Daten
Kommune
Inden
Größe
133 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
11.01.18, 17:50
Aktualisiert
11.01.18, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
Christoph Hurtz
03.01.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
24.01.2018
Rat
22.02.2018
TOP Ein Ja
Nein
6/2018
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2015
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat:
1.
2.
von dem errechneten Jahresüberschuss des Jahres 2015 in Höhe von 2.240,- € der
Endkostenstelle Grabbereitung werden 2.390,- € als Überschuss und
von dem errechneten Jahresüberschuss des Jahres 2015 in Höhe von 15.403,- € der
Endkostenstelle „Unterhaltung der Gemeindefriedhöfe“ werden anteilig 9.910,-€ als
Überschuss
in die folgenden Gebührenkalkulationen aufgenommen.
3.
Der Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 16.047,- €
wird festgestellt. Der Fehlbetrag ist durch allgemeine Haushaltsmittel aus zu
gleichen.
Begründung:
Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende
eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden.
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ für
das Jahr 2015 sind als Anlagen beigefügt.
Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs:
Aus der im Vorjahr durchgeführten, überschlägigen Nachkalkulation 2015 ging ein Fehlbetrag in
Höhe von 150,- € in die Gebührenbedarfsberechnung 2017 ein. Die im Jahr 2017 durchgeführte
Nachkalkulation für das Jahr 2015 ergab nunmehr einen Überschuss von 2.240,- €. Daher sind in
folgenden Gebührenkalkulationen 2.390.- € als Überschuss zu berücksichtigen.
Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs:
Die im Jahr 2016 durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2015 ergab einen Jahresüberschuss
von 5.493,- €. Davon ging ein Teilbetrag i. H .v. 1.050,- € in die Gebührenbedarfsberechnung 2017
ein. Aus der Jahr 2017 durchgeführten Nachkalkulation für das Jahr 2015 resultiert aktuell ein
Überschuss i. H. v. 15.403,- €. In den folgenden Gebührenkalkulation wird nun der noch
unberücksichtigte Überschuss in Höhe von 9.910,- € als Gewinnvortrag ausgeglichen. In der
Gebührenbedarfsrechnung 2018 wurde ein Überschuss in Höhe von 4.451,50 € berücksichtigt.
Erläuterung zu Punkt 3 des Beschlussentwurfes:
Die im Jahr 2017 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2015 ergab nunmehr einen Fehlbetrag
von 16.047,- €. Dieser wird in Anlehnung an die vergangenen Jahre aus dem allgemeinen Haushalt
gedeckt, da der Bereich nicht kostendeckend zu bewirtschaften ist.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☐ ja
€
€
€
€
€
☐ ja
☒ nein
☐ nein
_______________________
Aufgestellt
_______________________ _______________________ ___________________________
Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Nachkalkulation Bestattungen 2015
(2) Erläuterungen Bestattungen 2015
(3) Nachkalkulation Nutzungsrechte 2015
(4) Erläuterungen Nutzungsrechte 2015
(5) Nachkalkulation Leichenhallen 2015
(6) Erläuterungen Leichenhallen 2015
(7) Nachkalkulation BAB Bestattungswesen 2015
Beschlussvorlage 6/2018
Seite 2