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Beschlussvorlage (Anlage 1 - Q IV/17 bedeutende Erträge, Aufwendungen und Budgets)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
361 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
22.01.18, 13:15
Aktualisiert
22.01.18, 13:15

Inhalt der Datei

Quartalsbericht Ergebnis-Aufwandskonten Stadt Kerpen prod Konto Beschreibung 0241006+15 Einnahmen Verkauf von Grundstücken Ansatz 2017 1.663.115,00 Anordnungen 2017 54.574,94 realisiertes Haushaltssoll in % 3,28 zuständiges Fachamt Bemerkung 18 Die Endabrechnung 2017 muss noch erstellt werden. Hierzu müssen zunächst alle Personalkosten für 2017 vorliegen (dazu wird beispielsweise das Gutachten zu den Personal- und Beihilferückstellungen der Rheinischen Versorgungskasse benötigt). Es stehen noch weitere Sollstellung bzw. deren Verarbeitung aus. Nach den aktuellen Zahlen rechnet das Fachamt damit, dass der Ansatz um ca. 100.000 € überschritten wird. Die Teilnehmerzahlen sind geringer ausgefallen als ursprünglich erwartet, sodass das Ergebnis geringer ausfällt. Die Teilnehmerzahlen sind geringer ausgefallen als ursprünglich erwartet, sodass das Ergebnis Sachkonten geringer ausfällt. 4482100 Kostenerstattung Personalkosten Erftkreis 2.693.000,00 2.611.302,92 96,97 13 4321000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte Rettungsdienst 2.460.000,00 2.317.395,00 94,20 13 4141200 Landeszuw. Off. Ganztagsschule 1.285.000,00 1.104.343,50 85,94 22 4321630 Elternbeiträge OGS 792.000,00 703.408,50 88,81 22 73,02 Die Veranstaltungsplanung wurde optimiert, so dass das Ergebnis der Ausgaben nach unten angepasst werden konnte. Durch den Wegfall von Veranstaltungen ist natürlich auch das Einnahmebild nach unten zu reduzieren. Im Ergebnis gibt die Verwaltung 0,70 € pro EW für kulturelle Veranstaltungen aus. Damit bleibt sie 10 weit unter der Ermächtigung von 1 € pro EW. 4461100 Entgelte für Veranstaltungen 74.500,00 54.398,80 Quartalsbericht Ergebnis-Aufwandskonten Stadt Kerpen prod Konto Beschreibung 4481400 Kostenerstattung Land nach dem AsylBLG 4211803 4481600 Ansatz 2017 Anordnungen 2017 realisiertes Haushaltssoll in % 11.000.000,00 1.786.558,00 16,24 Einnahmen gem. § 7 UVG 1.067.000,00 713.376,26 66,86 Kostenerstattung Land an die UVK 1.106.000,00 498.717,88 45,09 4482801 Kostenerstattung durch andere Träger §§ 33,34 4141330 4321600 Landeszuschuss eigene Kindertagesstätten Elternbeiträge eigene KiTa 100.000,00 391.082,43 391,08 2.611.370,00 919.020,00 2.815.891,57 892.918,75 107,83 97,16 zuständiges Fachamt Bemerkung Der Haushaltsansatz berücksichtigt auf der Grundlage von 600 „Bestandsflüchtlingen“ zum Jahresbeginn 2017 eine Jahresneuzuweisung von 300 Flüchtlingen, tatsächlich erfolgten 2017 24 Zuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (erstattungsfähige Zuweisungen) sowie 29 Zuweisungen nach dem Integrationsgesetz (deren Asylverfahren sind abgeschlossen, für diese Zuweisungen gibt es keine Landeserstattung). Aufgrund der aktuellen Quotenerfüllung werden für 2017 keine weiteren Zuweisungen von Asylbewerbern nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz erwartet. Der Haushaltsansatz berücksichtigt darüber hinaus eine Asylentscheidungsquote des BAMF von monatlich 3 % (Vorjahreswert). Aufgrund der Neuausrichtung des BAMF liegt die Entscheidungsquote deutlich über diesem Annahmewert mit der Folge, dass sich aktuell nur noch 154 Flüchtlinge in einem laufenden Asylverfahren befinden. Die Kostenerstattung des Landes bezieht sich nur auf diesen (sinkenden) Personenkreis. Physisch sind jedoch nahezu alle anerkannten Flüchtlinge vor Ort und werden mit Wohnraum versorgt 21 und betreut. Aufgrund hoher Fallzahlentwicklung und zu später Personalbereitstellung konnten Erträge nur 23 unzureichend realisiert werden. Die Umsetzung der Gesetzesreform hat auch von Landesseite noch nicht vollständig gegriffen. Bislang wurden nur Abschläge erstattet, eine Spitzabrechnung 23 erfolgt erst im Jahr 2018. Durch konsequente Bearbeitung der Forderungen bei optimaler personeller Besetzung ggü. Dritten wurden 23 höhere Einnahmen erzielt als zunächst zu erwarten war. Noch zusätzlich werden hier noch rund 880.000 € aus dem Landessonderprogramm Rettung Trägervielfalt 23 umgebucht - siehe 4141340. 23 erfolgt wie angemeldet Quartalsbericht Ergebnis-Aufwandskonten Stadt Kerpen prod Konto Beschreibung 4141340 4321620 Landeszuschuss KiTa fremder Träger Elternbeiträge KiTa freie Träger 4321594 4321594 4321595 Ansatz 2017 Anordnungen 2017 realisiertes Haushaltssoll in % zuständiges Fachamt Bemerkung 3.802.150,00 900.000,00 6.022.962,17 1.163.096,58 158,41 129,23 23 23 Benutzungsgebühr Freibad Türnich (7% MwSt) Benutzungsgebühr Erftlagune (7% MwSt) Benutzungsgebühr Sauna Erftlagune (7% MwSt) 67.800,00 560.000,00 72.483,16 106,91 0,00 0,00 24 24 24 4311000 Verwaltungsgebühren Bau- und Grundstücksordnung 300.000,00 1.018.493,42 339,50 16 4511000 4321100 4321200 4321220 2321103 Konzessionsabgaben Müllabfuhrgebühren Kanalbenutzungsgebühren -NWKanalbenutzungsgebühren -SWZug. SoPo aus Beiträgen (Kanalanschlussbeiträge) 3.250.000,00 5.413.000,00 4.705.000,00 7.033.000,00 1.389.000,00 2.614.682,92 5.405.266,84 5.024.447,58 7.089.747,77 1.623.324,62 80,45 99,86 106,79 100,81 116,87 2321203 Zug. SoPo aus Beiträgen (Erschließungsbeiträge) (ab 2013) 106.000,00 7.806,84 7,36 Mehrerträge aufgrund des Landessonderprogramms Rettung Trägervielfalt (1,8 Mio. €). Hiervon sind noch rund 880.000 € auf Landeszuschuss eigene KiTa 4141330 - umzubuchen. Kalkulation des Haushaltsansatzes zu vorsichtig Mehrerträge aufgrund längerer Öffnungszeiten des Freibades (Mai bis September 2017) verschobene Eröffnung der Erftlagune Die Sauna ist geschlossen. Die Mehrerträge sind zwei einzelnen großen Baumaßnahmen zuzuordnen. Dabei handelt es sich um einzelne Bauvorhaben und nur einmalig zu zahlende Gebühren in diesem Jahr. Voraussichtlich Mindererträge aufgrund geringerer 20 Verbräuche, auf denen die Berechnung basiert 20 20 20 20 Der Haushaltsansatz wird nicht erreicht, da beispielsweise der Kreisel am Europaring 2017 nicht errichtet wird und damit erwartete Einnahmen 20 entfallen. 2321303 Zug. SoPo aus Beiträgen (Straßenbaubeiträge) (ab 2013) 499.000,00 724.080,08 145,11 4321420 Gebühren Nutzungsrechte 500.000,00 627.363,29 125,47 Von den geplanten Maßnahmen konnte eine Straße wegen Klärungsbedarf bei den Vermessungskosten noch nicht abgerechnet werden. Ca. 1/3 der Einnahmen muss noch als Oberflächenentwässerungsanteil umgebucht 20 werden. Es wurden allerdings nicht 724.000 € rein für Straße vereinnahmt, ca. 1/3 davon muss noch auf 25 Oberflächenentwässerung umgebucht werden. 4321400 2311403 4011000 4012000 4013000 4021000 Bestattungsgebühren Zug. SoPo Land Investitionspauschale Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil Einkommensteuer 325.000,00 2.675.000,00 227.000,00 14.690.000,00 34.000.000,00 31.547.000,00 256.495,96 2.675.769,88 227.332,35 14.833.648,92 43.147.859,61 31.138.279,61 78,92 100,03 100,15 100,98 126,91 98,70 Der Ansatz wurde nicht erreicht. Dies ist auch auf die 25 gestiegene Zahl von Urnenbestattungen zurückzuführen. 20 20 20 20 Konjunkurell bedingt 20 Quartalsbericht Ergebnis-Aufwandskonten Stadt Kerpen prod Konto 4022000 4031000 4032000 4051000 4111000 4141100 4618200 Beschreibung Gemeindeanteil Umsatzsteuer Vergnügungssteuer Hundesteuer Leistungen Familienausgleich Schlüsselzuweisungen vom Land Schulpauschale - konsumtive Verwendung Zinserträge Gewerbesteuernachforderungen 3251003 Zug. Investitionskredite vom privaten Kreditmarkt 5379100 Ausgaben Verbandsumlage KDVZ 5281230 Sachkosten OGS 5281050 Sachbedarf Kulturveranstaltungen 5339110 5339120 5339150 Grundleistg. als Geldleistung zum LU nach AsylbLG Lstg Krankh/Schwangersch/Geb. AsylbLG Besondere Leistungen AsylbLG 5422100 Gebäudemieten 5339280 Ausgaben nach dem UVG 533... Budget Wirtschaftliche Jugendhilfe realisiertes zuständiges Bemerkung Ansatz 2017 Anordnungen 2017 Haushaltssoll in % Fachamt 4.193.000,00 4.187.972,68 99,88 20 1.210.000,00 1.347.624,34 111,37 20 470.000,00 481.204,05 102,38 20 3.088.000,00 3.085.312,97 99,91 20 21.486.000,00 21.486.775,00 100,00 20 1.900.000,00 1.900.044,00 100,00 20 450.000,00 428.352,08 95,19 20 Nicht zu prognostizieren Geringere Aufnahme aufgrund Verschiebung von 5.499.155,00 3.100.000,00 56,37 20 Investitionsprojekten 782.000,00 781.332,50 99,91 11 2.018.000,00 1.686.150,21 83,56 122.800,00 102.058,10 83,11 Es werden noch Aufwendungen in Höhe von ca. 10.000 € erwartet; Die Teilnehmerzahlen sind geringer ausgefallen als ursprünglich erwartet, sodass das 22 Ergebnis geringer ausfällt. Die Veranstaltungsplanung wurde optimiert, so dass das Ergebnis nach unten angepasst werden konnte. Siehe 10 dazu auch 4461100. 2,47 13,64 60,91 Grundleistungen erhalten neu zugewiesene Asylbewerber in den ersten 15 Monaten nach Zuweisung. Aufgrund erheblich geringerer Zuweisungen sowie der hohen Entscheidungsquote des BAMF reduziert sich der leistungsberechtigte Personenkreis 21 und somit der Grundleistungsaufwand deutlich. 21 geringere Zuweisungen 21 geringere Zuweisungen 2.820.000,00 2.780.000,00 1.410.000,00 69.697,51 379.121,80 858.813,16 530.000,00 451.735,14 85,23 2.391.000,00 1.192.777,48 49,89 17.167.200,00 14.329.451,27 83,47 Die absehbare Einsparung bei den Mietkosten (ca. 70.000 € ) ist begründet durch die Aufgabe mehrerer Mietobjekte. Anerkannte Flüchtlinge aus diesen Objekten übernehmen i.d.R. den jeweiligen Mietvertrag 21 dann als Mieter, die Mietkosten trägt das Jobcenter. Für 2017 sind noch nicht alle Neuanträge UVK bearbeitet, das wird bis mindestens Mitte 2018 dauern. Der Ansatz 2017 war mangels Erfahrungswerten nur 23 geschätzt. Nach jetzigem Stand erwartet das Fachamt keine 23 Überschreitung. Quartalsbericht Ergebnis-Aufwandskonten Stadt Kerpen prod Konto Beschreibung 5331310 5339310 Tagespflege/Tagesbetreuung Kinder außerh. Einr. Tagespflege/Tagesbetreuung Kinder (bis 31.12.2013) Ansatz 2017 1.650.000,00 Anordnungen 2017 1.883.924,84 realisiertes Haushaltssoll in % zuständiges Fachamt Bemerkung Die Kosten für die Tagespflege sind leicht steigend. Nach jetziger Prognose werden Mehraufwendungen um ca. 114,18 23 100.000 € erwartet. 5232040 Erstattung andere Träger §§33,34 400.000,00 508.258,96 127,06 5238020 Zuschuss Tagesgruppe SPZ 305.000,00 305.000,00 100,00 5331358 5332382 5331381 5332363 5332368 § 33 SGB VIII Vollzeitpflege (außerh.Einr.) § 41/34 SGB VIII Heimerziehung VJ (in Einr.) § 41/27,30 SGB VIII ambul.Hilfe VJ (außerh.Einr.) § 35a SGB VIII stat. Eingliederungshilfe(in Einr.) § 34 SGB VIII Heimerziehung (in Einr.) 1.000.000,00 300.000,00 30.000,00 415.000,00 5.981.000,00 1.025.374,20 207.231,63 14.837,00 318.804,42 5.534.885,41 102,54 69,08 49,46 76,82 92,54 5318180 5318130 5318158 Zuschuss SPZ, ambulante Hilfen Zuschuss an freie Träger Kita Zuschuss Erziehungsberatung 907.000,00 9.030.510,00 477.000,00 907.000,00 9.475.436,78 477.000,00 100,00 104,93 100,00 5291100 Deponiekosten Müllentsorgung 2.922.000,00 2.442.108,87 83,58 5291140 Unternehmervergütung Müllentsorgung 1.962.250,00 1.952.017,52 99,48 5242100 Bauliche Unterhaltung Kanäle 1.400.000,00 412.535,32 29,47 5242110 5379300 Bauliche Unterhaltung RÜB/RÜ Verbandsumlage Erftverband 5.000,00 5.050.000,00 9.050,04 5.125.380,52 181,00 101,49 Die Abrechnung des 2. Halbjahres 2017 erfolgt ab Januar 2018. Eine Ansatzüberschreitung wird vom 23 Fachamt erwartet. 23 Der Zuschuss wird im Jahr 2018 spitz abgerechnet. Bis Ende 2017 fallen laut Fachamt evtl. höhere Aufwendungen an als geplant, da es sehr viele Neufälle 23 gegeben hat. 23 Der Ansatz ist aus aktueller Sicht ausreichend. 23 Der Ansatz ist aus aktueller Sicht ausreichend. 23 Der Ansatz ist aus aktueller Sicht ausreichend. 23 Der Ansatz ist aus aktueller Sicht ausreichend. Eine neue Kostenkalkulation des Trägers sind einen 23 zusätzlichen Bedarf von ca. 30.000 € vor. 23 erfolgt wie angemeldet 23 Der Zuschuss wird im Jahr 2018 spitz abgerechnet. Die Aufwendungen sind in dieser Höhe erwartungsgemäß, da zum Stichtag 31.12. erst die Monate Januar bis Oktober abgerechnet wurden, also 25 10/12 des Jahres. Die Aufwendungen für das 4. Quartal sind noch nicht komplett, es stehen überschläglich noch ca. 120.000 € aus. Die Überschreitung des Ansatzes kann in der Abfallwirtschaft vorkommen, da die erfassten Abfallmengen und damit auch die Unternehmervergütung naturgemäß Schwankungen 25 unterliegen. Die umfangreichen Sanierungsarbeiten sind aufgrund personeller Engpässe erst Anfang 2018 zur Beauftragung gekommen. Hier sind entsprechend npoch Rückstellungen zu bilden. Der Haushaltsansatz wird nicht vollständig ausgeschöft nach derzeitigen 15 Erkenntnissen. Mehrkosten durch Restarbeiten vor Übergabe der RÜB 15 an den Erftverband 20 Quartalsbericht Ergebnis-Aufwandskonten Stadt Kerpen prod Konto Beschreibung 5242000 Bauliche Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze 5242510 5379300 5341000 5342000 5374000 5374100 5518200 Strom-/Wasserkosten Straßenbeleuchtung (ab 01.01.2013) Verbandsumlagen Erftverband Gewerbesteuerumlage Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit Kreisumlage Kreisumlage REK-Verk.gesellsch Zinsaufwendungen Rückzahlung Gewerbesteuer 5517000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute 5517100 Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite 3251006 Tilgung Investitionskredite vom privaten Kreditmarkt Ansatz 2017 Anordnungen 2017 realisiertes Haushaltssoll in % zuständiges Fachamt Bemerkung 510.000,00 334.419,22 65,57 606.700,00 1.000.000,00 2.380.000,00 2.312.000,00 37.937.000,00 1.351.000,00 130.000,00 642.852,00 922.731,48 2.806.241,48 2.685.974,00 37.934.412,00 1.317.927,00 193.098,01 105,96 92,27 117,91 116,18 99,99 97,55 148,54 2.226.000,00 814.965,25 36,61 545.000,00 131.742,03 24,17 9.728.000,00 3.124.612,45 32,12 Neben den bereits verausgabten Mitteln sind weitere Aufträge erteilt, die je nach Witterung bis zum Jahresende abgearbeitet werden und entsprechend noch Aufwendungen erzeugen werden. Aktuell wird damit gerechnet, dass der Haushaltsansatz um 5% überzogen werden muss. Hierzu sei darauf hingewiesen, dass mit den Mitteln u.a. nicht planbare 15 Umfallgefahrenstellen beseitigt werden. Hier handelt es sich um Abschlagsbeträge. Eine 15 Abrechnung wird für April 2018 erwartet. 20 20 Aufgrund Mehreinnahmen Gewerbesteuer 20 Aufgrund Mehreinnahmen Gewerbesteuer 20 20 20 Nicht zu prognostizieren erwartetes Jahressoll laut derzeitigem Stand ca. 1,9 Mio. €; derzeit wird die Darlehensverwaltung und Zahlbarmachung auf ein neues Infoma-Modul 20 umgestellt Liquidität und Zinsniveau entwickelten sich günstiger als 20 geplant erwartetes Jahressoll laut derzeitigem Stand ca. 9,0 Mio. €; derzeit wird die Darlehensverwaltung und Zahlbarmachung auf ein neues Infoma-Modul 20 umgestellt 98,89 Im Haushaltsjahr 2017 ist für den Bereich voraussichtlich mit Mehrkosten zu rechnen, abhängig auch von den zu bildenden Rückstellungen. Aktuell werden diese auf rund 290.000 € vom Fachamt 24 geschätzt. Budgets Unterhaltungsmaßnahmen 5.417.060,00 5.356.773,13 Quartalsbericht Ergebnis-Aufwandskonten Stadt Kerpen prod Konto Beschreibung Ansatz 2017 Anordnungen 2017 realisiertes Haushaltssoll in % zuständiges Fachamt Bemerkung Da die Erftlagune nicht wie vorgesehen wiedereröffnet werden konnte, ist hier mit einer Einsparung von ca. 130.000 € zu rechnen. Verbrauch und Kosten sind zudem von nicht planbaren Faktoren wie Nutzerverhalten und Witterung abhängig. Zudem sorgte die Rückgabe einiger Objekte (Manheim alt; Flüchtlingsunterkünfte) für Minderaufwendungen ggü. dem geschätzten Ansatz. Es stehen noch Rechnungen aus: Großverbraucher ca. 50.000 € und Jahresrechnungen Haushaltslieferstellen über das Jahr 2018 verteilt (Grundsatz der rollierenden Abrechnung) Zudem gehörte das Jahr 2017 mit einer Durchschnittstemperatur von 9,6 Grad zu den acht wärmsten Jahren seit Messbeginn im Jahr 1881. Heizungskosten Strom- und Wasserkosten 1.579.800,00 2.155.950,00 926.014,11 1.704.987,71 58,62 24 79,08 Da die Erftlagune nicht wie vorgesehen wiedereröffnet werden kann, wird mit einer Einsparung in Höhe von 20.000 € bei den Stromkosten und 10.000 € bei den Wasserkosten gerechnet. Steigerung der Umlage EEG und des Netznutzungsentgelts nicht so hoch wie erwartet; Verbrauch ist nutzerabhängig Ausstehende Rechnungen: Großverbraucher ca. 60.000 €, sowie Jahresrechnungen für Straßenbeleuchtung ca. März 2018 und Haushaltslieferstellen über das Jahr 24 2018 verteilt (Grundsatz der rollierenden Abrechnung).