Daten
Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
22.01.18, 13:15
Aktualisiert
22.01.18, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement
Bearbeitung: Thomas Schaaf
TOP
Drs.-Nr.: 23.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
16.01.2018
Bemerkungen
30.01.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Quartalsbericht IV/2017
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die beigefügten Auswertungen sowie die mündlichen
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Schaaf
gez. Canzler
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Begründung:
Da eine Bearbeitung des Quartalsberichts für das 4. Quartal nicht mehr zeitgerecht für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses am 23. Januar 2018 zu erledigen war, wird ersatzweise dem
Rat der Kolpingstadt Kerpen diese Vorlage zur Kenntnis gegeben.
Der Vorlage sind folgende Anlagen beigefügt:
•
•
Personalaufwendungen 2017 (Stand: 31. Dezember 2017)
bedeutende Erträge, Aufwendungen und Budgets 2017 (Stand: 31. Dezember 2017)
Die Auswertungen entsprechen dem in Vorjahren festgelegten Standard.
Zum Stand nach dem 4. Quartal 2017 haben die Fachabteilungen Stellung bezogen, was in der
Spalte „Bemerkung“ zu den entsprechenden Einträgen verarbeitet worden ist.
Ergänzend teilt die Verwaltung mit, dass dem Rhein-Erft-Kreis in dem pflichtig vorzulegenden aktuellen Bericht zur Ausführung des Haushalts 2017 und zum Stand der Jahresabschlüsse folgendes mitgeteilt wurde:
Für das Jahr 2017 wird nach den aktuellen Prognosen von einem ausgeglichenen Ergebnis ausgegangen (Anmerkung: Die Haushaltssatzung 2017 sieht ein Defizit von ca. 9,2 Mio. € vor).
Der Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass die Prognosen einen gewissen Unsicherheitsfaktor haben. Hier sind zum Beispiel noch Bewertungsarbeiten im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten durchzuführen (u.a. Forderungsbewertung, Bildung/Auflösung von Rückstellungen) und
es sind auch durchaus noch Veränderungen möglich, beispielsweise bei den Transferleistungen
im Jugendhilfebereich.
Beschlussvorlage 23.18
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