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Beschlussvorlage (Möglichkeit zur Einrichtung von Mobilpunkten)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
96 kB
Datum
01.02.2018
Erstellt
12.01.18, 19:36
Aktualisiert
12.01.18, 19:36
Beschlussvorlage (Möglichkeit zur Einrichtung von Mobilpunkten) Beschlussvorlage (Möglichkeit zur Einrichtung von Mobilpunkten)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 494/2018 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 03.1 Sachbearbeiter: Heinz-Willi Strack/Kle vom 12.01.2018 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 25.01.2018 01.02.2018 Möglichkeit zur Einrichtung von Mobilpunkten I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt den Etat im Finanzplan II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Möglichkeit zur Einrichtung von Mobilpunkten Zu einer Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gehört es nicht nur mehr Busverbindungen zu schaffen, sondern auch Verkehrsmittel zu vernetzen. Konkret geht es darum, die im Busnetz auch in Zukunft bestehenden zeitlichen Abdeckungslücken (etwa nach Betriebsende in den Abendstunden) durch andere Verbindungsoptionen zu decken. Die Stabsstelle Mobilität beim Kreis Düren hat die Gemeinde darüber informiert, dass der Nahverkehr Rheinland (NVR) die Entwicklung eines Konzeptes für den verbandsweiten Aufbau von Mobilpunkten/Mobilstationen anstrebt, um damit auch umwelt- und klimafreundliche Mobilitätangebote zu fördern. An Bushaltestellen mit Verknüpfung zwischen mindestens zwei Buslinien und weiteren Verkehrsträgern, Endhaltestellen und wichtigen Quartiershaltestellen sind Mobilpunkte denkbar. Ein Mobilpunkt beinhaltet 16 Fahrradabstellplätze, davon 4 überdacht und diebstahlsicher, nach Etablierung eines Radverleihsystems in der Region ggfs. auch Standort für Radverleih, falls noch nicht vorhanden, würde auch ein Fahrgastunterstand mit drei Sitzplätzen ergänzt werden. Für die Einrichtung eines so ausgestatteten Mobilpunktes erfüllen folgende Standorte die Fördervoraussetzungen: Eschweiler über Feld (Golzheimer Straße, Knoten L263/L327), Eggersheim (B 477, ggfs. etwas innerorts gelegt), Hochkirchen (B477, ggfs. etwas innerorts gelegt). Größere Mobilpunkte mit 4 Fahrradboxen, 40 Farradstellplätzen, davon 15 überdacht und diebstahlsicher, nach Etablierung eines Radverleihsystems in der Region Standort für Radverleih, 8 Sitzgelegenheiten, 2 Wartehallen, 20 P&R-Parkplätzen und nach Etablierung eines Car-Sharing-Systems in der Region auch Standort für Car-Sharing, 1 Ladestation für E-Autos, 2 Ladestationen für E-Bikes, könnte in Nörvenich an den Haltestellen Katharinenheim oder Bahnhof gefördert werden. Für alle von der Stabsstelle Mobilität des Kreises Düren ermittelten möglichen förderfähigen Standorte hat noch keine Abstimmung hinsichtlich der genauen Positionierung und der dort gegebenen Eigentumsverhältnisse der Grundstücke stattgefunden. Auch ein Grunderwerb wäre förderfähig. Die Gesamtkosten der vorgenannten Maßnahmen werden vom Kreis auf ca. 80.000 – 90.000€ geschätzt und nach Aussage des Kreises bestünde die Chance auf eine 90%-ige Förderung, so dass ein Eigenanteil bei etwa 9.000€ investiver Mittel liegen würde. Es geht heute darum, in dieser Sache zu entscheiden, ob Interesse besteht und entsprechend mit dem Kreis zusammengearbeitet werden soll, um einen Förderantrag zu stellen. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beauftragt die Verwaltung, mit dem Kreis Düren zusammenzuarbeiten, um Förderanträge für die Einrichtung von Mobilpunkten an den genannten Standorten in Eschweiler über Feld, Eggersheim und Hochkirchen sowie in Nörvenich am Standort Bahnhof oder Katharinenheim – je nach Ergebnis des nach Prüfung der Platz- und Eigentumsverhältnisse sinnvoller erscheinenden Standortes – zu stellen. Die notwendigen investiven Finanzmittel sind im Haushalt 2019 zu veranschlagen. Alternativer Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt das Projekt „Einrichtung von Mobilpunkten“ nicht weiter zu verfolgen.