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Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2015)

Daten

Kommune
Inden
Größe
132 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
11.01.18, 17:50
Aktualisiert
11.01.18, 17:50
Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2015) Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2015)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei Christoph Hurtz 05.01.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 24.01.2018 Rat 22.02.2018 TOP Ein Ja Nein 8/2018 Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2015 Beschlussentwurf: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat: 1. von dem Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Schmutzwasserbeseitigung“ i. H. v. 131.381,- € einen Teilbetrag i. H. v. 267,- € als Verlustvortrag und 2. von dem Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Niederschlagswasserbeseitigung“ i. H. v. 102.264,- € einen Teilbetrag von 68.388,- € als Gewinnvortrag sowie 3. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“ in Höhe von 28,- € festzustellen und den Restüberschuss von 202,- € anteilig in den folgenden Gebührenkalkulationen zu berücksichtigen. Begründung: Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2015 sind als Anlage beigefügt. Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs: Die im Vorjahr durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2015 ergab einen Jahresfehlbetrag von 131.114,- €. Davon ging der Teilbetrag von je 65.557,- € in die Gebührenrechnung 2017 und 2018 ein. Die in 2017 durchgeführte Nachkalkulation 2015 ergab nunmehr einen Fehlbetrag von 131.381,- €. Der noch unberücksichtigte Fehlbetrag i. H. v. 267,- € wird in der Gebührenkalkulation 2019 berücksichtigt. Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs: Die im Jahr 2016 durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2015 ergab einen Jahresüberschuss von 45.168,- €. Davon ging ein Teilbetrag i. H. v. 22.584,- € in die Gebührenbedarfsrechnung 2017 ein. Aus der im Jahr 2017 durchgeführten Nachkalkulation für das Jahr 2015 ergibt sich ein Überschuss i. H. v. 102.264,- €. In der Gebührenkalkulation 2018 wurde ein Überschuss von 11.292,- € berücksichtigt. Für die folgenden Gebührenkalkulationen soll der Restüberschuss in Höhe von 68.388,- € anteilig berücksichtigt werden. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☐ ja € € € € € ☐ ja ☒ nein ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Nachkalkulation Abwasser 2015 (2) Erläuterung Abwasser 2015 (3) Nachkalkulation Schmutzwasser 2015 (4) Nachkalkulation Niederschlagwasser 2015 (5) Nachkalkulation GSEA 2015 (6) Nachkalkulation BAB Abwasser 2015 Beschlussvorlage 8/2018 Seite 2