Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
167 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
12.01.18, 12:27
Aktualisiert
12.01.18, 12:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
1/2018
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
12. Januar 2018
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ Im Bereich nördlich des Lärmschutzwalles
hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Rat
Termin
25.01.2018
Bemerkungen
22.02.2018
Sachdarstellung:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beriet in seiner Sitzung im September 2017 über ein Bauvorhaben der
Wohnbau Lemgo e.G. Die Bauherrin beabsichtigt, Mehrfamilienhäuser im Baugebiet „Am Gieselmannkreisel“
zu errichten. Der Ausschuss stimmte der Planungskonzeption zu. Zur Umsetzung des Projektes ist die
Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Die Verwaltung erarbeitete daraufhin den Entwurf für die
Änderung des Bebauungsplanes. Wesentlicher Inhalt der Planung ist die Erhöhung der Zahl der zulässigen
Vollgeschosse von 2 auf 3. Die Ausnutzung des Plangebietes für wohnungswirtschaftliche Zwecke wird so
optimiert.
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschloss in seiner Sitzung im November 2017 die Einleitung des
Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, auf Grundlage des erarbeiteten Entwurfes für die 1. Änderung des
Bebauungsplanes.
Die Verwaltung hat die Öffentlichkeitsbeteiligung und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Bis zum 28.12.2017 bestand einen Monat lang die Möglichkeit,
Äußerungen und Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
abzugeben.
Äußerungen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit für die vorliegende Planung
relevanten Inhalten liegen als Anlage bei.
Aus den eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich keine Änderungen der Planungskonzeption.
Das Planverfahren kann dem Rat zum Satzungsbeschluss empfohlen werden. Anschließend kann die 1.
Änderung des Bebauungsplanes durch die Verwaltung ausgefertigt und bekannt gemacht werden. Die
Bebauungsplanänderung wird dann rechtskräftig.
-2-
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe folgende
Beschlussfassung:
1.
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“
zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im
Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am
Gieselmannkreisel“.
2.
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am
Gieselmannkreisel“ mit Text und Begründung als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB.
Schemmel
Anlagen:
Planzeichnung
Begründung
Abwägung