereinander, die Verrechnung der Leistungen zwischen den Vereine sowie der anzumeldende Umfang der von der Stadt in Anspruch genommenen zu vergütenden Leistungen vereinsintern gemeinschaftlich abgestimmt und geregelt werden sollten.
Der Arbeitskreis verständigt sich darauf, sich am Mittwoch, dem 28. April 2010, um
17.00 Uhr zu einem Ortstermin in der Kronenbuschhalle zu treffen. An diesem Termin sollen auch das technisch versierte Personal der Vereine und das bislang in die
Betreuung der Karnevalsveranstaltungen eingebundene städtische Personal teilnehmen.
Die Verwaltung wird gebeten, die vorliegende Aufstellung über die erbrachten Dienstleistungen weiter aufzuschlüsseln, in Arbeiten,
• die vollständig durch die Vereine erbracht werden können,
• solche die nach Einweisung durch städtisches Fachpersonal oder unter städtischer Aufsicht an die Vereine delegierbar sind
• und solche die zwingend durch die Stadt erbracht werden müssen.
Darüber hinaus soll die Auflistung darstellen, wie viele Personen wie viele Stunden,
heruntergebrochen auf die einzelne Leistung, aufwenden müssen (Mannstunden).
2