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Beschlussvorlage (Neubau Kita Mastenweg/Sindorf)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
173 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
05.01.18, 13:16
Aktualisiert
05.01.18, 13:16
Beschlussvorlage (Neubau Kita Mastenweg/Sindorf) Beschlussvorlage (Neubau Kita Mastenweg/Sindorf) Beschlussvorlage (Neubau Kita Mastenweg/Sindorf) Beschlussvorlage (Neubau Kita Mastenweg/Sindorf)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung Bearbeitung: Petra Findeisen TOP Drs.-Nr.: 710.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Jugendhilfeausschuss 18.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss 23.01.2018 Stadtrat 30.01.2018 X 08.12.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Neubau Kita Mastenweg/Sindorf Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: x Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Ab 2019 257.313 € Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss stimmt für den Neubau der achtgruppigen Kindertageseinrichtung am Mastenweg im Stadtteil Sindorf der Trägerschaft des Caritasverbandes Rhein-Erft-Kreis e.V. zu. Des Weitern empfiehlt der Jugendhilfeausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Kolpingstadt Kerpen die Bereitstellung der nachfolgenden freiwilligen Leistungen:  Zuschuss Trägeranteil in Höhe von 106 Prozent. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. III Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Findeisen gez. Landscheidt gez. Canzler gez. Schwister gez. Schaaf gez. Spürck gez. Cornely Ab dem 01. Januar 2019 jährlich 204.376 €  Zuschuss Miete in Höhe der Differenz zur KiBiz-Förderung (8,47 € je anerkanntem Quadratmeter) und der tatsächlichen Miete (11,50 € je Quadratmeter). Ab dem 01. Januar 201 jährlich rund 53.000 € Die Landesregierung hat eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlage zu Refinanzierung der Betriebskosten in Aussicht gestellt. Sofern sich hieraus eine Veränderung der Bezuschussung ergibt, bleibt eine Überprüfung der freiwilligen Leistungen vorbehalten. Beschlussvorlage 710.17 Seite 2 MAßNAHME: ____ NB Mastenweg__________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 204.376 204.376 52.937 52.937 257.313 257.313 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschuss Trägeranteil Zuschuss Miete gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 710.17 Seite 3 Begründung: Die achtgruppige Kita am Mastenweg in Kerpen-Sindorf wird durch die Marga und Walter BollStiftung errichtet und voraussichtlich Januar 2019 an den Start gehen. Diese soll an einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vermietet werden. Hierzu würde ein Mietzins in Höhe von 11,50 € je Quadratmeter aufgerufen. Die Marga und Walter Boll-Stiftung als Investorin bringt den Träger mit. Auf Grund des Stiftungsgedanken soll es sich um einen caritativen Träger handeln, dessen Leitbild verstärkt einen inklusiven Gedanken beinhaltet. Die Marga und Walter Boll Stiftung möchte daher, auch im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung welche die funktionale Bauweise ermöglicht, dieses Projekt nur in Verbindung mit dem Caritasverband Rhein-Erft-Kreis e.V. realisieren. Es handelt sich hierbei um einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Dieser Träger ist im Bereich der Kitas noch nicht im Stadtgebiet vertreten und würde somit die Trägerlandschaft positiv bereichern. Da die KiBiz-Finanzierung bekannter Maßen nicht auskömmlich ist, beantragt der Träger einen Zuschuss in Höhe von 100% des gesetzlichen Trägeranteils in Höhe von 12% der Betriebskosten. Zuzüglich werden noch 6% Overheadkosten beantragt. Gesamt werden rund 204.376 € Zuschuss zum Trägeranteil beantragt. Die Betriebskosten einer achtgruppigen Einrichtung betragen gut 1,2 Millionen €. Die Verwaltung schlägt vor, den Trägeranteil zu übernehmen und die erforderlichen Mittel wie folgt bereitzustellen: Ab dem 01. Januar 2019 jährlich 204.376 €. Ebenfalls beantragt der Träger einen Zuschuss zur Miete in Höhe des Differenzbetrages zur KiBizFörderung (8,47 € je anerkanntem Quadratmeter und der tatsächlichen Miete in Höhe von11,50 € je Quadratmeter). Auch hier schlägt die Verwaltung vor, einen Zuschuss zur Miete zu übernehmen und die erforderlichen Mittel wie folgt bereitzustellen: Ab dem 01. Januar 2019 jährlich 52.937 € Die Landesregierung hat eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlage zu Refinanzierung der Betriebskosten in Aussicht gestellt. Sofern sich hieraus eine Veränderung der Bezuschussung ergibt, bleibt eine Überprüfung der freiwilligen Leistungen vorbehalten. Die Übernahme der Einrichtungskosten durch den Betreiber befindet sich noch in Klärung. Vorsorglich hat die Verwaltung bereits in 2017 Einrichtungskosten in den Haushalt eingestellt und mögliche Fördermittel des Bundes- und des Landes beantragt. Beschlussvorlage 710.17 Seite 4