Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
5,0 kB
Datum
25.01.2018
Erstellt
12.01.18, 12:27
Aktualisiert
12.01.18, 12:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3
Festsetzungen zur Dachform und Dachneigung
Dachform/Dachneigung
GD
20°
45°
Geneigtes Dach
Zulässige Dachneigung für die Hauptbaukörper
Abweichungen sind zulässig, wenn ökologische und/oder energiesparende
Dacheindeckungen (z.B. begrünte Dächer und Glasdächer zur Solarenergienutzung)
nachgewiesen werden können.
Für eingeschossige Anbauten, Garagen, überdachte PKW-Stellplätze und Nebenlagen
sind auch Flachdächer zulässig.