Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
175 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
19.01.18, 08:47
Aktualisiert
19.01.18, 08:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
126/2017
zur Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Kultur
Fachbereich:
FB II Finanzen
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Uwe Aust
Telefon:
05208 / 991-200
Datum:
19. Januar 2018
Gute Schule 2020 – Verwendungskonzept; hier: Fortschreibung 2018
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung und Kultur
Termin
30.01.2018
Betriebsausschuss Immobilien und
Gebäudemanagement
06.02.2018
Haupt- und Finanzausschuss
15.02.2018
Rat
22.02.2018
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Gemeinde Leopoldshöhe stehen aus dem Programm „Gute Schule 2020“ für den Zeitraum 2017 bis
2020 insgesamt 916.032 € und für 2018 ein Teilbetrag von 229.008 € zur Verfügung. Der Rat hat das
Verwendungskonzept am 23.03.2017 beschlossen (Drucksache 17/2017, 1. Ergänzung sowie Anlage). Auf
das ausführliche Verwendungskonzept wird hingewiesen. Die Maßnahmen für 2017 wurden durchgeführt.
Die Mittel sind abgerufen worden.
Beschlussvorschlag 1: Fortschreibung des Verwendungskonzeptes
Wie vorgesehen erfolgt die Fortschreibung für 2018. Die Maßnahmen sind im Wirtschaftsplanentwurf der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe“ enthalten
(Einbringung im Rat 14.12.2017). Anpassungen erfolgen ggf. im Rahmen der Beratung.
Für die aufgeführten Maßnahmen können Mittel aus „Gute Schule 2020“ abgerufen werden. Aus der
tabellarischen Reihenfolge ergibt sich keine zwingende Rangfolge. Bei Verschiebungen (z. B.
witterungsbedingt) oder eine nicht volle Inanspruchnahme der veranschlagten Mittel rückt eine andere
Maßnahme nach. Soweit Maßnahmen aus Gründen der Dringlichkeit im Laufe des Planungszeitraumes
hinzukommen, behält sich der Rat vor, das Konzept anzupassen und beauftragt die Verwaltung, mit der
NRW.Bank eine Anpassung des Konzeptes zu erreichen.
Räumlich zugehörige Schulsportanlagen können gefördert werden. Die Sporthallen sind Schulen zugeordnet
und werden überwiegend für den Schulsport genutzt. Neben Investitionen (Vermögensplan) werden
zusätzliche bauliche Instandsetzungsmaßnahmen (Erfolgsplan) aufgeführt.
Für 2018 können folgende Maßnahmen für die Zuordnung zum Programm „Gute Schule 2020“
herangezogen werden:
-2-
Grundschule Nord (Vermögensplan):
Energetische Sanierungsmaßnahmen (Fortführung der Dachflächensanierung:
Schwimmbad, Pausenhalle und Flur zum Schwimmbad sowie Erneuerung der
Fensterfronten der Halle; 3. Teilbetrag von 4)
Grundschule Nord (Vermögensplan):
Umbauarbeiten im Keller der OGS
Grundschule Asemissen, Sporthalle (Vermögensplan):
Energetische Sanierungsmaßnahmen (Erneuerung der Dächer von Sporthalle und
Umkleidebereich, Entfernung der Glasbausteine in der Halle, Erneuerung der Fenster und
Lichtkuppeln, Überarbeitung der Heizungstechnik)
Holzhalle (Vermögensplan):
Erneuerung von Hallenboden und Hallendecke einschließlich Beleuchtung und Einbau einer
Deckenheizung
FFG (Erfolgsplan):
Brandschutzmaßnahmen im Gebäude
Blendschutz/Verdunkelung
Bodenbelag Musikräume und Schulleitung
Grundschule Asemissen (Erfolgsplan):
Erneuerung der Fußböden in den Klassenräumen: Trakt D, A 3
Grundschule Nord (Erfolgsplan):
Einbau zusätzlicher Fluchttüren und Wege nach außen
80.000 €
50.000 €
310.000 €
160.000 €
60.000 €
10.000 €
10.000 €
15.000 €
22.000 €
Soweit für Investitions- oder Instandsetzungsmaßnahmen keine Mittel aus dem Programm „Gute Schule
2020“ tatsächlich abgerufen werden, können diese Maßnahmen ggf. Mittel aus der Aufstockung des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zugeordnet werden.
Beschlussvorschlag 2: Breitbandzugang und Digitalisierung an Schulen
Im Kernhaushalt sind für 2018 Mittel vorgesehen, um die Grundlagen für die Nutzung von WLAN in den
Grundschulen Asemissen und Nord zu ermöglichen. Weiterhin werden die Telekommunikationsverträge so
umgestellt, dass ein Download von 50 MBit sichergestellt werden kann. Weitere Maßnahmen an allen drei
Schulen erfolgen in Absprache mit den Schulen und in Abstimmung mit deren Digitalisierungs- bzw.
Medienkonzepten. Das Lernen mit digitalen Medien soll nach Vorstellungen des Landes schrittweise in Lehrund Bildungspläne einfließen. Die notwendigen Medienkonzepte sollen für Grundschulen bis
Schuljahresende 2018/2019 und für weiterführende Schulen bis Schuljahresende 2019/2020 vorliegen.
Die vorberatenden Ausschüsse empfehlen dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat folgende
Beschlussfassung vorzuschlagen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die Fortschreibung des Konzeptes über die
Verwendung im Rahmen des Programmes „Gute Schule 2020“ für das Haushalts-/Wirtschaftsjahr
2018. Die Mittel im Rahmen von „Gute Schule 2020“ sind in den Plänen entsprechend einzuplanen
und gegenüber der NRW.Bank zu beantragen.
2. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt den Sachstand zum Breitbandzugang und zur
Digitalisierung an Schulen zur Kenntnis.
Schemmel