Daten
Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
23.01.18, 11:23
Aktualisiert
23.01.18, 11:23
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: Dez. III / Techn. Beigeordneter
Bearbeitung: Joachim Schwister
TOP
Drs.-Nr.: 22.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
22.01.2018
Bemerkungen
30.01.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Gründung einer Planungs-, Schulbau- und Infrastrukturgesellschaft unter besonderer
Berücksichtigung der Möglichkeiten zum weiteren alternativen Vorgehen zur kosten- und
termintreuen Realisierung von kommunalen Großbauvorhaben
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt gemäß anliegender Präsentation sowie dem Ergebnis des Arbeitskreises am
17.1.2018, die in der Begründung genannte Anwaltskanzlei auf der Grundlage des Angebotes aus
der Ratsvorlage vom 19.12.2017 mit der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit TNW
zur zügigen Gründung einer o.g. Gesellschaft zu beauftragen und das entsprechende formelle
Vergabeverfahren zu starten.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 17
gez.
Schwister
gez.
Comacchio
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
Spürck
gez.
Nimtz
Begründung:
Als Ergebnis der Sitzung des Arbeitskreises am 17.01.2018 ist in der Hauptsache festzuhalten,
dass die anwesenden Mitglieder einerseits den Beschluss des Rates vom 19.12.2017 bestätigt
haben, wonach die Kolpingstadt Kerpen ein Vergabeverfahren zur Gründung einer Planungs- und
Schulbaugesellschaft mit einem privaten Partner durchführen wird.
Bezüglich der weiteren Vorgehensweise ist der Arbeitskreis darüber übereingekommen, dass die
Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek nun in Abstimmung mit den zuständigen
Verwaltungsstellen der Kolpingstadt Kerpen die für das geplante Vergabeverfahren notwendigen
Vergabeunterlagen und die Auftragsbekanntmachung entwerfen werden.
Die betreffenden Entwürfe werden anschließend den Mitgliedern des Arbeitskreises zur weiteren
Ausgestaltung zugeleitet.
Zugleich wird dem Rat der Kolpingstadt Kerpen in seiner Sitzung am 30.01.2018 eine
diesbezügliche Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.
Im Übrigen wurde in der Sitzung vom 17.01.2018 deutlich gemacht, dass nicht vorgesehen ist,
städtisches Personal in die zu gründende Planungs- und Schulbaugesellschaft überzuleiten.
Beschlussvorlage 22.18
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