Daten
Kommune
Kerpen
Größe
48 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
22.01.18, 13:15
Aktualisiert
22.01.18, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
Jugendhilfeausschuss
am 18.01.2018
Drs.-Nr. 710.17
Vorabauszug
an: 10.1 - 23.4
Öffentlicher Teil
TOP 3 Neubau Kita Mastenweg /Sindorf
Herr Anders und Herr Bollinger von der Marga und Walter Boll-Stiftung stellen eingehend die
Entwurfsplanung zum Neubau einer achtgruppigen Kindertagesstätte in Sindorf /Mastenweg
vor. Besonders hervorgehoben wird dabei die funktionale und praxisbezogene Anordnung
der Gruppen-, Veranstaltungs- und Versorgungsräume.
Die groß dimensionierte Küche ist darauf ausgerichtet, die Verpflegung mit einem hohen
gesundheitlichen und ökonomischen Standard in eigener Regie zuzubereiten, sodass auf den
Ankauf entsprechender Fertig- oder Halbfertigprodukte verzichtet werden kann.
Die Planung und die beabsichtigte Bauweise lassen eine verhältnismäßig kurzfristige Realisierung des Bauprojektes zu. Sofern im Rat der Kolpingstadt Kerpen am 30.01.2018 die entsprechende Beschlussfassung erfolgt, soll die Kindertageseinrichtung zu Beginn des Jahres
2019 betriebsbereit sein.
Bezogen auf die Betriebsführung der Einrichtung legt die Marga und Walter Boll-Stiftung
großen Wert auf einen gemeinnützigen erfahrenen Träger und schlägt insofern den Caritasverband des Rhein-Erft-Kreises oder die Johanniter-Unfallhilfe e.V./Landesverband NRW vor.
Auf Nachfrage von Herrn Scharping verweist die Ausschussvorsitzende darauf, dass die Betriebskonzepte der beiden vorgeschlagenen Träger im Internet einzusehen sind.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt den hier in der Entwurfsplanung vorgestellten Neubau
der achtgruppigen Kindertageseinrichtung am Mastenweg im Stadtteil Sindorf unter der
Trägerschaft der Johanniter-Unfallhilfe e.V./Landesverband NRW.
Des Weiteren empfiehlt der Jugendhilfeausschuss die Bereitstellung der nachfolgenden freiwilligen Leistungen:
● Zuschuss Trägeranteil in Höhe von 103 Prozent.
Ab dem 01. Januar 2019 jährlich 136.251,00 €
● Zuschuss Miete in Höhe der Differenz zur KiBiz-Förderung (8,47 € je anerkanntem
Quadratmeter) und der tatsächlichen Miete (11,50 € je Quadratmeter).
Ab dem 01. Januar 2019 jährlich rd. 53.000,00 €
Die Landesregierung hat eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlage zur Refinanzierung
der Betriebskosten in Aussicht gestellt. Sofern sich hieraus eine Veränderung der Bezuschussung ergibt, bleibt eine Überprüfung der freiwilligen Leistungen vorbehalten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei 1 Enthaltung (B‘90/Grüne)
Die vollständige Beantwortung des unmittelbar vor der Sitzung gestellten Antrags der Fraktion
B‘90/Grüne vom 17.01.2018 (Tischvorlage / Nachtrag III) erfolgt mit dem gebotenen Aufwand
und wird schriftlich nachgereicht.
Auf Wunsch der Ausschussvorsitzenden stellt die Marga und Walter Boll-Stiftung der Verwaltung die hier erläuterte Präsentation zur Verfügung.