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Beschlussvorlage (Verkauf eines städtischen Wohnbaugrundstückes im BP Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung Hier: Kaufpreisfestlegung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
25.01.2018
Erstellt
15.01.18, 18:32
Aktualisiert
15.01.18, 18:32
Beschlussvorlage (Verkauf eines städtischen Wohnbaugrundstückes im BP Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung
Hier: Kaufpreisfestlegung) Beschlussvorlage (Verkauf eines städtischen Wohnbaugrundstückes im BP Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung
Hier: Kaufpreisfestlegung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 341/2017 Erstellt am: 18.12.2017 Aktenzeichen: III/26.20.01 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau nö. Sitzung X Termin 25.01.2018 Betreff Verkauf eines städtischen Wohnbaugrundstückes im BP Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung Hier: Kaufpreisfestlegung Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 341/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau des Rates der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung die nach dem Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler 4. Änderung als Baugrundstück festgesetzte Flächen Gemarkung Brauweiler, Flur 12, Flurstück 1132 und 1131 zu folgenden Konditionen zum Verkauf anzubieten: 1. Der Kaufpreis beträgt 320,00 €/m². Danach ergibt sich aufgrund der Flächengröße von 397m² ein Kaufpreis von 127.040,00 €. 2. Der Kanalanschlussbeitrag in Höhe von 2.411,78 € ist im Kaufpreis enthalten. 3. Die Kosten des Grundstücksanschlusses sind vom Käufer zu zahlen. 4. Die mit der Beurkundung und Durchführung des Vertrages verbundenen Kosten trägt der Käufer. 5. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorgaben des KfW-Effizienzhaus-Standards 55 anzuwenden, um bereits jetzt Niedrigstenergiegebäude zu schaffen, welche ab dem Jahr 2021 verpflichtend sein werden. Das Grundstück wird gemäß den allgemeinen Vermarktungskriterien für Einzelbewerber gemäß der Beschlüsse des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau vom 16.05.2013 (Vorlage Nr. 178/2013), 05.12.2013 (Vorlage Nr. 420/2013) und 11.09.2014 (Vorlage Nr. 306/2014) diesen zum Kauf angeboten. Die Verwaltung wird ermächtigt einen entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen. Erläuterungen Die Grundstücke Gemarkung Brauweiler, Flur 12, Flurstück 1132 und 1131 liegen innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 53 Brauweiler 4. Änderung. Die Flächen wurden bis 2011 als Kinderspielplatz genutzt. In seiner Sitzung am 12.04.2011 beschloss der Rat der Stadt Pulheim, diese Nutzung aufzugeben. Im Bebauungsplanänderungsverfahren Nr. 53 Brauweiler 4. Änderung ist die ehemalige Spielplatzfläche in private Baufläche umgewandelt worden. Der Satzungsbeschluss ist am 10.10.2017 in der Sitzung des Rates der Stadt Pulheim erfolgt. Die Grundstücksgröße beträgt 397 m². Der Bodenrichtwert für den Bereich an der Albert-Einstein-Str. / Von-Werth-Str. liegt bei 320 €/m² für ein ca. 400 m² großes Richtwertgrundstück. Bei der Vermarktung der Grundstücke im BP 115 wurde ein höherer Kaufpreis als der Richtwert gefordert. Das hier in Rede stehende Baugrundstück hat eine ungünstigere Lage, Ausrichtung und Erschließung. Daher soll dieses Grundstück zum Richtwert von 320,00 €/m² veräußert werden. Der Buchwert des Grundstücks beträgt 72,50 €/m².