Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Neubau Kita Horrem/Sandweg)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
174 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
09.01.18, 13:16
Aktualisiert
09.01.18, 13:16
Beschlussvorlage (Neubau Kita Horrem/Sandweg) Beschlussvorlage (Neubau Kita Horrem/Sandweg) Beschlussvorlage (Neubau Kita Horrem/Sandweg) Beschlussvorlage (Neubau Kita Horrem/Sandweg)

öffnen download melden Dateigröße: 174 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung Bearbeitung: Petra Findeisen TOP Drs.-Nr.: 709.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Jugendhilfeausschuss 18.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss 23.01.2018 Stadtrat 30.01.2018 X 08.12.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Neubau Kita Horrem/Sandweg Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 110.107 € jährlich € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: x Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: 2018: 23.670 € Trägeranteil und 22.800 € Miete danach jährlich 56.807 € Trägeranteil und 53.300 € Miete Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Trägerschaft der Fröbel GmbH für den Neubau der sechsgruppigen Kindertageseinrichtung am Sandweg im Stadtteil Horrem zu. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. II Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely i.V. gez. Findeisen gez. Landscheidt gez. Canzler gez. Söntgen Des Weiteren empfiehlt der Jugendhilfeausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Kolpingstadt Kerpen, für die Dauer der Laufzeit des Mietvertrages über 30 Jahre, die Bereitstellung der nachfolgenden freiwilligen Leistungen:  Zuschuss Trägeranteil in Höhe von sechs Prozent. In der Zeit vom 01.August 2018 bis 31. Dezember 2018 23.670 €. Ab dem 01. Januar 2019 jährlich 56.807 €.  Zuschuss Miete in Höhe der Differenz zur KiBiz-Förderung (8,47 € je anerkanntem Quadratmeter) und der tatsächlichen Miete (11,90 € je Quadratmeter). In der Zeit vom 01.August 2018 bis 31. Dezember 2018 22.208 €. Ab dem 01. Januar 2019 jährlich 53.300 €. Die Landesregierung hat eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlage zur Refinanzierung der Betriebskosten in Aussicht gestellt. Sofern sich hieraus eine Veränderung der Bezuschussung ergibt, bleibt eine Überprüfung der freiwilligen Leistungen vorbehalten. Beschlussvorlage 709.17 Seite 2 MAßNAHME: NB Sandweg ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr Aug. bis Dez. 2018 2. Folgejahr 3. Folgejahr 2019 2020 Zuschuss Trägeranteil 23.670 56.807 56.807 Zuschuss Miete 22.208 53.300 53.300 45.878 110.107 110.107 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 709.17 Seite 3 Begründung: Die sechsgruppige Kita „am Sandweg“ in Kerpen-Horrem wird durch den Investor „Areal Consult, Rudolf-Diesel-Str.5-7, 50226 Frechen“ errichtet. Dieser hat ein ausreichend dimensioniertes Grundstück von der RWE erworben und war, im Vergleich zu einem weiteren Anbieter im Hinblick auf den Mietzins, das wirtschaftlichere Angebot. Zur Refinanzierung der investiven Kosten fordert der Investor eine Miete in Höhe von 11,90 € je Quadratmeter über eine Laufzeit von 30 Jahren. Sofern mögliche Subventionen von Seiten des Grundstückeigentümers RWE Power AG weitergereicht werden (was zu erwarten steht), könnte sich die Miete auf bis zu 11,20 € je Quadratmeter verringern. Dies befindet sich zurzeit in Prüfung. Rein Vorsorglich wird mit einem Mietzins in Höhe von 11,90 € je Quadratmeter kalkuliert. Areal Consult bringt den Träger mit. Es handelt sich hierbei um die bereits im Stadtgebiet vertretene Fröbel GmbH. Da die KiBiz-Finanzierung bekannter Maßen nicht auskömmlich ist, beantragt der Träger einen Zuschuss zum Trägeranteil in Höhe von 6%. Der Träger selber zahlt 3% des Trägeranteils in Höhe von 9% der anteiligen Betriebskosten. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Trägeranteil in der zuvor genannten Höhe zu übernehmen und die erforderlichen Mittel wie folgt bereitzustellen: In der Zeit vom 01.August 2018 bis 31. Dezember 2018 23.670 €. Ab dem 01. Januar 2019 jährlich 56.807 € Ebenfalls beantragt der Träger einen Zuschuss zur Miete in Höhe des Differenzbetrages zur KiBizFörderung (8,47 € je anerkanntem Quadratmeter und der tatsächlichen Miete in Höhe von11,90 € je Quadratmeter). Auch hier schlägt die Verwaltung vor, einen Zuschuss zur Miete zu übernehmen und die erforderlichen Mittel wie folgt bereitzustellen: In der Zeit vom 01.August 2018 bis 31. Dezember 2018 22.208 €. Ab dem 01. Januar 2019 jährlich 53.300 €. Die Landesregierung hat eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlage zur Refinanzierung der Betriebskosten in Aussicht gestellt. Sofern sich hieraus eine Veränderung der Bezuschussung ergibt, bleibt eine Überprüfung der freiwilligen Leistungen vorbehalten. Die Übernahme der Einrichtungskosten durch den Betreiber befindet sich noch in Klärung. Vorsorglich hat die Verwaltung bereits in 2017 Einrichtungskosten in den Haushalt eingestellt und mögliche Fördermittel des Bundes- und des Landes beantragt. Beschlussvorlage 709.17 Seite 4