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Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2016)

Daten

Kommune
Inden
Größe
131 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
11.01.18, 17:50
Aktualisiert
11.01.18, 17:50
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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei Christoph Hurtz 09.01.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 24.01.2018 Rat 22.02.2018 TOP Ein Ja Nein 11/2018 Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2016 Beschlussentwurf: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat: 1. von dem errechneten Jahresfehlbetrag des Jahres 2016 in Höhe von 2.737,- € der Endkostenstelle Grabbereitung, 2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag des Jahres 2016 in Höhe von 24.472,- € der Endkostenstelle „Unterhaltung der Gemeindefriedhöfe“ werden in den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt. 3. Der Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 26.554,- € wird festgestellt. Der Fehlbetrag ist durch allgemeine Haushaltsmittel aus zu gleichen. Begründung: Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2016 sind als Anlagen beigefügt. Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs: Die im Jahr 2018 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2016 ergab nunmehr einen Fehlbetrag von 2.737,- €. Dieser wird in den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt. Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs: Die im Jahr 2018 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2016 ergab nunmehr einen Fehlbetrag von 24.472,- €. Dieser wird in den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt. Erläuterung zu Punkt 3 des Beschlussentwurfs: Die im Jahr 2018 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2016 ergab nunmehr einen Fehlbetrag von 26.554,- €. Dieser wird in Anlehnung an die vergangenen Jahre aus dem allgemeinen Haushalt gedeckt, da der Bereich nicht kostendeckend zu bewirtschaften ist. Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs: Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☐ ja € € € € € ☐ ja ☒ nein ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Nachkalkulation Bestattungen 2016 (2) Erläuterungen Bestattungen 2016 (3) Nachkalkulation Nutzungsrechte 2016 (4) Erläuterungen Nutzungsrechte 2016 (5) Nachkalkulation Leichenhallen 2016 (6) Erläuterungen Leichenhallen 2016 (7) Nachkalkulation BAB 2016 Beschlussvorlage 11/2018 Seite 2