Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
763 kB
Datum
25.01.2018
Erstellt
12.01.18, 12:27
Aktualisiert
12.01.18, 12:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
3/2018
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
Fachbereich:
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt: Frau Knipping
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Telefon:
05208/991-278
Datum:
12. Januar 2018
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/01 „Asemissen-West“
im Ortsteil Asemissen im Bereich der Wendeanlage der Straße Am Meierhof / Im Rewwesiek
hier:
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
25.01.2018
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Eine Bereisung der Spielplätze im Gemeindegebiet durch den Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung
und Sport (AfGSGS) im Mai 2012 stellt den Beginn einer Grundsatzdiskussion bzgl. der Spielplatzsituation in der
Gemeinde dar. In den damit verbundenen Gesprächen mit der Verwaltung und der thematischen Erörterung in
verschiedenen Fachausschüssen (zuletzt am 22.2.2017 im AfGSGS) wurde u.a. der Zustand, die Einsehbarkeit und
die Ausstattungsqualität, auch altersbezogen, sowie der weitere Nutzungsbedarf von Spielplätzen in der Gemeinde
Leopoldshöhe bewertet.
Im Rahmen der verwaltungsseitigen Überprüfung der Erforderlichkeit von Spielplätzen ist festgestellt worden, dass der
im B-Plan Nr. 01/01 vorgesehene Spielplatz an der Wendeanlage in der Straße Am Meierhof nicht umgesetzt wurde
und stattdessen als Rasenfläche mit vereinzeltem Bewuchs in der Örtlichkeit wahrzunehmen ist.
Abb. 1 Übersicht
Abb. 2 Luftbild Bestand
-2Mit den vorgelegten Unterlagen empfiehlt nunmehr die Verwaltung, analog zu den Änderungsplanungen zu den bisher
erörterten Spielplätzen und in diesem Zusammenhang mit der Politik geführten Diskussion bzgl. der Erforderlichkeit von
Umwandlungen von Spielplätzen, den nicht hergestellten Spielplatz auf einer öffentlichen Freifläche in eine
Wohnbaufläche umzuwandeln. Somit wird mit dieser Planung kein Rückbau eines Spielplatzes vorbereitet, sondern
eine Umwandlung einer öffentlichen Freifläche angestrebt. Eine Beibehaltung oder gar Realisierung des Spielplatzes
wird nach der Beurteilung des Quartiers als nicht erforderlich angesehen. Begründet wird dies damit, dass das
Wohnquartier zwischen Bahnlinie, Hauptstraße und Asemisser Allee durch den Spielplatz in der Grünstraße versorgt
ist. Diese Aussage erfolgt u.a. vor dem Hintergrund, dass zwischen dem bestehendem Spielplatz Grünstraße und dem
bauplanungsrechtlich vorgesehenen Spielplatz Am Meierhof eine Fußwegentfernung von ca. 210 m besteht und sie
zusammen im Einzugsradius von 400 m des Spielplatzes Grünstraße liegen.
Abb. 3: Entfernung zu Fuß
Abb. 4: rechtskräftiger B-Plan
Der bauplanungsrechtlich vorgesehene Spielplatz Am Meierhof ist deswegen für die Versorgung des Sozialraumes
„Asemissen-West“ nicht mehr erforderlich, weshalb die Festsetzung eines Spielplatzes aufgegeben werden sollte, um
diese zukünftig als Wohnbauland zu nutzen.
Hierzu ist die planungsrechtliche Voraussetzung durch die Änderung des Bebauungsplanes zu schaffen.
Mit Aufstellung des Bebauungsplanes soll eine sinnvolle Nachverdichtung im Sinne einer Innenentwicklung zugunsten
einer wohnbaulichen Nutzung erfolgen und das verträgliche Einfügen in die umgebende Nachbarbebauung
sichergestellt werden. Mit der Änderungsplanung ist beabsichtigt, die Realisierung eines Einfamilienhauses mit max.
2 Wohnungen zu ermöglichen. Die Festsetzungen für das Wohngebäude werden dem Ursprungsplan (u.a. bis zu 2
Vollgeschossen) entnommen. Details sind der Anlage Begründung zu entnehmen. Es ergeht folgende
Beschlussvorschlag:
1
Der Bebauungsplan Nr. 01/01 „Asemissen-West“ ist als 7. Änderung gemäß
§ 1 (3), (6) BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Der Geltungsbereich ist der Anlage Planzeichnung zu
entnehmen.
2.
Die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/01 „Asemissen-West“ soll als beschleunigtes Verfahren gemäß
§ 13a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) durchgeführt werden.
3. Der Entwurf für die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/01 „Asemisen-West“ wird beschlossen.
4.
Der Aufstellungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung sind gemäß
§ 2 (1) BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß
§ 13a BauGB darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgt, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke
sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und bis wann Äußerungen hierzu
möglich sind.
-35. Die Beteiligung der Behörden zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/01 „Asemissen-West“ erfolgt
gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 (2)
BauGB.
Schemmel
Anlagen:
Planzeichnung mit Geltungsbereich, Textlichen Festsetzungen und Begründung