Daten
Kommune
Kerpen
Größe
108 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
19.01.18, 13:15
Aktualisiert
19.01.18, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Bearbeitung: Reinhard Jung
TOP
Drs.-Nr.: 30.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
17.01.2018
Bemerkungen
30.01.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Unterrichtung des Rates durch den Bürgermeister gem. § 55 Abs. 1 GO NRW;
hier: Änderung der Verwaltungsstruktur der Stadtverwaltung Kerpen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt die in der Beschlussvorlage dargestellte Änderung der Dezernatszuschnitte
einschließlich der Einrichtung eines weiteren Dezernates sowie das der Beschlussvorlage
beigefügte Organigramm zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Mitzeichnung
AL 17
Mitzeichnung
Dez.III
Mitzeichnung Bürgermeister
Dez. II
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Jung
gez. Klütsch
gez.Comacchio
gez. Schwister
gez. Canzler
gez. Nimtz
gez. Spürck
Begründung:
Die momentane Organisationsstruktur bedarf aus Sicht des Verwaltungsvorstandes der
Überarbeitung, um die Vielzahl an neuen zusätzlichen Aufgabenstellungen und Projekten
bewältigen zu können. Durch eine Erweiterung der Organisationstruktur von drei auf vier
Dezernate soll die Effizienz des Verwaltungshandels erhöht sowie eine gleichmäßige und
ausgewogene Geschäftsverteilung auf Beigeordneten-, Dezernats- und Ämterebene erreicht
werden.
Geleitet werden die vier Dezernate vom Bürgermeister (I), dem Ersten Beigeordneten (II), dem
Techn. Beigeordneten (III) und einem Verwaltungsdezernenten (IV).
Das beigefügte Organigramm basiert daher auf einem viergliedrigen Verwaltungsaufbau.
Als wesentliche Änderungen im Vergleich zum bisherigen Organigramm sind zu nennen:
Im Dezernat III verbleiben die Ämter/ Geschäftsbereiche Tiefbau, Planen, Bauen und
Umweltschutz, Zentrales Bau- und Wohnungsmanagement (mit Ausnahme vom
Bodenmanagement) sowie Baubetriebshof und Entsorgung.
Weiterhin soll im Dezernat III die Federführung für die Stadtwerke liegen.
Außerdem wird das Dezernat III federführend bei der künftigen Erarbeitung und Begleitung
der Konzeption „Gesamtstädtische Entwicklungsstrategie“ und daraus resultierender
städtebaulicher Einzelprojekte tätig sein. Diese Überlegungen sollen im Wesentlichen aus
dem Amt 16 heraus schwerpunktmäßig koordiniert werden.
Dem Dezernat IV sollen die Geschäftsbereiche/ Ämter Wirtschaftsförderung und
Bodenmanagement (einschl. Liegenschaften) sowie Hochbau, Gebäudewirtschaft und Bäder
zugeordnet werden. Insbesondere wegen der inhaltlichen Überschneidungen/ Schnittstellen
mit dem Bereich Hochbau und Gebäudewirtschaft soll auch die Federführung bei der
Gründung und Begleitung einer „Planungs-, Schulbau- und Infrastrukturgesellschaft“ im
Dezernat IV liegen.
Die beiden Gesellschaften „Wirtschaftsförderung Kerpen GmbH“ und „Grundstücksentwicklungs- und -verwertungsgesellschaft mbH“ werden aus organisatorischen und
personellen Gründen ebenfalls dem Dezernat IV zugeordnet.
Herr Andreas Comacchio soll als Verwaltungsdezernent die Leitung des Dezernates IV
übernehmen.
Bei der Erarbeitung einer optimierten Dezernatsstruktur galt als wesentliche Rahmenbedingung,
dass die Veränderungen im Hinblick auf die Haushaltslage stellenplan- und personalkostenneutral
erfolgen müssen. Diese Zielsetzung kann mit der neuen Verwaltungs-struktur erreicht werden.
Es ist beabsichtigt, die neue Organisationsstruktur zum 01.03.2018 in Kraft zu setzen.
Beschlussvorlage 30.18
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