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Beschlussvorlage (Gute Schule 2020 – Verwendungskonzept; hier: Fortschreibung 2018)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
175 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
19.01.18, 08:47
Aktualisiert
19.01.18, 08:47
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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 126/2017 zur Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur Fachbereich: FB II Finanzen der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Uwe Aust Telefon: 05208 / 991-200 Datum: 19. Januar 2018 Gute Schule 2020 – Verwendungskonzept; hier: Fortschreibung 2018 Beratungsfolge Ausschuss für Bildung und Kultur Termin 30.01.2018 Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement 06.02.2018 Haupt- und Finanzausschuss 15.02.2018 Rat 22.02.2018 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Gemeinde Leopoldshöhe stehen aus dem Programm „Gute Schule 2020“ für den Zeitraum 2017 bis 2020 insgesamt 916.032 € und für 2018 ein Teilbetrag von 229.008 € zur Verfügung. Der Rat hat das Verwendungskonzept am 23.03.2017 beschlossen (Drucksache 17/2017, 1. Ergänzung sowie Anlage). Auf das ausführliche Verwendungskonzept wird hingewiesen. Die Maßnahmen für 2017 wurden durchgeführt. Die Mittel sind abgerufen worden. Beschlussvorschlag 1: Fortschreibung des Verwendungskonzeptes Wie vorgesehen erfolgt die Fortschreibung für 2018. Die Maßnahmen sind im Wirtschaftsplanentwurf der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe“ enthalten (Einbringung im Rat 14.12.2017). Anpassungen erfolgen ggf. im Rahmen der Beratung. Für die aufgeführten Maßnahmen können Mittel aus „Gute Schule 2020“ abgerufen werden. Aus der tabellarischen Reihenfolge ergibt sich keine zwingende Rangfolge. Bei Verschiebungen (z. B. witterungsbedingt) oder eine nicht volle Inanspruchnahme der veranschlagten Mittel rückt eine andere Maßnahme nach. Soweit Maßnahmen aus Gründen der Dringlichkeit im Laufe des Planungszeitraumes hinzukommen, behält sich der Rat vor, das Konzept anzupassen und beauftragt die Verwaltung, mit der NRW.Bank eine Anpassung des Konzeptes zu erreichen. Räumlich zugehörige Schulsportanlagen können gefördert werden. Die Sporthallen sind Schulen zugeordnet und werden überwiegend für den Schulsport genutzt. Neben Investitionen (Vermögensplan) werden zusätzliche bauliche Instandsetzungsmaßnahmen (Erfolgsplan) aufgeführt. Für 2018 können folgende Maßnahmen für die Zuordnung zum Programm „Gute Schule 2020“ herangezogen werden: -2- Grundschule Nord (Vermögensplan): Energetische Sanierungsmaßnahmen (Fortführung der Dachflächensanierung: Schwimmbad, Pausenhalle und Flur zum Schwimmbad sowie Erneuerung der Fensterfronten der Halle; 3. Teilbetrag von 4) Grundschule Nord (Vermögensplan): Umbauarbeiten im Keller der OGS Grundschule Asemissen, Sporthalle (Vermögensplan): Energetische Sanierungsmaßnahmen (Erneuerung der Dächer von Sporthalle und Umkleidebereich, Entfernung der Glasbausteine in der Halle, Erneuerung der Fenster und Lichtkuppeln, Überarbeitung der Heizungstechnik) Holzhalle (Vermögensplan): Erneuerung von Hallenboden und Hallendecke einschließlich Beleuchtung und Einbau einer Deckenheizung FFG (Erfolgsplan): Brandschutzmaßnahmen im Gebäude Blendschutz/Verdunkelung Bodenbelag Musikräume und Schulleitung Grundschule Asemissen (Erfolgsplan): Erneuerung der Fußböden in den Klassenräumen: Trakt D, A 3 Grundschule Nord (Erfolgsplan): Einbau zusätzlicher Fluchttüren und Wege nach außen 80.000 € 50.000 € 310.000 € 160.000 € 60.000 € 10.000 € 10.000 € 15.000 € 22.000 € Soweit für Investitions- oder Instandsetzungsmaßnahmen keine Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ tatsächlich abgerufen werden, können diese Maßnahmen ggf. Mittel aus der Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zugeordnet werden. Beschlussvorschlag 2: Breitbandzugang und Digitalisierung an Schulen Im Kernhaushalt sind für 2018 Mittel vorgesehen, um die Grundlagen für die Nutzung von WLAN in den Grundschulen Asemissen und Nord zu ermöglichen. Weiterhin werden die Telekommunikationsverträge so umgestellt, dass ein Download von 50 MBit sichergestellt werden kann. Weitere Maßnahmen an allen drei Schulen erfolgen in Absprache mit den Schulen und in Abstimmung mit deren Digitalisierungs- bzw. Medienkonzepten. Das Lernen mit digitalen Medien soll nach Vorstellungen des Landes schrittweise in Lehrund Bildungspläne einfließen. Die notwendigen Medienkonzepte sollen für Grundschulen bis Schuljahresende 2018/2019 und für weiterführende Schulen bis Schuljahresende 2019/2020 vorliegen. Die vorberatenden Ausschüsse empfehlen dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat folgende Beschlussfassung vorzuschlagen. Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die Fortschreibung des Konzeptes über die Verwendung im Rahmen des Programmes „Gute Schule 2020“ für das Haushalts-/Wirtschaftsjahr 2018. Die Mittel im Rahmen von „Gute Schule 2020“ sind in den Plänen entsprechend einzuplanen und gegenüber der NRW.Bank zu beantragen. 2. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt den Sachstand zum Breitbandzugang und zur Digitalisierung an Schulen zur Kenntnis. Schemmel