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Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2015)

Daten

Kommune
Inden
Größe
133 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
11.01.18, 17:50
Aktualisiert
11.01.18, 17:50
Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2015) Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2015)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei Christoph Hurtz 03.01.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 24.01.2018 Rat 22.02.2018 TOP Ein Ja Nein 6/2018 Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2015 Beschlussentwurf: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat: 1. 2. von dem errechneten Jahresüberschuss des Jahres 2015 in Höhe von 2.240,- € der Endkostenstelle Grabbereitung werden 2.390,- € als Überschuss und von dem errechneten Jahresüberschuss des Jahres 2015 in Höhe von 15.403,- € der Endkostenstelle „Unterhaltung der Gemeindefriedhöfe“ werden anteilig 9.910,-€ als Überschuss in die folgenden Gebührenkalkulationen aufgenommen. 3. Der Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 16.047,- € wird festgestellt. Der Fehlbetrag ist durch allgemeine Haushaltsmittel aus zu gleichen. Begründung: Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2015 sind als Anlagen beigefügt. Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs: Aus der im Vorjahr durchgeführten, überschlägigen Nachkalkulation 2015 ging ein Fehlbetrag in Höhe von 150,- € in die Gebührenbedarfsberechnung 2017 ein. Die im Jahr 2017 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2015 ergab nunmehr einen Überschuss von 2.240,- €. Daher sind in folgenden Gebührenkalkulationen 2.390.- € als Überschuss zu berücksichtigen. Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs: Die im Jahr 2016 durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2015 ergab einen Jahresüberschuss von 5.493,- €. Davon ging ein Teilbetrag i. H .v. 1.050,- € in die Gebührenbedarfsberechnung 2017 ein. Aus der Jahr 2017 durchgeführten Nachkalkulation für das Jahr 2015 resultiert aktuell ein Überschuss i. H. v. 15.403,- €. In den folgenden Gebührenkalkulation wird nun der noch unberücksichtigte Überschuss in Höhe von 9.910,- € als Gewinnvortrag ausgeglichen. In der Gebührenbedarfsrechnung 2018 wurde ein Überschuss in Höhe von 4.451,50 € berücksichtigt. Erläuterung zu Punkt 3 des Beschlussentwurfes: Die im Jahr 2017 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2015 ergab nunmehr einen Fehlbetrag von 16.047,- €. Dieser wird in Anlehnung an die vergangenen Jahre aus dem allgemeinen Haushalt gedeckt, da der Bereich nicht kostendeckend zu bewirtschaften ist. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☐ ja € € € € € ☐ ja ☒ nein ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Nachkalkulation Bestattungen 2015 (2) Erläuterungen Bestattungen 2015 (3) Nachkalkulation Nutzungsrechte 2015 (4) Erläuterungen Nutzungsrechte 2015 (5) Nachkalkulation Leichenhallen 2015 (6) Erläuterungen Leichenhallen 2015 (7) Nachkalkulation BAB Bestattungswesen 2015 Beschlussvorlage 6/2018 Seite 2