Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
221 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
12.01.18, 12:27
Aktualisiert
12.01.18, 12:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
7/2018
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
12. Januar 2018
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und
Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzfläche / Grünfläche an
der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil Bechterdissen.
23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
-Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der
Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
-Satzungsempfehlung an den Rat über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich der
landwirtschaftlichen Nutzfläche / Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil
Bechterdissen
-Empfehlung zur Fassung des Feststellungsbeschlusses an den Rat über die 23. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Rat
Termin
25.01.2018
Bemerkungen
22.02.2018
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom Oktober 2016 hat die Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V. als
Vorhabenträger die Einleitung des Satzungsverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes für die Errichtung einer baulichen Anlage für betreutes Wohnen und Tagespflege
gem. § 12 BauGB beantragt.
Die Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V. hatte in der Sache bereits mit Schreiben vom
17.01.2011 einen Antrag gestellt. Dieser ist in den Sitzungen des Hochbau- und
Planungsausschusses vom 19.05.2011, 21.07.2011 und 24.11.2011 beraten und aufgrund einer
mit Schreiben vom 11.10.2011 seitens der Bezirksregierung Detmold negativ beschiedenen
landesplanerischen Anfrage nicht weiterverfolgt worden.
Weitere Gespräche mit der Bezirksplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Detmold in der
Sache führten zu dem Ergebnis, dass die Anpassung der beabsichtigten Planung an die Ziele der
-2-
Raumordnung und Landesplanung durch die Bezirksregierung Detmold in Aussicht gestellt wird,
wenn für die Planung im Flächennutzungsplan die Darstellung einer „Fläche für den Gemeinbedarf“
erfolgt und im Flächennutzungsplan die Darstellung von „Fläche für den Gemeinbedarf“ im Bereich
„Bobes Feld“ zurückgenommen wird.
Dieses Vorgehen ist in den Sitzungen des Hochbau- und Planungsausschusses am 15.11.2012
und des Rates am 13.12.2012 mehrheitlich beschlossen worden, unter der Maßgabe, dass
das geplante Gebäude an den bestehenden Ortsrand festzulegen ist und
am westlichen Rand des Plangebietes eine entsprechende Bepflanzung zum
Landschaftsraum vorzusehen ist.
Die auf dieser Grundlage erneut gestellte landesplanerische Anfrage nach § 34
Landesplanungsgesetz (LPlG) ist von der Bezirksregierung Detmold mit Schreiben vom
16.04.2014 positiv beschieden worden.
Der Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes „Im Schmeltebruch“ ist dahingehend unter
Berücksichtigung der aktuellen Vorhabenplanung im Sinne der Beantragung auf Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB neu gestellt worden und in der Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses vom 10.11.2016 angenommen worden. In der selbigen
Sitzung wurde der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und
Tagespflege Bechterdissen“ sowie für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
In der Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 27.04.2017 wurde über die
eingegangenen Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1)
BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB beraten und der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“
sowie die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes als Entwurf beschlossen. In der selbigen
Sitzung wurde der Beschluss zur Durchführung der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB für
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege
Bechterdissen“ sowie für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Im Rahmen der Trägerbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB ging eine Stellungnahme des Kreises Lippe /
Untere Naturschutzbehörde ein, in der die Aufhebung des Landschaftsschutzes für den
Vorhabenbereich nicht in Aussicht gestellt wurde. Infolge der abgegebenen Stellungnahme wurde
ein Abstimmungstermin mit dem Kreis Lippe und der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt,
woraus resultierte, dass einerseits in der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes anstatt der zuvor
vorgesehenen Darstellung von „Grünflächen“ im Teilbereich B „Bobes Feld“ nun die Darstellung von
„Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“
ausgewiesen werden soll. Andererseits sind im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/001
„Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ anstatt der zuvor vorgesehenen Festsetzung
von „Grünflächen“ im Anschluss an das eigentliche Bauvorhaben nun „Flächen für die
Landwirtschaft“ vorzusehen. Hintergrund der Änderungen ist, dass hierdurch planunsgrechtlich
keine siedlungsstrukturelle Nutzungen (Grünflächen) vorbereitet und somit dem Landschaftsschutz
entsprochen werden kann.
Planungsinhalte
Mit der Planung soll im Ortsteil Bechterdissen ein Seniorenwohnheim der Mennonitengemeinde
Bechterdissen e.V. inklusive Tagespflege realisiert werden. Anlass für die Planung ist der Hohe
Bedarf an Betreuungs- und Pflegeplätzen aufgrund der demografischen Entwicklung hinsichtlich
einer stark zunehmenden Zahl älterer und pflegebedürftiger Gemeindemitglieder sowie auch in der
allgemeinen Bevölkerung in Bechterdissen. Das Nutzungskonzept des geplanten Projektes sieht
sowohl betreutes Wohnen als auch eine ambulante Tagespflege vor. Dabei soll das betreute
Wohnen nicht nur für Gemeindemitglieder, sondern auch allgemein für Leopoldshöher Bürger
angeboten werden.
-3-
Der Standort befindet sich im Norden des Ortsteils Bechterdissen am Übergang zur freien
Landschaft und umfasst eine als Bolzplatz genutzte Grünfläche sowie landwirtschaftliche Flächen.
Es werden derzeit keine Möglichkeiten gesehen, andere Flächen im südlichen Gemeindegebiet für
das geplante Bauprojekt der Mennonitengemeinde Bechterdissen in Anspruch zu nehmen. Die
bauliche Inanspruchnahme einer Fläche im Übergang zum Freiraum ist im vorgesehenen
geringfügigen Umfang unumgänglich.
Der gewählte Standort stellt sich für das Vorhaben als besonders geeignet dar. Viele Mitglieder der
Mennonitengemeinde haben in den 50er bis 70er Jahren in den Ortsteilen Bechterdissen, Greste
oder Asemissen eigene Häuser gebaut und leben somit im näheren Umfeld. Das
Gemeindezentrum mit dem Kirchengebäude, das Gemeindehaus sowie das bereits bestehende
Seniorenwohnheim „Am Schmeltebruch“ bieten bereits eine bestehende Struktur in den Bereichen
Veranstaltungen, Organisation und Verwaltung. Zudem können im Bereich der ambulanten Pflege
Synergien aufgrund der vorhandenen Diakoniestation in Bechterdissen genutzt werden.
Die Schaffung des notwendigen Bauplanungsrechtes für die Projekt- und Vorhabenplanung soll
durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 30 BauGB, hier im Sinne eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB erfolgen. Die Vorteile eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegen in den genau auf das Vorhaben abgestimmten
Festsetzungsmöglichkeiten. Kommt der Vorhabenträger seinen im Durchführungsvertrag
geregelten Verpflichtungen nicht nach, kann der Bebauungsplan ohne weitere Ansprüche gegen
die Stadt wieder aufgehoben werden.
Inhalt des Bebauungsplanes soll die ausschließliche Zulässigkeit des Seniorenwohnheims im
Sinne des betreuten Wohnens sowie ambulanter Tagespflege mit den entsprechenden baulichen
Anlagen und zugehörigen Räumlichkeiten sein. Hierfür soll die Festsetzung eines „Gebietes für
betreutes Wohnen und einer Tagespflege“ erfolgen.
Mit dem Vorhaben sollen 44 Wohneinheiten, drei Gemeinschafts- sowie ein Mehrzweckbereich
entstehen, die in einem sich zum Landschaftsraum hin öffnenden Baukörper untergebracht sind.
Das Gebäude soll in Ost-West-Ausrichtung entlang der bisherigen Siedlungskante ausgerichtet
werden. Von einem zentral gelegenen Hauptgebäude mit quadratischem Grundriss gehen zwei Lförmige Gebäudeteile ab, die sich nach Norden hin öffnen. Insgesamt soll der Baukörper mit einer
Länge von rd. 78 m sowie eine maximale Breite von rd. 30 m errichtet werden.
Das Gebäude wird mit zwei Fassadengeschossen und einem leicht geneigten Walmdach (10°
Dachneigung) ausgebildet. Dabei soll eine Gliederung der Höhen in Bezug auf die
unterschiedlichen Gebäudeteile erfolgen. Der zentrale Gebäudeteil ist mit einer maximalen
Gebäudehöhe von rd. 11,50 m vorgesehen sowie die östlich und westlich angegliederten
Gebäudeteile mit einer maximalen Höhe von jeweils rd. 9,50 m. Die Gebäude sollen mit einer
hellen Putzfassade und einer grauen Dacheindeckung errichtet werden. Nordwestlich des
Hauptgebäudes ist zusätzlich ein Geräteschuppen vorgesehen.
Die Erschließung des Vorhabens erfolgt nördlich des Hauptgebäudes über die östlich gelegene
Straße Im Schmeltebruch. Entlang der Zuwegung sind insgesamt 30 Stellplätze vorgesehen,
wovon zwei als Behindertenstellplätze angelegt werden. Nördlich an die Erschließungsstraße
angrenzend ist eine großzügige Freifläche vorgesehen, die bereits heute zu Freizeitzwecken der
Mennonitengemeinde genutzt wird. Grundgedanke ist, diese als Begegnungsraum für
unterschiedliche Aktivitäten für Jung und Alt (generationenübergreifend) zu nutzen. Neben Treffen
für Kinder in den Gruppen der „Bibelentdecker“, Jungschar und Jugend für Spiel- und
Bastelaktionen sollen auch sportliche Aktivitäten stattfinden können. Hierzu gehört auch das bisher
im Plangebiet stattfindende Fußballspiel, welches weiterhin als Freizeitangebot und nicht
vereinsgebunden in diesem Bereich erfolgen soll. Bei den Angeboten für Bewegung und
Begegnung ist eine Vielfalt für alle Altersstufen im Bereich des Gemeindelebens vorgesehen und
soll auch Kindern aus der angrenzenden Siedlung zum Spiel dienen. Hierbei ist hervorzuheben,
dass keine dauerhafte Sportanlage mit fest installierten Toren oder gar Lichtanlagen oder
sonstigen dauerhaft installierten Anlagen errichtet werden soll, womit die Nutzung der geplanten
Freifläche nicht den Zielen des Landschaftsplanes entgegensteht.
-4-
Auch wenn das oben beschriebene Nutzungskonzept den Zielen der Landschaftsplanung und den
Festsetzungen des Landschaftsschutzgebietes nicht entgegensteht, soll mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes keine siedlungsstrukturelle Nutzung im Sinne einer privat genutzten Grünfläche
im Landschaftsschutzgebiet etabliert werden. Nach Abstimmung mit der Unteren
Naturschutzbehörde würde hierdurch die Gefahr dauerhafter baulicher Installationen (z.B.
Spielgeräte o.ä.) gesehen werden, sodass der Bereich nun als Fläche für die Landwirtschaft
festgesetzt werden soll. Hierdurch wird die Nutzbarkeit der Fläche in dem oben beschriebenen
Umfang nicht eingeschränkt und zudem dem Landschaftsschutz entsprochen.
Im Westen und Norden soll zudem zur Eingrünung des Vorhabens sowie zur Kompensation der
Eingriffsfolgen ein rd. 15 m breiter Streifen mit Baumpflanzungen versehen werden.
Der beantragte Planungsinhalt entspricht den planerischen Zielvorstellungen der Gemeinde
Leopodshöhe. Mit der Durchführung / Umsetzung der Planung wird ein für die Gemeinde wichtiger
Beitrag im Bereich der Wohnversorgung älterer Menschen geleistet.
Bauleitplanverfahren
Das Planverfahren wird als sog. Vollverfahren durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses vom
10.11.2016 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB erfolgte im Zeitraum vom
01.12.2016 bis einschließlich 13.01.2017.
Die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB wurde in der Zeit vom 07.06. bis einschließlich 07.07.2017
durchgeführt. Parallel zu diesem Beteiligungsverfahren wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 06.07.2017 beteiligt. Während der
Beteiligungen gingen Stellungnahmen seitens der Bevölkerung ein (Anlage 6 und 11 dieser
Vorlage), die jedoch zu keiner Änderung der Planung führten.
Infolge einer Stellungnahme des Kreises, in der der Planung widersprochen und somit die
Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet nicht in Aussicht gestellt wurde, wurde ein
Abstimmungstermin mit dem Kreis Lippe und der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt. Dieser
hatte zum Ergebnis, dass einerseits in der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes anstatt der
zuvor vorgesehenen Darstellung von „Grünflächen“ im Teilbereich B „Bobes Feld“ nun die
Darstellung von „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft“ ausgewiesen werden soll. Andererseits sind im vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ anstatt der zuvor vorgesehenen
Festsetzung von „Grünflächen“ im Anschluss an das eigentliche Bauvorhaben nun „Flächen für die
Landwirtschaft“ vorzusehen. Mit der geänderten Darstellungen im Flächennutzungsplan und
Festsetzungen im Bebauungsplan ergeben sich sowohl hinsichtlich der Ausnutzbarkeit der
betroffenen Flächen für die Eigentümer (Mennonitengemeinde / Gemeinde) als auch hinsichtlich der
daraus resultierenden Auswirkungen keine weitergehenden Betroffenheiten gegenüber der bisher
vorgesehenen Darstellung, wodurch sich hieraus auch nicht die Erforderlichkeit einer erneuten
Offenlage gem. § 4a (3) BauGB ergab.
Auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen soll der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ sowie der
Feststellungsbeschluss zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst werden.
Dem Entwicklungsgebot des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan
gem. § 8 (2) BauGB kann entsprochen werden, da der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren
gem. § 8 (3) BauGB geändert wird (23. Änderung). Hierbei soll die Darstellung von „Flächen für die
Landwirtschaft“ in „Flächen für den Gemeinbedarf" geändert werden (Teilbereich A).
Gleichzeitig soll im Bereich „Bobes Feld“ die Darstellung von „Flächen für den Gemeinbedarf" in
„Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft“ geändert werden (Teilbereich B).
-5-
Finanzielle Auswirkungen
Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen
sind nicht gegeben.
Die Initiative / der Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes geht von einem Antragsteller aus.
Dieser hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten
vollständig zu tragen.
Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes werden durch ein vom
Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe die in der
Anlage 6 und 12 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit,
der Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ sowie zur 23.
Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.
2.
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe die in der
Anlage 7 und 13 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit,
der Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen
der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/001
„Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ sowie zur 23. Änderung des
Flächennutzungsplanes zu beschließen.
3.
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe den
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“
mit der Begründung als Satzung zu beschließen.
4.
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe für die 23.
Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung den abschließenden
Feststellungsbeschluss zu fassen.
Schemmel
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Anlagen
Anlage 1
Abgrenzung Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ (ohne Maßstab)
Anlage 2
Vorhaben-und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ (ohne Maßstab)
Anlage 3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und
Tagespflege Bechterdissen“ (ohne Maßstab)
Anlage 4
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes
Wohnen
und
Tagespflege
Bechterdissen“
(ist
ausschließlich
im
Ratsinformationssystem eingestellt)
Anlage 5
Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes
Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ (Höke Landschaftsarchitekten, Bielefeld,
Dezember 2017) (ist ausschließlich im Ratsinformationssystem eingestellt)
Anlage 6
Vorschläge zur Abwägung der Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“
aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (ist ausschließlich
im Ratsinformationssystem eingestellt)
Anlage 7
Vorschläge zur Abwägung der Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“
aus der Beteiligung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (ist ausschließlich im
Ratsinformationssystem eingestellt)
Anlage 8
Abgrenzung Geltungsbereich der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (ohne
Maßstab)
Anlage 9
23. Änderung des Flächennutzungsplanes (ohne Maßstab)
Anlage 10
Begründung zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (ist ausschließlich im
Ratsinformationssystem eingestellt)
Anlage 11
Umweltbericht zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (Höke
Landschaftsarchitekten, Bielefeld, Oktober 2017) (ist ausschließlich im
Ratsinformationssystem eingestellt)
Anlage 12
Vorschläge zur Abwägung der Stellungnahmen zur 23. Änderung des
Flächennutzungsplanes aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB (ist ausschließlich im Ratsinformationssystem eingestellt)
Anlage 13
Vorschläge zur Abwägung der Stellungnahmen zur 23. Änderung des
Flächennutzungsplanes aus der Beteiligung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (ist
ausschließlich im Ratsinformationssystem eingestellt)
Anlage 14
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Höke Landschaftsarchitekten, Bielefeld,
Dezember 2017) (ist ausschließlich im Ratsinformationssystem eingestellt)