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Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ im Ortsteil Greste im Bereich Ginsterweg / Milanweg -Beschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplans (Aufstellungsbeschluss) -Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a(3) BauGB i. V. m. § 3(1) BauGB auf Grundlage der vorgestellten Vorentwurfsplanung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
168 kB
Datum
25.01.2018
Erstellt
12.01.18, 12:27
Aktualisiert
12.01.18, 12:27
Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ im Ortsteil Greste im Bereich 
Ginsterweg / Milanweg

-Beschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplans (Aufstellungsbeschluss)
-Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß
§ 13a(3) BauGB i. V. m. § 3(1) BauGB auf Grundlage der vorgestellten Vorentwurfsplanung) Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ im Ortsteil Greste im Bereich 
Ginsterweg / Milanweg

-Beschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplans (Aufstellungsbeschluss)
-Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß
§ 13a(3) BauGB i. V. m. § 3(1) BauGB auf Grundlage der vorgestellten Vorentwurfsplanung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 4/2018 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 12. Januar 2018 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ im Ortsteil Greste im Bereich Ginsterweg / Milanweg -Beschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplans (Aufstellungsbeschluss) -Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a(3) BauGB i. V. m. § 3(1) BauGB auf Grundlage der vorgestellten Vorentwurfsplanung Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 25.01.2018 Bemerkungen Sachdarstellung: Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/07 „Ginsterweg“ unterstützt die Gemeinde den Erweiterungsbau des Senioren- und Pflegeheims in Greste. Die Umsetzung der geplanten Erweiterung ist vom geltenden Planungsrecht allerdings nicht gedeckt, so dass eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/07 auf einer knapp 0,2 ha großen Teilfläche erforderlich wird. Wesentliche Planungsziele liegen in der Sicherung und langfristigen Ausrichtung des Standorts des Alten- und Pflegeheims und seiner Wohn- und Pflegeangebote sowie in einer maßvollen, nachbarschaftsverträglichen Nachverdichtung im Siedlungsbestand. Die Planung unterstützt damit insbesondere die Belange älterer Menschen, die Sicherung vorhandener Arbeitsplätze sowie die Mobilisierung eines innerörtlichen Flächenpotenzials. Die Erweiterung des bereits vorgeprägten Standorts im geplanten Umfang wird von der Gemeinde daher für städtebaulich sinnvoll bewertet. Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seinen Sitzungen am 17.09.2015 (Vorlage Nr. 66/2015) sowie am 16.11.2017 (Vorlage Nr. 95/2017) vor diesem Hintergrund über die Einleitung des Planverfahrens und über das Bebauungskonzept beraten. Die Ergebnisse sind dem vorliegenden Vorentwurf zugrunde gelegt worden. Im Zuge der Änderungsplanung sind vor allem die Vorgaben zur Nutzungsart, zur überbaubaren Grundstücksfläche und zu den Nutzungsmaßen zu prüfen und zu überarbeiten. Die Art der baulichen Nutzung wird analog des Altplans nunmehr für den gesamten Änderungsbereich aufgenommen, das Plangebiet wird demzufolge insgesamt als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen. Das Senioren- und Pflegeheim ist hier als Anlage für soziale und/oder gesundheitliche Zwecke allgemein zulässig. Die zentralen Regelungen zu Nutzungsmaßen, zu überbaubaren Flächen und zur Bauweise werden in Anlehnung an das konkrete Vorhaben sowie unter Berücksichtigung der örtlichen Rahmenbedingungen und Nachbarschaften entwickelt. Die Regelungen greifen im östlichen Teilbereich mit weiterhin bestehendem Altbau die Vorgaben des Ursprungsplans auf und setzen diese weitgehend auch im westlichen Teilbereich für den Ergänzungsbau -2- fort. Entsprechend der politischen Diskussionen werden hier darüber hinaus vorhabenorientiert zwei bzw. drei Vollgeschosse vorgegeben. Umgesetzt werden soll ein Flachdach mit einem ergänzenden Dachaufbau im Sinne eines Staffelgeschosses. Der geplante umlaufende Rücksprung der dritten Geschossebene wird in den Festsetzungen entsprechend berücksichtigt. Somit kann sichergestellt werden, dass der hinzutretende Baukörper besonders aus der Straßenperspektive weniger dominant wirkt und sich besser in den Bestand einfügen kann. Zur Bestandsbebauung im Westen sind die Baugrenzen so gewählt, dass der Ergänzungsbau mindestens 6 m Abstand zur Grundstücksgrenze einhält. Ein dem örtlichen Rahmen angemessener Entwicklungsspielraum wird gewährleistet. Aufgrund der Rahmenbedingungen im Umfeld sowie der Anordnung und Begrenzung der zusätzlichen Baumöglichkeiten ist die Änderungsplanung insgesamt städtebaulich und nachbarschaftlich vertretbar. Die Planung dient der Innenentwicklung und Nachverdichtung im Siedlungszusammenhang. Die Voraussetzungen für die Durchführung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB liegen insgesamt vor. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2(4) BauGB und die Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB kann bei der Anwendung des § 13a BauGB verzichtet werden. Gleiches gilt für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3(1) BauGB. In einem solchen Fall ist der Öffentlichkeit dann die Möglichkeit zur Unterrichtung und Äußerung einzuräumen. Diese frühzeitige Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/07 soll nun auf Grundlage der vorgestellten Vorentwurfsplanung durchgeführt werden. Beschlussvorschlag: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, den Bebauungsplan Nr. 04/07 „Ginsterweg“ im Ortsteil Greste zu ändern (2. Änderung). Der Geltungsbereich der 2. Änderung ist aus der Anlage ersichtlich. Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/07 soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a(3) BauGB i. V. m. § 3(1) BauGB auf Grundlage der vorgestellten Vorentwurfsplanung durchzuführen. Schemmel Anlage: Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/07 „Ginsterweg“ (Plankarte, Begründung)