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Beschlussvorlage (12. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen im Bereich Schlangenstraße / Gartenstraße -Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13 BauGB -Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
184 kB
Datum
25.01.2018
Erstellt
12.01.18, 12:27
Aktualisiert
12.01.18, 12:27
Beschlussvorlage (12. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen im Bereich Schlangenstraße / Gartenstraße

-Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
-Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB) Beschlussvorlage (12. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen im Bereich Schlangenstraße / Gartenstraße

-Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
-Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB) Beschlussvorlage (12. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen im Bereich Schlangenstraße / Gartenstraße

-Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
-Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 2/2018 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 12. Januar 2018 12. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen im Bereich Schlangenstraße / Gartenstraße -Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13 BauGB -Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 25.01.2018 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Antragsteller beantragen eine Änderung des o.g. Bebauungsplanes, damit das im Bau befindliche Einfamilienhaus mit einem Walmdach anstelle eines bisher beantragten und zulässigen Satteldachs fertiggestellt werden kann. Für das Baugrundstück ist hinsichtlich der Dachform der Ursprungsbebauungsplan Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ anzuwenden. Dieser lässt in dem in Rede stehenden Bereich nur Satteldächer zu und schließt zusätzlich Walmdächer aus. In derselben Straße bzw. in direkter Nachbarschaft zum Baugrundstück sind allerdings aufgrund der 10. Änderung, welche geneigte Dächer (GD) von 20 – 45° zulässt, zwei Wohnhäuser mit Walmdach entstanden. Den Vorstellungen der Bauherrenschaft kann derzeit auf der Grundlage des gegenwärtig anzuwenden Baurechts nicht entsprochen werden. Auch eine Abweichung ist nicht anwendbar, da Walmdächer explizit ausgeschlossen worden sind. Um ein Walmdach realisieren zu können, ist der Bebauungsplan entsprechend zu ändern. Das Baugrundstück und die unmittelbaren Nachbargrundstücke stellen aufgrund der Straßenführung der Garten- und Schlangenstraße, dem Verlauf des Eselsbachs sowie den unbebauten Flächen nordöstlich der Schlangenstraße eine in sich geschlossene städtebauliche Situation in Bezug auf die Umgebungsbebauung dar. Zu den erwähnten Wohnhäusern mit Walmdächern besteht jedoch eine Verbindung, einerseits räumlich über dieselbe Erschließungsstraße (Schlangenstraße) sowie andererseits durch die bestehende Sichtbeziehung und das örtliche Straßenbild. -2- Die beabsichtigte Dachform und Dachneigung fügt sich daher städtebaulich in die vorhandene Situation ein. Zudem entspricht sie, mit Ausnahme der Dachform, den übrigen Vorgaben der rechtskräftigen 10. Änderung. Daher soll der Ursprungsplan für den Vorhabenbereich auf die Gestaltungsvorgaben der 10. Änderung hinsichtlich Dachform und Dachneigung angeglichen werden. Mit der Zulässigkeit von Walmdächern sind keine nachteiligen Wirkungen für benachbarte Grundstücke verbunden. Die zulässige Höhe der baulichen Anlagen / Gebäude bleibt unverändert. Für die Bestimmung von Art und Maß der baulichen Nutzung werden die Festsetzungen der rechtskräftigen 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ übernommen: Inhalt Festsetzungen Art der Nutzung Allgemeines Wohngebiet (WA) Bauweise Offen (o) GRZ / GFZ 0,4 / 0,8 Anzahl Vollgeschosse Zwei (II) Dachform Geneigtes Dach Dachneigung 20°-45° Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.11.2017 beschlossen, dem Antrag stattzugeben und die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes vorzubereiten. Mit den für die Zulässigkeit von Walmdächern getroffenen Festsetzungen erfolgt eine Orientierung an den bereits in angrenzenden Bereichen getroffenen Regelungen. Die Änderung der Dachform und Dachneigung berührt nicht die Grundzüge der städtebaulichen Planung. Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung sind von der Änderung nicht betroffen. Bauleitplanverfahren Das Änderungsverfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 (1) Ziffer 2 BauGB kann bei der Änderung des Bebauungsplanes von dem Regelverfahren zur Umweltprüfung abgesehen werden, da mit dem Inhalt der 12. vereinfachten Änderung der Umweltzustand des Änderungsbereiches, des Bebauungsplangebietes und benachbarter Gebiete nicht beeinflusst wird. Es wird daher auf eine Umweltprüfung mit einer Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen verzichtet. Eine Bilanzierung des Eingriffes in den Natur- und Landschaftshaushalt nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie das Aufzeigen eines Programmes zur Bewältigung der Eingriffsfolgen ist somit nicht notwendig. Die Änderungsplanung bezieht sich auf einen rechtskräftig überplanten Bereich. -3- Finanzielle Auswirkungen Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen sind nicht gegeben. Der Antragsteller hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten vollständig zu tragen (s. Anlage Anschreiben). Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 werden durch ein vom Antragsteller beauftragten Stadtplanungsbüro erbracht. Beschlussvorschlag: 1. Der Bebauungsplan Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ ist als 12. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). 2. Der Entwurf für die 12. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ wird beschlossen. 3. Die 12. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ wird gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen. Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Die Beteiligung der Behörden zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB. Schemmel Anlagen Anlage 1 Lage des Geltungsbereichs der 12. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ (ohne Maßstab) Anlage 2 Festsetzungen der rechtskräftigen 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ (ohne Maßstab) Anlage 3 Festsetzungen zur Dachform und Dachneigung