Daten
Kommune
Kerpen
Größe
188 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
23.01.18, 11:23
Aktualisiert
23.01.18, 11:23
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder
Bearbeitung: Gabriele Neubacher
TOP
Drs.-Nr.: 20.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
23.01.2018
Stadtrat
30.01.2018
X
22.01.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Erftlagune
hier: Anpassung der Öffnungszeiten und Erweiterung des Stellenplans
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 90.000 € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
X
Mittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr : 2018
Produktsachkonto: Personalkosten Bäder
Deckung: Mehreinnahmen Entgelte und Reduzierung der Steueraufwendungen
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
X
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf siehe nächste Seite:
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt 11
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
Neubacher
gez.
Floryszak
gez.
Pütgens
gez.
Schwister
gez.
Klütsch
gez.
Schaaf
gez.
Spürck
gez.
Nimtz
Beschlussentwurf:
Wegen besonderer Dringlichkeit beschließt der Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Abs. 1
Satz 1 GO NRW:
1.
2.
Die Erftlagune wird zukünftig Öffentlichkeitsschwimmen im Zeitraum 6:30 Uhr bis 21.00 Uhr
täglich anbieten.
Der Stellenplan 2018 wird um 2 Stellen Rettungsschwimmer/in ( + 2,0 Stellen), Entgeltgruppe
4 TVöD, erweitert.
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen genehmigt gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW diese
Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.
Beschlussvorlage 20.18
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Begründung:
Aufgrund des enormen Fachkräftemangels im Bäderbereich ist es unter den mit Beschluss vom
21.02.2017 festgelegten Öffnungszeiten nicht möglich, die vakanten 4 Fachkraftstellen zu
besetzen.
Nach den bisherigen Überlegungen waren folgende Öffnungszeiten für die Erftlagune vorgesehen:
Außerhalb der Ferien
In den Ferien
Frühschwimmen
06.00 Uhr - 08.00 Uhr
Kein Frühschwimmen
Schulschwimmen
08:00 Uhr - 13:30 Uhr
-Öffentliches Schwimmen mo.-fr.
14:00 Uhr - 21:00 Uhr
07:00 Uhr - 21:00 Uhr
Öffentliches Schwimmen sa.-so.
07:00 Uhr - 21.00 Uhr
07:00 Uhr - 21.00 Uhr
Die bisherigen Ausschreibungsverfahren im Bäder-Fachkräftebereich, die aufgrund der
Personalfluktuation in der Erftlagune erforderlich waren, haben gezeigt, dass die mit den
geplanten Öffnungszeiten der Erftlagune einhergehenden Arbeitszeiten für viele Bewerber/innen
unattraktiv sind. Dies führt zu einer Verschärfung der Situation in diesem Personalbereich, zumal
generell ein Fachkräftemängel im Bäderbereich zu verzeichnen ist.
Die o.g. Zeiten haben für das Personal die Auswirkung, dass überwiegend Spätschichten zu
leisten sind.
Personell hatte dies bereits die Auswirkung, dass vom Personalbestand vor Beginn der Sanierung
insgesamt 3 Fachkräfte gekündigt haben und in anderen Bädern arbeiten. Eine weitere Fachkraft
wurde in den Ruhestand entlassen.
Es sind aktuell 4 Fachkraftstellen zu besetzen, die auch im Stellenplan erfasst sind.
Vorstellungsgespräche waren vom 20.-24.03.2017, am 28.11.2017 und am 18.12.2017. Es
erfolgten überwiegend Absagen mit der Begründung, dass eine dauerhafte Spätschicht nicht mit
dem Privatleben vereinbar ist und es ausreichend lukrativere Stellen bei anderen Badbetreibern
gibt.
Daraufhin erfolgten Anfragen bei diversen Personalvermittlungsfirmen, die dem Grunde nach
Fachkräfte anbieten. Alle angefragten Vermittler gaben an, dass aufgrund des akuten
Fachkräftemangels im Bäderbereich keine Kräfte verfügbar sind. Selbst SchwimmmeisterMietservicebüros haben keine Kräfte mehr verfügbar.
Zwischenfazit:
Diese Ausführungen zeigen, dass ein Personalbedarf, der zur Realisierung der o.a. angedachten
Öffnungszeiten erforderlich ist, nicht sichergestellt werden kann und die Prognosen der Badleitung
tatsächlich eingetreten sind (s. hierzu auch Vorlage DRS. Nr. 671.16).
Die einzige Lösung, die sich ergibt: Realisierung arbeitnehmerfreundlichere Arbeitszeiten im
Wechselschichtdienst.
Die Verwaltung schlägt daher vor, zukünftig folgende Öffnungszeiten einzurichten:
Öffnung der Erftlagune täglich von 6:30 Uhr – 21.00 Uhr mit eingeschränkter Anzahl der zu
nutzenden Bahnen und eingeschränkter Nutzung des Nichtschwimmerbeckens von 8:00 Uhr –
13:30 Uhr (Einschränkung auf Grund der Schulnutzung).
Die Tätigkeiten der Fachkräfte im Bäderbereich sind nach der neuen Entgeltordnung zum TVöD
Beschlussvorlage 20.18
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nach Entgeltgruppe 6 zu bewerten. Bisher waren die Fachkräfte in Entgeltgruppe 5 TVöD
eingruppiert. Dies ist in jedem Fall ein Anreiz für Bewerber, hier ist jedoch anzumerken, dass in
vielen Bädern die Fachkräfte auch in EG 6 eingestuft sind.
Um diese Öffnungszeiten umzusetzen, ist die Ausweitung des Stellenplanes um 2 Stellen
(Qualifikation: Rettungsschwimmer/in) erforderlich. Die jährlichen Personalkosten erhöhen sich
damit um ca. 90.000 €.
Fakt ist, dass diese Kosten teilweise dadurch kompensiert werden können, dass sich eine höhere
Umsatzsteuerrückerstattung bei einer Ausweitung der Öffnungszeiten ergibt (Potential: ca. 20.000
€). Im Gespräch mit dem Finanzamt am 20.12.2017 teilte dieses mit, dass die Reduzierung der
Öffnungszeiten auch zu einer Reduzierung des maßgeblichen Anteils für die
Vorsteuerabzugsberechtigung führen würde.
Darüber hinaus wird erwartet, dass sich insgesamt die Besucher/innenzahlen erhöhen werden. In
welchem Umfang dies zu Mehreinnahmen gegenüber dem aktuell vorgesehenen
Öffnungszeitenmodell führen wird, kann realistisch nicht prognostiziert werden, zumal andere
besucherrelevante Faktoren (z.B. lange Schließzeit des Bades) ebenfalls die Zahl der Badegäste
beeinflussen können.
Fazit:
Eine entsprechende Personalausstattung für die Erftlagune ist nur mit einem für das Personal
attraktiven Arbeitszeitmodell zu realisieren. Die Verwaltung schlägt daher vor, zukünftig die
Erftlagune in der Zeit von 6.30 Uhr bis 21.00 Uhr durchgehend zu öffnen und hierfür entsprechend
weitere Stellen im Rettungsschimmer/innenbereich einzurichten.
Die Dringlichkeit ist gegeben, da die Wiedereröffnung der Erftlagune am 31.01.2018 stattfinden
soll. Bis dahin müsste das entsprechende Personal zur Verfügung stehen. Bei einer
Beschlussfassung per Dringlichkeitsentscheidung könnten die Bewerber/innen, die nach den
bisherigen Bewerbungsgesprächen ihre Bewerbung zurückgezogen haben, mit dem Hinweis auf
die neuen Öffnungszeiten kontaktiert werden. Ggf. müsste in der Anfangszeit nach der
Wiedereröffnung mit reduzierten Öffnungszeiten begonnen werden.
Beschlussvorlage 20.18
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