Daten
Kommune
Kerpen
Größe
237 kB
Datum
18.01.2018
Erstellt
09.01.18, 13:16
Aktualisiert
09.01.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung,
Vormundschaften
Bearbeitung: Manfred Manzke
TOP
Drs.-Nr.: 713.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
12.12.2017
Bemerkungen
18.01.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
x
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse,
Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung i.V.
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Manzke
gez. Kümpel
gez. Landscheidt
gez. Canzler
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez Spürck
gez. Cornely
Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen
Vorlagen-Nummer
Titel
Sitzung am
TOP
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt
Abt.
Stand / Ausführung
080.15
Nachlass eines Kerpener
Bürgers
26.02.2015
TOP 08
Empfehlung, aus der Erbmasse der Nachlassangelegenheit des Kerpener Bürgers R. E.
Schenk:
1.) 10.000 € als Fehlbetragsfinanzierung für
das Projekt "Erweiterung der Verteilstation der
Kerpener Tafel", Höhenweg 51-59, 50169
Horrem, der Kerpener Tafel zur Verfügung zu
stellen.
2.) Die Freigabe bzw. teilweise Freigabe der
Mittel von bis zu 690.000 € an den 'Kolpinghaus Kerpen' e.V. zur Herrichtung des
Kolpinghauses an der Kölner Str. im Stadtteil
Kerpen für soziale und karitative Zwecke im
Rahmen des Gemeinschaftsprojektes
"Kolping-Center-Kerpen" unter folgenden aufschiebenden Bedingungen:
-Die aufgeworfenen steuerlichen Fragestellungen (Anfall von Erbschaftssteuer beim Rh.Erft-Krs.) sind abschließend geklärt.
-Es liegt eine Sicherung der dauerhaften Nutzung des Gebäudes für soziale und karitative
Zwecke vor (Grunddienstbarkeit zu Lasten des
Kolpinghaus-Grundstücks).
-Die Gesamtfinanzierung des 'Kolpinghaus
Kerpen' e.V. für den kompletten und abschließenden Umbau des Kolpinghauses ist nachgewiesen.
-Eine darüber hinausgehende finanzielle Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an den
Kosten für den Umbau und den Betrieb des
Kolpinghauses ist –auch für die Zukunft- aus-
23
Die Umsetzung der empfohlenen
/beschlossenen Maßnahmen wird
zwischen der Kolpingstadt Kerpen und
dem
Kolpinghaus
Kerpen
e.V.
abgestimmt.
Beschlussvorlage 713.17
Seite 2
Vorlagen-Nummer
Titel
-FortsetzungNachlass eines Kerpener
Bürgers
Sitzung am
TOP
26.02.2015
TOP 08
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
426.17
14.09.2017
TOP 02
Auf Anfrage von Herrn Scharping erläutert
Herr Erster Beigeordneter Canzler, dass noch
nicht alle Bedingungen der Nachlassangelegenheit erfüllt sind und somit noch keine AusZahlung erfolgt ist. Sobald neue Erkenntnisse
vorliegen, wird die Verwaltung darüber informieren.
23
418.16
Einrichtung eines Kinderund Jugendparlaments in der
Kolpingstadt Kerpen
24.11.2016
TOP 04
Die politischen Vertreter des JHA nehmen sich
ausdrücklich selbst in die Pflicht, die Kinder
und Jugendlichen sowohl in den weiterführenden Schulen, als auch in den Jugendzentren,
sowie die Mitglieder des Stadtjugendrings zur
Einrichtung eines Kinder- u.Jugendparlaments
in der Kolpingstadt Kerpen zu befragen.
Zur Planung einer gemeinsamen Vorgehensweise soll die Verwaltung zu einem Vorgespräch einladen.
23.3
105.17
30.03.2017
TOP 01
Amt
Abt.
geschlossen (Sicherung durch Vertrag).
-Die Auszahlung erfolgt in Abstimmung mit
dem 'Kolpinghaus Kerpen' e.V. in Teilzahlungen je nach Baufortschritt.
-Im Erdgeschoss des Kolpinghauses sind in
Abstimmung mit der Kolpingstadt Kerpen
neben dem Empfang 26 qm für den Seniorenbzw. den Behindertenbeirat freizuhalten.
Die Umsetzung erfolgt sukzessiv.
Das Vorgespräch hat am 15.02.2017
stattgefunden
Mitteilung des Ersten Beigeordneten Christian
Canzler (auf Anfrage der CDU-Fraktion), dass
seine Anfrage an die Stadt Bornheim hinsichtlich der Teilnahme an einer Sitzung des dortigen Jugendparlamentes noch aussteht.
Eine Teilnahme an der Sitzung des
Jugendparlaments in Bornheim am
31.05.2017 war seitens der Kolpingstadt Kerpen aus terminlichen Gründen leider nicht möglich.
-FortsetzungBeschlussvorlage 713.17
Stand / Ausführung
Seite 3
Vorlagen-Nummer
Titel
Einrichtung eines Kinder- u.
Jugendparlaments. . . .
Sitzung am
TOP
275.17
29.06.2017
TOP 1
426.17
14.09.2017
TOP 02
Beschlussvorlage 713.17
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt
Abt.
Stand / Ausführung
Auf Anfrage der SPD-Fraktion sagt Herr Erster
Beigeordneter Canzler eine schnellstmögliche
Nachfrage bei der Stadt Bornheim zu, wann
dort die nächste Sitzung des Jugendparlamentes stattfindet, an der die Vertreter/innen
der Kolpingstadt Kerpen teilnehmen können.
23.3
Eine entsprechende Abstimmung ist
seitens der Stadt Bornheim erst nach
Ende der Sommerferien möglich.
Die Ausschussvorsitzende erläutert eingehend
den Besuch des Jugendparlamentes (Jupa)
der Stadt Bornheim durch einzelne Vertreter
/innen des JHA der KSt.Kerpen am 07.09.‘17.
Das Jupa wurde dabei durchaus als kompetent und insgesamt positiv wahrgenommen.
Die SPD-Fraktion bestätigt diesen Gesamteindruck. Die Verwaltung teilt mit, dass vereinbarungsgemäß probeweise eine Befragung
mit den Klassensprechern aller Jahrgänge ab
Kl. 5 der Willy-Brandt-Gesamtschule stattfinden finden soll. Der dafür entworfene Flyer
“Beteiligungsformen von Kindern u. Jugendlichen in der KSt.Kerpen“ liegt den Ausschussmitgliedern bereits im Entwurf vor. Die Mitglieder des JHA regen an, die endgültige Druckversion des Flyer-Entwurfs in d. bestehenden
Arbeitsgruppe abzustimmen. Hierzu erfolgt
eine entspr. Einladung durch die Verwaltung.
23.3
Nachtrag der Schriftführung:
Nach Information der Stadt Bornheim findet
die nächste Sitzung des dortigen Jugendparlamentes am 31.05.2017 um 18.00 Uhr statt.
Zwecks Vorabinfo an Bornheim wurde gebeten, d.Teilnahme der Verwaltung anzuzeigen.
Seite 4
Vorlagen-Nummer
Titel
-FortsetzungEinrichtung eines Kinder- u.
Jugendparlaments. . . .
Sitzung am
TOP
23.11.2017
TOP 02
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
116.17
Darstellung Außengelände
Kita Pusteblume, Manheim
neu
30.03.2017
TOP 09
557.17
Organisationsuntersuchung
Jugendamt/Stellenplan 2018
hier: Ergebnisse d. externen
Untersuchung der Arbeitsorganisation und d. Qualitätsstandards in Teilbereichen
des Jugendamtes u. stellenplanmäßige Auswirkungen
23.11.2017
TOP 03
Beschlussvorlage 713.17
Amt
Abt.
23.3
Stand / Ausführung
Der JHA nimmt die Ausführungen der Verwaltung z.K. und beauftragt einstimmig die Verwaltung auf Antrag der CDU-Fraktion, zwecks
Erweiterung der Außenfläche der Kita Pusteblume Gespräche mit RWE bezüglich eines
kostenneutralen Grundstückstausches zu
führen.
23.4
Ein kostenneutraler Grundstückstausch ist erfolgt.
Der JHA nimmt die Ausführungen mit Dank zur
Kenntnis und empfiehlt gem. Vorlage einstimmig wie folgt:
Im Stellenplan 2018 werden i. d. betroffenen
Aufgabenbereichen folgende Stellen (-anteile)
zusätzlich eingerichtet bzw. reduziert:
+ 1,0 Stelle EG 7 TVöD (Elternbeiträge)
+ 1,2 Stellen EG 10 TVöD (Verwaltungsaufgaben Fachberatung/ Fachaufsicht Kita)
- 0,19 Stelle S11 b TVSuE (Fachberatung
Kindertagespflege)
+ 0,48 EG 9 TVöD (Unterhaltsvorschuss)
+ 1,0 A 10 BBesO (Unterhaltsvorschuss)
11.1
Die Empfehlung des JHA geht über
den HFA (12.12.2017) an den Stadtrat (19.12.2017).
Auf Nachfrage von Herrn Scharping teilt die
Verwaltung mit, dass der Arbeitskreis ‘Einrichtung eines Jugendparlaments‘ zu einer weiteren Sitzung am 14.12.2017 eingeladen wird,
um gemeinsam die endgültige Druckversion
des Flyer-Entwurfs abzustimmen.
Seite 5
Vorlagen-Nummer
Titel
569.17
Veränderung der Rahmenbe
dingungen in d. Kindertagespflege
Sitzung am
TOP
23.11.2017
TOP 04
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
355.17
23.11.2017
Der JHA empfiehlt die 7. Änderung d. Satzung
Beschlussvorlage 713.17
Der JHA empfiehlt die nachfolgenden Anpassungen der Rahmenbedingungen in d. Kindertagespflege und die Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel wie folgt:
Teil A / 1. u. 2. (s. Niederschrift)
Herr Scharping beantragt (ohne Deckungsvorschlag),
-zu Punkt 2. der Vorlage (Erhöhung d. betreuungsfreien Zeit) den Wünschen der TPP auf
Erhöhung d. Urlaubstage auf 5 Wochen u. der
Krankheitstage auf 2 Wochen zu entsprechen
-und zu Punkt 4 der Vorlage (Erhöhung des
Anspruchs berufstätiger Eltern auf einen Betreuungsumfang von grundsätzlich 35 Std.)
den Wünschen der TPP zu entsprechen und
den wtl. Betreuungsumfang pauschal auf 35
Std. zu erhöhen.
Teil B / 1. – 6. (s. Niederschrift)
Die Verwaltung soll beauftragt werden,zur Refinanzierung der Kosten eine Erhöhung der
Elternbeiträge zu prüfen u. eine Satzungsänderung vorzulegen.
Der JHA verweist diese Empfehlungen einschließlich den entsprochenen Anträgen von
Herrn Scharping zu Teil A zur weiteren Beratung an den HFA.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen (3/SPD, 1/B‘90/Grüne, 1/Linke,
4/Freie Träger d. Jugendhilfe)
4 Enthaltungen (4/CDU)
Amt
Abt.
23.4
Stand / Ausführung
23.4
Die Empfehlung des JHA geht über
Seite 6
Die Empfehlung des JHA geht über
den HFA (12.12.2017) an den Stadtrat (19.12.2017).
Vorlagen-Nummer
Titel
7. Änderung d. Satzung der
KSt.Kerpen üb.die Erhebung
von Elternbeiträgen für die
Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen u.Tages
pflege, die Benutzung der
Kindertageseinrichtungen in
der Trägerschaft der KSt.
Kerpen und die Förderung
der Kindertagespflege in der
KSt. Kerpen
Sitzung am
TOP
TOP 05
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
579.17
Betriebskostenzuschuss Ev.
Kindertageseinrichtung in
Kerpen-Brüggen
23.11.2017
TOP 06
Der JHA empfiehlt einstimmig, zur Sicherung
des Rechtsanspruchs, der Ev. Kindertageseinrichtung in K.-Brüggen einen Zuschuss zu den
Betriebskosten i.H. des Trägeranteils von
12%, zunächst für die Dauer von 2 Jahren, zu
gewähren und die erforderlichen HH-Mittel von
z.Zt. rd. 16.800 € jährlich ab dem 01.01.2018
bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen (4/CDU, 3/SPD, 1/Freie Träger
der Jugendhilfe
4 Nein-Stimmen (1/Linke, 3/Freie Träger der
Jugendhilfe)
1 Enthaltung (1 B‘90/Grüne)
23.4
Die Empfehlung des JHA geht über
den HFA (12.12.2017) an den Stadtrat (19.12.2017).
618.17
Bestätigung beratendes Mit-
23.11.2017
TOP 07
Der JHA empfiehlt einstimmig die Bestätigung
der Vorsitzenden des Jugendamtselternbeira-
23.4
Die Empfehlung des JHA geht über
den HFA (12.12.2017) an den Stadt-
Beschlussvorlage 713.17
Amt
Abt.
der KSt.Kerpen über die Erhebung.von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und Tagespflege, die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der
Trägerschaft der KSt.Kerpen u. die Förderung
der Kindertagespflege in der KSt.Kerpen hinsichtlich der nachfolgenden Punkte 1.-3.
(s. Niederschrift)
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen (4/CDU, 3/SPD, 1/B‘90/Grüne,
1/Linke, 2/Freie Träger d. Jugendhilfe
2 Enthaltungen (2/Freie Träger d. Jugendhilfe)
Stand / Ausführung
den HFA (12.12.2017) an den Stadtrat (19.12.2017).
Seite 7
Vorlagen-Nummer
Titel
glied aus dem Jugendamtselternbeirat
Sitzung am
TOP
621.17
Offene Kinder- u. Jugendein
richtungen in d. KSt.Kerpen
V. Vertragsperiode vom
01.01.2018 - 31.12.2022 auf
der Grundlage des FSP der
KSt.Kerpen
23.11.2017
TOP 09
Frau Nobis nimmt wegen Befangenheit an der
Beratung u. Beschlussfassung zu diesem TOP
nicht teil.
Der JHA empfiehlt einstimmig die V. Vertragsperiode nach dem FSP der KSt.Kerpen mit
einer Laufzeit vom 01.01.2018 - 31.12.2022 im
Rahmen einer 2%igen Budgeterhöhung unter
Beibehaltung des 10%igen Trägeran- teils, der
Dynamisierung des Teilbudgets ‘Personalkosten‘ durch Anpassung an die prozentualen Tariferhöhungen im Öffentlichen Dienst
(TVöD) sowie unter Berücksichtigung der
Fördermittel des Landes NRW.
23.3
Die Empfehlung des JHA geht über
den HFA (12.12.2017) an den Stadtrat (19.12.2017).
622.17
Kinder- u. Jugendförderplan
der KSt.Kerpen,Teile III u. IV
hier: Gültigkeitsverlängerung
bis zum 31.12.2022
23.11.2017
TOP 10
Der JHA empfiehlt einstimmig, die Gültigkeit
der Teilfachpläne III/‘Jugendverbandsplan‘ u.
IV/‘Präventionsplan‘ des Kinder- u. Jugendförderplanes der KSt.Kerpen auf Basis der z.Zt.
gültigen HH-Ansätze über den 30.06.2018 hinaus bis zum 31.12.2022 zu verlängern.
23.3
Die Empfehlung des JHA geht über
den HFA (12.12.2017) an den Stadtrat (19.12.2017).
Ohne Drs.-Nr.
Haushalt 2018
Bereich “Kinder, Jugend und
Familie“
23.11.2017
TOP 11
Der JHA befürwortet mehrheitlich bei 2 Enthaltungen (1/B‘90/Grüne, 1/Linke) den Haushalt
2018 für den Bereich “Kinder, Jugend und
Familie“
23.3
Die Empfehlung des JHA geht über
den HFA (12.12.2017) an den Stadtrat (19.12.2017).
Beschlussvorlage 713.17
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt
Abt.
tes, Frau Stefanie Straub, als beratendes Mitglied im JHA,sowie Frau Melissa Schwertfeger
als pers. Stellvertreterin.
Stand / Ausführung
rat (19.12.2017).
Seite 8
Vorlagen-Nummer
Titel
Beschlussvorlage 713.17
Sitzung am
TOP
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt
Abt.
Seite 9
Stand / Ausführung