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Vorlage (Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
180 kB
Datum
05.03.2018
Erstellt
16.01.18, 12:36
Aktualisiert
16.01.18, 12:36
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 80 Kalle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 12.01.2018 26/2018 Betreff Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Rat Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Schiffer Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Radermacher Beschlussentwurf: Der Rat beschließt das Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl. Das Nahverkehrskonzept soll als Fortschreibung in den Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises aufgenommen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Schritte einzuleiten. Erläuterungen: Für die anstehende Vergabe der Stadtbusleistungen gemäß den Regularien der EUVerordnung 1370/2007 muss das Nahverkehrskonzept (NVK) für die Stadt Brühl beschlossen werden. Dabei ist es zwingend erforderlich, im NVK nach Art, Umfang und Zeitpunkt verbindliche Festlegungen zu treffen. „Könnte/müsste/sollte-Aussagen“ sind rechtlich wirkungslos. Angesichts der Tatsache, dass es um eine Planung für die nächsten zehn Jahre geht, beinhaltet das NVK auch recht weitreichende Festlegungen mit teilweise erheblichen finanziellen Auswirkungen. Die relevanten Punkte werden nachfolgend vorgestellt, erläutert und mit Kosten beziffert. Soweit Varianten entwickelt wurden, werden auch diese vorgestellt und eine Vorzugsvariante empfohlen (die jeweilige Vorzugsvariante wurde in den Textentwurf des NVK eingepflegt). Die relevanten Punkte sind: 1. City-Buskonzept 2. „Südkonzept“ 3. Wochenendverkehr Drucksache 26/2018 Seite - 2 – City-Buskonzept Für den elektrischen City-Bus, der zu den Stadtbusbedienungszeiten zwischen Bahnhof, Innenstadt und Brühl Mitte pendeln soll, gibt es zwei Fahrplanvarianten: Entweder ein Halbstundentakt oder ein Viertelstundentakt. Da ein abgestimmter Fahrplan mit den unregelmäßigen Zeiten und permanenten Verspätungen der Eisenbahn nicht hergestellt werden kann, ist das Konzept ein dichter Fahrplan, bei dem immer ein City-Bus-Anschluss mit akzeptabler Wartezeit besteht. Dies kann im Prinzip nur mit einem Viertelstundentakt gewährleistet werden; beim Halbstundentakt entstehen vielfach inakzeptable Wartezeiten. Daher ist die Vorzugsvariante der Viertelstundentakt. Kosten und Startzeitpunkt: Der Viertelstundentakt wird mit ca. 220.000 € p. a. beziffert. Beim Halbstundentakt werden Kosten von ca. 115.000 € p. a. geschätzt. Dabei ist deutlich darauf hinzuweisen, dass mangels Erfahrungen mit elektrischen Kleinbussystemen die Kostenschätzung mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist. Hier wurde hilfsweise auf die üblichen Kilometerpreise konventioneller großer Busse zurückgegriffen. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die Fahrgeldeinnahmen nur minimal sein dürften, da davon auszugehen ist, dass die Mehrzahl der Fahrgäste unabhängig von der Fahrt in diesem Bus bereits über eine gültige Fahrkarte verfügt. Der City-Bus soll zum Fahrplanwechsel Dezember 2021 starten – dann sollen Rathaus B und Janshof (liegen auf der Strecke) fertiggestellt sein. „Südkonzept“ Die Verbesserung der Angebotsqualität im Brühler Süden trägt der Stadtentwicklung mit neuen Wohngebieten Rechnung. Hierzu werden die dortigen Stadtbuslinien neu geordnet und Takte verdichtet (die entsprechenden Maßnahmen wurden bereits im AfVM vorgestellt). Kosten und Startzeitpunkt: In Relation zum Fahrplanjahr 2017 ergeben sich Mehrkosten in Höhe von ca. 82.000 € p. a. Das Südkonzept soll mit dem Fahrplanwechsel Dezember 2020 starten. Zu diesem Zeitpunkt ist der Kreisel K 7/L 183 fertiggestellt, ohne den das Konzept aufgrund der Linienführung nicht umsetzbar ist. Wochenendverkehr Bei der Stadtbuserhebung 2015 haben sich viele Befragte für eine Erweiterung des Angebotes an Wochenenden ausgesprochen. Es wurden drei Varianten geprüft: Verlängerung des Samstagsverkehrs von ca. 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Verlängerung des Samstagsverkehrs von ca. 16:30 Uhr bis 20:00 Uhr und eine Stundentaktbedienung an Sonn- und Feiertagen von ca. 10:00 Uhr bis 18: Uhr. Unter Berücksichtigung der Kosten und der erwarteten Nutzung wird als Vorzugsvariante die „kleine Lösung“, Samstag 16:30 – 18:00 Uhr, empfohlen. Drucksache 26/2018 Seite - 3 – Kosten und Startzeitpunkt:  Samstag 16:30 – bis 18:00 Uhr: ca. 15.000 € p. a.  Samstag 16:30 – bis 20:00 Uhr: ca. 50.000 € p. a.  Sonn- u. Feiertags 10:00 – 18:00 Uhr im Stundentakt: ca. 140.000 € p. a. (zusätzlich zu den Kosten für die Samstagsverkehre) Startzeitpunkt soll der Fahrplanwechsel Dezember 2018 sein. Dies fällt zusammen mit der Einführung des gesamtstädtischen 10-Minuten-Takt auf der Linie 18 und stellt somit eine logische Gesamtmaßnahme dar. Außerdem: Werbung an/in Bussen Der Umfang der an/in Bussen zugelassenen Werbung muss im Nahverkehrskonzept verbindlich festgelegt werden. Das NVK sieht für Busse im Regeleinsatz eine weitgehende Werbefreiheit vor; es ist lediglich Werbung auf der Heckseite zulässig (für Ersatzbusse/Ergänzungsfahrten gelten hingegen nur geringe Beschränkungen). Dies entspricht im Wesentlichen dem status quo; über die (nicht an allen Bussen vorhandene) Heckwerbung hinaus gibt es lediglich einen Bus mit einem Werbemonitor innen. Insgesamt werden hiermit jährlich Werbeeinnahmen in einer Größenordnung von ca. 20.000 Euro erzielt. Zum einen ist ein einheitliches und ungestörtes Corporate Design wichtig für die Attraktivität des ÖPNV, ebenso wie der Verzicht auf Fahrgastbelästigungen wie zugeklebte Fenster oder Werbefilmberieselung. Zum anderen wird so auch eine potenzielle Einnahmequelle für eventuelle eigenwirtschaftliche Anträge versperrt. Hinweis: Die Anlage ist aus drucktechnischen Gründen der Vorlage nicht beigefügt, kann jedoch im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Anlage(n): (1) Nahverkehrskonzept Brühl - Entwurfsfassung 15.01.2018