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Beschlussvorlage (Neubau Kita Mastenweg/Sindorf)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
172 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
16.01.18, 18:16
Aktualisiert
16.01.18, 18:16
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung Bearbeitung: Petra Findeisen TOP Drs.-Nr.: 710.17 1. Ergänzung Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Jugendhilfeausschuss 18.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss 23.01.2018 Stadtrat 30.01.2018 X 15.01.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Neubau Kita Mastenweg/Sindorf Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: x Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Ab 2019 257.313 € Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: s.S 2 1. Variante Trägerschaft Caritas Der Jugendhilfeausschuss stimmt für den Neubau der achtgruppigen Kindertageseinrichtung am Mastenweg im Stadtteil Sindorf der Trägerschaft des Caritasverbandes Rhein-Erft-Kreis e.V. zu. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Findeisen gez. Landscheidt gez. Canzler Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Des Weitern empfiehlt der Jugendhilfeausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Kolpingstadt Kerpen die Bereitstellung der nachfolgenden freiwilligen Leistungen:  Zuschuss Trägeranteil in Höhe von 106 Prozent. Ab dem 01. Januar 2019 jährlich 204.376 €  Zuschuss Miete in Höhe der Differenz zur KiBiz-Förderung (8,47 € je anerkanntem Quadratmeter) und der tatsächlichen Miete (11,50 € je Quadratmeter). Ab dem 01. Januar 2019 jährlich rund 53.000 € 2. Variante Trägerschaft Johanniter Der Jugendhilfeausschuss stimmt für den Neubau der achtgruppigen Kindertageseinrichtung am Mastenweg im Stadtteil Sindorf der Trägerschaft der Johanniter- Unfallhilfe e.V. Landesverband NRW zu. Des Weitern empfiehlt der Jugendhilfeausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Kolpingstadt Kerpen die Bereitstellung der nachfolgenden freiwilligen Leistungen:  Zuschuss Trägeranteil in Höhe von 103 Prozent. Ab dem 01. Januar 2019 jährlich 136.251 €  Zuschuss Miete in Höhe der Differenz zur KiBiz-Förderung (8,47 € je anerkanntem Quadratmeter) und der tatsächlichen Miete (11,50 € je Quadratmeter). Ab dem 01. Januar 2019 jährlich rund 53.000 € Die Landesregierung hat eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlage zu Refinanzierung der Betriebskosten in Aussicht gestellt. Sofern sich hieraus eine Veränderung der Bezuschussung ergibt, bleibt eine Überprüfung der freiwilligen Leistungen vorbehalten. Beschlussvorlage 710.17 1. Ergänzung Seite 2 MAßNAHME: Ergänzung Johanniter ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 136.251 136.251 52.937 52.937 189.188 189.188 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Zuschuss Trägeranteil Zuschuss Miete gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 710.17 1. Ergänzung Seite 3 Begründung: Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ursprungsfassung dieser Vorlage verwiesen. Unter dem 12. Januar 2018 wurde seitens der Boll-Stiftung mitgeteilt, dass man ergänzend weitere Gespräche mit einem möglichen Träger, den Johannitern, geführt habe. Die Vorstellung des Trägerkonzeptes gegenüber dem Stiftungsvorstand sei sehr überzeugend gewesen und stelle aus dortiger Sicht eine gleichwertige Alternative zur Caritas dar. Seitens des Stiftungsvorstands wird daher erbeten, den Beschlussentwurf um die Johanniter zu ergänzen, womit die Stiftung nun zwei qualifizierte bekannte soziale Organisationen vorschlägt, die über eine langjährige Expertise in der Trägerschaft von größeren Kindertageseinrichtungen verfügen. Für die Johanniter wäre ein Zuschuss zum gesetzlichen Trägeranteilteil (Neun Prozent der Betriebskosten) in Höhe von 103 Prozent anzusetzen, die Mietkonditionen blieben unverändert. Der Zuschuss zum Trägeranteil in Höhe von 103 Prozent beträgt ab dem 01. Januar 2019 jährlich 136.251 € Beschlussvorlage 710.17 1. Ergänzung Seite 4