Daten
Kommune
Inden
Größe
132 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
11.01.18, 17:50
Aktualisiert
11.01.18, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
Christoph Hurtz
05.01.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
24.01.2018
Rat
22.02.2018
TOP Ein Ja
Nein
8/2018
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2015
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat:
1. von dem Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Schmutzwasserbeseitigung“ i. H. v.
131.381,- € einen Teilbetrag i. H. v. 267,- € als Verlustvortrag und
2. von dem Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Niederschlagswasserbeseitigung“ i. H. v.
102.264,- € einen Teilbetrag von 68.388,- € als Gewinnvortrag sowie
3. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“ in Höhe von
28,- € festzustellen und den Restüberschuss von 202,- €
anteilig in den folgenden Gebührenkalkulationen zu berücksichtigen.
Begründung:
Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende
eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden.
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Beseitigung
Abwasser“ für das Jahr 2015 sind als Anlage beigefügt.
Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs:
Die im Vorjahr durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2015 ergab einen Jahresfehlbetrag
von 131.114,- €. Davon ging der Teilbetrag von je 65.557,- € in die Gebührenrechnung 2017 und
2018 ein. Die in 2017 durchgeführte Nachkalkulation 2015 ergab nunmehr einen Fehlbetrag von
131.381,- €. Der noch unberücksichtigte Fehlbetrag i. H. v. 267,- € wird in der Gebührenkalkulation
2019 berücksichtigt.
Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs:
Die im Jahr 2016 durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2015 ergab einen Jahresüberschuss
von 45.168,- €. Davon ging ein Teilbetrag i. H. v. 22.584,- € in die Gebührenbedarfsrechnung 2017
ein. Aus der im Jahr 2017 durchgeführten Nachkalkulation für das Jahr 2015 ergibt sich ein
Überschuss i. H. v. 102.264,- €. In der Gebührenkalkulation 2018 wurde ein Überschuss von
11.292,- € berücksichtigt. Für die folgenden Gebührenkalkulationen soll der Restüberschuss in
Höhe von 68.388,- € anteilig berücksichtigt werden.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☐ ja
€
€
€
€
€
☐ ja
☒ nein
☐ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Nachkalkulation Abwasser 2015
(2) Erläuterung Abwasser 2015
(3) Nachkalkulation Schmutzwasser 2015
(4) Nachkalkulation Niederschlagwasser 2015
(5) Nachkalkulation GSEA 2015
(6) Nachkalkulation BAB Abwasser 2015
Beschlussvorlage 8/2018
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