Daten
Kommune
Pulheim
Größe
147 kB
Datum
25.01.2018
Erstellt
15.01.18, 18:32
Aktualisiert
15.01.18, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
381/2017
Erstellt am:
09.01.2018
Aktenzeichen:
III/26.20.01
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
X
nö. Sitzung
Termin
25.01.2018
Betreff
Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im BP 121 Sinnersdorf
hier: Festlegung der Grundstückskaufpreise und der Vermarktungskriterien
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die notwendigen Haushaltsmittel stehen vorbehaltlich der
Beschlussfassung zum Nachtragshaushalt 2018 zur Verfügung.
Vorlage Nr.: 381/2017 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau des Rates der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss:
1. Die Kaufpreise im Bereich des BP 121 Sinnersdorf betragen:
380 €/m² für Grundstücke für freistehende Häuser mit Südgarten (Grundstücke 11-23)
400 €/m² für Grundstücke für freistehende Häuser mit Südgarten und Feldrandlage (Grundstücke 1-10)
2. Im Kaufpreis enthalten sind der Erschließungsbeitrag, der Kanalanschlussbeitrag und die Kosten für den ökologischen Ausgleich.
3. Die mit der Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, z.B. Notarkosten, Vermessungskosten und
Grunderwerbsteuer, trägt der jeweilige Erwerber.
4. Der Besitz geht über am 31.12.2018, jedoch nicht vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises.
5. Die Käufer übernehmen eine zeitlich abgestufte Bauverpflichtung und verpflichten sich zum Bau von Häusern
nach dem Energieeffizienzhaus-Standard KfW 55.
Die Grundstücke zur Bebauung mit freistehenden Häusern werden gemäß den allgemeinen Vermarktungskriterien für
Einzelbewerber gemäß der Beschlüsse des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau vom 16.05.2013 (Vorlagen
Nr. 178/2013), 05.12.2013 (Vorlagen Nr. 420/2013), 11.09.2014 (Vorlagen Nr. 306/2014), 16.03.2017 (Vorlagen Nr.
22/2017) und 25.01.2018 (Vorlage Nr. 2/2018) diesen nach Satzungsbeschluss zum BP 121 Sinnersdorf zum Kauf angeboten. Die Verwaltung wird ermächtigt entsprechende Kaufverträge abzuschließen.
Erläuterungen
Die Stadt Pulheim hat die Grundstücke im Bereich des BP 121 Sinnersdorf erworben. Der Auslegungsbeschluss für den
Bebauungsplan 121 Sinnersdorf wurde am 13.09.2017 vom Umweltausschuss empfohlen und am 20.09.2017 vom Planungsausschuss beschlossen. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 23.10.-23.11.2017. Das Planungsamt bereitet
derzeit die Vorlage für den Satzungsbeschluss vor. Im Anschluss an den Satzungsbeschluss soll die Vermarktung der
Grundstücke erfolgen. Parallel zur Vermarktung soll die Erschließung des Gebietes erfolgen.
Die Baugrundstücke sind insgesamt ca. 12.356 m² groß. Insgesamt sollen im Bereich des BP 121 Sinnersdorf 23
Grundstücke für freistehende Häuser entstehen. Für zwei Grundstücke bis zu einer Größe von jeweils 600 m² haben die
Alteigentümer ein Vorkaufsrecht. Die Verwaltung wird nach Kaufpreisfestlegung einen entsprechenden Kaufvertrag
abschließen.
Die Grundstücke werden ausschließlich den Einzelbewerbern und nicht den Bauträgern und Investoren zum Kauf angeboten.
Der vom Gutachterausschuss des Rhein-Erft-Kreises für das Jahr 2017 ermittelte Richtwert für die benachbarten Grundstücke im Nord-Osten Sinnersdorfs beträgt 320 €/m²
Die Verwaltung schlägt vor, den Kaufpreis auf Grund der Nachfrage und der Marktlage und auch im Vergleich zu den
Kaufpreisen im BP 114 Pulheim auf 380 €/m² bzw. 400 €/m² festzulegen. Dabei unterscheiden sich die Preise nach Art
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der Lage. Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Kaufpreise beträgt der Kaufpreis für die zur Veräußerung anstehenden Grundstücke insgesamt 4.795.240 €. Der Buchwert der Grundstücke beträgt 201.279 €. Unter Berücksichtigung
der haushaltsrechtlichen Vorschriften zur Veräußerung von Vermögen ergäbe sich ein Gewinn von rund 1,8 Mio. €.
Anlehnend an den Beschluss des LHA vom 18.06.2015 (Vorlage Nr. 220/2015) werden alle Erwerber verpflichtet bei den
zu errichtenden Neubauten die Vorgaben des KfW-Effizienzhaus-Standards 55 anzuwenden.
Die Vermarktung der Grundstücke für freistehende Häuser soll nach den o.g. Beschlüssen des LHA erfolgen. Diese
Grundstücke sollen ausschließlich den Einzelbewerbern angeboten werden. Das Vermarktungsverfahren hat sich bei
der Vermarktung der Grundstücke im Planetenviertel, BP 113 Pulheim, und Am Pulheimer Bach, BP 115 Pulheim, bewährt.