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Beschlussvorlage (Bedarfsplan Kindertagesbetreuung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
111 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
05.01.18, 13:16
Aktualisiert
05.01.18, 13:16
Beschlussvorlage (Bedarfsplan Kindertagesbetreuung) Beschlussvorlage (Bedarfsplan Kindertagesbetreuung) Beschlussvorlage (Bedarfsplan Kindertagesbetreuung) Beschlussvorlage (Bedarfsplan Kindertagesbetreuung)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung Bearbeitung: Petra Findeisen TOP Drs.-Nr.: 695.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Jugendhilfeausschuss 18.01.2018 Stadtrat 30.01.2018 X 05.12.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bedarfsplan Kindertagesbetreuung X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen den Bedarfsplan Kindertagesbetreuung U3 und Ü3 bis Eintritt der Schulpflicht sowie die Kindpauschalen für das Kita-Jahr 2018/2019 zu beschließen. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt gez. Findeisen gez. Landscheidt gez. Canzler gez. Thoernich Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Begründung: 1.Kindpauschalen für das Kit-Jahr 2018/2019 Zum 15. März des jeweiligen Jahres sind die Kommunen verpflichtet, dem Land verbindlich die Kindpauschalen für das kommende Kita-Jahr zu melden. Die Verwaltung hat auf der Grundlage der Bedarfsabfragen und der aktualisierten Kinderzahlen die Kindpauschalen für das kommende Kita-Jahr festgelegt. Auf dieser Grundlage gewährt das Land dann die Betriebskosten. In der Anlage 1 befindet sich eine Übersicht der zu beantragenden Kindpauschalen je Kindertageseinrichtung sowie eine vom Landesrechnungshof geforderte spezifizierte Gegenüberstellung zu den Kindpauschalen 2017/2018. 2. Bedarfsplan Kindertagesbetreuung Der Bedarfsplan Kindertagesbetreuung U3 und Ü3 bis zum Eintritt der Schulpflicht wurde unter Berücksichtigung der Kindpauschalen für das Kita-Jahr 2018/2019 zum Stichtag 31.10.2017 aktualisiert und in der Anlage 2 beigefügt. 3. Bedarfssituation je Stadtteil Kerpen: In diesem Stadtteil besteht, unter Einbeziehung der Plätze in Überbelegung sowie der Erweiterung der AWO- Kita Flohzirkus, zum Kita-Jahr 2018/2019 ein Defizit in Höhe von 22 Ü3 Plätzen und 48 U3 Plätzen. Die Nachfrage an U3 Plätzen im Stadtteil Kerpen beträgt 60 %. Diese sollen zu 70% in Kitas und zu 30% in der Tagespflege sichergestellt werden. Zum Kita-Jahr 2018/2019 ergibt sich in der Tagespflege ein Plus von 10 Plätzen, sodass sich hierdurch das Defizit der U3 Plätze im Kitabereich auf 38 U3 Plätze verringert. Zum Kita-Jahr 2018/2019 ergibt sich ein Bedarf von einer Ü3- Gruppe und vier U3- Gruppen. Zum Kita-Jahr 2019/2020 zeichnet sich im Ü3-Bereich ein Defizit von zwei Gruppen ab, sodass auch im Hinblick auf weitere Neubaugebiete ein Bedarf von gut sechs Gruppen besteht. Sindorf: In der Bedarfsplanung für den Stadtteil Sindorf wurde der Neubau einer achtgruppigen Kita am Mastenweg mit 132 Betreuungsplätzen (92 Ü,40 U) berücksichtigt. Die Kita soll voraussichtlich Januar 2019 an den Start gehen. Auf Grund der unterjährigen Inbetriebnahme sowie der defizitären Betreuungssituation wurden die Plätze in Notgruppen und Überbelegung zum Kita-Jahr 2018/2019 noch nicht heruntergefahren. Hierdurch ergibt sich zunächst ein Überhang von 64 Ü3 Plätzen (2,5 Ü3 Gruppen). Dies relativiert sich zum darauffolgenden Kita-Jahr und zum Kita-Jahr 2020/2021 ergibt sich perspektivisch ein Defizit von einer Gruppe. Im U3 Bereich ergibt sich in Kitas ein Defizit von zwei Gruppen. In der Tagespflege sind die Plätze auskömmlich. Mit Realisierung des Neubaus am Mastenweg besteht im Stadtteil Sindorf eine gute Versorgungssituation. Buir: Beschlussvorlage 695.17 Seite 2 Die städtische Kindertageseinrichtung Klein Föß betreibt eine Nebenstelle in Manheim-alt mit einer U3-Gruppe (Buirer Kinder) und einer Ü3 Gruppe (geflüchtete Kinder, deren Familien in Manheimalt wohnen und Ü3 Kinder aus Buir). Die Abrissarbeiten verzögern sich, sodass die Kita in Manheim-alt noch ein weiteres Kita-Jahr betrieben werden kann. Zum Kita-Jahr 2018/2019 ergibt sich ein Defizit von 10 Ü3 Kindern. Da die Kinder von Geflüchteten nicht die gesamte Gruppe füllen kann für Manheim-alt oder Neubau Sindorf (siehe Erläuterung Stadtteil Sindorf) ein Platzangebot unterbreitet werden. Im U3-Bereich besteht ein Nachfragebedarf von 50%. (Deckung 70% Kitas, 30% Tagespflege). Im Bereich der Kita besteht ein Überhang von 8 Plätzen. Dieser kompensiert das Defizit von 9 Plätzen in der Tagespflege. Im Bereich der U3-Plätze sind zum kommenden Kita-Jahr rückläufige Kinderzahlen zu verzeichnen, sodass die halbe U3 Notgruppe (5 U3 Plätze), wie vom Landschaftsverband gefordert, zum kommenden Kita-Jahr abgebaut werden kann. Die Verwaltung befindet sich zurzeit mit vier potentiellen Investoren hinsichtlich eines KitaNeubaus auf dem Grundstück an der „Alten Schule“ in Gesprächen. Dieses Bauvorhaben könnte dann zum Kita-Jahr 2019/2020 realisiert sein. In Planung befindet sich eine viergruppige Einrichtung (2 Ü3 Gruppen, 2 U3 Gruppen). Zwei Gruppen resultieren aus dem Wegfall der Nebenstelle in Manheim-alt und dem jetzigen Bedarf. Zwei weitere Gruppen ergeben sich perspektivisch aus in Planung befindlicher Neubaugebiete. Zusammenfassend wird darauf hingewiesen, dass der Bedarf im Kita-Jahr 2018/2019 durch die Weiterführung der Nebenstelle in Manheim-alt und rückläufige U3 Kinder überwiegend gedeckt wird. Mit einem in Planung befindlichen Neubau ergibt sich auch im Stadtteil Buir eine gute Versorgungssituation. Blatzheim: Im Stadtteil Blatzheim besteht weder im Ü3 Bereich noch im U3 Bereich (60% Nachfrage) ein Defizit. In diesem Stadtteil gibt es eine gute Versorgungssituation. Manheim-neu: Zum Kita-Jahr 2018/2019 geht die dritte Gruppe an den Start, sodass nach jetzigem Stand der Bedarfsplanung alle Nachfragen, einschließlich 100% der U3 Anfragen, berücksichtigt werden können. Somit ergibt sich auch für diesen Stadtteil eine gute Versorgungssituation. Türnich/Balkhausen/Brüggen In diesem Planungsbereich besteht zum kommenden Kita-Jahr ein Überhang von 10 Ü3 Plätzen sowie ein Defizit von 21 U3 Plätzen. Die Nachfrage an U3 Plätzen im Stadtteil Türnich//Balkhausen/Brüggen beträgt 62 %. Diese sollen zu 70% in Kitas und zu 30% in der Tagespflege sichergestellt werden. Zum Kita-Jahr 2018/2019 ergibt sich in der Tagespflege ein Plus von 8 Plätzen, sodass sich hierdurch das Defizit der U3 Plätze im Kita-Bereich auf 13 U3 Plätze verringert. Rein rechnerisch ergibt sich ein Defizit von gut einer U3 Gruppe. In diesem Planungsbereich gibt es noch freie U3 Plätze in der Naturkita, sodass hier zunächst kein Handlungsbedarf besteht. Dieser besteht erst mit Realisierung des Neubaugebietes Maximilianstrasse. Hier sollte dann der gesamte Bedarf bei der Planung des Neubaus mit einbezogen werden. Horrem: Beschlussvorlage 695.17 Seite 3 In der Bedarfsplanung für den Stadtteil Horrem wurde der Neubau einer sechsgruppigen Kita am Sandweg mit 99 Betreuungsplätzen (69 Ü,30 U) berücksichtigt. Die Kita soll voraussichtlich Herbst 2018 an den Start gehen. Die Plätze in Überbelegung werden zum Kita-Jahr 2018/2019 noch weiterbetrieben, sodass im kommenden Kita-Jahr ein Überhang an Plätzen besteht um auf eventuelle bauliche Verzögerungen oder Bedarfe aus anderen Stadtteilen reagieren zu können. Ab dem Kita-Jahr 2020/2021 sind die Ü3 Plätze auskömmlich. Im U3 Bereich zeichnet sich bis zum Kita-Jahr 2019/2020 ein Defizit von 54 Plätzen (5 Gruppen ab). Im Stadtteil Horrem gibt es eine sehr gute Versorgung in der Tagespflege, sodass sich hier ein Plus von 55 Plätzen ergibt. Das Defizit im Kita-Bereich wäre somit ausgeglichen. Mit Realisierung des sechsgruppigen Kita-Neubaus und gleichbleibender Tagespflege wäre die Betreuungssituation im Planungsbereich Horrem zunächst sichergestellt. Das Neubaugebiet „Waldweg“ ist in Umsetzung und das in Bahnhofnähe gelegene Neubaugebiet „Am Winterberg“ ist in Planung. Hieraus ergibt sich perspektivisch zunächst ein Bedarf von zwei Gruppen. Dieser wird durch die Errichtung einer Kita am Standort „Gleisdreieck“ gedeckt. Zudem hat dieser Standort den Vorteil, dass er durch die zentrale Lage „Bahnhofsnähe“ auch für berufstätige Eltern aus anderen Stadtteilen attraktiv ist. Beschlussvorlage 695.17 Seite 4