Daten
Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
23.01.2018
Erstellt
12.01.18, 13:16
Aktualisiert
12.01.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Bearbeitung: Harald Stingl
TOP
Drs.-Nr.: 1.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
02.01.2018
Bemerkungen
23.01.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Anregung und Beschwerde gemäß § 24 GO NRW;
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
gez.. Stingl
gez. Jung
gez. Stein
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 18
gez. Vaaßen
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Begründung:
Zur Beschwerde:
Die schriftlichen Antworten sind entweder inzwischen zugestellt oder werden in Kürze zugestellt.
Die Verwaltung wird zugesagte schriftliche Antworten zukünftig zeitnaher zustellen.
Zur Anregung:
Eine Änderung der Stadtgebietsgrenze im Flurbereinigungsverfahren Hambach-Ost setzt voraus,
dass die beteiligten Gebietskörperschaften Kolpingstadt Kerpen und Stadt Elsdorf der Änderung
zustimmen.
Dem Vorschlag der Flurbereinigungsbehörde - wie in Anlage 1 des Schreibens dargestellt - wurde
seitens der Kolpingstadt Kerpen nicht gefolgt.
Eine Klärung mit Elsdorf ist nicht erforderlich.
Die in der Anlage 2 dargestellten vier Varianten der Flurbereinigungsbehörde zur Begradigung der
Stadtgrenze wurden nach verwaltungsinterner Prüfung sowohl von Kerpen als auch von Elsdorf
abgelehnt. Eine Beschlussfassung im Stadtrat war daher entbehrlich.
Ein neuer Vorschlag der Flurbereinigungsbehörde, der von der Stadt Elsdorf als sinnvolle
Abgrenzung akzeptiert wurde, wird zunächst verwaltungsintern geprüft.
Beschlussvorlage 1.18
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