Daten
Kommune
Brühl
Größe
180 kB
Datum
05.03.2018
Erstellt
16.01.18, 12:36
Aktualisiert
16.01.18, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
80
Kalle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
12.01.2018
26/2018
Betreff
Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Schiffer
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Radermacher
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt das Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl. Das Nahverkehrskonzept
soll als Fortschreibung in den Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises aufgenommen
werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Schritte einzuleiten.
Erläuterungen:
Für die anstehende Vergabe der Stadtbusleistungen gemäß den Regularien der EUVerordnung 1370/2007 muss das Nahverkehrskonzept (NVK) für die Stadt Brühl
beschlossen werden. Dabei ist es zwingend erforderlich, im NVK nach Art, Umfang und
Zeitpunkt verbindliche Festlegungen zu treffen. „Könnte/müsste/sollte-Aussagen“ sind
rechtlich wirkungslos. Angesichts der Tatsache, dass es um eine Planung für die nächsten
zehn Jahre geht, beinhaltet das NVK auch recht weitreichende Festlegungen mit teilweise
erheblichen finanziellen Auswirkungen.
Die relevanten Punkte werden nachfolgend vorgestellt, erläutert und mit Kosten beziffert.
Soweit Varianten entwickelt wurden, werden auch diese vorgestellt und eine
Vorzugsvariante empfohlen (die jeweilige Vorzugsvariante wurde in den Textentwurf des
NVK eingepflegt). Die relevanten Punkte sind:
1. City-Buskonzept
2. „Südkonzept“
3. Wochenendverkehr
Drucksache 26/2018
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City-Buskonzept
Für den elektrischen City-Bus, der zu den Stadtbusbedienungszeiten zwischen Bahnhof,
Innenstadt und Brühl Mitte pendeln soll, gibt es zwei Fahrplanvarianten: Entweder ein
Halbstundentakt oder ein Viertelstundentakt. Da ein abgestimmter Fahrplan mit den
unregelmäßigen Zeiten und permanenten Verspätungen der Eisenbahn nicht hergestellt
werden kann, ist das Konzept ein dichter Fahrplan, bei dem immer ein City-Bus-Anschluss
mit akzeptabler Wartezeit besteht. Dies kann im Prinzip nur mit einem Viertelstundentakt
gewährleistet werden; beim Halbstundentakt entstehen vielfach inakzeptable Wartezeiten.
Daher ist die Vorzugsvariante der Viertelstundentakt.
Kosten und Startzeitpunkt:
Der Viertelstundentakt wird mit ca. 220.000 € p. a. beziffert. Beim Halbstundentakt
werden Kosten von ca. 115.000 € p. a. geschätzt. Dabei ist deutlich darauf hinzuweisen,
dass mangels Erfahrungen mit elektrischen Kleinbussystemen die Kostenschätzung mit
erheblichen Unsicherheiten behaftet ist. Hier wurde hilfsweise auf die üblichen
Kilometerpreise konventioneller großer Busse zurückgegriffen. Weiterhin ist darauf
hinzuweisen, dass die Fahrgeldeinnahmen nur minimal sein dürften, da davon
auszugehen ist, dass die Mehrzahl der Fahrgäste unabhängig von der Fahrt in diesem
Bus bereits über eine gültige Fahrkarte verfügt.
Der City-Bus soll zum Fahrplanwechsel Dezember 2021 starten – dann sollen Rathaus B
und Janshof (liegen auf der Strecke) fertiggestellt sein.
„Südkonzept“
Die Verbesserung der Angebotsqualität im Brühler Süden trägt der Stadtentwicklung mit
neuen Wohngebieten Rechnung. Hierzu werden die dortigen Stadtbuslinien neu geordnet
und Takte verdichtet (die entsprechenden Maßnahmen wurden bereits im AfVM
vorgestellt).
Kosten und Startzeitpunkt:
In Relation zum Fahrplanjahr 2017 ergeben sich Mehrkosten in Höhe von
ca. 82.000 € p. a. Das Südkonzept soll mit dem Fahrplanwechsel Dezember 2020
starten. Zu diesem Zeitpunkt ist der Kreisel K 7/L 183 fertiggestellt, ohne den das Konzept
aufgrund der Linienführung nicht umsetzbar ist.
Wochenendverkehr
Bei der Stadtbuserhebung 2015 haben sich viele Befragte für eine Erweiterung des
Angebotes an Wochenenden ausgesprochen. Es wurden drei Varianten geprüft:
Verlängerung des Samstagsverkehrs von ca. 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Verlängerung des
Samstagsverkehrs von ca. 16:30 Uhr bis 20:00 Uhr und eine Stundentaktbedienung an
Sonn- und Feiertagen von ca. 10:00 Uhr bis 18: Uhr. Unter Berücksichtigung der Kosten
und der erwarteten Nutzung wird als Vorzugsvariante die „kleine Lösung“, Samstag
16:30 – 18:00 Uhr, empfohlen.
Drucksache 26/2018
Seite - 3 –
Kosten und Startzeitpunkt:
Samstag 16:30 – bis 18:00 Uhr: ca. 15.000 € p. a.
Samstag 16:30 – bis 20:00 Uhr: ca. 50.000 € p. a.
Sonn- u. Feiertags 10:00 – 18:00 Uhr im Stundentakt: ca. 140.000 € p. a.
(zusätzlich zu den Kosten für die Samstagsverkehre)
Startzeitpunkt soll der Fahrplanwechsel Dezember 2018 sein. Dies fällt zusammen mit
der Einführung des gesamtstädtischen 10-Minuten-Takt auf der Linie 18 und stellt somit
eine logische Gesamtmaßnahme dar.
Außerdem:
Werbung an/in Bussen
Der Umfang der an/in Bussen zugelassenen Werbung muss im Nahverkehrskonzept
verbindlich festgelegt werden. Das NVK sieht für Busse im Regeleinsatz eine weitgehende
Werbefreiheit vor; es ist lediglich Werbung auf der Heckseite zulässig (für
Ersatzbusse/Ergänzungsfahrten gelten hingegen nur geringe Beschränkungen). Dies
entspricht im Wesentlichen dem status quo; über die (nicht an allen Bussen vorhandene)
Heckwerbung hinaus gibt es lediglich einen Bus mit einem Werbemonitor innen.
Insgesamt werden hiermit jährlich Werbeeinnahmen in einer Größenordnung von
ca. 20.000 Euro erzielt.
Zum einen ist ein einheitliches und ungestörtes Corporate Design wichtig für die
Attraktivität des ÖPNV, ebenso wie der Verzicht auf Fahrgastbelästigungen wie
zugeklebte Fenster oder Werbefilmberieselung. Zum anderen wird so auch eine
potenzielle Einnahmequelle für eventuelle eigenwirtschaftliche Anträge versperrt.
Hinweis:
Die Anlage ist aus drucktechnischen Gründen der Vorlage nicht beigefügt, kann jedoch im
Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Anlage(n):
(1) Nahverkehrskonzept Brühl - Entwurfsfassung 15.01.2018