Daten
Kommune
Kerpen
Größe
172 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
16.01.18, 18:16
Aktualisiert
16.01.18, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung
Bearbeitung: Petra Findeisen
TOP
Drs.-Nr.: 710.17 1. Ergänzung
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Jugendhilfeausschuss
18.01.2018
Haupt- und Finanzausschuss
23.01.2018
Stadtrat
30.01.2018
X
15.01.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Neubau Kita Mastenweg/Sindorf
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
x
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Ab 2019 257.313 €
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
x
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
s.S 2
1. Variante Trägerschaft Caritas
Der Jugendhilfeausschuss stimmt für den Neubau der achtgruppigen Kindertageseinrichtung am
Mastenweg im Stadtteil Sindorf der Trägerschaft des Caritasverbandes Rhein-Erft-Kreis e.V. zu.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Findeisen
gez. Landscheidt
gez. Canzler
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Des Weitern empfiehlt der Jugendhilfeausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem
Rat der Kolpingstadt Kerpen die Bereitstellung der nachfolgenden freiwilligen Leistungen:
Zuschuss Trägeranteil in Höhe von 106 Prozent.
Ab dem 01. Januar 2019 jährlich 204.376 €
Zuschuss Miete in Höhe der Differenz zur KiBiz-Förderung (8,47 € je anerkanntem
Quadratmeter) und der tatsächlichen Miete (11,50 € je Quadratmeter).
Ab dem 01. Januar 2019 jährlich rund 53.000 €
2. Variante Trägerschaft Johanniter
Der Jugendhilfeausschuss stimmt für den Neubau der achtgruppigen Kindertageseinrichtung am
Mastenweg im Stadtteil Sindorf der Trägerschaft der Johanniter- Unfallhilfe e.V. Landesverband
NRW zu.
Des Weitern empfiehlt der Jugendhilfeausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem
Rat der Kolpingstadt Kerpen die Bereitstellung der nachfolgenden freiwilligen Leistungen:
Zuschuss Trägeranteil in Höhe von 103 Prozent.
Ab dem 01. Januar 2019 jährlich 136.251 €
Zuschuss Miete in Höhe der Differenz zur KiBiz-Förderung (8,47 € je anerkanntem
Quadratmeter) und der tatsächlichen Miete (11,50 € je Quadratmeter).
Ab dem 01. Januar 2019 jährlich rund 53.000 €
Die Landesregierung hat eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlage zu Refinanzierung der
Betriebskosten in Aussicht gestellt. Sofern sich hieraus eine Veränderung der Bezuschussung
ergibt, bleibt eine Überprüfung der freiwilligen Leistungen vorbehalten.
Beschlussvorlage 710.17 1. Ergänzung
Seite 2
MAßNAHME: Ergänzung Johanniter
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
136.251
136.251
52.937
52.937
189.188
189.188
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Zuschuss Trägeranteil
Zuschuss Miete
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 710.17 1. Ergänzung
Seite 3
Begründung:
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ursprungsfassung dieser Vorlage verwiesen.
Unter dem 12. Januar 2018 wurde seitens der Boll-Stiftung mitgeteilt, dass man ergänzend
weitere Gespräche mit einem möglichen Träger, den Johannitern, geführt habe. Die Vorstellung
des Trägerkonzeptes gegenüber dem Stiftungsvorstand sei sehr überzeugend gewesen und stelle
aus dortiger Sicht eine gleichwertige Alternative zur Caritas dar.
Seitens des Stiftungsvorstands wird daher erbeten, den Beschlussentwurf um die Johanniter zu
ergänzen, womit die Stiftung nun zwei qualifizierte bekannte soziale Organisationen vorschlägt,
die über eine langjährige Expertise in der Trägerschaft von größeren Kindertageseinrichtungen
verfügen.
Für die Johanniter wäre ein Zuschuss zum gesetzlichen Trägeranteilteil (Neun Prozent der
Betriebskosten) in Höhe von 103 Prozent anzusetzen, die Mietkonditionen blieben unverändert.
Der Zuschuss zum Trägeranteil in Höhe von 103 Prozent beträgt ab dem 01. Januar 2019 jährlich
136.251 €
Beschlussvorlage 710.17 1. Ergänzung
Seite 4