Daten
Kommune
Kerpen
Größe
361 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
22.01.18, 13:15
Aktualisiert
22.01.18, 13:15
Stichworte
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Quartalsbericht Ergebnis-Aufwandskonten
Stadt Kerpen prod
Konto
Beschreibung
0241006+15
Einnahmen
Verkauf von Grundstücken
Ansatz 2017
1.663.115,00
Anordnungen 2017
54.574,94
realisiertes
Haushaltssoll in %
3,28
zuständiges
Fachamt
Bemerkung
18
Die Endabrechnung 2017 muss noch erstellt werden.
Hierzu müssen zunächst alle Personalkosten für 2017
vorliegen (dazu wird beispielsweise das Gutachten zu
den Personal- und Beihilferückstellungen der
Rheinischen Versorgungskasse benötigt).
Es stehen noch weitere Sollstellung bzw. deren
Verarbeitung aus. Nach den aktuellen Zahlen rechnet
das Fachamt damit, dass der Ansatz um ca. 100.000 €
überschritten wird.
Die Teilnehmerzahlen sind geringer ausgefallen als
ursprünglich erwartet, sodass das Ergebnis geringer
ausfällt.
Die Teilnehmerzahlen sind geringer ausgefallen als
ursprünglich erwartet, sodass das Ergebnis Sachkonten
geringer ausfällt.
4482100
Kostenerstattung Personalkosten Erftkreis
2.693.000,00
2.611.302,92
96,97
13
4321000
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte Rettungsdienst
2.460.000,00
2.317.395,00
94,20
13
4141200
Landeszuw. Off. Ganztagsschule
1.285.000,00
1.104.343,50
85,94
22
4321630
Elternbeiträge OGS
792.000,00
703.408,50
88,81
22
73,02
Die Veranstaltungsplanung wurde optimiert, so dass das
Ergebnis der Ausgaben nach unten angepasst werden
konnte. Durch den Wegfall von Veranstaltungen ist
natürlich auch das Einnahmebild nach unten zu
reduzieren. Im Ergebnis gibt die Verwaltung 0,70 € pro
EW für kulturelle Veranstaltungen aus. Damit bleibt sie
10 weit unter der Ermächtigung von 1 € pro EW.
4461100
Entgelte für Veranstaltungen
74.500,00
54.398,80
Quartalsbericht Ergebnis-Aufwandskonten
Stadt Kerpen prod
Konto
Beschreibung
4481400
Kostenerstattung Land nach dem AsylBLG
4211803
4481600
Ansatz 2017
Anordnungen 2017
realisiertes
Haushaltssoll in %
11.000.000,00
1.786.558,00
16,24
Einnahmen gem. § 7 UVG
1.067.000,00
713.376,26
66,86
Kostenerstattung Land an die UVK
1.106.000,00
498.717,88
45,09
4482801
Kostenerstattung durch andere Träger §§ 33,34
4141330
4321600
Landeszuschuss eigene Kindertagesstätten
Elternbeiträge eigene KiTa
100.000,00
391.082,43
391,08
2.611.370,00
919.020,00
2.815.891,57
892.918,75
107,83
97,16
zuständiges
Fachamt
Bemerkung
Der Haushaltsansatz berücksichtigt auf der Grundlage
von 600 „Bestandsflüchtlingen“ zum Jahresbeginn 2017
eine Jahresneuzuweisung von 300 Flüchtlingen,
tatsächlich erfolgten 2017 24 Zuweisungen nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz (erstattungsfähige
Zuweisungen) sowie 29 Zuweisungen nach dem
Integrationsgesetz (deren Asylverfahren sind
abgeschlossen, für diese Zuweisungen gibt es keine
Landeserstattung).
Aufgrund der aktuellen Quotenerfüllung werden für
2017 keine weiteren Zuweisungen von Asylbewerbern
nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz erwartet.
Der Haushaltsansatz berücksichtigt darüber hinaus eine
Asylentscheidungsquote des BAMF von monatlich 3 %
(Vorjahreswert). Aufgrund der Neuausrichtung des
BAMF liegt die Entscheidungsquote deutlich über
diesem Annahmewert mit der Folge, dass sich aktuell
nur noch 154 Flüchtlinge in einem laufenden
Asylverfahren befinden. Die Kostenerstattung des
Landes bezieht sich nur auf diesen (sinkenden)
Personenkreis.
Physisch sind jedoch nahezu alle anerkannten
Flüchtlinge vor Ort und werden mit Wohnraum versorgt
21 und betreut.
Aufgrund hoher Fallzahlentwicklung und zu später
Personalbereitstellung konnten Erträge nur
23 unzureichend realisiert werden.
Die Umsetzung der Gesetzesreform hat auch von
Landesseite noch nicht vollständig gegriffen. Bislang
wurden nur Abschläge erstattet, eine Spitzabrechnung
23 erfolgt erst im Jahr 2018.
Durch konsequente Bearbeitung der Forderungen bei
optimaler personeller Besetzung ggü. Dritten wurden
23 höhere Einnahmen erzielt als zunächst zu erwarten war.
Noch zusätzlich werden hier noch rund 880.000 € aus
dem Landessonderprogramm Rettung Trägervielfalt
23 umgebucht - siehe 4141340.
23 erfolgt wie angemeldet
Quartalsbericht Ergebnis-Aufwandskonten
Stadt Kerpen prod
Konto
Beschreibung
4141340
4321620
Landeszuschuss KiTa fremder Träger
Elternbeiträge KiTa freie Träger
4321594
4321594
4321595
Ansatz 2017
Anordnungen 2017
realisiertes
Haushaltssoll in %
zuständiges
Fachamt
Bemerkung
3.802.150,00
900.000,00
6.022.962,17
1.163.096,58
158,41
129,23
23
23
Benutzungsgebühr Freibad Türnich (7% MwSt)
Benutzungsgebühr Erftlagune (7% MwSt)
Benutzungsgebühr Sauna Erftlagune (7% MwSt)
67.800,00
560.000,00
72.483,16
106,91
0,00
0,00
24
24
24
4311000
Verwaltungsgebühren Bau- und Grundstücksordnung
300.000,00
1.018.493,42
339,50
16
4511000
4321100
4321200
4321220
2321103
Konzessionsabgaben
Müllabfuhrgebühren
Kanalbenutzungsgebühren -NWKanalbenutzungsgebühren -SWZug. SoPo aus Beiträgen (Kanalanschlussbeiträge)
3.250.000,00
5.413.000,00
4.705.000,00
7.033.000,00
1.389.000,00
2.614.682,92
5.405.266,84
5.024.447,58
7.089.747,77
1.623.324,62
80,45
99,86
106,79
100,81
116,87
2321203
Zug. SoPo aus Beiträgen (Erschließungsbeiträge) (ab 2013)
106.000,00
7.806,84
7,36
Mehrerträge aufgrund des Landessonderprogramms
Rettung Trägervielfalt (1,8 Mio. €). Hiervon sind noch
rund 880.000 € auf Landeszuschuss eigene KiTa 4141330 - umzubuchen.
Kalkulation des Haushaltsansatzes zu vorsichtig
Mehrerträge aufgrund längerer Öffnungszeiten des
Freibades (Mai bis September 2017)
verschobene Eröffnung der Erftlagune
Die Sauna ist geschlossen.
Die Mehrerträge sind zwei einzelnen großen
Baumaßnahmen zuzuordnen. Dabei handelt es sich um
einzelne Bauvorhaben und nur einmalig zu zahlende
Gebühren in diesem Jahr.
Voraussichtlich Mindererträge aufgrund geringerer
20 Verbräuche, auf denen die Berechnung basiert
20
20
20
20
Der Haushaltsansatz wird nicht erreicht, da
beispielsweise der Kreisel am Europaring 2017 nicht
errichtet wird und damit erwartete Einnahmen
20 entfallen.
2321303
Zug. SoPo aus Beiträgen (Straßenbaubeiträge) (ab 2013)
499.000,00
724.080,08
145,11
4321420
Gebühren Nutzungsrechte
500.000,00
627.363,29
125,47
Von den geplanten Maßnahmen konnte eine Straße
wegen Klärungsbedarf bei den Vermessungskosten noch
nicht abgerechnet werden. Ca. 1/3 der Einnahmen muss
noch als Oberflächenentwässerungsanteil umgebucht
20 werden.
Es wurden allerdings nicht 724.000 € rein für Straße
vereinnahmt, ca. 1/3 davon muss noch auf
25 Oberflächenentwässerung umgebucht werden.
4321400
2311403
4011000
4012000
4013000
4021000
Bestattungsgebühren
Zug. SoPo Land Investitionspauschale
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil Einkommensteuer
325.000,00
2.675.000,00
227.000,00
14.690.000,00
34.000.000,00
31.547.000,00
256.495,96
2.675.769,88
227.332,35
14.833.648,92
43.147.859,61
31.138.279,61
78,92
100,03
100,15
100,98
126,91
98,70
Der Ansatz wurde nicht erreicht. Dies ist auch auf die
25 gestiegene Zahl von Urnenbestattungen zurückzuführen.
20
20
20
20 Konjunkurell bedingt
20
Quartalsbericht Ergebnis-Aufwandskonten
Stadt Kerpen prod
Konto
4022000
4031000
4032000
4051000
4111000
4141100
4618200
Beschreibung
Gemeindeanteil Umsatzsteuer
Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Leistungen Familienausgleich
Schlüsselzuweisungen vom Land
Schulpauschale - konsumtive Verwendung Zinserträge Gewerbesteuernachforderungen
3251003
Zug. Investitionskredite vom privaten Kreditmarkt
5379100
Ausgaben
Verbandsumlage KDVZ
5281230
Sachkosten OGS
5281050
Sachbedarf Kulturveranstaltungen
5339110
5339120
5339150
Grundleistg. als Geldleistung zum LU nach AsylbLG
Lstg Krankh/Schwangersch/Geb. AsylbLG
Besondere Leistungen AsylbLG
5422100
Gebäudemieten
5339280
Ausgaben nach dem UVG
533...
Budget Wirtschaftliche Jugendhilfe
realisiertes
zuständiges
Bemerkung
Ansatz 2017
Anordnungen 2017 Haushaltssoll in % Fachamt
4.193.000,00
4.187.972,68
99,88
20
1.210.000,00
1.347.624,34
111,37
20
470.000,00
481.204,05
102,38
20
3.088.000,00
3.085.312,97
99,91
20
21.486.000,00
21.486.775,00
100,00
20
1.900.000,00
1.900.044,00
100,00
20
450.000,00
428.352,08
95,19
20 Nicht zu prognostizieren
Geringere Aufnahme aufgrund Verschiebung von
5.499.155,00
3.100.000,00
56,37
20 Investitionsprojekten
782.000,00
781.332,50
99,91
11
2.018.000,00
1.686.150,21
83,56
122.800,00
102.058,10
83,11
Es werden noch Aufwendungen in Höhe von ca. 10.000
€ erwartet; Die Teilnehmerzahlen sind geringer
ausgefallen als ursprünglich erwartet, sodass das
22 Ergebnis geringer ausfällt.
Die Veranstaltungsplanung wurde optimiert, so dass das
Ergebnis nach unten angepasst werden konnte. Siehe
10 dazu auch 4461100.
2,47
13,64
60,91
Grundleistungen erhalten neu zugewiesene
Asylbewerber in den ersten 15 Monaten nach
Zuweisung. Aufgrund erheblich geringerer Zuweisungen
sowie der hohen Entscheidungsquote des BAMF
reduziert sich der leistungsberechtigte Personenkreis
21 und somit der Grundleistungsaufwand deutlich.
21 geringere Zuweisungen
21 geringere Zuweisungen
2.820.000,00
2.780.000,00
1.410.000,00
69.697,51
379.121,80
858.813,16
530.000,00
451.735,14
85,23
2.391.000,00
1.192.777,48
49,89
17.167.200,00
14.329.451,27
83,47
Die absehbare Einsparung bei den Mietkosten (ca.
70.000 € ) ist begründet durch die Aufgabe mehrerer
Mietobjekte. Anerkannte Flüchtlinge aus diesen
Objekten übernehmen i.d.R. den jeweiligen Mietvertrag
21 dann als Mieter, die Mietkosten trägt das Jobcenter.
Für 2017 sind noch nicht alle Neuanträge UVK
bearbeitet, das wird bis mindestens Mitte 2018 dauern.
Der Ansatz 2017 war mangels Erfahrungswerten nur
23 geschätzt.
Nach jetzigem Stand erwartet das Fachamt keine
23 Überschreitung.
Quartalsbericht Ergebnis-Aufwandskonten
Stadt Kerpen prod
Konto
Beschreibung
5331310
5339310
Tagespflege/Tagesbetreuung Kinder außerh. Einr.
Tagespflege/Tagesbetreuung Kinder (bis 31.12.2013)
Ansatz 2017
1.650.000,00
Anordnungen 2017
1.883.924,84
realisiertes
Haushaltssoll in %
zuständiges
Fachamt
Bemerkung
Die Kosten für die Tagespflege sind leicht steigend. Nach
jetziger Prognose werden Mehraufwendungen um ca.
114,18
23 100.000 € erwartet.
5232040
Erstattung andere Träger §§33,34
400.000,00
508.258,96
127,06
5238020
Zuschuss Tagesgruppe SPZ
305.000,00
305.000,00
100,00
5331358
5332382
5331381
5332363
5332368
§ 33 SGB VIII Vollzeitpflege (außerh.Einr.)
§ 41/34 SGB VIII Heimerziehung VJ (in Einr.)
§ 41/27,30 SGB VIII ambul.Hilfe VJ (außerh.Einr.)
§ 35a SGB VIII stat. Eingliederungshilfe(in Einr.)
§ 34 SGB VIII Heimerziehung (in Einr.)
1.000.000,00
300.000,00
30.000,00
415.000,00
5.981.000,00
1.025.374,20
207.231,63
14.837,00
318.804,42
5.534.885,41
102,54
69,08
49,46
76,82
92,54
5318180
5318130
5318158
Zuschuss SPZ, ambulante Hilfen
Zuschuss an freie Träger Kita
Zuschuss Erziehungsberatung
907.000,00
9.030.510,00
477.000,00
907.000,00
9.475.436,78
477.000,00
100,00
104,93
100,00
5291100
Deponiekosten Müllentsorgung
2.922.000,00
2.442.108,87
83,58
5291140
Unternehmervergütung Müllentsorgung
1.962.250,00
1.952.017,52
99,48
5242100
Bauliche Unterhaltung Kanäle
1.400.000,00
412.535,32
29,47
5242110
5379300
Bauliche Unterhaltung RÜB/RÜ
Verbandsumlage Erftverband
5.000,00
5.050.000,00
9.050,04
5.125.380,52
181,00
101,49
Die Abrechnung des 2. Halbjahres 2017 erfolgt ab
Januar 2018. Eine Ansatzüberschreitung wird vom
23 Fachamt erwartet.
23 Der Zuschuss wird im Jahr 2018 spitz abgerechnet.
Bis Ende 2017 fallen laut Fachamt evtl. höhere
Aufwendungen an als geplant, da es sehr viele Neufälle
23 gegeben hat.
23 Der Ansatz ist aus aktueller Sicht ausreichend.
23 Der Ansatz ist aus aktueller Sicht ausreichend.
23 Der Ansatz ist aus aktueller Sicht ausreichend.
23 Der Ansatz ist aus aktueller Sicht ausreichend.
Eine neue Kostenkalkulation des Trägers sind einen
23 zusätzlichen Bedarf von ca. 30.000 € vor.
23 erfolgt wie angemeldet
23 Der Zuschuss wird im Jahr 2018 spitz abgerechnet.
Die Aufwendungen sind in dieser Höhe
erwartungsgemäß, da zum Stichtag 31.12. erst die
Monate Januar bis Oktober abgerechnet wurden, also
25 10/12 des Jahres.
Die Aufwendungen für das 4. Quartal sind noch nicht
komplett, es stehen überschläglich noch ca. 120.000 €
aus. Die Überschreitung des Ansatzes kann in der
Abfallwirtschaft vorkommen, da die erfassten
Abfallmengen und damit auch die
Unternehmervergütung naturgemäß Schwankungen
25 unterliegen.
Die umfangreichen Sanierungsarbeiten sind aufgrund
personeller Engpässe erst Anfang 2018 zur Beauftragung
gekommen. Hier sind entsprechend npoch
Rückstellungen zu bilden. Der Haushaltsansatz wird
nicht vollständig ausgeschöft nach derzeitigen
15 Erkenntnissen.
Mehrkosten durch Restarbeiten vor Übergabe der RÜB
15 an den Erftverband
20
Quartalsbericht Ergebnis-Aufwandskonten
Stadt Kerpen prod
Konto
Beschreibung
5242000
Bauliche Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze
5242510
5379300
5341000
5342000
5374000
5374100
5518200
Strom-/Wasserkosten Straßenbeleuchtung (ab 01.01.2013)
Verbandsumlagen Erftverband
Gewerbesteuerumlage
Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit
Kreisumlage
Kreisumlage REK-Verk.gesellsch
Zinsaufwendungen Rückzahlung Gewerbesteuer
5517000
Zinsaufwendungen an Kreditinstitute
5517100
Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite
3251006
Tilgung Investitionskredite vom privaten Kreditmarkt
Ansatz 2017
Anordnungen 2017
realisiertes
Haushaltssoll in %
zuständiges
Fachamt
Bemerkung
510.000,00
334.419,22
65,57
606.700,00
1.000.000,00
2.380.000,00
2.312.000,00
37.937.000,00
1.351.000,00
130.000,00
642.852,00
922.731,48
2.806.241,48
2.685.974,00
37.934.412,00
1.317.927,00
193.098,01
105,96
92,27
117,91
116,18
99,99
97,55
148,54
2.226.000,00
814.965,25
36,61
545.000,00
131.742,03
24,17
9.728.000,00
3.124.612,45
32,12
Neben den bereits verausgabten Mitteln sind weitere
Aufträge erteilt, die je nach Witterung bis zum
Jahresende abgearbeitet werden und entsprechend
noch Aufwendungen erzeugen werden. Aktuell wird
damit gerechnet, dass der Haushaltsansatz um 5%
überzogen werden muss. Hierzu sei darauf hingewiesen,
dass mit den Mitteln u.a. nicht planbare
15 Umfallgefahrenstellen beseitigt werden.
Hier handelt es sich um Abschlagsbeträge. Eine
15 Abrechnung wird für April 2018 erwartet.
20
20 Aufgrund Mehreinnahmen Gewerbesteuer
20 Aufgrund Mehreinnahmen Gewerbesteuer
20
20
20 Nicht zu prognostizieren
erwartetes Jahressoll laut derzeitigem Stand ca. 1,9 Mio.
€; derzeit wird die Darlehensverwaltung und
Zahlbarmachung auf ein neues Infoma-Modul
20 umgestellt
Liquidität und Zinsniveau entwickelten sich günstiger als
20 geplant
erwartetes Jahressoll laut derzeitigem Stand ca. 9,0 Mio.
€; derzeit wird die Darlehensverwaltung und
Zahlbarmachung auf ein neues Infoma-Modul
20 umgestellt
98,89
Im Haushaltsjahr 2017 ist für den Bereich
voraussichtlich mit Mehrkosten zu rechnen, abhängig
auch von den zu bildenden Rückstellungen. Aktuell
werden diese auf rund 290.000 € vom Fachamt
24 geschätzt.
Budgets
Unterhaltungsmaßnahmen
5.417.060,00
5.356.773,13
Quartalsbericht Ergebnis-Aufwandskonten
Stadt Kerpen prod
Konto
Beschreibung
Ansatz 2017
Anordnungen 2017
realisiertes
Haushaltssoll in %
zuständiges
Fachamt
Bemerkung
Da die Erftlagune nicht wie vorgesehen wiedereröffnet
werden konnte, ist hier mit einer Einsparung von ca.
130.000 € zu rechnen.
Verbrauch und Kosten sind zudem von nicht planbaren
Faktoren wie Nutzerverhalten und Witterung abhängig.
Zudem sorgte die Rückgabe einiger Objekte (Manheim
alt; Flüchtlingsunterkünfte) für Minderaufwendungen
ggü. dem geschätzten Ansatz.
Es stehen noch Rechnungen aus:
Großverbraucher ca. 50.000 € und Jahresrechnungen
Haushaltslieferstellen über das Jahr 2018 verteilt
(Grundsatz der rollierenden Abrechnung)
Zudem gehörte das Jahr 2017 mit einer
Durchschnittstemperatur von 9,6 Grad zu den acht
wärmsten Jahren seit Messbeginn im Jahr 1881.
Heizungskosten
Strom- und Wasserkosten
1.579.800,00
2.155.950,00
926.014,11
1.704.987,71
58,62
24
79,08
Da die Erftlagune nicht wie vorgesehen wiedereröffnet
werden kann, wird mit einer Einsparung in Höhe von
20.000 € bei den Stromkosten und 10.000 € bei den
Wasserkosten gerechnet. Steigerung der Umlage EEG
und des Netznutzungsentgelts nicht so hoch wie
erwartet; Verbrauch ist nutzerabhängig
Ausstehende Rechnungen: Großverbraucher ca. 60.000
€, sowie Jahresrechnungen für Straßenbeleuchtung ca.
März 2018 und Haushaltslieferstellen über das Jahr
24 2018 verteilt (Grundsatz der rollierenden Abrechnung).