Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
18.01.2018
Erstellt
05.01.18, 13:16
Aktualisiert
05.01.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung
Bearbeitung: Petra Findeisen
TOP
Drs.-Nr.: 700.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
06.12.2017
Bemerkungen
18.01.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Mittagsverpflegung in städtischen Kindertageseinrichtungen der Kolpingstadt Kerpen;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
x
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt 20
gez. Findeisen
gez. Landscheidt
gez.Canzler
gez.Keune
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Begründung:
Bezugnehmend auf die Anfrage Bündnis 90/ Die Grünen ist in der Anlage 1 das Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung der Mittagsverpflegung in 15 städtischen Kindertageseinrichtungen
beigefügt.
Hinsichtlich der Anfrage der Kostenzusammensetzung der Mahlzeiten und des Wareneinsatzes
der Firma Apetito wird auf die nachfolgende Stellungnahme der Vergabestelle der Kolpingstadt
Kerpen verwiesen:
„Die gewünschten Informationen liegen der Vergabestelle nicht vor. Es ist eine Grundlage der
Firma zur Kalkulation der Kosten.
Die Kalkulation der Angebote sowie die Gewinnspanne der Firmen sind keine Informationen, die
im Rahmen eines VGV- Vergabeverfahrens abgefragt werden dürfen.“
Unabhängig hiervon hat die Verwaltung die Thematik für das Jahr 2020 auf Wiedervorlage genommen. Sollten die politischen Beschlussgremien der Kolpingstadt Kerpen nach Auslaufen des
nunmehr vergebenen Catering-Auftrags eine andere Form der Aufgabenwahrnehmung wünschen,
ist ein nicht unerheblicher zeitlicher Vorlauf erforderlich, da die bestehenden Küchen der Kindertagesstätten der Kolpingstadt Kerpen bisher weder baulich noch ausstattungstechnisch noch personell eine andere Essensversorgung zulassen; sollte also eine andere Form der Essenbereitstellung erwünscht sein, müsste ggf. an- bzw. umgebaut werden, was zeitlichen Vorlauf bedingt.
Beschlussvorlage 700.17
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