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Beschlussvorlage (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ im Bereich nördlich der Schötmarschen Straße, westlich der Heinrichstraße im Ortsteil Leopoldshöhe -Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13 BauGB -Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
169 kB
Datum
25.01.2018
Erstellt
12.01.18, 12:27
Aktualisiert
12.01.18, 12:27
Beschlussvorlage (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ im Bereich nördlich der Schötmarschen Straße, westlich der Heinrichstraße im Ortsteil Leopoldshöhe

-Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
-Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB) Beschlussvorlage (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ im Bereich nördlich der Schötmarschen Straße, westlich der Heinrichstraße im Ortsteil Leopoldshöhe

-Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
-Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 6/2018 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 12. Januar 2018 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ im Bereich nördlich der Schötmarschen Straße, westlich der Heinrichstraße im Ortsteil Leopoldshöhe -Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13 BauGB -Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 25.01.2018 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Hochbau- und Planungsausschuss beriet in seinen Sitzungen im September (Drucksache 68/2017) und November des Jahres 2017 (Drucksache 97/2017) über das Bauvorhaben „Wohnpark Leopold“. In den Sitzungen wurden zwei Bebauungsalternativen vorgestellt. Der Ausschuss entschied sich in seiner Sitzung im November 2017 für die Variante einer Wohnbebauung mit Staffelgeschoss. Das Plankonzept schafft attraktiven Wohnraum und berücksichtigt die exponierte Lage. Diese Bebauungsvariante hat eine Traufhöhe von 9,5 m. Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt aber lediglich 7,5 m als maximale Traufhöhe fest. Zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele der Gemeinde (Bebauung des Plangebietes mit der „Variante Wohngebäude mit Staffelgeschoss“) ist eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ erforderlich. Der Ausschuss beschloss, dass eine Änderung des Bebauungsplanes (hier: Traufhöhe von 9,5 m statt 7,5 m) erfolgen soll. Entsprechend dieses Beschlusses hat die Verwaltung den Entwurf für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ erarbeitet. Planungsinhalte: Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ wird die Traufhöhe mit einer Höhe von 9,5 m festgesetzt. Eine Festsetzung zu Dachaufbauten für das Plangebiet wird konkretisiert. Der rechtskräftige Bebauungsplan lässt Dachaufbauten erst ab einer Dachneigung von 35 ° zu. Im Plangebiet ist bisher und zukünftig eine Dachneigung von maximal 25 ° zulässig. Die Aufnahme der Festsetzung, dass Dachaufbauten unzulässig sind, ist hier i.S. einer Klarstellung zu verstehen und keine „neue“ Festsetzung. Alle übrigen Festsetzungen (u.a. Art und Maß der Nutzung, Bauweise und Baugrenzen des rechtskräftigen Bebauungsplans) werden nicht geändert. -2- Bauleitplanverfahren: Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ wird als vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Grundzüge der Planung sind durch die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes nicht betroffen. Eine Umweltprüfung findet nicht statt. Im Verfahren erfolgt nur eine einmalige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Finanzielle Auswirkungen: Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen sind nicht gegeben. Beschlussvorschlag: 1. Der Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ ist als 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). 2. Der Entwurf für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ wird beschlossen. 3. Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ wird gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen. Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Die Beteiligung der Behörden zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB. Schemmel Anlagen Planzeichnung + textl. Festsetzungen Begründung