Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Erftlagune hier: Anpassung der Öffnungszeiten und Erweiterung des Stellenplans)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
188 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
23.01.18, 11:23
Aktualisiert
23.01.18, 11:23
Beschlussvorlage (Erftlagune
hier: Anpassung der Öffnungszeiten und Erweiterung des Stellenplans) Beschlussvorlage (Erftlagune
hier: Anpassung der Öffnungszeiten und Erweiterung des Stellenplans) Beschlussvorlage (Erftlagune
hier: Anpassung der Öffnungszeiten und Erweiterung des Stellenplans) Beschlussvorlage (Erftlagune
hier: Anpassung der Öffnungszeiten und Erweiterung des Stellenplans)

öffnen download melden Dateigröße: 188 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder Bearbeitung: Gabriele Neubacher TOP Drs.-Nr.: 20.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 23.01.2018 Stadtrat 30.01.2018 X 22.01.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Erftlagune hier: Anpassung der Öffnungszeiten und Erweiterung des Stellenplans Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 90.000 € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: X Mittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : 2018 Produktsachkonto: Personalkosten Bäder Deckung: Mehreinnahmen Entgelte und Reduzierung der Steueraufwendungen Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: X Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf siehe nächste Seite: Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt 11 Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Neubacher gez. Floryszak gez. Pütgens gez. Schwister gez. Klütsch gez. Schaaf gez. Spürck gez. Nimtz Beschlussentwurf: Wegen besonderer Dringlichkeit beschließt der Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW: 1. 2. Die Erftlagune wird zukünftig Öffentlichkeitsschwimmen im Zeitraum 6:30 Uhr bis 21.00 Uhr täglich anbieten. Der Stellenplan 2018 wird um 2 Stellen Rettungsschwimmer/in ( + 2,0 Stellen), Entgeltgruppe 4 TVöD, erweitert. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen genehmigt gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW diese Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses. Beschlussvorlage 20.18 Seite 2 Begründung: Aufgrund des enormen Fachkräftemangels im Bäderbereich ist es unter den mit Beschluss vom 21.02.2017 festgelegten Öffnungszeiten nicht möglich, die vakanten 4 Fachkraftstellen zu besetzen. Nach den bisherigen Überlegungen waren folgende Öffnungszeiten für die Erftlagune vorgesehen: Außerhalb der Ferien In den Ferien Frühschwimmen 06.00 Uhr - 08.00 Uhr Kein Frühschwimmen Schulschwimmen 08:00 Uhr - 13:30 Uhr -Öffentliches Schwimmen mo.-fr. 14:00 Uhr - 21:00 Uhr 07:00 Uhr - 21:00 Uhr Öffentliches Schwimmen sa.-so. 07:00 Uhr - 21.00 Uhr 07:00 Uhr - 21.00 Uhr Die bisherigen Ausschreibungsverfahren im Bäder-Fachkräftebereich, die aufgrund der Personalfluktuation in der Erftlagune erforderlich waren, haben gezeigt, dass die mit den geplanten Öffnungszeiten der Erftlagune einhergehenden Arbeitszeiten für viele Bewerber/innen unattraktiv sind. Dies führt zu einer Verschärfung der Situation in diesem Personalbereich, zumal generell ein Fachkräftemängel im Bäderbereich zu verzeichnen ist. Die o.g. Zeiten haben für das Personal die Auswirkung, dass überwiegend Spätschichten zu leisten sind. Personell hatte dies bereits die Auswirkung, dass vom Personalbestand vor Beginn der Sanierung insgesamt 3 Fachkräfte gekündigt haben und in anderen Bädern arbeiten. Eine weitere Fachkraft wurde in den Ruhestand entlassen. Es sind aktuell 4 Fachkraftstellen zu besetzen, die auch im Stellenplan erfasst sind. Vorstellungsgespräche waren vom 20.-24.03.2017, am 28.11.2017 und am 18.12.2017. Es erfolgten überwiegend Absagen mit der Begründung, dass eine dauerhafte Spätschicht nicht mit dem Privatleben vereinbar ist und es ausreichend lukrativere Stellen bei anderen Badbetreibern gibt. Daraufhin erfolgten Anfragen bei diversen Personalvermittlungsfirmen, die dem Grunde nach Fachkräfte anbieten. Alle angefragten Vermittler gaben an, dass aufgrund des akuten Fachkräftemangels im Bäderbereich keine Kräfte verfügbar sind. Selbst SchwimmmeisterMietservicebüros haben keine Kräfte mehr verfügbar. Zwischenfazit: Diese Ausführungen zeigen, dass ein Personalbedarf, der zur Realisierung der o.a. angedachten Öffnungszeiten erforderlich ist, nicht sichergestellt werden kann und die Prognosen der Badleitung tatsächlich eingetreten sind (s. hierzu auch Vorlage DRS. Nr. 671.16). Die einzige Lösung, die sich ergibt: Realisierung arbeitnehmerfreundlichere Arbeitszeiten im Wechselschichtdienst. Die Verwaltung schlägt daher vor, zukünftig folgende Öffnungszeiten einzurichten: Öffnung der Erftlagune täglich von 6:30 Uhr – 21.00 Uhr mit eingeschränkter Anzahl der zu nutzenden Bahnen und eingeschränkter Nutzung des Nichtschwimmerbeckens von 8:00 Uhr – 13:30 Uhr (Einschränkung auf Grund der Schulnutzung). Die Tätigkeiten der Fachkräfte im Bäderbereich sind nach der neuen Entgeltordnung zum TVöD Beschlussvorlage 20.18 Seite 3 nach Entgeltgruppe 6 zu bewerten. Bisher waren die Fachkräfte in Entgeltgruppe 5 TVöD eingruppiert. Dies ist in jedem Fall ein Anreiz für Bewerber, hier ist jedoch anzumerken, dass in vielen Bädern die Fachkräfte auch in EG 6 eingestuft sind. Um diese Öffnungszeiten umzusetzen, ist die Ausweitung des Stellenplanes um 2 Stellen (Qualifikation: Rettungsschwimmer/in) erforderlich. Die jährlichen Personalkosten erhöhen sich damit um ca. 90.000 €. Fakt ist, dass diese Kosten teilweise dadurch kompensiert werden können, dass sich eine höhere Umsatzsteuerrückerstattung bei einer Ausweitung der Öffnungszeiten ergibt (Potential: ca. 20.000 €). Im Gespräch mit dem Finanzamt am 20.12.2017 teilte dieses mit, dass die Reduzierung der Öffnungszeiten auch zu einer Reduzierung des maßgeblichen Anteils für die Vorsteuerabzugsberechtigung führen würde. Darüber hinaus wird erwartet, dass sich insgesamt die Besucher/innenzahlen erhöhen werden. In welchem Umfang dies zu Mehreinnahmen gegenüber dem aktuell vorgesehenen Öffnungszeitenmodell führen wird, kann realistisch nicht prognostiziert werden, zumal andere besucherrelevante Faktoren (z.B. lange Schließzeit des Bades) ebenfalls die Zahl der Badegäste beeinflussen können. Fazit: Eine entsprechende Personalausstattung für die Erftlagune ist nur mit einem für das Personal attraktiven Arbeitszeitmodell zu realisieren. Die Verwaltung schlägt daher vor, zukünftig die Erftlagune in der Zeit von 6.30 Uhr bis 21.00 Uhr durchgehend zu öffnen und hierfür entsprechend weitere Stellen im Rettungsschimmer/innenbereich einzurichten. Die Dringlichkeit ist gegeben, da die Wiedereröffnung der Erftlagune am 31.01.2018 stattfinden soll. Bis dahin müsste das entsprechende Personal zur Verfügung stehen. Bei einer Beschlussfassung per Dringlichkeitsentscheidung könnten die Bewerber/innen, die nach den bisherigen Bewerbungsgesprächen ihre Bewerbung zurückgezogen haben, mit dem Hinweis auf die neuen Öffnungszeiten kontaktiert werden. Ggf. müsste in der Anfangszeit nach der Wiedereröffnung mit reduzierten Öffnungszeiten begonnen werden. Beschlussvorlage 20.18 Seite 4