Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
151 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
23.01.18, 12:48
Aktualisiert
23.01.18, 12:48
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/M
Vorlage 870 /X.L.
Datum: 23.01.2018
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
30.01.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für das Gemeindegebiet
Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Entnahme aus allgemeinen Deckungsmitteln
des Eigenbetriebs Wasser
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, unter Einbeziehung eines Fachbüros die Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes bis zum 30.06.2018 zu gewährleisten. Weiterhin beschließt der Rat, notwendige Mittel zur Erstellung des Konzeptes außerplanmäßig
im Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs Wasser bereit zu stellen.
Begründung:
Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung haben die
Gemeinden gem. § 38 Abs. 3 des Landeswassergesetzes vom 16.07.2016 ein
Konzept über den Stand und zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung im
Gemeindegebiet aufzustellen, welches die derzeitige Versorgungssituation und
deren Entwicklung darstellt und damit verbundene Entscheidungen enthält, die es
ermöglichen, nachzuvollziehen, dass im Gemeindegebiet die Wasserversorgung
jetzt und auch in Zukunft sichergestellt ist.
Grundsätzlich wird die nachfolgende inhaltliche Gliederung mit neun Kapiteln des
Wasserversorgungskonzeptes vorgesehen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Aussagen zum Gemeindegebiet
Beschreibung des Wasserversorgungssystems
Aktuelle Wasserabgabe und Wasserbedarf
Mengenmäßiges Wasserdargebot für die Bedarfsdeckung (Wasserbilanz)
sowie mögliche zukünftige Veränderungen
Rohrwasserüberwachung/Trinkwasseruntersuchung und Beschaffenheit
des Rohwassers/Trinkwassers
Wassertransport
Wasserverteilung
Gefährdungsanalyse - Schlussfolgerungen aus den Kapiteln 1 bis 7
Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung
In Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund sowie den kommunalen
Spitzenverbänden ist jedoch vorgesehen, die zu erstellenden Konzepte im ersten
Schritt so schmal wie möglich zu gestalten und abzuwarten, ob bzw. was die zuständige Behörde an Erweiterung oder Ergänzung fordern. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass alle Gemeinden in NRW zur Abgabe eines Konzeptes bis zum
30.06.2018 aufgefordert sind und die Behörden nach Erhalt sechs Monate Zeit
3
haben, die Konzepte zu beanstanden. Das Konzept ist dann alle sechs Jahre fortzuschreiben und erneut vorzulegen.
Es ist beabsichtigt, das Konzept unter Einbeziehung eines Fachbüros aufzustellen
zu lassen. Hierfür werden Kosten von ca. 7.000 – 8.000 € erwartet. Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasser sind hierfür derzeit keine Mittel zur Verfügung gestellt, so dass diese außerplanmäßig zu berücksichtigen sind.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister