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Beschlussvorlage (Abwägung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
125 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
12.01.18, 12:27
Aktualisiert
12.01.18, 12:27
Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung)

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Inhalt der Datei

Anlage: Vorschläge zur Abwägung Vorschläge zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Nr. TÖB Stellungnahme Inhalt Stellungnahme Verwaltung Beschlussempfehlung 1 Kreis Lippe Gegen die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die Anregungen des Katasteramtes werden berücksichtigt. kein Beschluss erforderlich Aufgrund des im Schreiben des LWL-Archäologie beschriebenen Fundes besteht die Notwendigkeit, den bereits im Entwurf des Bebauungsplanes vorhandenen Hinweis zu ändern. Es wird folgender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen: In den Bebauungsplan wird der empfohlene Hinweis aufgenommen. 2 3 LWL-Archäologie Westnetz GmbH Das Katasteramt weist auf drei redaktionelle Punkte hin. (Datum der Katastergrundlage Bezeichnung des Plangebietes und der Flur) Gegen die Planung bestehen keine Bedenken. Aufgrund von Funden von Metallsondengängern auf der übrigen unbebauten Fläche des Baugebietes im Süden und Südosten besteht jetzt aber die Notwendigkeit, dass die Bebauung dieser genannten Fläche archäologisch begleitet werden muss. Frühzeitige Absprachen sind daher mit dem Lippischen Landesmuseum Detmold, Abteilung Bodenkmalpflege, Ameide 4, 32756 Detmold, Tel.: 05231 9925-0; Fax 05231 9925-25, zu treffen. keine Bedenken Aufgrund von Funden auf an das Plangebiet angrenzenden Flächen besteht die Notwendigkeit, dass die Bebauung der Fläche archäologisch begleitet werden muss. Frühzeitige Absprachen sind daher mit dem Lippischen Landesmuseum (Abteilung Bodendenkmalpflege, Ameide 4, 32756 Detmold, 05231 9925-0; Fax: 05231 9925-25) zu treffen. - kein Beschluss erforderlich 1 4 5 6 Deutsche Telekom Technik GmbH Westfalen Weser Netz GmbH Unitymedia NRW GmbH keine Belange betroffen - kein Beschluss erforderlich keine Belange betroffen - keine Einwände - kein Beschluss erforderlich kein Beschluss erforderlich Redaktionelle Änderungen zur Satzungsfassung Nr. Inhalt 1 Die Überschrift der Festsetzung 2 Stellungnahme Verwaltung Diese Änderung hat redaktionellen Charakter. „Unterer Bezugspunkt für die Trauf- Die Grundzüge der Planung sind nicht berührt. und Firsthöhe“ unter II.2 Maß der Eine erneute Auslegung nicht erforderlich. baulichen Nutzung wurde konkretisiert. Das Wort Gebäudehöhen entfällt. Die Festsetzung für Garagen, Carports und Stellplätze (II.4) wurde konkretisiert. Der Bezug zur Straßenbegrenzungslinie wurde gestrichen. Diese Änderung hat redaktionellen Charakter. Die Grundzüge der Planung sind nicht berührt. Eine erneute Auslegung nicht erforderlich. Beschlussempfehlung kein Beschluss erforderlich kein Beschluss erforderlich 2