Daten
Kommune
Kerpen
Größe
174 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
09.01.18, 13:16
Aktualisiert
09.01.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung
Bearbeitung: Petra Findeisen
TOP
Drs.-Nr.: 709.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Jugendhilfeausschuss
18.01.2018
Haupt- und Finanzausschuss
23.01.2018
Stadtrat
30.01.2018
X
08.12.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Neubau Kita Horrem/Sandweg
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 110.107 € jährlich € (s.
Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
x
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
2018: 23.670 € Trägeranteil und 22.800 € Miete danach jährlich 56.807 €
Trägeranteil und 53.300 € Miete
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
x
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Trägerschaft der Fröbel GmbH für den Neubau der
sechsgruppigen Kindertageseinrichtung am Sandweg im Stadtteil Horrem zu.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. II
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
i.V.
gez. Findeisen
gez. Landscheidt
gez. Canzler
gez. Söntgen
Des Weiteren empfiehlt der Jugendhilfeausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem
Rat der Kolpingstadt Kerpen, für die Dauer der Laufzeit des Mietvertrages über 30 Jahre, die
Bereitstellung der nachfolgenden freiwilligen Leistungen:
Zuschuss Trägeranteil in Höhe von sechs Prozent.
In der Zeit vom 01.August 2018 bis 31. Dezember 2018 23.670 €.
Ab dem 01. Januar 2019 jährlich 56.807 €.
Zuschuss Miete in Höhe der Differenz zur KiBiz-Förderung (8,47 € je anerkanntem
Quadratmeter) und der tatsächlichen Miete (11,90 € je Quadratmeter).
In der Zeit vom 01.August 2018 bis 31. Dezember 2018 22.208 €.
Ab dem 01. Januar 2019 jährlich 53.300 €.
Die Landesregierung hat eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlage zur Refinanzierung der
Betriebskosten in Aussicht gestellt. Sofern sich hieraus eine Veränderung der Bezuschussung
ergibt, bleibt eine Überprüfung der freiwilligen Leistungen vorbehalten.
Beschlussvorlage 709.17
Seite 2
MAßNAHME:
NB Sandweg
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
Aug. bis
Dez. 2018
2. Folgejahr
3. Folgejahr
2019
2020
Zuschuss Trägeranteil
23.670
56.807
56.807
Zuschuss Miete
22.208
53.300
53.300
45.878
110.107
110.107
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 709.17
Seite 3
Begründung:
Die sechsgruppige Kita „am Sandweg“ in Kerpen-Horrem wird durch den Investor „Areal Consult,
Rudolf-Diesel-Str.5-7, 50226 Frechen“ errichtet. Dieser hat ein ausreichend dimensioniertes
Grundstück von der RWE erworben und war, im Vergleich zu einem weiteren Anbieter im Hinblick
auf den Mietzins, das wirtschaftlichere Angebot. Zur Refinanzierung der investiven Kosten fordert
der Investor eine Miete in Höhe von 11,90 € je Quadratmeter über eine Laufzeit von 30 Jahren.
Sofern mögliche Subventionen von Seiten des Grundstückeigentümers RWE Power AG
weitergereicht werden (was zu erwarten steht), könnte sich die Miete auf bis zu 11,20 € je
Quadratmeter verringern. Dies befindet sich zurzeit in Prüfung. Rein Vorsorglich wird mit einem
Mietzins in Höhe von 11,90 € je Quadratmeter kalkuliert.
Areal Consult bringt den Träger mit. Es handelt sich hierbei um die bereits im Stadtgebiet
vertretene Fröbel GmbH. Da die KiBiz-Finanzierung bekannter Maßen nicht auskömmlich ist,
beantragt der Träger einen Zuschuss zum Trägeranteil in Höhe von 6%. Der Träger selber zahlt
3% des Trägeranteils in Höhe von 9% der anteiligen Betriebskosten.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Trägeranteil in der zuvor genannten Höhe zu übernehmen
und die erforderlichen Mittel wie folgt bereitzustellen:
In der Zeit vom 01.August 2018 bis 31. Dezember 2018 23.670 €.
Ab dem 01. Januar 2019 jährlich 56.807 €
Ebenfalls beantragt der Träger einen Zuschuss zur Miete in Höhe des Differenzbetrages zur KiBizFörderung (8,47 € je anerkanntem Quadratmeter und der tatsächlichen Miete in Höhe von11,90 €
je Quadratmeter).
Auch hier schlägt die Verwaltung vor, einen Zuschuss zur Miete zu übernehmen und die
erforderlichen Mittel wie folgt bereitzustellen:
In der Zeit vom 01.August 2018 bis 31. Dezember 2018 22.208 €.
Ab dem 01. Januar 2019 jährlich 53.300 €.
Die Landesregierung hat eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlage zur Refinanzierung der
Betriebskosten in Aussicht gestellt. Sofern sich hieraus eine Veränderung der Bezuschussung
ergibt, bleibt eine Überprüfung der freiwilligen Leistungen vorbehalten.
Die Übernahme der Einrichtungskosten durch den Betreiber befindet sich noch in Klärung.
Vorsorglich hat die Verwaltung bereits in 2017 Einrichtungskosten in den Haushalt eingestellt und
mögliche Fördermittel des Bundes- und des Landes beantragt.
Beschlussvorlage 709.17
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