Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
137 kB
Datum
01.02.2018
Erstellt
12.01.18, 19:36
Aktualisiert
12.01.18, 19:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 485/2018
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 07.1
Sachbearbeiter: Monika Amend
vom 11.01.2018
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
25.01.2018
01.02.2018
Bestellung eines Kämmerers
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Nach § 71 Abs. 4 GO NRW besteht nur für kreisfreie Städte die Verpflichtung einen
Beigeordneten als Stadtkämmerer zu bestellen. In den übrigen Gemeinden ist dies nicht
vorgeschrieben.
Das Arbeitsgebiet des Kämmerers umfasst die gesamte Verwaltung des Geldwesens der
Gemeinde. Hinsichtlich seiner Aufgaben und Funktion nimmt der Kämmerer eine besondere
Stellung in der gemeindlichen Verwaltung ein. Ferner bildet der Kämmerer nach § 70 GO NRW
zusammen mit dem Bürgermeister und dem Beigeordneten den Verwaltungsvorstand.
Allerdings ist zwischen einem „beauftragten“ und einem „bestellten“ Kämmerer zu unterscheiden.
Dem bestellten Kämmerer kommen umfassendere Befugnisse zu.
Ein bestellter Kämmerer hat die Zuständigkeit und das Recht, alle Aufgaben durchzuführen, die
ihm durch Gesetz zugewiesen sind, insbesondere die Entscheidungsbefugnis über über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen (vgl. §
83 GO NRW), über den Erlass einer Haushaltssperre (vgl. § 24 GemHVO) und auch die Aufsicht
über die Finanzbuchhaltung.
Herr Thomas Reimer ist seit dem 01.09.2006 bei der Gemeinde Nörvenich beschäftigt. In der Zeit
von 2006 bis 2014 war er bereits als Sachbearbeiter im Bereich Kämmerei und Steueramt tätig.
Seit dem 15.04.2015 nimmt er die Aufgaben des Kämmerers wahr. In seiner Verantwortung
wurden die Haushalte 2016, 2017 und 2018 erstellt und von den Aufsichtsbehörden genehmigt.
Damit hat Herr Reimer den Nachweis der Fähigkeit und Bewährung für die Position des
Kämmerers erbracht
Aufgrund dieser herausgehobenen Stellung, auch gegenüber dem Rat, wird vorgeschlagen die
Bestellung von Herrn Reimer zum Kämmerer im Einvernehmen mit dem Bürgermeister im
Rahmen seiner Organisationshoheit gemäß § 62 Abs. 1 S. 3 GO NRW durch den Rat der
Gemeinde Nörvenich vorzunehmen.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt Herrn Thomas Reimer mit sofortiger Wirkung
zum Kämmerer der Gemeinde Nörvenich zu bestellen.