Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
11.01.18, 17:50
Aktualisiert
11.01.18, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Der Bürgermeister
Fachbereich I
Inden, 9. Januar 2018
Anlage zur.
Vorlagen-Nr. 11/2018
Erläuterungen zu auffälligen Abweichungen der
Nach- und Vorkalkulation 2016
- Leichenhallen und Kühlzellen Benutzungsgebühren ( für die Leichenhallen + Kühlzellen )
Die tatsächlich geringere Anzahl der Nutzungsfälle für die Kühlzellen ist
ursächlich für den Unterschied zwischen der Vor- und Nachkalkulation. Bei den
Nutzungsgebühren für die Leichenhallen ist ein leichter Anstieg von 5,8 % im
Vergleich zu der Vorkalkulation zu verzeichnen.
Unterhaltung der Leichenhallen
Der Kostenunterschied zwischen der Vor- und Nachkalkulation resultiert aus
den nicht (fremd) durchgeführten Unterhaltungsarbeiten.
Bewirtschaftung der Leichenhallen
Die Kosten durch die Nutzung der Leichenhallen im Vergleich zur
Vorkalkulation sind für die Bewirtschaftung bzw. Reinigung der Leichenhallen
um 12,9 % gestiegen.
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Entgegen der Annahme bei der Vorkalkulation wurde der Bauhof im Jahr 2016
im Bereiche der Leichenhallen und Kühlzellen nicht tätig.
Nachrichtlich:
Die hohen und zugleich unvermeidbaren kalkulatorischen Kosten ( Abschreibungen und Zinsen ) führen alljährlich zu einem hohen Fehlbetrag.
Die kalkulatorischen Kosten machen immerhin 74 % der tatsächlichen Gesamtkosten aus. Und das obwohl die kalkulatorischen Abschreibungen auf der
Grundlage der betriebsnotwendigen Anschaffungskosten und nicht nach
Wiederbeschaffungszeitwert berechnet werden.
Bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen wird außerdem nur ein Zinssatz von 3% gewählt.