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Beschlussvorlage (Unterrichtung des Rates durch den Bürgermeister gem. § 55 Abs. 1 GO NRW; hier: Änderung der Verwaltungsstruktur der Stadtverwaltung Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
108 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
19.01.18, 13:15
Aktualisiert
19.01.18, 13:15
Beschlussvorlage (Unterrichtung des Rates durch den Bürgermeister gem. § 55 Abs. 1 GO NRW;
hier: Änderung der Verwaltungsstruktur der Stadtverwaltung Kerpen) Beschlussvorlage (Unterrichtung des Rates durch den Bürgermeister gem. § 55 Abs. 1 GO NRW;
hier: Änderung der Verwaltungsstruktur der Stadtverwaltung Kerpen)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Bearbeitung: Reinhard Jung TOP Drs.-Nr.: 30.18 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 17.01.2018 Bemerkungen 30.01.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Unterrichtung des Rates durch den Bürgermeister gem. § 55 Abs. 1 GO NRW; hier: Änderung der Verwaltungsstruktur der Stadtverwaltung Kerpen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die in der Beschlussvorlage dargestellte Änderung der Dezernatszuschnitte einschließlich der Einrichtung eines weiteren Dezernates sowie das der Beschlussvorlage beigefügte Organigramm zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Mitzeichnung AL 17 Mitzeichnung Dez.III Mitzeichnung Bürgermeister Dez. II Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Jung gez. Klütsch gez.Comacchio gez. Schwister gez. Canzler gez. Nimtz gez. Spürck Begründung: Die momentane Organisationsstruktur bedarf aus Sicht des Verwaltungsvorstandes der Überarbeitung, um die Vielzahl an neuen zusätzlichen Aufgabenstellungen und Projekten bewältigen zu können. Durch eine Erweiterung der Organisationstruktur von drei auf vier Dezernate soll die Effizienz des Verwaltungshandels erhöht sowie eine gleichmäßige und ausgewogene Geschäftsverteilung auf Beigeordneten-, Dezernats- und Ämterebene erreicht werden. Geleitet werden die vier Dezernate vom Bürgermeister (I), dem Ersten Beigeordneten (II), dem Techn. Beigeordneten (III) und einem Verwaltungsdezernenten (IV). Das beigefügte Organigramm basiert daher auf einem viergliedrigen Verwaltungsaufbau. Als wesentliche Änderungen im Vergleich zum bisherigen Organigramm sind zu nennen:  Im Dezernat III verbleiben die Ämter/ Geschäftsbereiche Tiefbau, Planen, Bauen und Umweltschutz, Zentrales Bau- und Wohnungsmanagement (mit Ausnahme vom Bodenmanagement) sowie Baubetriebshof und Entsorgung. Weiterhin soll im Dezernat III die Federführung für die Stadtwerke liegen. Außerdem wird das Dezernat III federführend bei der künftigen Erarbeitung und Begleitung der Konzeption „Gesamtstädtische Entwicklungsstrategie“ und daraus resultierender städtebaulicher Einzelprojekte tätig sein. Diese Überlegungen sollen im Wesentlichen aus dem Amt 16 heraus schwerpunktmäßig koordiniert werden.  Dem Dezernat IV sollen die Geschäftsbereiche/ Ämter Wirtschaftsförderung und Bodenmanagement (einschl. Liegenschaften) sowie Hochbau, Gebäudewirtschaft und Bäder zugeordnet werden. Insbesondere wegen der inhaltlichen Überschneidungen/ Schnittstellen mit dem Bereich Hochbau und Gebäudewirtschaft soll auch die Federführung bei der Gründung und Begleitung einer „Planungs-, Schulbau- und Infrastrukturgesellschaft“ im Dezernat IV liegen. Die beiden Gesellschaften „Wirtschaftsförderung Kerpen GmbH“ und „Grundstücksentwicklungs- und -verwertungsgesellschaft mbH“ werden aus organisatorischen und personellen Gründen ebenfalls dem Dezernat IV zugeordnet. Herr Andreas Comacchio soll als Verwaltungsdezernent die Leitung des Dezernates IV übernehmen. Bei der Erarbeitung einer optimierten Dezernatsstruktur galt als wesentliche Rahmenbedingung, dass die Veränderungen im Hinblick auf die Haushaltslage stellenplan- und personalkostenneutral erfolgen müssen. Diese Zielsetzung kann mit der neuen Verwaltungs-struktur erreicht werden. Es ist beabsichtigt, die neue Organisationsstruktur zum 01.03.2018 in Kraft zu setzen. Beschlussvorlage 30.18 Seite 2