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Beschlussvorlage (Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
237 kB
Datum
18.01.2018
Erstellt
09.01.18, 13:16
Aktualisiert
09.01.18, 13:16

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung, Vormundschaften Bearbeitung: Manfred Manzke TOP Drs.-Nr.: 713.17 Datum : Beratungsfolge Termin Jugendhilfeausschuss X 12.12.2017 Bemerkungen 18.01.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung i.V. Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Manzke gez. Kümpel gez. Landscheidt gez. Canzler Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez Spürck gez. Cornely Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen Vorlagen-Nummer Titel Sitzung am TOP Beschluss /Auftrag/ Empfehlung Amt Abt. Stand / Ausführung 080.15 Nachlass eines Kerpener Bürgers 26.02.2015 TOP 08 Empfehlung, aus der Erbmasse der Nachlassangelegenheit des Kerpener Bürgers R. E. Schenk: 1.) 10.000 € als Fehlbetragsfinanzierung für das Projekt "Erweiterung der Verteilstation der Kerpener Tafel", Höhenweg 51-59, 50169 Horrem, der Kerpener Tafel zur Verfügung zu stellen. 2.) Die Freigabe bzw. teilweise Freigabe der Mittel von bis zu 690.000 € an den 'Kolpinghaus Kerpen' e.V. zur Herrichtung des Kolpinghauses an der Kölner Str. im Stadtteil Kerpen für soziale und karitative Zwecke im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes "Kolping-Center-Kerpen" unter folgenden aufschiebenden Bedingungen: -Die aufgeworfenen steuerlichen Fragestellungen (Anfall von Erbschaftssteuer beim Rh.Erft-Krs.) sind abschließend geklärt. -Es liegt eine Sicherung der dauerhaften Nutzung des Gebäudes für soziale und karitative Zwecke vor (Grunddienstbarkeit zu Lasten des Kolpinghaus-Grundstücks). -Die Gesamtfinanzierung des 'Kolpinghaus Kerpen' e.V. für den kompletten und abschließenden Umbau des Kolpinghauses ist nachgewiesen. -Eine darüber hinausgehende finanzielle Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an den Kosten für den Umbau und den Betrieb des Kolpinghauses ist –auch für die Zukunft- aus- 23 Die Umsetzung der empfohlenen /beschlossenen Maßnahmen wird zwischen der Kolpingstadt Kerpen und dem Kolpinghaus Kerpen e.V. abgestimmt. Beschlussvorlage 713.17 Seite 2 Vorlagen-Nummer Titel -FortsetzungNachlass eines Kerpener Bürgers Sitzung am TOP 26.02.2015 TOP 08 Beschluss /Auftrag/ Empfehlung 426.17 14.09.2017 TOP 02 Auf Anfrage von Herrn Scharping erläutert Herr Erster Beigeordneter Canzler, dass noch nicht alle Bedingungen der Nachlassangelegenheit erfüllt sind und somit noch keine AusZahlung erfolgt ist. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wird die Verwaltung darüber informieren. 23 418.16 Einrichtung eines Kinderund Jugendparlaments in der Kolpingstadt Kerpen 24.11.2016 TOP 04 Die politischen Vertreter des JHA nehmen sich ausdrücklich selbst in die Pflicht, die Kinder und Jugendlichen sowohl in den weiterführenden Schulen, als auch in den Jugendzentren, sowie die Mitglieder des Stadtjugendrings zur Einrichtung eines Kinder- u.Jugendparlaments in der Kolpingstadt Kerpen zu befragen. Zur Planung einer gemeinsamen Vorgehensweise soll die Verwaltung zu einem Vorgespräch einladen. 23.3 105.17 30.03.2017 TOP 01 Amt Abt. geschlossen (Sicherung durch Vertrag). -Die Auszahlung erfolgt in Abstimmung mit dem 'Kolpinghaus Kerpen' e.V. in Teilzahlungen je nach Baufortschritt. -Im Erdgeschoss des Kolpinghauses sind in Abstimmung mit der Kolpingstadt Kerpen neben dem Empfang 26 qm für den Seniorenbzw. den Behindertenbeirat freizuhalten. Die Umsetzung erfolgt sukzessiv. Das Vorgespräch hat am 15.02.2017 stattgefunden Mitteilung des Ersten Beigeordneten Christian Canzler (auf Anfrage der CDU-Fraktion), dass seine Anfrage an die Stadt Bornheim hinsichtlich der Teilnahme an einer Sitzung des dortigen Jugendparlamentes noch aussteht. Eine Teilnahme an der Sitzung des Jugendparlaments in Bornheim am 31.05.2017 war seitens der Kolpingstadt Kerpen aus terminlichen Gründen leider nicht möglich. -FortsetzungBeschlussvorlage 713.17 Stand / Ausführung Seite 3 Vorlagen-Nummer Titel Einrichtung eines Kinder- u. Jugendparlaments. . . . Sitzung am TOP 275.17 29.06.2017 TOP 1 426.17 14.09.2017 TOP 02 Beschlussvorlage 713.17 Beschluss /Auftrag/ Empfehlung Amt Abt. Stand / Ausführung Auf Anfrage der SPD-Fraktion sagt Herr Erster Beigeordneter Canzler eine schnellstmögliche Nachfrage bei der Stadt Bornheim zu, wann dort die nächste Sitzung des Jugendparlamentes stattfindet, an der die Vertreter/innen der Kolpingstadt Kerpen teilnehmen können. 23.3 Eine entsprechende Abstimmung ist seitens der Stadt Bornheim erst nach Ende der Sommerferien möglich. Die Ausschussvorsitzende erläutert eingehend den Besuch des Jugendparlamentes (Jupa) der Stadt Bornheim durch einzelne Vertreter /innen des JHA der KSt.Kerpen am 07.09.‘17. Das Jupa wurde dabei durchaus als kompetent und insgesamt positiv wahrgenommen. Die SPD-Fraktion bestätigt diesen Gesamteindruck. Die Verwaltung teilt mit, dass vereinbarungsgemäß probeweise eine Befragung mit den Klassensprechern aller Jahrgänge ab Kl. 5 der Willy-Brandt-Gesamtschule stattfinden finden soll. Der dafür entworfene Flyer “Beteiligungsformen von Kindern u. Jugendlichen in der KSt.Kerpen“ liegt den Ausschussmitgliedern bereits im Entwurf vor. Die Mitglieder des JHA regen an, die endgültige Druckversion des Flyer-Entwurfs in d. bestehenden Arbeitsgruppe abzustimmen. Hierzu erfolgt eine entspr. Einladung durch die Verwaltung. 23.3 Nachtrag der Schriftführung: Nach Information der Stadt Bornheim findet die nächste Sitzung des dortigen Jugendparlamentes am 31.05.2017 um 18.00 Uhr statt. Zwecks Vorabinfo an Bornheim wurde gebeten, d.Teilnahme der Verwaltung anzuzeigen. Seite 4 Vorlagen-Nummer Titel -FortsetzungEinrichtung eines Kinder- u. Jugendparlaments. . . . Sitzung am TOP 23.11.2017 TOP 02 Beschluss /Auftrag/ Empfehlung 116.17 Darstellung Außengelände Kita Pusteblume, Manheim neu 30.03.2017 TOP 09 557.17 Organisationsuntersuchung Jugendamt/Stellenplan 2018 hier: Ergebnisse d. externen Untersuchung der Arbeitsorganisation und d. Qualitätsstandards in Teilbereichen des Jugendamtes u. stellenplanmäßige Auswirkungen 23.11.2017 TOP 03 Beschlussvorlage 713.17 Amt Abt. 23.3 Stand / Ausführung Der JHA nimmt die Ausführungen der Verwaltung z.K. und beauftragt einstimmig die Verwaltung auf Antrag der CDU-Fraktion, zwecks Erweiterung der Außenfläche der Kita Pusteblume Gespräche mit RWE bezüglich eines kostenneutralen Grundstückstausches zu führen. 23.4 Ein kostenneutraler Grundstückstausch ist erfolgt. Der JHA nimmt die Ausführungen mit Dank zur Kenntnis und empfiehlt gem. Vorlage einstimmig wie folgt: Im Stellenplan 2018 werden i. d. betroffenen Aufgabenbereichen folgende Stellen (-anteile) zusätzlich eingerichtet bzw. reduziert: + 1,0 Stelle EG 7 TVöD (Elternbeiträge) + 1,2 Stellen EG 10 TVöD (Verwaltungsaufgaben Fachberatung/ Fachaufsicht Kita) - 0,19 Stelle S11 b TVSuE (Fachberatung Kindertagespflege) + 0,48 EG 9 TVöD (Unterhaltsvorschuss) + 1,0 A 10 BBesO (Unterhaltsvorschuss) 11.1 Die Empfehlung des JHA geht über den HFA (12.12.2017) an den Stadtrat (19.12.2017). Auf Nachfrage von Herrn Scharping teilt die Verwaltung mit, dass der Arbeitskreis ‘Einrichtung eines Jugendparlaments‘ zu einer weiteren Sitzung am 14.12.2017 eingeladen wird, um gemeinsam die endgültige Druckversion des Flyer-Entwurfs abzustimmen. Seite 5 Vorlagen-Nummer Titel 569.17 Veränderung der Rahmenbe dingungen in d. Kindertagespflege Sitzung am TOP 23.11.2017 TOP 04 Beschluss /Auftrag/ Empfehlung 355.17 23.11.2017 Der JHA empfiehlt die 7. Änderung d. Satzung Beschlussvorlage 713.17 Der JHA empfiehlt die nachfolgenden Anpassungen der Rahmenbedingungen in d. Kindertagespflege und die Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel wie folgt: Teil A / 1. u. 2. (s. Niederschrift) Herr Scharping beantragt (ohne Deckungsvorschlag), -zu Punkt 2. der Vorlage (Erhöhung d. betreuungsfreien Zeit) den Wünschen der TPP auf Erhöhung d. Urlaubstage auf 5 Wochen u. der Krankheitstage auf 2 Wochen zu entsprechen -und zu Punkt 4 der Vorlage (Erhöhung des Anspruchs berufstätiger Eltern auf einen Betreuungsumfang von grundsätzlich 35 Std.) den Wünschen der TPP zu entsprechen und den wtl. Betreuungsumfang pauschal auf 35 Std. zu erhöhen. Teil B / 1. – 6. (s. Niederschrift) Die Verwaltung soll beauftragt werden,zur Refinanzierung der Kosten eine Erhöhung der Elternbeiträge zu prüfen u. eine Satzungsänderung vorzulegen. Der JHA verweist diese Empfehlungen einschließlich den entsprochenen Anträgen von Herrn Scharping zu Teil A zur weiteren Beratung an den HFA. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen (3/SPD, 1/B‘90/Grüne, 1/Linke, 4/Freie Träger d. Jugendhilfe) 4 Enthaltungen (4/CDU) Amt Abt. 23.4 Stand / Ausführung 23.4 Die Empfehlung des JHA geht über Seite 6 Die Empfehlung des JHA geht über den HFA (12.12.2017) an den Stadtrat (19.12.2017). Vorlagen-Nummer Titel 7. Änderung d. Satzung der KSt.Kerpen üb.die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen u.Tages pflege, die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der KSt. Kerpen und die Förderung der Kindertagespflege in der KSt. Kerpen Sitzung am TOP TOP 05 Beschluss /Auftrag/ Empfehlung 579.17 Betriebskostenzuschuss Ev. Kindertageseinrichtung in Kerpen-Brüggen 23.11.2017 TOP 06 Der JHA empfiehlt einstimmig, zur Sicherung des Rechtsanspruchs, der Ev. Kindertageseinrichtung in K.-Brüggen einen Zuschuss zu den Betriebskosten i.H. des Trägeranteils von 12%, zunächst für die Dauer von 2 Jahren, zu gewähren und die erforderlichen HH-Mittel von z.Zt. rd. 16.800 € jährlich ab dem 01.01.2018 bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen (4/CDU, 3/SPD, 1/Freie Träger der Jugendhilfe 4 Nein-Stimmen (1/Linke, 3/Freie Träger der Jugendhilfe) 1 Enthaltung (1 B‘90/Grüne) 23.4 Die Empfehlung des JHA geht über den HFA (12.12.2017) an den Stadtrat (19.12.2017). 618.17 Bestätigung beratendes Mit- 23.11.2017 TOP 07 Der JHA empfiehlt einstimmig die Bestätigung der Vorsitzenden des Jugendamtselternbeira- 23.4 Die Empfehlung des JHA geht über den HFA (12.12.2017) an den Stadt- Beschlussvorlage 713.17 Amt Abt. der KSt.Kerpen über die Erhebung.von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der KSt.Kerpen u. die Förderung der Kindertagespflege in der KSt.Kerpen hinsichtlich der nachfolgenden Punkte 1.-3. (s. Niederschrift) Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen (4/CDU, 3/SPD, 1/B‘90/Grüne, 1/Linke, 2/Freie Träger d. Jugendhilfe 2 Enthaltungen (2/Freie Träger d. Jugendhilfe) Stand / Ausführung den HFA (12.12.2017) an den Stadtrat (19.12.2017). Seite 7 Vorlagen-Nummer Titel glied aus dem Jugendamtselternbeirat Sitzung am TOP 621.17 Offene Kinder- u. Jugendein richtungen in d. KSt.Kerpen V. Vertragsperiode vom 01.01.2018 - 31.12.2022 auf der Grundlage des FSP der KSt.Kerpen 23.11.2017 TOP 09 Frau Nobis nimmt wegen Befangenheit an der Beratung u. Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil. Der JHA empfiehlt einstimmig die V. Vertragsperiode nach dem FSP der KSt.Kerpen mit einer Laufzeit vom 01.01.2018 - 31.12.2022 im Rahmen einer 2%igen Budgeterhöhung unter Beibehaltung des 10%igen Trägeran- teils, der Dynamisierung des Teilbudgets ‘Personalkosten‘ durch Anpassung an die prozentualen Tariferhöhungen im Öffentlichen Dienst (TVöD) sowie unter Berücksichtigung der Fördermittel des Landes NRW. 23.3 Die Empfehlung des JHA geht über den HFA (12.12.2017) an den Stadtrat (19.12.2017). 622.17 Kinder- u. Jugendförderplan der KSt.Kerpen,Teile III u. IV hier: Gültigkeitsverlängerung bis zum 31.12.2022 23.11.2017 TOP 10 Der JHA empfiehlt einstimmig, die Gültigkeit der Teilfachpläne III/‘Jugendverbandsplan‘ u. IV/‘Präventionsplan‘ des Kinder- u. Jugendförderplanes der KSt.Kerpen auf Basis der z.Zt. gültigen HH-Ansätze über den 30.06.2018 hinaus bis zum 31.12.2022 zu verlängern. 23.3 Die Empfehlung des JHA geht über den HFA (12.12.2017) an den Stadtrat (19.12.2017). Ohne Drs.-Nr. Haushalt 2018 Bereich “Kinder, Jugend und Familie“ 23.11.2017 TOP 11 Der JHA befürwortet mehrheitlich bei 2 Enthaltungen (1/B‘90/Grüne, 1/Linke) den Haushalt 2018 für den Bereich “Kinder, Jugend und Familie“ 23.3 Die Empfehlung des JHA geht über den HFA (12.12.2017) an den Stadtrat (19.12.2017). Beschlussvorlage 713.17 Beschluss /Auftrag/ Empfehlung Amt Abt. tes, Frau Stefanie Straub, als beratendes Mitglied im JHA,sowie Frau Melissa Schwertfeger als pers. Stellvertreterin. Stand / Ausführung rat (19.12.2017). Seite 8 Vorlagen-Nummer Titel Beschlussvorlage 713.17 Sitzung am TOP Beschluss /Auftrag/ Empfehlung Amt Abt. Seite 9 Stand / Ausführung