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Beschlussvorlage (Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für das Gemeindegebiet Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
151 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
23.01.18, 12:48
Aktualisiert
23.01.18, 12:48
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/M Vorlage 870 /X.L. Datum: 23.01.2018 An den Gemeinderat Sitzungstag: 30.01.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für das Gemeindegebiet Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Entnahme aus allgemeinen Deckungsmitteln des Eigenbetriebs Wasser Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, unter Einbeziehung eines Fachbüros die Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes bis zum 30.06.2018 zu gewährleisten. Weiterhin beschließt der Rat, notwendige Mittel zur Erstellung des Konzeptes außerplanmäßig im Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs Wasser bereit zu stellen. Begründung: Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung haben die Gemeinden gem. § 38 Abs. 3 des Landeswassergesetzes vom 16.07.2016 ein Konzept über den Stand und zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung im Gemeindegebiet aufzustellen, welches die derzeitige Versorgungssituation und deren Entwicklung darstellt und damit verbundene Entscheidungen enthält, die es ermöglichen, nachzuvollziehen, dass im Gemeindegebiet die Wasserversorgung jetzt und auch in Zukunft sichergestellt ist. Grundsätzlich wird die nachfolgende inhaltliche Gliederung mit neun Kapiteln des Wasserversorgungskonzeptes vorgesehen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Aussagen zum Gemeindegebiet Beschreibung des Wasserversorgungssystems Aktuelle Wasserabgabe und Wasserbedarf Mengenmäßiges Wasserdargebot für die Bedarfsdeckung (Wasserbilanz) sowie mögliche zukünftige Veränderungen Rohrwasserüberwachung/Trinkwasseruntersuchung und Beschaffenheit des Rohwassers/Trinkwassers Wassertransport Wasserverteilung Gefährdungsanalyse - Schlussfolgerungen aus den Kapiteln 1 bis 7 Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung In Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund sowie den kommunalen Spitzenverbänden ist jedoch vorgesehen, die zu erstellenden Konzepte im ersten Schritt so schmal wie möglich zu gestalten und abzuwarten, ob bzw. was die zuständige Behörde an Erweiterung oder Ergänzung fordern. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass alle Gemeinden in NRW zur Abgabe eines Konzeptes bis zum 30.06.2018 aufgefordert sind und die Behörden nach Erhalt sechs Monate Zeit 3 haben, die Konzepte zu beanstanden. Das Konzept ist dann alle sechs Jahre fortzuschreiben und erneut vorzulegen. Es ist beabsichtigt, das Konzept unter Einbeziehung eines Fachbüros aufzustellen zu lassen. Hierfür werden Kosten von ca. 7.000 – 8.000 € erwartet. Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasser sind hierfür derzeit keine Mittel zur Verfügung gestellt, so dass diese außerplanmäßig zu berücksichtigen sind. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister