Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
125 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
12.01.18, 12:27
Aktualisiert
12.01.18, 12:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage: Vorschläge zur Abwägung
Vorschläge zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen für die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Nr.
TÖB
Stellungnahme Inhalt
Stellungnahme Verwaltung
Beschlussempfehlung
1
Kreis Lippe
Gegen die beabsichtigte Änderung des
Bebauungsplanes bestehen keine
grundsätzlichen Bedenken.
Die Anregungen des Katasteramtes werden
berücksichtigt.
kein Beschluss erforderlich
Aufgrund des im Schreiben des LWL-Archäologie
beschriebenen Fundes besteht die Notwendigkeit,
den bereits im Entwurf des Bebauungsplanes
vorhandenen Hinweis zu ändern.
Es wird folgender Hinweis in den Bebauungsplan
aufgenommen:
In den Bebauungsplan
wird der empfohlene
Hinweis aufgenommen.
2
3
LWL-Archäologie
Westnetz GmbH
Das Katasteramt weist auf drei
redaktionelle Punkte hin.
(Datum der Katastergrundlage
Bezeichnung des Plangebietes und der
Flur)
Gegen die Planung bestehen keine
Bedenken.
Aufgrund von Funden von
Metallsondengängern auf der übrigen
unbebauten Fläche des Baugebietes im
Süden und Südosten besteht jetzt aber
die Notwendigkeit, dass die Bebauung
dieser genannten Fläche archäologisch
begleitet werden muss.
Frühzeitige Absprachen sind daher mit
dem Lippischen Landesmuseum
Detmold, Abteilung Bodenkmalpflege,
Ameide 4, 32756 Detmold, Tel.: 05231
9925-0; Fax 05231 9925-25, zu treffen.
keine Bedenken
Aufgrund von Funden auf an das Plangebiet
angrenzenden Flächen besteht die Notwendigkeit,
dass die Bebauung der Fläche archäologisch
begleitet werden muss.
Frühzeitige Absprachen sind daher mit dem
Lippischen Landesmuseum (Abteilung
Bodendenkmalpflege, Ameide 4, 32756 Detmold,
05231 9925-0; Fax: 05231 9925-25) zu treffen.
-
kein Beschluss erforderlich
1
4
5
6
Deutsche
Telekom Technik
GmbH
Westfalen Weser
Netz GmbH
Unitymedia NRW
GmbH
keine Belange betroffen
-
kein Beschluss erforderlich
keine Belange betroffen
-
keine Einwände
-
kein Beschluss
erforderlich
kein Beschluss
erforderlich
Redaktionelle Änderungen zur Satzungsfassung
Nr.
Inhalt
1
Die Überschrift der Festsetzung
2
Stellungnahme Verwaltung
Diese Änderung hat redaktionellen Charakter.
„Unterer Bezugspunkt für die Trauf- Die Grundzüge der Planung sind nicht berührt.
und Firsthöhe“ unter II.2 Maß der Eine erneute Auslegung nicht erforderlich.
baulichen
Nutzung
wurde
konkretisiert.
Das Wort Gebäudehöhen entfällt.
Die Festsetzung für Garagen, Carports
und Stellplätze (II.4) wurde
konkretisiert. Der Bezug zur
Straßenbegrenzungslinie wurde
gestrichen.
Diese Änderung hat redaktionellen Charakter.
Die Grundzüge der Planung sind nicht berührt.
Eine erneute Auslegung nicht erforderlich.
Beschlussempfehlung
kein Beschluss erforderlich
kein Beschluss erforderlich
2