Daten
Kommune
Kerpen
Größe
173 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
05.01.18, 13:16
Aktualisiert
05.01.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung
Bearbeitung: Petra Findeisen
TOP
Drs.-Nr.: 710.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Jugendhilfeausschuss
18.01.2018
Haupt- und Finanzausschuss
23.01.2018
Stadtrat
30.01.2018
X
08.12.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Neubau Kita Mastenweg/Sindorf
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
x
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Ab 2019 257.313 €
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
x
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt für den Neubau der achtgruppigen Kindertageseinrichtung am
Mastenweg im Stadtteil Sindorf der Trägerschaft des Caritasverbandes Rhein-Erft-Kreis e.V. zu.
Des Weitern empfiehlt der Jugendhilfeausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem
Rat der Kolpingstadt Kerpen die Bereitstellung der nachfolgenden freiwilligen Leistungen:
Zuschuss Trägeranteil in Höhe von 106 Prozent.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. III
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Findeisen
gez. Landscheidt
gez. Canzler
gez. Schwister
gez. Schaaf
gez. Spürck
gez. Cornely
Ab dem 01. Januar 2019 jährlich 204.376 €
Zuschuss Miete in Höhe der Differenz zur KiBiz-Förderung (8,47 € je anerkanntem Quadratmeter) und der tatsächlichen Miete (11,50 € je Quadratmeter).
Ab dem 01. Januar 201 jährlich rund 53.000 €
Die Landesregierung hat eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlage zu Refinanzierung der
Betriebskosten in Aussicht gestellt. Sofern sich hieraus eine Veränderung der Bezuschussung
ergibt, bleibt eine Überprüfung der freiwilligen Leistungen vorbehalten.
Beschlussvorlage 710.17
Seite 2
MAßNAHME:
____
NB Mastenweg__________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
204.376
204.376
52.937
52.937
257.313
257.313
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschuss Trägeranteil
Zuschuss Miete
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 710.17
Seite 3
Begründung:
Die achtgruppige Kita am Mastenweg in Kerpen-Sindorf wird durch die Marga und Walter BollStiftung errichtet und voraussichtlich Januar 2019 an den Start gehen. Diese soll an einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vermietet werden. Hierzu würde ein Mietzins in Höhe von
11,50 € je Quadratmeter aufgerufen.
Die Marga und Walter Boll-Stiftung als Investorin bringt den Träger mit. Auf Grund des Stiftungsgedanken soll es sich um einen caritativen Träger handeln, dessen Leitbild verstärkt einen inklusiven Gedanken beinhaltet.
Die Marga und Walter Boll Stiftung möchte daher, auch im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung
welche die funktionale Bauweise ermöglicht, dieses Projekt nur in Verbindung mit dem Caritasverband Rhein-Erft-Kreis e.V. realisieren. Es handelt sich hierbei um einen anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe. Dieser Träger ist im Bereich der Kitas noch nicht im Stadtgebiet vertreten und
würde somit die Trägerlandschaft positiv bereichern.
Da die KiBiz-Finanzierung bekannter Maßen nicht auskömmlich ist, beantragt der Träger einen
Zuschuss in Höhe von 100% des gesetzlichen Trägeranteils in Höhe von 12% der Betriebskosten.
Zuzüglich werden noch 6% Overheadkosten beantragt.
Gesamt werden rund 204.376 € Zuschuss zum Trägeranteil beantragt.
Die Betriebskosten einer achtgruppigen Einrichtung betragen gut 1,2 Millionen €.
Die Verwaltung schlägt vor, den Trägeranteil zu übernehmen und die erforderlichen Mittel wie folgt
bereitzustellen:
Ab dem 01. Januar 2019 jährlich 204.376 €.
Ebenfalls beantragt der Träger einen Zuschuss zur Miete in Höhe des Differenzbetrages zur KiBizFörderung (8,47 € je anerkanntem Quadratmeter und der tatsächlichen Miete in Höhe von11,50 €
je Quadratmeter).
Auch hier schlägt die Verwaltung vor, einen Zuschuss zur Miete zu übernehmen und die erforderlichen Mittel wie folgt bereitzustellen:
Ab dem 01. Januar 2019 jährlich 52.937 €
Die Landesregierung hat eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlage zu Refinanzierung der
Betriebskosten in Aussicht gestellt. Sofern sich hieraus eine Veränderung der Bezuschussung
ergibt, bleibt eine Überprüfung der freiwilligen Leistungen vorbehalten.
Die Übernahme der Einrichtungskosten durch den Betreiber befindet sich noch in Klärung.
Vorsorglich hat die Verwaltung bereits in 2017 Einrichtungskosten in den Haushalt eingestellt und
mögliche Fördermittel des Bundes- und des Landes beantragt.
Beschlussvorlage 710.17
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