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Beschlussvorlage (Erläuterungen Leichenhallen 2016)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
11.01.18, 17:50
Aktualisiert
11.01.18, 17:50
Beschlussvorlage (Erläuterungen Leichenhallen 2016)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Der Bürgermeister Fachbereich I Inden, 9. Januar 2018 Anlage zur. Vorlagen-Nr. 11/2018 Erläuterungen zu auffälligen Abweichungen der Nach- und Vorkalkulation 2016 - Leichenhallen und Kühlzellen Benutzungsgebühren ( für die Leichenhallen + Kühlzellen ) Die tatsächlich geringere Anzahl der Nutzungsfälle für die Kühlzellen ist ursächlich für den Unterschied zwischen der Vor- und Nachkalkulation. Bei den Nutzungsgebühren für die Leichenhallen ist ein leichter Anstieg von 5,8 % im Vergleich zu der Vorkalkulation zu verzeichnen. Unterhaltung der Leichenhallen Der Kostenunterschied zwischen der Vor- und Nachkalkulation resultiert aus den nicht (fremd) durchgeführten Unterhaltungsarbeiten. Bewirtschaftung der Leichenhallen Die Kosten durch die Nutzung der Leichenhallen im Vergleich zur Vorkalkulation sind für die Bewirtschaftung bzw. Reinigung der Leichenhallen um 12,9 % gestiegen. Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Entgegen der Annahme bei der Vorkalkulation wurde der Bauhof im Jahr 2016 im Bereiche der Leichenhallen und Kühlzellen nicht tätig. Nachrichtlich: Die hohen und zugleich unvermeidbaren kalkulatorischen Kosten ( Abschreibungen und Zinsen ) führen alljährlich zu einem hohen Fehlbetrag. Die kalkulatorischen Kosten machen immerhin 74 % der tatsächlichen Gesamtkosten aus. Und das obwohl die kalkulatorischen Abschreibungen auf der Grundlage der betriebsnotwendigen Anschaffungskosten und nicht nach Wiederbeschaffungszeitwert berechnet werden. Bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen wird außerdem nur ein Zinssatz von 3% gewählt.