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Beschlussvorlage (Bauunterhaltungsmaßnahmen 2018)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
172 kB
Datum
25.01.2018
Erstellt
15.01.18, 18:32
Aktualisiert
15.01.18, 18:32
Beschlussvorlage (Bauunterhaltungsmaßnahmen 2018) Beschlussvorlage (Bauunterhaltungsmaßnahmen 2018) Beschlussvorlage (Bauunterhaltungsmaßnahmen 2018)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 3/2018 Erstellt am: 03.01.2018 Aktenzeichen: 26.2 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau X nö. Sitzung Termin 25.01.2018 Betreff Bauunterhaltungsmaßnahmen 2018 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 3/2018 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss beschließt, die im Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung stehenden Bauunterhaltungsmittel in Höhe von 2.293.000 € entsprechend der von der Verwaltung vorgelegten Maßnahmenliste für die Priorität 1 (Anlage 1) zu verwenden. Die übrigen Ausführungen und Anlagen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Erläuterungen Für das Jahr 2018 stehen nach der aktuellen Finanzplanung wie im Vorjahr Bauunterhaltungsmittel in Höhe von 2.293.000 € zur Verfügung. Aus den Bauunterhaltungsmitteln für sogenannte Kleinreparaturen stehen den Objektbetreuern Einzelbudgets zur Verfügung. Diese belaufen sich auf 1.138.000 €. Der Betrag war erstmals für 2017, anhand der Entwicklung in 2016 auf 1.138.000,- € festgelegt worden (s. Vorlage 335 /2016). Der Verlauf in 2017 hat diese Festlegung bestätigt, so dass sie für 2018 wieder erfolgen soll. Kleinreparaturen sind kleinere Instandhaltungsmaßnahmen, die ein Volumen von jeweils 5.000 € nicht überschreiten. Das Budget für Wartungen und Prüfungen muss wegen neuer und zusätzlicher haustechnischer Anlagen gegenüber dem Vorjahr von 330.000,- € auf 400.000,- € erhöht werden. Hieraus werden turnusmäßig durchzuführende Wartungen und sicherheitstechnische Prüfungen (z.B. an Brandschutzanlagen, Aufzügen etc.) finanziert. Für Kleinreparaturen an Telefonanlagen stehen 40.000,- € bereit. Für unvorhergesehene Einzelmaßnahmen (z.B. Ausfall eines Heizkessels, Sturmschäden o.ä.) wird regelmäßig eine Reserve von rd. 100.000 € vorgehalten, die auch immer wieder in Anspruch genommen werden muss. Nach Abzug verbleiben somit 615.000 €, die für größere Einzelmaßnahmen der Bauunterhaltung verwendet werden können. Gegenüber dem Vorjahr reduzieren sich damit die für Einzelmaßnahmen verbleibenden Haushaltsmittel nochmals. Die Verwaltung hat alle bekannten Maßnahmen mit einem Volumen von mehr als 5.000 € in einer Liste zusammengetragen, die sowohl aus Mängelanzeigen und Wünschen der Gebäudenutzer als auch aus Erkenntnissen der Objektbetreuer im Immobilienmanagement entstanden ist und zudem alle Maßnahmen enthält, die schon in den Vorjahren mangels Finanzmasse nicht berücksichtigt werden konnten. Vorlage Nr.: 3/2018 . Seite 3 / 3 Wie in den Vorjahren hat die Verwaltung diesen Maßnahmen Prioritäten nach folgenden Kriterien zugeordnet: Priorität 1 Die Umsetzung ist zur Abwendung einer Gefahr oder drohender Folgeschäden oder zum Erhalt der Nutzbarkeit oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend erforderlich Priorität 2 Die Umsetzung wird dringend empfohlen zum Substanzerhalt oder zur deutlichen Optimierung der Bewirtschaftungskosten oder zur Verhinderung von Nutzungseinschränkungen Priorität 3 Sinnvolle Maßnahme, die der Optimierung der Gebäudenutzung oder Bewirtschaftung dient (aber in geringerem Umfang als Priorität 2) Priorität 4 Reine Schönheitsmaßnahme ohne zusätzlichen Nutzen. Funktion und Nutzung ist auch ohne Umsetzung gewährleistet Mit Blick auf die verfügbaren Mittel von insgesamt 2.293.000 € kann seitens der Verwaltung nur die Umsetzung der Maßnahmen mit der Priorität 1 vorgeschlagen werden. In der Anlage 2 sind die Maßnahmen der Prioritäten 2 bis 4 aufgelistet, die im kommenden Jahr nicht finanziert werden können. Die Verwaltung wird diese Maßnahmen in den Folgejahren fortschreiben. Mit Blick auf die Haushaltslage und die damit verbundenen erneut begrenzten Bauunterhaltungsmittel, sieht die Verwaltung keinen Raum zur Umsetzung von energetischen Maßnahmen im kommenden Jahr. Über das Programm Schule 2020 können Fördermittel abgerufen und auch für Baumaßnahmen verwendet werden. Zur Verwendung dieser Fördermittel in 2018 wird die Stadtverwaltung den Ratsgremien eine Vorlage unterbreiten. In seiner Sitzung am 12.12.2017 hat der Rat beschlossen, die Sanierung der Fensteranlagen, die Fassadensanierung und die akustische Sanierung für den 1. und 2. Bauabschnitt an der Marion-Dönhoff-Realschule zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beginnen. Der Beginn wird in 2018 liegen. Es handelt sich um die folgenden Maßnahmen: Realschule Pulheim, akustische Sanierung, Realschule Pulheim, Dämmung der Fassade, Realschule Pulheim, Fenstererneuerung, 1. und 2. Bauabschnitt, 70.000 € 150.000 € 236.000 € Der 3. und 4. Bauabschnitt der Fenstersanierung ist noch zu finanzieren. Dies soll für 2019 erfolgen. Eine Umsetzung dieser Abschnitte wird erst in 2019 möglich sein.