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Beschlussvorlage (Bestellung eines Kämmerers)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
137 kB
Datum
01.02.2018
Erstellt
12.01.18, 19:36
Aktualisiert
12.01.18, 19:36
Beschlussvorlage (Bestellung eines Kämmerers) Beschlussvorlage (Bestellung eines Kämmerers)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 485/2018 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 07.1 Sachbearbeiter: Monika Amend vom 11.01.2018 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 25.01.2018 01.02.2018 Bestellung eines Kämmerers I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Nach § 71 Abs. 4 GO NRW besteht nur für kreisfreie Städte die Verpflichtung einen Beigeordneten als Stadtkämmerer zu bestellen. In den übrigen Gemeinden ist dies nicht vorgeschrieben. Das Arbeitsgebiet des Kämmerers umfasst die gesamte Verwaltung des Geldwesens der Gemeinde. Hinsichtlich seiner Aufgaben und Funktion nimmt der Kämmerer eine besondere Stellung in der gemeindlichen Verwaltung ein. Ferner bildet der Kämmerer nach § 70 GO NRW zusammen mit dem Bürgermeister und dem Beigeordneten den Verwaltungsvorstand. Allerdings ist zwischen einem „beauftragten“ und einem „bestellten“ Kämmerer zu unterscheiden. Dem bestellten Kämmerer kommen umfassendere Befugnisse zu. Ein bestellter Kämmerer hat die Zuständigkeit und das Recht, alle Aufgaben durchzuführen, die ihm durch Gesetz zugewiesen sind, insbesondere die Entscheidungsbefugnis über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen (vgl. § 83 GO NRW), über den Erlass einer Haushaltssperre (vgl. § 24 GemHVO) und auch die Aufsicht über die Finanzbuchhaltung. Herr Thomas Reimer ist seit dem 01.09.2006 bei der Gemeinde Nörvenich beschäftigt. In der Zeit von 2006 bis 2014 war er bereits als Sachbearbeiter im Bereich Kämmerei und Steueramt tätig. Seit dem 15.04.2015 nimmt er die Aufgaben des Kämmerers wahr. In seiner Verantwortung wurden die Haushalte 2016, 2017 und 2018 erstellt und von den Aufsichtsbehörden genehmigt. Damit hat Herr Reimer den Nachweis der Fähigkeit und Bewährung für die Position des Kämmerers erbracht Aufgrund dieser herausgehobenen Stellung, auch gegenüber dem Rat, wird vorgeschlagen die Bestellung von Herrn Reimer zum Kämmerer im Einvernehmen mit dem Bürgermeister im Rahmen seiner Organisationshoheit gemäß § 62 Abs. 1 S. 3 GO NRW durch den Rat der Gemeinde Nörvenich vorzunehmen. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt Herrn Thomas Reimer mit sofortiger Wirkung zum Kämmerer der Gemeinde Nörvenich zu bestellen.