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Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde gemäß § 24 GO NRW)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
23.01.2018
Erstellt
12.01.18, 13:16
Aktualisiert
12.01.18, 13:16
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Bearbeitung: Harald Stingl TOP Drs.-Nr.: 1.18 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 02.01.2018 Bemerkungen 23.01.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Anregung und Beschwerde gemäß § 24 GO NRW; X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung gez.. Stingl gez. Jung gez. Stein Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 18 gez. Vaaßen Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Begründung: Zur Beschwerde: Die schriftlichen Antworten sind entweder inzwischen zugestellt oder werden in Kürze zugestellt. Die Verwaltung wird zugesagte schriftliche Antworten zukünftig zeitnaher zustellen. Zur Anregung: Eine Änderung der Stadtgebietsgrenze im Flurbereinigungsverfahren Hambach-Ost setzt voraus, dass die beteiligten Gebietskörperschaften Kolpingstadt Kerpen und Stadt Elsdorf der Änderung zustimmen. Dem Vorschlag der Flurbereinigungsbehörde - wie in Anlage 1 des Schreibens dargestellt - wurde seitens der Kolpingstadt Kerpen nicht gefolgt. Eine Klärung mit Elsdorf ist nicht erforderlich. Die in der Anlage 2 dargestellten vier Varianten der Flurbereinigungsbehörde zur Begradigung der Stadtgrenze wurden nach verwaltungsinterner Prüfung sowohl von Kerpen als auch von Elsdorf abgelehnt. Eine Beschlussfassung im Stadtrat war daher entbehrlich. Ein neuer Vorschlag der Flurbereinigungsbehörde, der von der Stadt Elsdorf als sinnvolle Abgrenzung akzeptiert wurde, wird zunächst verwaltungsintern geprüft. Beschlussvorlage 1.18 Seite 2