Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzfläche / Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil Bechterdissen. 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren -Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB -Satzungsempfehlung an den Rat über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzfläche / Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil Bechterdissen -Empfehlung zur Fassung des Feststellungsbeschlusses an den Rat über die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
221 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
12.01.18, 12:27
Aktualisiert
12.01.18, 12:27
Beschlussvorlage (Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzfläche / Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil Bechterdissen.

23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

-Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

-Satzungsempfehlung an den Rat über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzfläche / Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil Bechterdissen

-Empfehlung zur Fassung des Feststellungsbeschlusses an den Rat über die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren) Beschlussvorlage (Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzfläche / Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil Bechterdissen.

23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

-Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

-Satzungsempfehlung an den Rat über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzfläche / Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil Bechterdissen

-Empfehlung zur Fassung des Feststellungsbeschlusses an den Rat über die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren) Beschlussvorlage (Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzfläche / Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil Bechterdissen.

23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

-Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

-Satzungsempfehlung an den Rat über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzfläche / Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil Bechterdissen

-Empfehlung zur Fassung des Feststellungsbeschlusses an den Rat über die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren) Beschlussvorlage (Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzfläche / Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil Bechterdissen.

23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

-Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

-Satzungsempfehlung an den Rat über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzfläche / Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil Bechterdissen

-Empfehlung zur Fassung des Feststellungsbeschlusses an den Rat über die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren) Beschlussvorlage (Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzfläche / Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil Bechterdissen.

23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

-Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

-Satzungsempfehlung an den Rat über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzfläche / Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil Bechterdissen

-Empfehlung zur Fassung des Feststellungsbeschlusses an den Rat über die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren) Beschlussvorlage (Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzfläche / Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil Bechterdissen.

23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

-Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

-Satzungsempfehlung an den Rat über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzfläche / Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil Bechterdissen

-Empfehlung zur Fassung des Feststellungsbeschlusses an den Rat über die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren)

öffnen download melden Dateigröße: 221 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 7/2018 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 12. Januar 2018 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzfläche / Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil Bechterdissen. 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren -Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB -Satzungsempfehlung an den Rat über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzfläche / Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil Bechterdissen -Empfehlung zur Fassung des Feststellungsbeschlusses an den Rat über die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Rat Termin 25.01.2018 Bemerkungen 22.02.2018 Sachdarstellung: Mit Schreiben vom Oktober 2016 hat die Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V. als Vorhabenträger die Einleitung des Satzungsverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung einer baulichen Anlage für betreutes Wohnen und Tagespflege gem. § 12 BauGB beantragt. Die Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V. hatte in der Sache bereits mit Schreiben vom 17.01.2011 einen Antrag gestellt. Dieser ist in den Sitzungen des Hochbau- und Planungsausschusses vom 19.05.2011, 21.07.2011 und 24.11.2011 beraten und aufgrund einer mit Schreiben vom 11.10.2011 seitens der Bezirksregierung Detmold negativ beschiedenen landesplanerischen Anfrage nicht weiterverfolgt worden. Weitere Gespräche mit der Bezirksplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Detmold in der Sache führten zu dem Ergebnis, dass die Anpassung der beabsichtigten Planung an die Ziele der -2- Raumordnung und Landesplanung durch die Bezirksregierung Detmold in Aussicht gestellt wird, wenn für die Planung im Flächennutzungsplan die Darstellung einer „Fläche für den Gemeinbedarf“ erfolgt und im Flächennutzungsplan die Darstellung von „Fläche für den Gemeinbedarf“ im Bereich „Bobes Feld“ zurückgenommen wird. Dieses Vorgehen ist in den Sitzungen des Hochbau- und Planungsausschusses am 15.11.2012 und des Rates am 13.12.2012 mehrheitlich beschlossen worden, unter der Maßgabe, dass  das geplante Gebäude an den bestehenden Ortsrand festzulegen ist und  am westlichen Rand des Plangebietes eine entsprechende Bepflanzung zum Landschaftsraum vorzusehen ist. Die auf dieser Grundlage erneut gestellte landesplanerische Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) ist von der Bezirksregierung Detmold mit Schreiben vom 16.04.2014 positiv beschieden worden. Der Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes „Im Schmeltebruch“ ist dahingehend unter Berücksichtigung der aktuellen Vorhabenplanung im Sinne der Beantragung auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB neu gestellt worden und in der Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 10.11.2016 angenommen worden. In der selbigen Sitzung wurde der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ sowie für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. In der Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 27.04.2017 wurde über die eingegangenen Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB beraten und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ sowie die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes als Entwurf beschlossen. In der selbigen Sitzung wurde der Beschluss zur Durchführung der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ sowie für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Im Rahmen der Trägerbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB ging eine Stellungnahme des Kreises Lippe / Untere Naturschutzbehörde ein, in der die Aufhebung des Landschaftsschutzes für den Vorhabenbereich nicht in Aussicht gestellt wurde. Infolge der abgegebenen Stellungnahme wurde ein Abstimmungstermin mit dem Kreis Lippe und der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt, woraus resultierte, dass einerseits in der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes anstatt der zuvor vorgesehenen Darstellung von „Grünflächen“ im Teilbereich B „Bobes Feld“ nun die Darstellung von „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ ausgewiesen werden soll. Andererseits sind im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ anstatt der zuvor vorgesehenen Festsetzung von „Grünflächen“ im Anschluss an das eigentliche Bauvorhaben nun „Flächen für die Landwirtschaft“ vorzusehen. Hintergrund der Änderungen ist, dass hierdurch planunsgrechtlich keine siedlungsstrukturelle Nutzungen (Grünflächen) vorbereitet und somit dem Landschaftsschutz entsprochen werden kann. Planungsinhalte Mit der Planung soll im Ortsteil Bechterdissen ein Seniorenwohnheim der Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V. inklusive Tagespflege realisiert werden. Anlass für die Planung ist der Hohe Bedarf an Betreuungs- und Pflegeplätzen aufgrund der demografischen Entwicklung hinsichtlich einer stark zunehmenden Zahl älterer und pflegebedürftiger Gemeindemitglieder sowie auch in der allgemeinen Bevölkerung in Bechterdissen. Das Nutzungskonzept des geplanten Projektes sieht sowohl betreutes Wohnen als auch eine ambulante Tagespflege vor. Dabei soll das betreute Wohnen nicht nur für Gemeindemitglieder, sondern auch allgemein für Leopoldshöher Bürger angeboten werden. -3- Der Standort befindet sich im Norden des Ortsteils Bechterdissen am Übergang zur freien Landschaft und umfasst eine als Bolzplatz genutzte Grünfläche sowie landwirtschaftliche Flächen. Es werden derzeit keine Möglichkeiten gesehen, andere Flächen im südlichen Gemeindegebiet für das geplante Bauprojekt der Mennonitengemeinde Bechterdissen in Anspruch zu nehmen. Die bauliche Inanspruchnahme einer Fläche im Übergang zum Freiraum ist im vorgesehenen geringfügigen Umfang unumgänglich. Der gewählte Standort stellt sich für das Vorhaben als besonders geeignet dar. Viele Mitglieder der Mennonitengemeinde haben in den 50er bis 70er Jahren in den Ortsteilen Bechterdissen, Greste oder Asemissen eigene Häuser gebaut und leben somit im näheren Umfeld. Das Gemeindezentrum mit dem Kirchengebäude, das Gemeindehaus sowie das bereits bestehende Seniorenwohnheim „Am Schmeltebruch“ bieten bereits eine bestehende Struktur in den Bereichen Veranstaltungen, Organisation und Verwaltung. Zudem können im Bereich der ambulanten Pflege Synergien aufgrund der vorhandenen Diakoniestation in Bechterdissen genutzt werden. Die Schaffung des notwendigen Bauplanungsrechtes für die Projekt- und Vorhabenplanung soll durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 30 BauGB, hier im Sinne eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB erfolgen. Die Vorteile eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegen in den genau auf das Vorhaben abgestimmten Festsetzungsmöglichkeiten. Kommt der Vorhabenträger seinen im Durchführungsvertrag geregelten Verpflichtungen nicht nach, kann der Bebauungsplan ohne weitere Ansprüche gegen die Stadt wieder aufgehoben werden. Inhalt des Bebauungsplanes soll die ausschließliche Zulässigkeit des Seniorenwohnheims im Sinne des betreuten Wohnens sowie ambulanter Tagespflege mit den entsprechenden baulichen Anlagen und zugehörigen Räumlichkeiten sein. Hierfür soll die Festsetzung eines „Gebietes für betreutes Wohnen und einer Tagespflege“ erfolgen. Mit dem Vorhaben sollen 44 Wohneinheiten, drei Gemeinschafts- sowie ein Mehrzweckbereich entstehen, die in einem sich zum Landschaftsraum hin öffnenden Baukörper untergebracht sind. Das Gebäude soll in Ost-West-Ausrichtung entlang der bisherigen Siedlungskante ausgerichtet werden. Von einem zentral gelegenen Hauptgebäude mit quadratischem Grundriss gehen zwei Lförmige Gebäudeteile ab, die sich nach Norden hin öffnen. Insgesamt soll der Baukörper mit einer Länge von rd. 78 m sowie eine maximale Breite von rd. 30 m errichtet werden. Das Gebäude wird mit zwei Fassadengeschossen und einem leicht geneigten Walmdach (10° Dachneigung) ausgebildet. Dabei soll eine Gliederung der Höhen in Bezug auf die unterschiedlichen Gebäudeteile erfolgen. Der zentrale Gebäudeteil ist mit einer maximalen Gebäudehöhe von rd. 11,50 m vorgesehen sowie die östlich und westlich angegliederten Gebäudeteile mit einer maximalen Höhe von jeweils rd. 9,50 m. Die Gebäude sollen mit einer hellen Putzfassade und einer grauen Dacheindeckung errichtet werden. Nordwestlich des Hauptgebäudes ist zusätzlich ein Geräteschuppen vorgesehen. Die Erschließung des Vorhabens erfolgt nördlich des Hauptgebäudes über die östlich gelegene Straße Im Schmeltebruch. Entlang der Zuwegung sind insgesamt 30 Stellplätze vorgesehen, wovon zwei als Behindertenstellplätze angelegt werden. Nördlich an die Erschließungsstraße angrenzend ist eine großzügige Freifläche vorgesehen, die bereits heute zu Freizeitzwecken der Mennonitengemeinde genutzt wird. Grundgedanke ist, diese als Begegnungsraum für unterschiedliche Aktivitäten für Jung und Alt (generationenübergreifend) zu nutzen. Neben Treffen für Kinder in den Gruppen der „Bibelentdecker“, Jungschar und Jugend für Spiel- und Bastelaktionen sollen auch sportliche Aktivitäten stattfinden können. Hierzu gehört auch das bisher im Plangebiet stattfindende Fußballspiel, welches weiterhin als Freizeitangebot und nicht vereinsgebunden in diesem Bereich erfolgen soll. Bei den Angeboten für Bewegung und Begegnung ist eine Vielfalt für alle Altersstufen im Bereich des Gemeindelebens vorgesehen und soll auch Kindern aus der angrenzenden Siedlung zum Spiel dienen. Hierbei ist hervorzuheben, dass keine dauerhafte Sportanlage mit fest installierten Toren oder gar Lichtanlagen oder sonstigen dauerhaft installierten Anlagen errichtet werden soll, womit die Nutzung der geplanten Freifläche nicht den Zielen des Landschaftsplanes entgegensteht. -4- Auch wenn das oben beschriebene Nutzungskonzept den Zielen der Landschaftsplanung und den Festsetzungen des Landschaftsschutzgebietes nicht entgegensteht, soll mit der Aufstellung des Bebauungsplanes keine siedlungsstrukturelle Nutzung im Sinne einer privat genutzten Grünfläche im Landschaftsschutzgebiet etabliert werden. Nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde würde hierdurch die Gefahr dauerhafter baulicher Installationen (z.B. Spielgeräte o.ä.) gesehen werden, sodass der Bereich nun als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt werden soll. Hierdurch wird die Nutzbarkeit der Fläche in dem oben beschriebenen Umfang nicht eingeschränkt und zudem dem Landschaftsschutz entsprochen. Im Westen und Norden soll zudem zur Eingrünung des Vorhabens sowie zur Kompensation der Eingriffsfolgen ein rd. 15 m breiter Streifen mit Baumpflanzungen versehen werden. Der beantragte Planungsinhalt entspricht den planerischen Zielvorstellungen der Gemeinde Leopodshöhe. Mit der Durchführung / Umsetzung der Planung wird ein für die Gemeinde wichtiger Beitrag im Bereich der Wohnversorgung älterer Menschen geleistet. Bauleitplanverfahren Das Planverfahren wird als sog. Vollverfahren durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 10.11.2016 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB erfolgte im Zeitraum vom 01.12.2016 bis einschließlich 13.01.2017. Die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB wurde in der Zeit vom 07.06. bis einschließlich 07.07.2017 durchgeführt. Parallel zu diesem Beteiligungsverfahren wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 06.07.2017 beteiligt. Während der Beteiligungen gingen Stellungnahmen seitens der Bevölkerung ein (Anlage 6 und 11 dieser Vorlage), die jedoch zu keiner Änderung der Planung führten. Infolge einer Stellungnahme des Kreises, in der der Planung widersprochen und somit die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet nicht in Aussicht gestellt wurde, wurde ein Abstimmungstermin mit dem Kreis Lippe und der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt. Dieser hatte zum Ergebnis, dass einerseits in der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes anstatt der zuvor vorgesehenen Darstellung von „Grünflächen“ im Teilbereich B „Bobes Feld“ nun die Darstellung von „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ ausgewiesen werden soll. Andererseits sind im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ anstatt der zuvor vorgesehenen Festsetzung von „Grünflächen“ im Anschluss an das eigentliche Bauvorhaben nun „Flächen für die Landwirtschaft“ vorzusehen. Mit der geänderten Darstellungen im Flächennutzungsplan und Festsetzungen im Bebauungsplan ergeben sich sowohl hinsichtlich der Ausnutzbarkeit der betroffenen Flächen für die Eigentümer (Mennonitengemeinde / Gemeinde) als auch hinsichtlich der daraus resultierenden Auswirkungen keine weitergehenden Betroffenheiten gegenüber der bisher vorgesehenen Darstellung, wodurch sich hieraus auch nicht die Erforderlichkeit einer erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB ergab. Auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen soll der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ sowie der Feststellungsbeschluss zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst werden. Dem Entwicklungsgebot des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 (2) BauGB kann entsprochen werden, da der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB geändert wird (23. Änderung). Hierbei soll die Darstellung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Flächen für den Gemeinbedarf" geändert werden (Teilbereich A). Gleichzeitig soll im Bereich „Bobes Feld“ die Darstellung von „Flächen für den Gemeinbedarf" in „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ geändert werden (Teilbereich B). -5- Finanzielle Auswirkungen Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen sind nicht gegeben. Die Initiative / der Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes geht von einem Antragsteller aus. Dieser hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten vollständig zu tragen. Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes werden durch ein vom Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht. Beschlussvorschlag: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe die in der Anlage 6 und 12 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ sowie zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe die in der Anlage 7 und 13 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ sowie zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen. 3. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe den vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ mit der Begründung als Satzung zu beschließen. 4. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung den abschließenden Feststellungsbeschluss zu fassen. Schemmel -6- Anlagen Anlage 1 Abgrenzung Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ (ohne Maßstab) Anlage 2 Vorhaben-und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ (ohne Maßstab) Anlage 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ (ohne Maßstab) Anlage 4 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ (ist ausschließlich im Ratsinformationssystem eingestellt) Anlage 5 Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ (Höke Landschaftsarchitekten, Bielefeld, Dezember 2017) (ist ausschließlich im Ratsinformationssystem eingestellt) Anlage 6 Vorschläge zur Abwägung der Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (ist ausschließlich im Ratsinformationssystem eingestellt) Anlage 7 Vorschläge zur Abwägung der Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ aus der Beteiligung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (ist ausschließlich im Ratsinformationssystem eingestellt) Anlage 8 Abgrenzung Geltungsbereich der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (ohne Maßstab) Anlage 9 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (ohne Maßstab) Anlage 10 Begründung zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (ist ausschließlich im Ratsinformationssystem eingestellt) Anlage 11 Umweltbericht zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (Höke Landschaftsarchitekten, Bielefeld, Oktober 2017) (ist ausschließlich im Ratsinformationssystem eingestellt) Anlage 12 Vorschläge zur Abwägung der Stellungnahmen zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (ist ausschließlich im Ratsinformationssystem eingestellt) Anlage 13 Vorschläge zur Abwägung der Stellungnahmen zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes aus der Beteiligung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (ist ausschließlich im Ratsinformationssystem eingestellt) Anlage 14 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Höke Landschaftsarchitekten, Bielefeld, Dezember 2017) (ist ausschließlich im Ratsinformationssystem eingestellt)